Neues Waffengesetz und die Auswirkungen: Bergsteigen

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  • Rollo
    antwortet
    Zitat von Flachlandtiroler Beitrag anzeigen
    Zur Praxis im Nachbarland hier ein Diskussionsfaden: "Eurostar - Ice axe (help!)".
    Das Thema tauchte doch hier in einem Reisebericht auch schon auf (waren aber glaube ich Stöcke).

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  • Flachlandtiroler
    antwortet
    Zur Praxis im Nachbarland hier ein Diskussionsfaden: "Eurostar - Ice axe (help!)".

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  • Lampi
    antwortet
    Nicht wg. des Waffengesetzes, sondern wg. der Verletzungsgefahr im nicht ganz unwahrscheinlichen Fall einer abrupten Bremsung (6 km/h an den Prellbock habe ich schon mal erlebt, da kommt wirklich alles Gepäck aus der Ablage) hat ein Zugbegleiter gemeint, mein Pickel außen am Rucksack befestigter Pickel müsste zurückbleiben, nicht dass noch ein Fahrgast "den Trotzki macht". Nach etwas Diskussion landete der Pickel im Fahrerraum. Seitdem kommt immer ein Pickelschutz dran, das ist wohl so i.O..

    PS: Rucksäcke mit seitlich angebrachten Wanderstöcken liegen unter dem Sitz auch besser

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  • atlinblau
    antwortet
    In Berlin gibt es seit dem 15.Februar drei Waffen- und Messerverbotszonen. Hier erklärt ein Waffensachverständiger, was unter den Ausnahmen "nicht zugriffsbereit" und "allgemein anerkannter Zweck" zu verstehen ist und was das bedeutet.


    Zuletzt geändert von atlinblau; 17.02.2025, 10:18.

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  • TeilzeitAbenteurer
    antwortet
    Hier mal eine (zumindest für einen Nichtjuristen) qualifizierter wirkende Einschätzung zum Thema.

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  • Rollo
    antwortet
    Spannend, mir aber zu kompliziert und wie von Gundhar beschrieben, zuviel Potential für Nebenwirkungen. Ich fahr wieder mehr Auto.

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  • Bushkasper
    antwortet
    Zitat von Gundhar Beitrag anzeigen

    Das Restrisiko des "individuellen Ermessens" bedeutet in der Praxis aber auch erstmal eine Ordnungswidrigkeit im Bereich Waffenrecht.
    Das Bedeutet in dem Fall dass der Jagdschein weg ist und damit auch alle Waffen (wegen Unzuverlässigkeit)

    Natürlich kannst du dagegen klagen und mit Glück bekommst du deinen Jagdschein nach ? Jahren zurück. Die Waffen wurden wahrscheinlich längst eingeschmolzen.

    Allein aus diesem Grund werde ich nieee öffentliche Verkehrsmittel benutzen.
    Man sollte noch meinen, an den gesunden Menschenverstand entprechender Exekutive glauben zu wollen, aber ich hab zu viel Irrsinn gesehen, als dass ich das noch könnte. Ich bevorzuge auch aufgrund der Neuregelung, das Auto.

    Aber es reicht ja bereits ein Schlüsselbundmesserchen mit mehr als vier cm auf nem Weihnachtsmarkt.. ach was soll ich sagen, ein gewisser Personenkreis interessiert sich null für diese Regeln. Wer ist der Leittragende? Richtig, der unbescholtene Burger und Steuerzahler.

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  • Bulli53
    antwortet
    Selbst in Ländern mit alten und eng gefassten Waffengesetzen sind Messer für Fischerei, Jagd und vernünftiges Outdoor living akzeptiert. Nur nicht am Gürtel sondern in der Tasche, dem Rucksack und im Kofferraum.

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  • lina
    antwortet
    OT: "Probieren geht über studieren."

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  • Gundhar
    antwortet
    Du glaubst doch nicht dass der Busfahrer dich reinlässt.

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  • Moltebaer
    antwortet
    OT:
    Zitat von Gundhar Beitrag anzeigen
    Zur Jagd fahren mit öffentlichen Verkehrsmittel ergibt nicht viel Sinn, was mache ich auf dem Rückweg mit der aufgebrochenen und noch etwas bluttriefenden Wildsau in Bus oder Bahn?
    Eine Kinderfahrkarte lösen oder mindestens eine Fahrradkarte.

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  • Gundhar
    antwortet
    Zum Angeln gehen ohne Messer ergibt nicht viel Sinn, ... und schon ist das Restrisiko da.

    Zur Jagd fahren mit öffentlichen Verkehrsmittel ergibt nicht viel Sinn, was mache ich auf dem Rückweg mit der aufgebrochenen und noch etwas bluttriefenden Wildsau in Bus oder Bahn?

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  • walnut
    antwortet
    Dann rikiers halt mal ohne Gewehr, Messer, Eispickel ausm Haus zu gehn

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  • Gundhar
    antwortet
    Zitat von ChristianBerlin Beitrag anzeigen
    ..., ergibt sich also nach Lektüre der jeweiligen Verordnung(en), plus dem Restrisiko des "individuellen Ermessens" der Vollzugsbeamten. Ist unbefriedigend, aber im momentanen Klima werden solche Kollateralschäden anscheinend im Austausch für ein subjektives Gefühl...
    Das Restrisiko des "individuellen Ermessens" bedeutet in der Praxis aber auch erstmal eine Ordnungswidrigkeit im Bereich Waffenrecht.
    Das Bedeutet in dem Fall dass der Jagdschein weg ist und damit auch alle Waffen (wegen Unzuverlässigkeit)

    Natürlich kannst du dagegen klagen und mit Glück bekommst du deinen Jagdschein nach ? Jahren zurück. Die Waffen wurden wahrscheinlich längst eingeschmolzen.

    Allein aus diesem Grund werde ich nieee öffentliche Verkehrsmittel benutzen.

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  • ChristianBerlin
    antwortet
    Zitat von Flachlandtiroler Beitrag anzeigen
    Ich hätte gerne nochmal das Argument erklärt, warum ein unbescholtener Bergsteiger ja keine Beschlagnahme zu fürchten hat, da er ja den bestimmungsgemäßen Einsatz sicherlich darlegen kann; vor dem Hintergrund, dass es ja garnicht auf den Besitzer und seine guten Absichten ankommt, sondern genausogut der Terrorist die Waffe entreißen könnte... da spielt die "Story" für den Kontrollbeamten doch garkeine Rolle, oder? Die Waffe ist gefährlich, sie hängt irgendwie außen am Rucksack und ein Terrorist kann sie an sich nnehmen und Böses tun. Also eigentlich muss man immer konfiszieren, oder?
    Erstmal, um es noch einmal klarzustellen, sind Eispickel oder Steigeisen momentan nach WaffG keine Waffen, weder im technischen noch im nichttechnischen Sinn (für letzteres müsste eine explizite Nennung im Gesetz erfolgen, siehe § 1 Abs. 2 Nr. 2 b) WaffG). Da sie auch keine Messer sind, sind sie von Waffenverbotszonen nach dem geänderten WaffG nicht betroffen. Insofern hat auch das neue WaffG keine speziellen Auswirkungen auf den Bergsport, solange keine Messer oder Waffen mitgeführt werden.
    Für die lokalen Verbotszonen sind aber teils andere gesetzliche Grundlagen entscheidend, hier sind oft auch gefährliche Gegenstände verboten; welche genau das sind, und welche Ausnahmeregelungen gelten, ist unterschiedlich. In der "Polizeiverordnung über das Verbot des Führens von gefährlichen Gegenständen" in Bremen sehe ich z.B. keine Ausnahme, wenn du zu Fuß unterwegs und kein Anwohner bist, auch nicht für den Transport im geschlossenen Behältnis (so man denn den Eispickel als Axt oder Beil ansieht). Ob du als unbescholtener Bergsteiger eine Beschlagnahme zu befürchten hast, ergibt sich also nach Lektüre der jeweiligen Verordnung(en), plus dem Restrisiko des "individuellen Ermessens" der Vollzugsbeamten. Ist unbefriedigend, aber im momentanen Klima werden solche Kollateralschäden anscheinend im Austausch für ein subjektives Gefühl von Sicherheit oder auch nur Demonstration von Handlungsfähigkeit akzeptiert. Zumindest würde ich aber nicht erwarten, dass dir ein berechtigtes Interesse abgesprochen wird, weil Dritte Zugriff auf deinen Eispickel erlangen könnten. Aber alles IANAL.

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  • BikenWandern
    antwortet
    Langsam wird es echt kompliziert was man wo mitführen darf. Besonders in Fällen wenn kein Auto vorhanden ist und man mit ÖPNV unterwegs wäre.
    Wenn ich bei Globetrotter & Co. einkaufe (z.B. Eispickel) und dann mit dem ÖPNV heimfahre habe ich also schon ein Problem.

    Amazon liefert bis 21 Uhr und vieles ohne Umverpackung. Bekommt deren Zusteller dann ein Problem wenn ich in einer Waffenverbotszone wohne und er mir einen unverpackten Eispickel liefert?


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  • Bulli53
    antwortet
    Im Netz findet man die Veröffentlichung/Ausführungsanweisung einer Polizeidirektion in der neben Messern, Schusswaffen und dem üblichen Gedöns auch Hackwerkzeuge aufgeführt sind. Unter dem Suchbegriff „sind Eispeckel Waffen“ gibt es mehr kurioses.

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  • Flachlandtiroler
    antwortet
    Zitat von Bushkasper Beitrag anzeigen
    Ist es nicht so dass etwaige gefährliche Ggenstände verschlossen transportiert werden dürfen? Wenn der Eispickel so verpackt ist dass es drei Handgriffe benötigt ihn einsatzbereit zu haben, dann ist es transportieren und nicht führen. Wahrscheinlich reicht hierfür ein zugeklebter Plastikbeutel im verschlossenen Rucksack.
    Aber prüft das bevor ihr Ärger bekommt.
    Naja, so ganz sicher scheinst Du Dir mit Deinem Ratschlag ja nicht zu sein
    Der Faden bleibt praxisfern. Möchte den Tourenrucksack sehen wo, ein Eispickel hineinpaßt, Skitouren-UL-Spielzeug außen vor.
    --
    Nachdem bereits erarbeitet wurde, dass der Zugang zur Waffe nicht nur für den Beistzer sondern auch für böse Dritte ein Thema ist:
    Ich hätte gerne nochmal das Argument erklärt, warum ein unbescholtener Bergsteiger ja keine Beschlagnahme zu fürchten hat, da er ja den bestimmungsgemäßen Einsatz sicherlich darlegen kann; vor dem Hintergrund, dass es ja garnicht auf den Besitzer und seine guten Absichten ankommt, sondern genausogut der Terrorist die Waffe entreißen könnte... da spielt die "Story" für den Kontrollbeamten doch garkeine Rolle, oder? Die Waffe ist gefährlich, sie hängt irgendwie außen am Rucksack und ein Terrorist kann sie an sich nnehmen und Böses tun. Also eigentlich muss man immer konfiszieren, oder?

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  • Linard
    antwortet
    Zitat von Christian J. Beitrag anzeigen
    ....
    Aber was soll's: Demnächst sind die Alpen sowieso eisfrei, da braucht keiner mehr Eispickel mitführen.
    Man braucht ja nicht nur auf Gletschern Pickel sondern auch im Frühling/Winter auf gewissen Skitouren ...​

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  • Ditschi
    antwortet
    Es kommt drauf. Es gibt Verbotszonen, da darf man Waffen oder in den Allgemeinverfügungen ausdrücklich genannte Gegenstände nicht bei sich haben, egal wie. Andererseits muß man einen Alltagsgegenstand, der aufgeführt ist, z.B. nach dem Kauf irgendwie gut verpackt nach Hause bringen können. Nur grade über den Weihnachtsmarkt? Die Frage läßt sich pauschal nicht beantworten.
    Nur ein Wort: " Führen" ist im Waffenrecht ein Terminus, der eng definiert ist. Und das Verb wird regelmäßig laienhaft als Umgangssprache verwendet, was dann für Irritationen sorgt. Führen ist im Waffenrecht nicht das Gegenteil von Transportieren.
    Die Definition lautet: Eine Waffe „führt“, wer die tatsächliche Gewalt über sie außer- halb der eigenen Wohnung, des eigenen befriedeten Besitztums, der eigenen Geschäftsräume oder einer Schießstätte ausübt​.
    Zu finden in den Begriffsbestimmungen Anlage 1 zum WaffG.
    ​ "Führen" stellt also einzig auf die Örtlichkeit ab und sagt nichts über Verpackung, Transport oder Zugriff.
    Wer möchte, kann sich die unendlich lange Liste der definierten Begriffsbestimmungen in der Anlage einmal durchlesen. Ziemlich weit unten ( Abschnitt 2 Nr. 4) findet man auch "führen". Wer das selbst einmal liest, versteht, warum Kenner des Waffenrechts und Laien immer mal wieder aneinander vorbei reden. Die einen in Fachsprache, die anderen in Umgangssprache.
    Ditschi
    Ich wollte höflich sein und die allgemeine Frage beantworten. Aber künftig hier bitte nicht mehr.
    Zuletzt geändert von Ditschi; 08.02.2025, 16:38. Grund: Ergänzung

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