StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

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  • Becks
    antwortet
    AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

    Zitat von Pedder Beitrag anzeigen
    Aber das wurde durch die Vorschrift nicht geändert, sondern nur klar gestellt. Damit auch die .... wissen, dass man nicht mit 30 cm Abstand überholen kann.
    Lass Dir von Ditschi erklären, worin der Unterschied zwischen "ausreichend" und "2 m" bei der Rechtsprechung bedeuten, mit speziellem Blick auf Auslegung bzw. Dehnbarkeit der Worte vor einem Gericht. Oder lies Benzos Beitrag durch, der erklärt ganz gut, was "ausreichend" bedeutet, und worin der unterschied zu 2m besteht.

    Oder komm, ganz schnell: wenn ich bis vor kurzem an einem Radfahrer mit 1m Abstand langsam vorbeigefahren bin (von mir aus mit 30 km/h, während der Radler 15 km/h fuhr), dann war das bislang rechtlich ok. Jetzt ist es verboten. Das ist der Unterschied zwischen ausreichend und 2 m.

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  • Becks
    antwortet
    AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

    Zitat von toppturzelter Beitrag anzeigen
    Ich wage zu behaupten, dass diese kleinen, stark befahrenen Strassen voller Radfahrer nicht sehr ueblich sind. Und da ist es dann einfach mal so..
    Kommt auf die Gegend an. Im Schwäbischen Hinterland dürfte alles ausser den paar Bundesstrassen jedenfalls zu schmal sein, was nördlich davon liegt kenne ich nicht ausreichend, aber gehe davon aus, dass in den hügeligen Gebieten in Bayern, im Schwarzwald oder nördlicher mit Platz auch nicht so gut bestellt ist.

    Nichts gegen Schutz, aber das harte "2m" war unüberdacht.

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  • Gast202105024
    antwortet
    AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

    Aber das wurde durch die Vorschrift nicht geändert, sondern nur klar gestellt. Damit auch die .... wissen, dass man nicht mit 30 cm Abstand überholen kann.

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  • Scrat79
    antwortet
    AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

    Zitat von toppturzelter Beitrag anzeigen
    Dachte, der Abstand beim Ueberholen von Fahrrädern wird zwischen Autofahrer und Fahrrad gemessen. So haute das mit den 1,50 m bei den meisten ganz gut hin.
    Ich meinte damit den Vergleich, den hier manche anstellen.
    Vergleichen die benötigte Breite eines Fahrrades mit diversen Abständen und vergleichen diese dann mit einem Auto von Tür zu Tür.
    Ich sprach nicht vom Abstand, den ein Auto (nun) von einem Fahrradfahrer halten müssen.

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  • toppturzelter
    antwortet
    AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

    Ich wage zu behaupten, dass diese kleinen, stark befahrenen Strassen voller Radfahrer nicht sehr ueblich sind. Und da ist es dann einfach mal so.. geht bei landwirtschaflichem Verkehr ja auch, nur dass der nicht so einfach Platz machen kann. Und der ist jetzt auch nicht schneller als ein grosser Teil der Radfahrer, die tatsächlich Ausserorts auf Landstrassen unterwegs sind.

    Als Radfahrer reicht mir eine kleine Parkbucht, Abzweigung, Bushaltestelle und vieles mehr, um einen Schlenker zur Seite zu machen, sodass ein Auto durchkommt. Mach ich natuerlich nur, wenn die vorher brav gewartet haben, weil sie - oft bei Gegenverkehr oder eben aus Platzmangel - nicht ueberholen wollten. Die, die diese Hilfsbereitschaft von meiner Seite aus nie kennengelernt haben, haben sich schon lange vorbeigedrueckt.

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  • Becks
    antwortet
    AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

    Zitat von toppturzelter Beitrag anzeigen
    Dann ist es doch umsetzbar. Das Auto wartet solange mit dem Ueberholen, bis genug Platz ist, oder eben, bis es auf andere Weise vorbeigelassen wird.
    Genau das meinte ich mit nicht umsetzbar, und weiter oben habe ich das bereits erklärt....

    Es fehlen die Ausweichsplätze, und darauf zu hoffen, vorbeigelassen zu werden, ist eben nur Hoffnung und genau das, was ich als Konfliktpotential sehe, vor allem wenn es sich um eine stärker befahrene Strasse handelt.

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  • toppturzelter
    antwortet
    AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

    OT:
    Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
    @ toppturzelter, Du irrst.
    Mag sein. Wie gesagt, meine Beobachtung (und Erfahrung mit diversen Polizisten, wenn auch meist ohne Kommentar, da rollernd) basieren auf niederländischen Verhältnissen. Ich schliesse nicht aus, dass die Frage dort anders geregelt ist.

    (bei Trunkenheit sitz ich lieber auf dem Fahrrad, rollernd ist das echt nicht so gesund... )



    Zitat von Becks Beitrag anzeigen
    Nichts spricht dagegen, ausser dass es nicht umsetzbar ist, wie ich schon oben erwähnt habe.

    Ab unter 5.5m Strassenbreite kommt kein Auto/Traktor/LKW/Kleinbus/Kleintransporter mehr an einem Radfahrer vorbei, ohne gegen das Gesetz zu verstossen. Egal ob der Überholende nun 20 km/h oder 200 km/h fährt, denn das "angemessen" gilt nicht mehr. Das betrifft somit so ziemlich jede Nebenstrasse ausserorts.
    Dann ist es doch umsetzbar. Das Auto wartet solange mit dem Ueberholen, bis genug Platz ist, oder eben, bis es auf andere Weise vorbeigelassen wird.

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  • Becks
    antwortet
    AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

    Zitat von toppturzelter Beitrag anzeigen
    Oder was spricht dagegen, einem Fahrrad genauso viel Platz zu gönnen wie jedem anderen Fahrzeug im Strassenverkehr?
    Nichts spricht dagegen, ausser dass es nicht umsetzbar ist, wie ich schon oben erwähnt habe.

    Ab unter 5.5m Strassenbreite kommt kein Auto/Traktor/LKW/Kleinbus/Kleintransporter mehr an einem Radfahrer vorbei, ohne gegen das Gesetz zu verstossen. Egal ob der Überholende nun 20 km/h oder 200 km/h fährt, denn das "angemessen" gilt nicht mehr. Das betrifft somit so ziemlich jede Nebenstrasse ausserorts und bedeutet, dass unabhängig von der geplanten Hauptnutzung (Warentransport, Personentransport) auf solch eine Strasse 15 km/h gefahren wird, sobald ein Radfahrer sich darauf befindet.
    Zuletzt geändert von Becks; 01.05.2020, 14:37.

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  • lina
    antwortet
    AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

    Mal ein Gedanke zum Thema Das-schluckt-soooo-viel-Zeit: Solange man als Autofahrer nicht ein (für Fahrradfahrer noch immer nötige) Äquivalent des Bettelampelknopf-Drückens beim Kreuzen von Straßen absolvieren muss, gibt es IMO keinen Grund zu meckern Das würde sich dann ungefähr dergestalt ausprägen: Anhalten, Sicherheitsgurt abschnallen, Tür öffnen, Tür wieder schließen, Sicherheitsgurt wieder anlegen, warten, weiterfahren dürfen. An der nächsten zu querenden Straße das selbe. Ich kenne einen straßenbegleitenden Radweg, da muss man das 3 x nacheinander machen auf ca. 12 m Strecke (Einbiegeschleife, Straße, zweite Einbiegeschleife. Jeweils mit Bettelampel).
    Zuletzt geändert von lina; 01.05.2020, 14:34.

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  • Ditschi
    antwortet
    AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

    @ toppturzelter, Du irrst. Die Frage, wann man mit einem Fahrrad im Verkehr ein Fahrzeug führt, spielt nicht nur im Owi-Recht eine Rolle, sondern vielmehr noch bei den Trunkenheitsfahrten mit dem Rad. Ab wann führt man das Rad, denn schieben darf man in der Tat ? VGH München, Beschluss vom 17. 11. 2014 - 11 ZB 14.1755 sagt z:B sinngemäß, kennzeichnend für das Führen eines Fahrrades sei, daß sich Fahrer und Fahrrad zusammen bewegten und der Bodenkontakt des Fahrers mit beiden Füßen wenigstens für kurze Zeit gelöst sei. Unerheblich sei, woher das Rad seine Bewegungsenergie erhalte. Man muß also nicht die Pedale getreten haben. Demnach würde eine strafbare Trunkenheitsfahrt mit dem Rad schon vorliegen, wenn man mit 1,6 Promille sein Rad rollert und dabei für zumindest kurze Zeit beide Füße vom Boden gelöst hat.
    Das zeigt den Unterschied zwischem einem Rad, das gerollert wird, und einem Tretroller besonders deutlich: ein Rad ist ein Fahrzeug, das man z.B. betrunken nicht führen darf, ein Tretroller dagegen ist kein Fahrzeug. Eine Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB wäre z.B. mit einem Tretroller nicht möglich. Die Einstufung " als Fahrzeug" macht den Unterschied, nicht die Frage, wie das Gerät seine Bewegungsernergie erhält.
    Seid mal etwas vorsichter mit der Verbreitung Euren Myog- Rechtsansichten. Das kann andere viel Geld kosten, wenn sie Eurem Ansichten folgen. Und selbst wenn eine Rechtsansicht einmal streitig ist, sollte man sich in der Praxis bei mehreren Verhaltensmöglichkeiten nicht grade die aussuchen, die möglicherweise Geld kostet. Man weiß ja vorher nicht, welche Rechtsansicht das Gericht vertritt, an das man gerät.
    Ditschi
    Zuletzt geändert von Ditschi; 01.05.2020, 15:18. Grund: Ergänzung

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  • recurveman
    antwortet
    AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

    Zitat von Spartaner Beitrag anzeigen
    Genau, die mag ich, diese Rufe nach "Gerechtigkeit". Es soll auch keiner schneller fahren als ein Fahrrad, alles andere ist doch ungerecht.
    Ich frage mich nur warum so viele Autofahrer agressiv reagieren wenn ich mit dem Motorrad überhole. Es soll wohl niemand schneller fahren als ein Auto

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  • lina
    antwortet
    AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

    Zitat von Spartaner Beitrag anzeigen
    Genau, die mag ich, diese Rufe nach "Gerechtigkeit". Es soll auch keiner schneller fahren als ein Fahrrad, alles andere ist doch ungerecht.
    Das hat toppturzelter nicht gesagt

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  • Spartaner
    antwortet
    AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

    Zitat von toppturzelter Beitrag anzeigen
    Oder was spricht dagegen, einem Fahrrad genauso viel Platz zu gönnen wie jedem anderen Fahrzeug im Strassenverkehr?
    Genau, die mag ich, diese Rufe nach "Gerechtigkeit". Es soll auch keiner schneller fahren als ein Fahrrad, alles andere ist doch ungerecht.

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  • toppturzelter
    antwortet
    AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

    Zitat von Becks Beitrag anzeigen
    Wenn Du da eine X6 mit Breitreifen fährst, und der Autofahrer 1.5m Abstand vom Radler hat, dann fährst du dem bei der Breite des SUVs eventuell schon über dessen Rücken drüber.
    Kommt ja auch schonmal vor... wie der Abstand offiziell gemessen wird ist mir schon klar (wenn man von Details wie aussenspiegel und Jackengeflatter mal absieht)

    Ansonsten weiss ich nicht, ob ich jetzt Mitleid mit dir haben soll oder nicht.. wenn nicht genug Platz zum Ueberholen ist - ob Fahrrad oder Auto - dann muss man eben warten, langsam fahren hinter dem "Hindernis", und erst dann ueberholen, wenn es passt. Du wirst es ueberleben. Auch die im X6 (BMW?), im Audi 1234 oder im Mercedes in Extra-Silber werden es ueberleben...

    Oder was spricht dagegen, einem Fahrrad genauso viel Platz zu gönnen wie jedem anderen Fahrzeug im Strassenverkehr?

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  • DerNeueHeiko
    antwortet
    AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

    Zitat von Becks Beitrag anzeigen
    Genaus das ist es, was unter "angemessen" auch bislang rechtlich vereinbart war.
    Nein, das "ausreichend" ist schon seit den 1980ern von der Rechtsprechnung als 1,5m bis 2m definiert: https://pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#seitenabstand

    Zitat von Becks Beitrag anzeigen
    Wenn ich ungebremst an einem Radler verbei zische, dann versteht es sich von selbst, dass man hier mehr Abstand einrechnen muss, schon alleine weil man gar nicht auf ungeplante Bewegungen und Schwenks reagieren kann. Allerdings sehe ich zumindest kein Problem mit weniger Abstand darin, wenn ich mit 30 km/h an einem Radler vorbei schleiche. Der Radfahrer hat mehr Zeit, mich zu entdecken, kann eventuell auch mal nach rechts rücken, ich kann dann auch mal nahe an den Weidezaun links heran fahren, und dann passt das.
    Das hast du vielleicht so gesehen, die deutsche Rechtsprechung sieht das seit 40 Jahren regelmäßig anders. Nicht erst jetzt.

    MfG, Heiko

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  • DerNeueHeiko
    antwortet
    AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

    Zitat von Becks Beitrag anzeigen
    Die Detaildiskussion, was denn nun Rechtsprechung ist, und worauf so etwas basiert, überlasse ich Ditschi. Durch die Konkretisierung (von "ausreichend" auf "2m ausserorts" ) beansprucht jetzt jedenfalls rechtlich zu jedem Zeitpunkt, unabhängig von der Situation und ohne Ausflüchte ein Radfahrer 3 m Fahrbahn für sich.
    Nicht erst jetzt, sondern mindestens die letzten 20 Jahre. Das ist der Punkt, den ich die ganze Zeit verteidige. Egal ob das bisher per Rechtsprechung oder neuerdings auch im Gesetzestext geregelt ist.

    Zitat von Becks Beitrag anzeigen
    Ich komme so auf etwa 5.5 m benötigte Gesamtbreite, damit man halbwegs sauber gemeinsam auf der Strasse unterwegs sein kann, ohne den Radler in den Strassengraben boxen zu müssen, oder selber alles links der Bahn mit dem Spiegel mitzunehmen. Auf allen Strassen, die schmäler sind, ist Überholen nun rechtlich nicht mehr möglich.
    5,5m kommt wahrscheinlich ungefähr hin, über die Details (wozu Spiegel zählen und wozu nicht zum Beispiel) brauchen wir nicht zu diskutieren. Kann man für mindestens die letzten 20 Jahre kurz zusammenfassen: Wo man keinen PKW überholen darf, darf man auch keinen Radfahrer überholen. Durfte man vor der Novelle nicht und darf man heute auch nicht.

    5,5m ist zufällig auch der schmalste Regelquerschnitt für deutsche Straßen: https://de.wikipedia.org/wiki/Richtl...93_Querschnitt - bleiben also nur nicht nach Regelwerk ausgeführte Straßen übrig.

    MfG, Heiko

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  • Becks
    antwortet
    AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

    Zitat von Benzodiazepin Beitrag anzeigen
    wenn ich mit dem radl unterwegs bin und jemand überholt mich überland mit 80km/h und einem meter abstand, dann gefällt mir das gar nicht. finde ich gefährlich, ist mir zu nah. wenn derselbe abbremst und mit weniger geschwindigkeit an mir vorbeifährt, dann genügt 1m je nachdem sogar. dies im gesetz niederzuschreiben, ist wohl extrem schwierig.
    Genaus das ist es, was unter "angemessen" auch bislang rechtlich vereinbart war. Wenn ich ungebremst an einem Radler verbei zische, dann versteht es sich von selbst, dass man hier mehr Abstand einrechnen muss, schon alleine weil man gar nicht auf ungeplante Bewegungen und Schwenks reagieren kann. Allerdings sehe ich zumindest kein Problem mit weniger Abstand darin, wenn ich mit 30 km/h an einem Radler vorbei schleiche. Der Radfahrer hat mehr Zeit, mich zu entdecken, kann eventuell auch mal nach rechts rücken, ich kann dann auch mal nahe an den Weidezaun links heran fahren, und dann passt das. Das ist jetzt Geschichte, jetzt sind es harte 2m, auch für den Traktorfahrer auf dem Weg zum Acker, und nicht nur für rasende PKWs.

    Wäre bei uns in der Schweiz nicht umsetzbar. Furka, Albula, Splügenpass, all die ganzen Strässchen in irgendwelche Seitentäler und noch viele Wege mehr sind keine 5m breit und werden sogar von Postbussen befahren.

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  • Benzodiazepin
    antwortet
    AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

    wenn ich mit dem radl unterwegs bin und jemand überholt mich überland mit 80km/h und einem meter abstand, dann gefällt mir das gar nicht. finde ich gefährlich, ist mir zu nah. wenn derselbe abbremst und mit weniger geschwindigkeit an mir vorbeifährt, dann genügt 1m je nachdem sogar. dies im gesetz niederzuschreiben, ist wohl extrem schwierig.
    gut finde ich, dass nun theoretisch ein besserer schutz für fahrradfahrer besteht. dass autofahrer nun halt manchmal mehr abbremsen müssen, finde ich verhältnismässig. dass fahrradfahrer dann je nachdem auch mal kurz anhalten und andere verkehrsteilnehmer vorbeilassen, wäre zumindest zu begrüssen.

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  • Becks
    antwortet
    AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

    Zitat von DerNeueHeiko Beitrag anzeigen
    Ich versuchs nochmal: Das ist keine neue Rechtsprechung, sondern die Übertragung mindestens 20 Jahre alter Rechtsprechung in den Gesetzestext,
    Die Detaildiskussion, was denn nun Rechtsprechung ist, und worauf so etwas basiert, überlasse ich Ditschi. Durch die Konkretisierung (von "ausreichend" auf "2m ausserorts" ) beansprucht jetzt jedenfalls rechtlich zu jedem Zeitpunkt, unabhängig von der Situation und ohne Ausflüchte ein Radfahrer 3 m Fahrbahn für sich.

    Das sind harte Fakten, für deren Anwendung jedoch die Strassen schlichtweg zu schmal sind.

    Zitat von toppturzelter Beitrag anzeigen
    Dachte, der Abstand beim Ueberholen von Fahrrädern wird zwischen Autofahrer und Fahrrad gemessen. So haute das mit den 1,50 m bei den meisten ganz gut hin.
    Wenn Du da eine X6 mit Breitreifen fährst, und der Autofahrer 1.5m Abstand vom Radler hat, dann fährst du dem bei der Breite des SUVs eventuell schon über dessen Rücken drüber.

    Der Abstand wird ab der rechten Seite (ohne Aussenspiegel eingerechnet) gemessen, und da ergibt sich dann: 1 m phsikalische Breite des Fahrrads (inklusive etwas Abstand vom seitlichen Rand beim Fahren, wegen Schachtdeckel und sowas sowie etwas Herumgeeier in der Spur), 2 m Abstand zur rechten Seite des Überholenden (z.B. ein Auto, nun Gesetz), 2 m Breite des Überholenden (sofern ein PKW oder Kleintransporter), dann weitere 20 cm für den Aussenspiegel links und oben drauf dann noch einmal 20-30 cm Luft nach links, ausser man möchte mit dem Spiegel die linken Pfosten abrasieren.

    Ich komme so auf etwa 5.5 m benötigte Gesamtbreite, damit man halbwegs sauber gemeinsam auf der Strasse unterwegs sein kann, ohne den Radler in den Strassengraben boxen zu müssen, oder selber alles links der Bahn mit dem Spiegel mitzunehmen. Auf allen Strassen, die schmäler sind, ist Überholen nun rechtlich nicht mehr möglich.
    Zuletzt geändert von Becks; 01.05.2020, 13:43.

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  • toppturzelter
    antwortet
    AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

    Zitat von Scrat79 Beitrag anzeigen
    Schon Lustig. Da wird bei nem Fahrrad der notwendige Sicherheitsabstand + Seitenabstand des Ralders zur Straßenseitenkante zur Gesamtbreite gerechnet.
    Beim KFZ wird dagegen die Gesamtbreite (ohne Spiegel) und alles betrachtet.
    Dachte, der Abstand beim Ueberholen von Fahrrädern wird zwischen Autofahrer und Fahrrad gemessen. So haute das mit den 1,50 m bei den meisten ganz gut hin.

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