Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzelten?

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    #81
    AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

    Ich bin natürlich kein krawallorientierter Rocker. würde es so machen wie Werner Hohn.

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    • Ditschi
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      #82
      AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

      itat Matthias: Wenn du dir den von Stefan geposteten Bußgeldbescheid anschaust, und auf die Datumsangaben achtest wirst du feststellen, dass auch die deutschen Behörden sehr sehr geduldig waren.
      ...und mit dem Bußgeldbescheid erkennbar Neuland betreten haben. Das ist jedenfalls inhaltlich einer der seltsamsten Bußgeldbescheide, die ich je gesehen habe.

      Zitat Abs: Ich denke, dass das Ordnungamt für öffentlichen Bereich zuständig ist und der Privatbesitzer für seinen privaten Besitz und nicht übergreifend.
      Natürlich ist das erst mal meine Interpretation...
      Ist es. Ich weiß garnicht, wie oft ich das schon geschrieben habe, aber es scheint schwer verständlich zu sein:

      wenn Wildzelten öffentlich-rechtlich in Wald und Landschaft komplett verboten ist, dann ist es jedermann verboten, auch dem Eigentümer auf eigenem Land. Dann ist egal, wem das Grundstück gehört.
      Ich verstehe ja, worauf Abt hinauswill: was geht die Forstbehörde ein privater Parkplatz an? Garnichts. Deshalb sind die Ausführungen im Bußgeldbescheid dazu auch völlig daneben. Den privaten Besitzer schützt die Bußgeldandrohung nicht.
      Die Forstbehörde geht ein generelles öffentlich- rechtliches Verbot etwas an, im Wald mit einem Wohnmobil dauerhaft zu Hausen, völlig gal, ob auf privatem oder öffentlichem Grund.
      Gruß Ditschi
      Zuletzt geändert von Ditschi; 03.08.2013, 23:12. Grund: Man entdeckt immer wieder Schreibfehler

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        #83
        AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

        Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
        ...und mit dem Bußgeldbescheid erkennbar Neuland betreten haben. Das ist jedenfalls inhaltlich einer der seltsamsten Bußgeldbescheide, die ich je gesehen habe.



        Ist es. Ich weiß garnicht, wie oft ich das schon geschrieben habe, aber es scheint schwer verständlich zu sein:

        wenn Wildzelten öffentlich-rechtlich in Wald und Landschaft komplett verboten ist, dann ist es jedermann verboten, auch dem Eigentümer auf eigenem Land. Dann ist egal, wem das Grundstück gehört.
        Ich verstehe ja, worauf Abt hinauswill: was geht die Forstbehörde ein privater Parkplatz an? Garnichts. Deshalb sind die Ausführungen im Bußgeldbescheid dazu auch völlig daneben. Den privaten Besitzer schützt die Bußgeldandrohung nicht.
        Die Forstbehörde geht ein generelles öffentlich- rechtliches Verbot etwas an, im Wald mit einem Wohnmobil dauerhaft zu Hausen, völlig gal, ob auf privatem oder öffentlichem Grund.
        Gruß Ditschi
        Danke für deine Ausführung. das schränkt die private Nutzungsmöglichkeit total ein
        So deutlich habe ich das nirgends herausgelesen, aber ich verfolge nicht alle Schriften von Ditschi.

        Wenn Stefan gegen den Bescheid gerichtlich, (- das mal theoretisch weitergesponnen,) erst in Widerspruch, dann mit Klage vorgegangen ist oder vorgehen will, kann er als Nichtsesshafter das nur über einen Anwalt tun, wegen der fehlenden Zustelladresse. Das schränkt ihn ziemlich ein in seiner geglaubten Freiheit. Oder ist das zwischenzeitlich geändert?
        Zuletzt geändert von Abt; 04.08.2013, 05:55.

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        • Becks
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          #84
          AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

          Zitat von iceman Beitrag anzeigen
          Auch sind uns dieses Jahr kurz vor Ortseinfahrt Chamonix unzählige ordentlich geparkte Wohnmobile an Waldrändern von wohlhabenden Touris aufgefallen. Die Polizei fährt dort selbstverständlich mehrmals pro Tag lang.Hab dort nie etwas von Problemen mit irgend jemanden mitbekommen geschweige denn dass jemand mit dem Zettel rumläuft.

          Denen muss ich nächstes Jahr mal diesen Thread mitbringen.
          Mit Chamonix triffst Du voll ins Schwarze, bring ihnen bitte wirklich den Thread mit, zumindest das hier:

          French gendarmes will be posted on the upper slopes of Mont Blanc for the first time this weekend to stop the place turning into an open-air sewer and danger zone.
          It may translate as "white mount", but the top tier of Europe's highest mountain looks increasingly more like a high-altitude latrine than a peak of virgin snow.
          Every night in high season, the Goûter Hut – the shelter that is the starting point for the most popular route up Mont Blanc – is so overcrowded that dozens of hikers desperate to the reach the top erect tents around it. The hikers leave their waste – human and otherwise – outside for all to see."We get between 30 and 50 tents at the foot of the Goûter Hut every night with waste everywhere, notably organic. It's disgusting," said Philippe Bonnano, mountain guide with Terre d'Aventures agency.
          "Some people don't take their rubbish back down, and as for the rest, I won't go into all the crap and loo paper out there," captain Patrice Ribes of the Chamonix high mountain gendarmerie unit told The Daily Telegraph.

          Camping is technically not allowed on the mountain at all, nor anywhere else on the Mont Blanc range. Despite this rule, due to the hugely overcrowded huts, people camp on the mountain regardless and have rarely been troubled by the authorities if they do so.


          Guides and the local authorities have become increasingly concerned about the environmental impact this is causing.
          From this weekend, high mountain gendarmes will be stationed at the Tête-Rousse, the last bivouac camp authorised before the Goûter Hut, to ensure that not a single tent is pitched beyond that point.
          They will also take up position at the col du Midi at the start of the other most popular route of les Trois-Monts.
          "We no longer want thoughtless hikers," said Georges-François Leclerc, prefect of the Haute-Savoie region. "This (police) presence will make sure behaviour that is clearly illegal, totally inappropriate or totally imprudent is avoided," he told France Info radio.
          Anyone pitching a tent beyond the designated limits will be ordered to dismantle it and risk a 6,000-euro fine. Gendarmes intend not just to raise awareness among hikers about the environmental impact of their acts but also the security risks.
          [...]
          Some mountain-lovers feel the gendarmes' presence goes against the whole spirit of freedom that is synonymous with climbing peaks.
          [...]
          But commander Jean-Baptiste Estachy, head of the Chamonix high mountain gendarme unit, said: "Is there really freedom when so many people are concentrated in one place? Either we channel things a bit and preserve a bit of freedom for all, or we do nothing and it's the law of the jungle."
          http://www.telegraph.co.uk/news/worl...ont-Blanc.html


          Im Grundgesetz ist schlichtweg kein Recht zum Wildzelten oder freiem Parken o.ä. verankert. In den Grundgesetzen geht es um viel wichtigere Themen als Zelte.
          Ob man an einem Ort übernachten darf oder nicht ist immer auf lokaler Ebene geregelt (siehe auch Biwakier-/Zeltrichtlinien Schweiz, wo selbst der SAC nicht in der Lage ist, einem schweizweit gültige Tipps zu geben). Neben der rechtlichen Grundlage kommt der zweite Aspekt zum Tragen, nämlich die Umsetzung der Einhaltung, sprich Strafzettel, Bussen etc. durch die Polizei. Hier ist eine Grauzone, und je mehr Dreckspatzen meinen, ihren Müll irgendwo abzulagern, umso höher ist die Chance dass das Recht dann irgendwann einmal eingefordert wird.

          So ist es nun in Chamonix geschehen. Am Col du Midi und bei der Gouter darf man seit jeher nicht zelten, es wurde eben gedultet. Ich habe selber an beiden Plätzen mein Zelt aufgebaut, ohne Ärger. Aber das wars, jetzt ist die Polizei aktv vor Ort und verteilt Strafen. Und ich habe durchaus Einsicht für dieses Vorgehen. Wer einmal das Vallotbiwak von innen gesehen hat weiß wie es sich anfühlt in einem Müllsack für Recyclingmüll gesteckt zu werden. Dort stapeln sich meterhoch die Haufen mit Verpackungsmüll von Suppen, Nudeln etc. Für mich völlig unverständlich wie es jemand zwar schafft, das Zeugs im vollen Zustand dort hoch zu bekommen, leer es aber zu schwer ist um es wieder runter zu bekommen. Am Biwak zum Petit Mont Blanc konnten wir das Ganze dann hautnah miterleben. Da war ein Trupp Franzosen aus Lyon oben. Die volle Flasche Rotwein wurde 5 Stunden aus dem Tal hoch getragen, ebenso die Plastikbox für den Salat. Beides verblieb dann an der Biwakschachtel (und wurde von uns mitgenommen, da wir froh waren, einen sauberen Schlafplatz vorgefunden zu haben).

          Deine Kollegen können ja mal im Maggia-Tal ihren T4 an den Strassenrand stellen. Auch dort herrschte eine ähnliche Problematik bis die Polizei eben durchgriff. Die Strassenränder sind mehrheitlich sauber denn eine Nacht kostet 600 CHF.

          Strich drunter:
          Wir könnten hier eine Umfrage starten, es würde sich nie jemand melden und erklären daß er Müll zurückläßt, und dennoch sind Abfälle unterwegs nicht unüblich. Die einzige Lösung hier ist lediglich, selber nichts zu hinterlassen und andere dazu ermahnen, dies ebenfalls zu tun. Ansonsten kommt früher oder später der Punkt wo das "Grundrecht auf Wildzelten" als "Recht des Dschungels" angesehen wird.
          Zuletzt geändert von Becks; 04.08.2013, 07:58.
          After much research, consideration, and experimentation, I have decided that adulthood is nothing for me. Thank you for the opportunity.

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          • Ditschi
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            #85
            AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

            Zitat Abt:Wenn Stefan gegen den Bescheid gerichtlich, (- das mal theoretisch weitergesponnen,) erst in Widerspruch, dann mit Klage vorgegangen ist oder vorgehen will, kann er als Nichtsesshafter das nur über einen Anwalt tun, wegen der fehlenden Zustelladresse. Das schränkt ihn ziemlich ein in seiner geglaubten Freiheit. Oder ist das zwischenzeitlich geändert?
            Stefan hätte gegen den Bußgeldbescheid binnen 2 Wochen ab Zustellug schriftlich oder zu Protokoll der Bußgeldstelle Einspruch einlegen können. Hilft die Bußgeldstelle dann nicht ab, geht diese Sache automatisch über die StA zum Amtsgericht, wo sie verhandelt wird.
            Da ist tatsächlich ein Grundrechtsverstoß sichtbar, aber nicht der gegen die Freizügigkeit. Es ist nur ein konkretes Datum mit Uhrzeit genannt, der in Klammern ( ? ) gesetzte 21.11.2005, 16.30 Uhr. Das ist aber einmalig, nicht mehrtägig und wiederholt, wie es weiter heißt. " Ab 2004" ist als Tatzeit völlig unzureichend. Bis Wann ? Bis heute?
            Eine Anklage oder ein Bußgeldbescheid muß die Tatzeit präzise angeben, Es muß ganz klar sein , welcher Lebenssachverhalt genau sanktioniert wird und in Rechtskraft erwächst. Warum? Weil nur so festgestellt werden kann, welche Tat bereits verfolgt und sanktioniert wurde. Das ist wichtig, weil man nur dann verhindern kann, daß jemand wegen der gleichen Tat zweimal verfolgt wird. Lat. ne bis in idem ( nie zweimal in der gleichen Sache), ein uralter Rechtsgrundsatz, der bei uns im Grundgesetz steht, Art 103 Abs 3 GG. Da bestand eine gute Chance, daß der Bußgeldbescheid wegen unzureichend eingegrenzter Tatzeit vor Gericht keine Gnade gefunden hätte. Und wenn der Richter keine Lust gehabt hätte, darüber zu lamentieren, hätte er das Verfahren einfach nach § 47 Abs 2 OwiG eingestellt.
            Gruß Ditschi

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            • Torres
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              #86
              AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

              Interessant, Ditschi. So wie der Bußgeldbescheid geschreiben ist, scheint es sich aber an zu hören, als hätte es da schon mehrfachen Schriftverkehr gegeben, der auf "goodwill" beruhte und in dem sicherlich die Zeiten genau aufgelistet waren mit der freundlichen Aufforderung, das Auto endlich zu entfernen. Das wäre dann dennoch nicht gerichtsfest?

              Edit: @becks
              Hätte mich auch gewundert, wenn gerade Chamonix ein rechtsfreier Raum bleibt. Vor allem die Franzosen bzw. die französische Polizei ist legendär, wenn es darum geht, an beliebten Plätzen hohe Strafen wegen wilden Übernachtens zu verhängen. Wie derSammy mal so schön sagte: "Es gibt immer ein paar Deppen und die versauens dann den anderen"
              Zuletzt geändert von Torres; 04.08.2013, 08:33.
              Oha.
              (Norddeutsche Panikattacke)

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                #87
                AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

                Der Bußgeldbescheid selbst ist Murks. Er spricht von mehreren Taten (Tatmehrheit), was sich möglicherweise auf die Höhe der Geldbuße ausgewirkt hat. Er benennt aber nur für eine Tat ein präzises Datum, nämlich den 21.11.2005, 16.30 Uhr. Wann genau waren die anderen Taten ?
                Spinnen wir das mal weiter: der Bußgeldbescheid wird erlassen dort für Taten " ab 2004 ". Jetzt stellt Stefan09 sich genau da wieder hin und erhält wieder einen Bußgeldbescheid. Gegen den legt er Einspruch ein mit der Begründung, Verstoß gegen Art 103 Abs 3 GG, weil er ja für Parken dort ab 2004 bis ? schon belangt wurde. Absurd. Nein, ich bin mir ziemlich sicher, da0 ein Gericht den Bescheid kassiert hätte wegen nicht nachvollziehbarer Eingrenzung der Tatzeiten. Die müssen im Bußgeldbescheid genannt sein, nicht irgendwo in sonstiger Korrespondenz.
                Sonstige Korrespondenz? Stefan wird einen Anhörungsbogen bekommen haben, gegen den er -- laut Bußgeldbescheid- schon fälschlicherweise Einspruch erhob.
                Gruß Ditschi
                Zuletzt geändert von Ditschi; 04.08.2013, 09:56. Grund: Ergänzug

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                • Torres
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                  #88
                  AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

                  Danke für die Erläuterung. Wie Du merkst, parke ich seltenst (eigentlich sogar nie) falsch und kenne mich daher mit so etwas nicht aus.
                  Oha.
                  (Norddeutsche Panikattacke)

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                    #89
                    AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

                    Den Verkehrsbehörden passieren solche Fehler auch nicht. Die Bescheide sind ausgefeilt. So etwas geschieht, wenn die Behörde Wald & Holz einen Bußgeldbescheid erläßt, damit aber keine Erfahrung hat.
                    Im Bußgeldverfahren würde man übrigens nicht einen Verstoß gegen das Grundgesetz monieren, sondern konkret einen Verstoß gegen § 66 Abs 1 Ziff. 3 OwiG annehmen. Dort steht, was ein Bußgeldbescheid zwingend beinhalten muß, unter anderem eben Zeit und Ort der Begehung. Und zwar, Anmerkung von mir, präzise.
                    Aber Vorsicht: ein bloßer und offenkundiger Irrtum bei der Benennung der Tatzeit begründet noch kein Verfahrenshindernis.

                    http://www.burhoff.de/rspr/texte/n_00020.htm

                    Gruß Ditschi
                    Zuletzt geändert von Ditschi; 04.08.2013, 10:04. Grund: Ergänzung

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                    • Randonneur
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                      #90
                      AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

                      Zitat von Torres Beitrag anzeigen
                      ... Hätte mich auch gewundert, wenn gerade Chamonix ein rechtsfreier Raum bleibt. Vor allem die Franzosen bzw. die französische Polizei ist legendär, wenn es darum geht, an beliebten Plätzen hohe Strafen wegen wilden Übernachtens zu verhängen. ...
                      Meiner Erfahrung nach kommt man mit der Polizei hier eigentlich gut zurecht. Aber sie schuetzen natuerlich auch die eigene Bevoelkerung vor Touristenhorden, die sich danebenbenehmen.
                      Je suis Charlie

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                      • _Matthias_
                        Fuchs
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                        AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

                        Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                        Der Bußgeldbescheid selbst ist Murks. Er spricht von mehreren Taten (Tatmehrheit), was sich möglicherweise auf die Höhe der Geldbuße ausgewirkt hat. Er benennt aber nur für eine Tat ein präzises Datum, nämlich den 21.11.2005, 16.30 Uhr. Wann genau waren die anderen Taten ?
                        Spinnen wir das mal weiter: der Bußgeldbescheid wird erlassen dort für Taten " ab 2004 ". Jetzt stellt Stefan09 sich genau da wieder hin und erhält wieder einen Bußgeldbescheid. Gegen den legt er Einspruch ein mit der Begründung, Verstoß gegen Art 103 Abs 3 GG, weil er ja für Parken dort ab 2004 bis ? schon belangt wurde. Absurd. Nein, ich bin mir ziemlich sicher, da0 ein Gericht den Bescheid kassiert hätte wegen nicht nachvollziehbarer Eingrenzung der Tatzeiten. Die müssen im Bußgeldbescheid genannt sein, nicht irgendwo in sonstiger Korrespondenz.
                        Sonstige Korrespondenz? Stefan wird einen Anhörungsbogen bekommen haben, gegen den er -- laut Bußgeldbescheid- schon fälschlicherweise Einspruch erhob.
                        Gruß Ditschi
                        Das scheint aber auch nicht der komplette Bescheid zu sein, ich kann jedenfalls die Bußgeldhöhe nicht sehen, daher halte ich es für durchaus möglich, dass das nur das "Anschreiben" war und der eigentliche Bescheid beiliegt oder es auf der Rückseite konkreter wird.
                        Der eigentliche Punkt war aber, dass die "bösen" deutschen Behörden offensichtlich lange damit gewartet hatten, bevor sie eingriffen und keineswegs jemanden "politisch verfolgen" wegen einer einzigen Übernachtung auf einem Waldparkplatz.

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                          #92
                          AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

                          Das scheint aber auch nicht der komplette Bescheid zu sein, ich kann jedenfalls die Bußgeldhöhe nicht sehen, daher halte ich es für durchaus möglich, dass das nur das "Anschreiben" war und der eigentliche Bescheid beiliegt oder es auf der Rückseite konkreter wird.
                          Der Diktion nach ist das der Bußgeldbescheid, aber nicht der komplette. Da fehlen in der Tat Bußgeldfestsetzung und Rechtsmittelbelehrung. Vielleicht auf der Rückseite oder einem zweiten Blatt?
                          Gruß Ditschi

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                            #93
                            AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

                            Cast, ich kann mir gut vorstellen dass gerade ein ordentlicher prozentsatz skandi Camp Bus Reisende keinen Bock auf Campingplatz Flair haben.
                            Genau wissen tue ich es freilich nicht, nur 1 Vermutung.
                            und das reicht als Begründung um als GAST in ein Land zu kommen und sich einen Schxxx um geltende Gesetze und Regelungen zu kümmern?
                            IMHO kann jedes Land auf solche Touristen verzichten, die kosten mehr als sie wirtschaftlich bringen.
                            Gerade auf skandinavischen Campingplätzen ist man weit weg von heimatlichen Dauerncampern und ihren Platzregeln und man kann sehr schön übernachten und muß nicht Löcher in die Gegend graben....
                            "adventure is a sign of incompetence"

                            Vilhjalmur Stefansson

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                            • tjelrik
                              Fuchs
                              • 16.08.2009
                              • 1244
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                              #94
                              AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

                              Turisten, cast, Turisten. Gäste sind was anderes.
                              bear shit - sounds like bells & smells like pepper

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                              • cast
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                                • 02.09.2008
                                • 19455
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                                #95
                                AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

                                Falsch.
                                "adventure is a sign of incompetence"

                                Vilhjalmur Stefansson

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                                • tjelrik
                                  Fuchs
                                  • 16.08.2009
                                  • 1244
                                  • Privat

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                                  #96
                                  Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzelten?

                                  nach der unten stehenden Ausführung von Torres setze ich nun Gast und Turist nach wikipedia gleich. Offiziell
                                  Zuletzt geändert von tjelrik; 04.08.2013, 19:55.
                                  bear shit - sounds like bells & smells like pepper

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                                  • Torres
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                                    Liebt das Forum
                                    • 16.08.2008
                                    • 32315
                                    • Privat

                                    • Meine Reisen

                                    #97
                                    AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

                                    OT: Als Tourist ist man sehr wohl Gast, denn man ist ja eingeladen, die touristischen Angebote eines Landes, einer Stadt oder eines Gebietes zu nutzen. Laut wikipedia bedeutete der Begriff "Gast" unsprünglich "Fremdling" und bis in die 80er Jahre war für Reiseaktivitäten auch noch der Begriff Fremdenverkehr gebräuchlich und wurde dann durch "Tourismus und Freizeit" ersetzt. Die Gleichsetzung von Gast und Tourist spiegelt sich noch in den Begriffen "Gastgeber" oder "Gästebetten", mit denen touristische Bereiche noch heute bezeichnet werden.
                                    Natürlich kann man den Begriff "Gast" noch weiter nach Aufenthaltszweck differenzieren, z.B. privater Besuch, geschäftlicher Besuch, Urlaubsreise oder Freizeitaktivät außerhalb des eigenen Hauses. In jedem Fall ist ein Gast aus Sicht der Gastgeber trotz seines Aufenthaltes in dem gewählten Gebiet weder ein Ortsansässiger noch ein Familienmitglied, so sehr man auch als Zeichen von Gastfreundschaft "Integration" vorgaukelt. Und man wünscht sich als Gastgeber oder gastgebenden Land, dass dem Gast diese Tatsache - trotz aller Willkommenheit des Gastes - bewusst ist und er sein Verhalten darauf abstimmt, in dem er das Eigentum anderer respektiert oder die Werte und Normen der Gastregion einhält. Leider ist das aber nicht immer der Fall und hier entstehen dann die Reibungspunkte.

                                    Niedlich übrigens, dass es bei ihren Freizeitaktivitäten immer wieder Leute gibt, die meinen, sie hätten Sonderrechte, weil sie aus Hamburg sind - im Gegensatz zu den Touris von außerhalb. Als wenn das ein Unterschied wäre. Für Freizeitbetriebe ist ein Gast ein Gast.
                                    Oha.
                                    (Norddeutsche Panikattacke)

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                                    • Randonneur
                                      Alter Hase
                                      • 27.02.2007
                                      • 3373

                                      • Meine Reisen

                                      #98
                                      AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

                                      OT: Tuenkram. Das Wort Gast fuer Kunden in einem Hotel oder Restaurant wird doch nur als Werbeeuphemismus verwendet. Bei mir zuhause zahlen Gaeste nichts, versuch das mal in einem Restaurant.
                                      Je suis Charlie

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                                      • derSammy

                                        Lebt im Forum
                                        • 23.11.2007
                                        • 7413
                                        • Privat

                                        • Meine Reisen

                                        #99
                                        AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

                                        OT: Deswegen heissts bei uns in Bayern auch FREMDENZIMMER und net GÄSTEZIMMER!!!

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                                        • iceman
                                          Dauerbesucher
                                          • 10.03.2007
                                          • 953

                                          • Meine Reisen

                                          AW: Berechtigt das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freizügigkeit zum Wildzel

                                          Zitat von Becks Beitrag anzeigen
                                          Mit Chamonix triffst Du voll ins Schwarze, bring ihnen bitte wirklich den Thread mit, zumindest das hier:


                                          http://www.telegraph.co.uk/news/worl...ont-Blanc.html


                                          Im Grundgesetz ist schlichtweg kein Recht zum Wildzelten oder freiem Parken o.ä. verankert. In den Grundgesetzen geht es um viel wichtigere Themen als Zelte.
                                          Ob man an einem Ort übernachten darf oder nicht ist immer auf lokaler Ebene geregelt (siehe auch Biwakier-/Zeltrichtlinien Schweiz, wo selbst der SAC nicht in der Lage ist, einem schweizweit gültige Tipps zu geben). Neben der rechtlichen Grundlage kommt der zweite Aspekt zum Tragen, nämlich die Umsetzung der Einhaltung, sprich Strafzettel, Bussen etc. durch die Polizei. Hier ist eine Grauzone, und je mehr Dreckspatzen meinen, ihren Müll irgendwo abzulagern, umso höher ist die Chance dass das Recht dann irgendwann einmal eingefordert wird.

                                          So ist es nun in Chamonix geschehen. Am Col du Midi und bei der Gouter darf man seit jeher nicht zelten, es wurde eben gedultet. Ich habe selber an beiden Plätzen mein Zelt aufgebaut, ohne Ärger. Aber das wars, jetzt ist die Polizei aktv vor Ort und verteilt Strafen. Und ich habe durchaus Einsicht für dieses Vorgehen. Wer einmal das Vallotbiwak von innen gesehen hat weiß wie es sich anfühlt in einem Müllsack für Recyclingmüll gesteckt zu werden. Dort stapeln sich meterhoch die Haufen mit Verpackungsmüll von Suppen, Nudeln etc. Für mich völlig unverständlich wie es jemand zwar schafft, das Zeugs im vollen Zustand dort hoch zu bekommen, leer es aber zu schwer ist um es wieder runter zu bekommen. Am Biwak zum Petit Mont Blanc konnten wir das Ganze dann hautnah miterleben. Da war ein Trupp Franzosen aus Lyon oben. Die volle Flasche Rotwein wurde 5 Stunden aus dem Tal hoch getragen, ebenso die Plastikbox für den Salat. Beides verblieb dann an der Biwakschachtel (und wurde von uns mitgenommen, da wir froh waren, einen sauberen Schlafplatz vorgefunden zu haben).

                                          Deine Kollegen können ja mal im Maggia-Tal ihren T4 an den Strassenrand stellen. Auch dort herrschte eine ähnliche Problematik bis die Polizei eben durchgriff. Die Strassenränder sind mehrheitlich sauber denn eine Nacht kostet 600 CHF.

                                          Strich drunter:
                                          Wir könnten hier eine Umfrage starten, es würde sich nie jemand melden und erklären daß er Müll zurückläßt, und dennoch sind Abfälle unterwegs nicht unüblich. Die einzige Lösung hier ist lediglich, selber nichts zu hinterlassen und andere dazu ermahnen, dies ebenfalls zu tun. Ansonsten kommt früher oder später der Punkt wo das "Grundrecht auf Wildzelten" als "Recht des Dschungels" angesehen wird.

                                          Meine Erfahrungen beziehen sich auf die Einfahrt in Chamonix kurz vor dem Langlaufzentrum und oben am Col des Monets.Dort hat es die letzten 3 Wochen vor Wohnmobilen nur so gewimmelt.Wie es am Normalweg zum Mont Blanc läuft ist eine andere Sache.Bzgl. Müll konnte ich auf den Parkplätzen mit Wohnmobilen nichts entdecken.
                                          1,37 € je Liter Waschbenzin.Aktuell bei Albert Heijn in den Niederlanden.
                                          0,70 Euro je Liter Petroleum an der Avia in Maasmechelen Rijksweg 603/Belgien.

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