Zitat von Moltebaer
Beitrag anzeigen
Berg- und Kletter-Unfälle
Einklappen
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
X
-
-
Die Mutter der Verstorbenen nimmt den Freund in "Der Zeit" in Schutz. Verändert die einseitige Perspektive die man bisher gelesen hat:
https://archive.ph/hqdmuEs macht mich wütend, dass Kerstin als kleines Dummerchen dargestellt wird, das sich auf den Berg hochschleifen lassen hat. Und ich finde es unfair, wie mit dem Freund von Kerstin umgegangen wird. In den Medien und im Internet wird eine Hexenjagd auf ihn veranstaltet.
Der erste Artikel des Journalisten. Er hat den Grossglockner nach dem Unglück mit einem Bergführer bestiegen:
https://archive.ph/ETJir
Kommentar
-
Mhm, ich weiß nicht obs an meiner Wahrnehmung soviel verändert.
Steinerweg ist klettern, keine lange Hochtour im Winter.
Und auch die Hochtourensachen die die Tochter vorher gemacht hat, hat sie die als Geführte gemacht oder eigenständig?
Ich möchte der Mutter nicht ihre Wahrnehmung absprechen, aber da gabs keinen Steinschlag, Lawine, Griffausbruch. Entweder hat das Zeitmanagement, die Tourenplanung nicht gepasst oder die Ausrüstung und das sind Fehler die vermeidbar sind.
Kommentar
-
Danke.Zitat von sudobringbeer Beitrag anzeigen
Noch ein Zitat:
Viele Menschen, die dem Freund von Kerstin Vorwürfe machen, waren nie in solch einer Lage. <...> In der warmen Stube ist man schnell der Held.
Kommentar
-
Der Freund wird ja immer als "erfahrenerer Bergsteiger" beschrieben, so auch in den Vorwürfen vor Gericht.Zitat von walnut Beitrag anzeigen...als Geführte...
Weiß man Genaueres, worin konkret die "Erfahrungen", auch im Vergleich zur Partnerin, bestanden? Oder ist das vielmehr einfach so ein "(Etwas älterer) Mann + (etwas jüngere) Frau - da ist ja alles klar"-Ding
?
Kommentar
-
In diesem Forum sind aber viele, die durchaus in ähnlichen Lagen waren. Ich habe auch meine "verpatzte" Touren, wo ich die angegebene Tourdauer um ein vielfaches überschritten habe. Manchmal war ich technisch durchaus überfordert. Aber ich hatte das Wetter und meine Kräfte stets im Blick und hätte sich einen Totalzusammenbruch in einem technischen Teil nur leicht abgezeichnet, hätte ich die Rettung angerufen. Aber in diesem Fall kamen einfach zu viele Denkfehler zusammen, meiner Meinung nach. Vom Tourenziel im Winter (und der seltsamen Schuhwahl) mal abgesehen, wenn ich mich um 22,30, mitten im Winter, noch im Aufstieg befinde und ein Heli kreist über mich, dann soll mir langsam eindämmern, dass es so nicht geht und keine gute Idee ist, weiter zu machen. Mit Held sein hat das nichts zu tun."Niemand hört den Ruf des Meeres oder der Berge, nur derjenige, der dem Meer oder den Bergen wesensverwandt ist" (O. Chambers)
Kommentar
-
Nein, natürlich nicht. Sie ist ja in einer ganz anderen Situation als wir alle und persönlich betroffen - natürlich ist das weit weg am Sofa daheim etwas ganz anderes.Zitat von walnut Beitrag anzeigenIch möchte der Mutter nicht ihre Wahrnehmung absprechen,
Auch wenn vielleicht die genannten Touren jemand nicht unbedingt zur sicheren Topalpinistin, ist das ja nicht der Punkt und die Diskussion muss man ja tatsächlich nicht führen.
Ich persönlich kann weiterhin nachvollziehen, warum in diesem Fall eine strafrechtliche Verfolgung kommt, denn berichtet wurden schon mehrere gravierende:
Und einige Fehler sind (natürlich ohne selbst in der Situation gewesen zu sein) schon wirklich nicht verstehbar. Dass das Gerichtsverfahren ggf. weder der verstorbenen noch den Angehörigen wirklich etwas nützt ist wieder eine andere Sache..Zitat von walnut Beitrag anzeigenFehler die vermeidbar sind.
Kommentar
-
Ljungdalen " Weiß man Genaueres, worin konkret die "Erfahrungen", auch im Vergleich zur Partnerin, bestanden? Oder ist das vielmehr einfach so ein "(Etwas älterer) Mann + (etwas jüngere) Frau - da ist ja alles klar"-Ding
?"
Du findest genug dazu wenn du mal google bemühst. Und ich weiß nicht ob die Denkmuster die du anderen unterstellst nicht eventuell zuerst in deinem Kopf sind.
Ansonsten schließe ich mich gerne Vegareve und dem Schattenschläfer an.
Kommentar
-
Jetzt taucht zum zweiten Mal die Frage auf, ob ein Gerichtsverfahren wirklich der Verstorbenen oder den Angehörigen etwas nützt. Das Wort "nützt" ist eine unglückliche Wortwahl, denn um Nutzen geht es nicht.Zitat von Schattenschläfer Beitrag anzeigenDass das Gerichtsverfahren ggf. weder der verstorbenen noch den Angehörigen wirklich etwas nützt ist wieder eine andere Sache..
Auf die Frage nach den Zielen des staatlichen Strafanspruches gibt es nicht nur eine Antwort, sondern die Antworten füllen Habilitationsschriften.
Wir können aber ein Ziel einmal herausziehen. Das tritt dann hervor, wenn die Umstände als besonders tragisch empfunden werden, so daß man mit Täter und Opfer bei lediglich fahrlässiger Begehung gleichermaßen Mitleid haben kann.
Warum dann noch ein Verfahren? Ein Mensch stirbt durch das möglich Verschulden eines anderen.
In dem Fall kann es in einem Rechtsstaat darum gehen, aus Respekt vor dem verstorbenen Menschen, aus Respekt vor den Angehörungen und gleichermaßen zur Wahrung des Schutzbedürfnisses der Allgemeinheit die Umstände des Todes in einem justizförmigen Verfahren zu klären und ein Verschulden oder Nichtverschulden festzustellen. Die Frage der Strafzumessung bei festgestelltem Verschulden steht auf einem anderen Blatt.
Dieses Ziel staatlicher Strafverfolgung tritt besonders deutlich hervor, wenn der Beschuldigte eigentlich durch den Tod des Opfers schon mehr als genug bestraft ist.
Fall: A verursacht fahrlässig einen Verkehrsunfall mit seinem Auto, bei dem sein eigenes Kind ums Leben kommt. Kann man mehr gestraft werden als durch den Tod des eigenen Kindes ? Trotzdem kann es aus den oben genannten Gründen auch in diesem Fall zu einem Strafverfahren kommen, in dem es dann aber nur um das mögliche Verschulden geht, ohne daß eine Strafe ausgesprochen wird. Der Staat sendet damit das Signal aus, daß er bei dem möglicherweise schuldhaft verursachten Tod eines Menschen den Ereignissen Respekt zollt und nicht einfach zur Tagesordnung übergeht.
In D würde in dem Fall s.o. § 60 StGB greifen:
§ 60 StGB Absehen von Strafe
Das Gericht sieht von Strafe ab, wenn die Folgen der Tat, die den Täter getroffen haben, so schwer sind, daß die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre.
Ditschi
Kommentar
-
Aber sonst geht es dir gut? Spar' dir mal *deine* Unterstellungen. Unfassbar.Zitat von walnut Beitrag anzeigenDu findest genug dazu wenn du mal google bemühst. Und ich weiß nicht ob die Denkmuster die du anderen unterstellst nicht eventuell zuerst in deinem Kopf sind..
Kommentar
-
Ljungdalen "Spar' dir mal *deine* Unterstellungen." Wunderbar, da sind wir doch einer Meinung.
Das Fass mit den Vourteilen bzw. vorgefassten Meinungen hast du aufgemacht.
Kommentar

Kommentar