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Ja, meist sind es Männer, die unangemessen fahren
(aber egal, ob Auto oder Rad)
Bei "normalen" Fahrfehlern (Abbiegen, Parken, Schild übersehen ... , halten Männer und Frauen sich in etwa die Waage,
bei Unfällen durch agressives und unangemessenes fahrverhalten führen Männer bei weitem
Dann ist ja gut. Ich dachte schon, Anja hätte eine Rechtschreibschwäche.
Ja, meist sind es Männer, die unangemessen fahren
(aber egal, ob Auto oder Rad)
Bei "normalen" Fahrfehlern (Abbiegen, Parken, Schild übersehen ... , halten Männer und Frauen sich in etwa die Waage,
bei Unfällen durch agressives und unangemessenes fahrverhalten führen Männer bei weitem
wie kannst du sowas behaupten!? lauf du mir mal übern weg!
nein, völllig richtig, göga! aber nicht nur im auto. auch im bierzelt wollt mir noch nie eine frau die fresse polieren. hmmm, grübel.
aber back on topic. findet ihr nicht, dass seit corona auch deutlich entspannter auto gefahren wird. das sollte sich auch auf das zusammenleben mit den 2-rädern auswirken, oder?
hier aufm land, alles steil und kurvig, haben die autos schon viel geduld, find ich. aber schon immer.
Ja, meist sind es Männer, die unangemessen fahren
(aber egal, ob Auto oder Rad)
Bei "normalen" Fahrfehlern (Abbiegen, Parken, Schild übersehen ... , halten Männer und Frauen sich in etwa die Waage,
bei Unfällen durch agressives und unangemessenes fahrverhalten führen Männer bei weitem
Yup, so isses, das hat auch die Wissenschaft überprüft hinsichtlich letal ausgehenden Verkehrsunfällen – nicht nur bezüglich Auto, sondern auch bezüglich Motorrad und Fahrrad: https://www.spektrum.de/news/maenner...frauen/1720486
Ja, meist sind es Männer, die unangemessen fahren
(aber egal, ob Auto oder Rad)
Bei "normalen" Fahrfehlern (Abbiegen, Parken, Schild übersehen ... , halten Männer und Frauen sich in etwa die Waage,
bei Unfällen durch agressives und unangemessenes fahrverhalten führen Männer bei weitem
AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer
Als Beispiel: In der Praxis kümmern sich auch viel zu viele Leute nicht um § 242 StGB. Und sehr viele davon kommen ungeschoren davon. Aber WENN sie erwischt werden, dann gibt es eine eindeutige Rechtslage. Finde ich ganz wunderbar.
Ich wüsste also nicht, warum ich die Novelle in Frage stellen sollte, bloß weil wir (zum Glück!) noch keine Totalüberwachung haben.
Ja, wie wunderbar, dass es jetzt eine eindeutige gesetzliche Regelung gibt und nicht mehr nur gerichtlich festgelegte Abstände! Klarheit für alle, besonders für diejenigen, die sich nicht drum scheren und dann doch erwischt werden!
btw: Was hier noch überhaupt nicht zur Sprache kam: Mit der Novelle wurde auch ein neues Verkehrsschild eingeführt, das dezidiert das Überholen von Zweirädern durch mehrspurige Fahrzeuge an Engstellen verbietet!
Ich sehe jetzt schon die Schaumbildung in den Mundwinkeln so mancher vor mir.
Ja, die pöhsen, pöhsen Radfahrer bekommen mal wieder Sonderrechte und wollen vermutlich zusammen mit Bill Gates die Weltherrschaft erringen. Oder sowas in der Art.
Wie gesagt; Bei Onlinediskussionen hat das alles viel Gewicht. In der Praxis wahrscheinlich kaum. Genau, wie von einigen auch in den bisher bestehenden Überholverbotszonen überholt wird, wenn es zu langsam geht, wird auch in den neuen Überholverbotszonen überholt werden. Und die Bußgelder werden Führer von Fahrzeugen, die sich 15+ Liter Super Plus gönnen, auch wenig kümmern.
Am Ende des Tages schert sich ja doch kein Autofahrer um diese Neuerung und es wird genau so überholt, wie immer.
Ja, wie wunderbar, dass es jetzt eine eindeutige gesetzliche Regelung gibt und nicht mehr nur gerichtlich festgelegte Abstände! Klarheit für alle, besonders für diejenigen, die sich nicht drum scheren und dann doch erwischt werden!
btw: Was hier noch überhaupt nicht zur Sprache kam: Mit der Novelle wurde auch ein neues Verkehrsschild eingeführt, das dezidiert das Überholen von Zweirädern durch mehrspurige Fahrzeuge an Engstellen verbietet!
Ich sehe jetzt schon die Schaumbildung in den Mundwinkeln so mancher vor mir.
Ja, die pöhsen, pöhsen Radfahrer bekommen mal wieder Sonderrechte und wollen vermutlich zusammen mit Bill Gates die Weltherrschaft erringen. Oder sowas in der Art.
Du wirst ernsthaft als Motorradfahrer auf der Landstraße von Autos überholt
Bei mir ist das immer anders herum
Ein Trugschluss, der mir auch immer wieder unterkommt;
Alle Motorradfahrer werden automatisch als waghalsige, sattelfeste Raser eingestuft.
Es gibt durchaus aus unsichere Motorradfahrer/Fahranfänger, die sich von den Fahrmanövern einiger Autofahrer bedroht fühlen.
Wenn allerdings die Regeltreue so gering und die Aggressivität so hoch ist, stellt sich die Frage, ob man nicht auch bestimmte Gebiete für Radfahrer und E-Roller sperrt,
Gibt es, nennt sich Fußgängerzone.
Künftig gibt es auch Fahrradzonen.
Ich mein, man kommt um eine baulich Trennung nicht herum, die attraktiv für Radfahrer ist und deren Benutzung dann auch überwacht wird. Wie das geht, kann man sich in Kopenhagen ansehen. Da wurden erhebliche Teile der Verkerhrsfläche so umgestaltet, dass Radfahrer die Radwege auch nutzen. Glatte Flächen ohne viel Kraftverlust, abgesetzt vom Fußgängerweg.
Abr Dänemark hat auch keine nenneswerte Autoindustrie. Hamburg allerdings auch nicht
Das Verhalten aus deinen Bsp. ist doch sowieso verboten. Mir ging es um Bsp. wo du das Radfahren verbieten möchtest, wo es nicht schon verboten ist.
Mac
Warum sollte ich das wollen?
Wenn allerdings die Regeltreue so gering und die Aggressivität so hoch ist, stellt sich die Frage, ob man nicht auch bestimmte Gebiete für Radfahrer und E-Roller sperrt, so wie man ja auch Autos aus bestimmten Gebieten aussperrt. Könnte ein probates Mittel sein, um die Aggressivität im Straßenverkehr zu mildern und Fußgängern Raum zu geben.
OT:
Das sind Bereiche, wo es zwar gutausgebaute Radwege gibt, diese aber verschmäht werden zugunsten der Gehwege (direkte Linie) oder der Straße (kurz mal bei rot quer über die Kreuzung heizen, z.B.), weil das schneller ist, egal, ob man damit andere Verkehrsteilnehmer behindert, gefährdet oder nötigt. Sehr anstrengend.
Das Verhalten aus deinen Bsp. ist doch sowieso verboten. Mir ging es um Bsp. wo du das Radfahren verbieten möchtest, wo es nicht schon verboten ist.
Bei 15 km/h muss ich im ersten Gang im Standgas fahren und den Fuss ständig auf der Bremse lassen, weil ich zu schnell werde.
Und? Hast Du ein Problem damit? Das ist doch eine ganz normale Maschinenbedienung. Das erinnert mich an den Taxifahrer, der mir auf den Einwand, hier sei 30 , mitteilte, das können man ja so schwer einhalten. Ich habe ihn gebeten anzuhalten und mich aussteigen zu lassen, da er offensichtlich ungeeignet ist, zu fahren.
Am Ende des Tages schert sich ja doch kein Autofahrer um diese Neuerung und es wird genau so überholt, wie immer.
Also Schwamm drüber und über diese endlosen Onlinediskussionen auch.
Ja, das wird auch der Grund sein, weshalb das die Aggresivität steigert: Wieder eine Vorschrift, an die sich Autofahrer zulasten der Radfahrer nicht halten.
Am Ende des Tages schert sich ja doch kein Autofahrer um diese Neuerung und es wird genau so überholt, wie immer.
Also Schwamm drüber und über diese endlosen Onlinediskussionen auch.
Mann muss ja nicht immer von sich auf andere schließen...
AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer
Am Ende des Tages schert sich ja doch kein Autofahrer um diese Neuerung und es wird genau so überholt, wie immer.
Also Schwamm drüber und über diese endlosen Onlinediskussionen auch.
Könnstest du allgemein beschreiben, was das für Hotspots sind, wo Radfahren erlaubt ist, du aber verboten wünschst?
Mac
Das sind Bereiche, wo es zwar gutausgebaute Radwege gibt, diese aber verschmäht werden zugunsten der Gehwege (direkte Linie) oder der Straße (kurz mal bei rot quer über die Kreuzung heizen, z.B.), weil das schneller ist, egal, ob man damit andere Verkehrsteilnehmer behindert, gefährdet oder nötigt. Sehr anstrengend.
Zuletzt geändert von Lobo; 07.05.2020, 08:17.
Grund: Zitat repariert
Wenn sich nichts ändert, warum wurde es dann geändert?
Ich zitiere hier mal die Bundesregierung:
Zitat von Drucksache 591/19
https://www.bundesrat.de/drs.html?id=591-19
Bislang schreibt § 5 Absatz 4 Satz 2 beim Überholen anderer Verkehrsteilnehmer ausschließlich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vor. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff wurde durch die Rechtsprechung dahin konkretisiert, dass innerorts in der Regel ein Abstand von 1,5 m und außerorts ein Abstand von 2 m einzuhalten ist. Durch die Einführung von Mindestvorgaben in § 5 Absatz 4 Satz 3 neu wird klargestellt, dass ein die genannten Werte unterschreitender Abstand generell nicht als ausreichend anzusehen ist.
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