Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

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    • 08.05.2009
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    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

    OT: @rechno:
    *gröhl*

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    • Kampfkrapfen
      Anfänger im Forum
      • 02.03.2015
      • 28
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      • Meine Reisen

      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

      Zitat von Shorty66 Beitrag anzeigen
      Mein leatherman charge tti ist auch einhändig nutzbar - ich glaube aber kaum, dass mir jemand den als waffe ankreiden würde...
      in aller Kürze dazu:

      Doch.

      In meinem Falle: 150€ + Leatherman (Wave) vernichtet.

      Rechtstreit (weil Informatiker und Ausnahme wegen Arbeit) 150€ zurück keine Erstattung für's Wave.

      Danke Schleswig-Holstein,

      Gruß,
      KK

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      • Ditschi
        Freak

        Liebt das Forum
        • 20.07.2009
        • 12368
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        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

        Zitat Kampfkrapfen:Leatherman
        Einhändig feststellbar?

        Erzähle doch bitte mal den Fall genauer. Das interessiert mich und andere vielleicht auch.

        Ditschi

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        • derMac
          Freak
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          • 08.12.2004
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          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

          Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
          Einhändig feststellbar?
          So wie jedes andere als Einhandmesser geltende Werkzeug auch.

          Mac

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          • Ditschi
            Freak

            Liebt das Forum
            • 20.07.2009
            • 12368
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            AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

            Zitat der Mac: So wie jedes andere als Einhandmesser geltende Werkzeug auch.
            Mit der Antwort kann ich nichts anfangen. Ich möchte ja grade wissen, ob es ein Einhandmesser ist? Es gibt Tools, die haben eine einhändig feststellbare Klinge, und andere nicht. Bei meinem Buck Tool sind die Klingen z.B. nicht einhändig arretierbar. Also kein " Einhandmesser" und damit 42 a- kompatibel. Auf den Bildern vom Leatherman Wave kann ich das nicht eindeutig erkennen.
            Ditschi

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            • tjelrik
              Fuchs
              • 16.08.2009
              • 1244
              • Privat

              • Meine Reisen

              AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

              Zitat von Kampfkrapfen Beitrag anzeigen
              in aller Kürze dazu:

              Doch.

              In meinem Falle: 150€ + Leatherman (Wave) vernichtet.

              Rechtstreit (weil Informatiker und Ausnahme wegen Arbeit) 150€ zurück keine Erstattung für's Wave.

              Danke Schleswig-Holstein,

              Gruß,
              KK
              Heftig!
              bear shit - sounds like bells & smells like pepper

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              • nimrodxx
                Fuchs
                • 10.03.2009
                • 1662
                • Privat

                • Meine Reisen

                AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                Mit der Antwort kann ich nichts anfangen. Ich möchte ja grade wissen, ob es ein Einhandmesser ist?
                Ja ist einhändig zu öffnen und ja, die Klinge wird im geöffneten Zustand arretiert (Ich glaube nennt sich Linerlock).

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                • derMac
                  Freak
                  Liebt das Forum
                  • 08.12.2004
                  • 11888
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                  • Meine Reisen

                  AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                  Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                  Mit der Antwort kann ich nichts anfangen. Ich möchte ja grade wissen, ob es ein Einhandmesser ist? Es gibt Tools, die haben eine einhändig feststellbare Klinge, und andere nicht.
                  Es steht mir nicht zu, das final zu beurteilen. Die zuständigen Behörden/Richter scheinen dieser Meinung zu sein. Meine Aussage war nur (mit Link), dass es so funktioniert wie andere Werkzeuge, die als Einhandmesser gelten, auch. Es hat sogar gleich 2 einhändig zu öffnende und seblständig verriegelnde Klingen.

                  Mac

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                  • Ditschi
                    Freak

                    Liebt das Forum
                    • 20.07.2009
                    • 12368
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                    • Meine Reisen

                    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                    Zitat NimrodXX: Ja ist einhändig zu öffnen und ja, die Klinge wird im geöffneten Zustand arretiert (Ich glaube nennt sich Linerlock).
                    Danke. Dann nur eingeschränkt führbar als " Einhandmesser". Mittlerweile habe ich es auch so gelesen.
                    Bin immer noch gespannt auf die Story.
                    Ditschi

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                    • Kampfkrapfen
                      Anfänger im Forum
                      • 02.03.2015
                      • 28
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                      Dann will ich sie euch nicht schuldig bleiben:

                      Ich kam mit dem Wagen von der Arbeit (wie gesagt, im Computerbereich gerne mal Nachts) und wurde angehalten, nichts weiter wildes, bin zugegebenermaßen über eine Bushaltestelle gefahren um eine Ampel zu umgehen. Ein Umstand der anschließend nicht weiter geahndet wurde. Kleidung: Hemd IN der Hose und, somit, sichtbares Leatherman original Etui das man für's Wave (sowie die meisten anderen LM) mitbekommt am Gürtel.

                      Kurzes Gespräch wegen der korrekt(!) festgestellten Ordnungswidrigkeit und zum Unterschreiben ausgestiegen, da meinte einer der Beamten er möchte die Tasche an meinem Gürtel öffnen. Und weil ich mir zwar der Gesetzgebung, nicht aber der Einfältigkeit zweier Beamter bewusst war, habe ich es geschehen lassen.

                      Und siehe da, ein Messer - nicht verschlossen, leicht erreichbar, einhändig zu öffnen, Arretiert (Liner-Lock) - welches eingezogen wurde.
                      Ich kenne dieses Verhalten leider von Bekannten aus dem Bereich Feuerwehr / Rettung und weiß, diese können sich ihre Gegenstände wieder abholen.

                      Also alle Unterschriften verweigert (die Drohung "Wenn Sie nicht unterschreiben geht es sofort zum Staatsanwalt" gekonnt ignoriert) und nicht-mehr-ganz-so-fröhlich heim gefahren.

                      Einige Tage später dann das Schreiben... OW wegen 42a 150€ + Aufwendungen, Gegenstand wird vernichtet.
                      Wer dahingehend zweifelt, ich müsste(!) die Unterlagen noch haben, sowas wirft man ja nicht weg.

                      Also, erstmal nett bei der Sachbarbeiterin gefragt ob ihr klar sei, das es sich um ein Werkzeug handle - diese meinte dann aber es sei Ermessenssache der Beamten. Diese wollten es aber auf nachfrage so übertragener O-Ton (in der Polizeidienststelle) "Solche Dinger sind generell verboten und man ließe nicht mit sich handeln.".

                      Bevor jemand was sagt, HEUTE würde ich es auch belächeln und mich auf meine Rechte berufen, HEUTE habe ich eine Sammlung Waves und LM's - DAMALS war ich aber Azubi (oder frisch fertig).

                      Ich bin also wieder zur Sachbearbeiterin getrottet, die mir dann bescheinigt hat, dass das LM vernichtet worden sei. Ich durfte dann zunächst 150€ zahlen, bekam diese dann aber zurück als sich ein befreundeter Anwalt bemüht hat (ein Anruf). Da die Vernichtung nicht rückgängig gemacht werden konnte und ich froh um meine 150 Penunsen war, habe ich es darauf beruhen lassen.

                      Der gesamte Vorgang lag zeitlich bei etwa 3 Monaten, mit entsprechendem Briefverkehr.

                      Wie ich bereits sagte, wer mir nicht glauben möchte, die Unterlagen liegen m.E. noch vor (wenn auch tief vergraben).

                      Bei Fragen, ich erinnere mich sehr, sehr gut.

                      Gruß,
                      KK

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                      • cast
                        Freak
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                        • 02.09.2008
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                        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                        Naja, so was trägt man auf der Straße auch nicht am Gürtel. Egal welcher Ansicht man über die Einstufung eines LM ist.
                        In der Hosentasche hätte es nie Probleme gegebn.

                        Es ist wie immer, diensteifrige Beamte und nachlässige Eigentümer. Wenn beides zusammenkommt wird es meistens problematisch für letzteren.
                        "adventure is a sign of incompetence"

                        Vilhjalmur Stefansson

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                        • Kampfkrapfen
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                          • 02.03.2015
                          • 28
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                          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                          Zitat von cast Beitrag anzeigen
                          Naja, so was trägt man auf der Straße auch nicht am Gürtel. Egal welcher Ansicht man über die Einstufung eines LM ist.
                          In der Hosentasche hätte es nie Probleme gegebn.
                          Nichts für Ungut, aber da es sich eben NICHT um ein Messer handelt, sondern um eine Zange mit weiteren Funktionen, hat es in einer Hosentasche nichts verloren. Es soll ja eben schnell greifbar sein um in der richtigen Situation zur Stelle zu sein. Ich z.B. krieche Tresenbedingt gerne mal auf den Knien rum, da macht alles in der Hosentasche keinen Sinn. Und ich nutze die Funktion das LM "entfaltet" wieder in die Gürteltasche zu stecken sehr häufig (die Tachschen von LM haben eine Funktion die ich nicht näher erklären möchte), was nur mit einer Tasche am Gürtel geht. Plus: Gewicht, Bithalter, Taschenlampe und SpacePen, alles in einer Griffdistanz.
                          Übrigens, während ich hier schreibe ist es ge-nau-so angebracht und wird auch in Zukunft nicht anders sein.

                          Und leider kommt es auch mal vor, das ich mich auf einer Straße bewege.

                          Gruß,
                          KK

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                          • ronaldo
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                            Liebt das Forum
                            • 24.01.2011
                            • 11972
                            • Privat

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                            AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                            Kampfkarpfen, du musst dich in keinster Weise rechtfertigen. Natürlich trägt man den Leatherman am Gürtel, wo sonst. Du hattest mit den Polizisten einfach nur ziemlich Pech, schlechten Tag erwischt.
                            Näxtes Mal bekommst du hier ja kompetente Rechtsberatung und klagst dich durch bis zum Verfassungsgericht...

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                            • khyal
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                              • 02.05.2007
                              • 8195
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                              AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                              Zitat von cast Beitrag anzeigen
                              Naja, so was trägt man auf der Straße auch nicht am Gürtel. Egal welcher Ansicht man über die Einstufung eines LM ist.
                              In der Hosentasche hätte es nie Probleme gegebn....
                              Wie kommst Du denn auf die Idee ?
                              Guertel, Hosentasche oder z.B. leicht erreichbar Vorfach Rucksack kann Dir immer der Trachtenverein einen Strick draus drehen.
                              Am Anfang war es ja sogar so, dass fuer Messer diesselben Bestimmungen galten wie fuer Schusswaffen, dass es wenn, in einem verschlossen Behaelter mitgefuehrt werden muss. Inzwischen gibt es da aber so einige Gerichtsurteile, wo Richter mit Verstand geurteilt haben, dass wenn das Messer z.B.im Rucksack nur mit einem hohen Aufwand erreichbar ist (in einem Fall z.B. kleine geschlossene Reissverschlusstasche unten im Rucksack) das reichen wuerde.

                              Inwieweit das sinnvoll ist und inwieweit ich wegen dem schwachsinnigen Gesetz bereit bin, dann ein deutlich hoeheres Verletzungsrisiko (sowohl durch das Messer direkt, als auch, weil ich dann in bestimmten Situationen keine Hand fuer Eigensicherung frei habe) einzugehen, indem ich nicht verriegelnde Messer verwende, ist eine ganz andere Frage.

                              Wenn ich mir das mal im Vergleich ueberlege, muessten deutlich dringender Feuerzeuge, Alkflaschen, Handies, Kameras, Bordwerkzeug usw verboten werden...was damit schon alles angerichtet worden ist, wofuer die schon die Ursache waren, was von denen fuer eine potentielle Gefahr aus geht...schlimm...


                              Der Treachtenverein hat halt einen grossen Ermessens-Spielraum, was bei einem Anderen passiert ist, oder nicht, hilft einem nicht direkt weiter, andere Stadt, anderer Staatsbediensteter, anderer Tag...neues Spiel.

                              z.B.

                              Einem Mann wird ein kleines schweizer Messer (entsprechernd ohne Veriegelung) aus dem Hauptfach seines auf dem Ruecken getragenen Daypacks, mit vielen anderen Sachen drin, die oben drauf gelegen haben, eingezogen, da "einhaendig zu oeffnen" (hat der Mitarbeiter des Trachtenvereins mit seinem stark haftenden Latex-Untersuchungs-Handschuh wohl stolz mehrfach vorgefuehrt).

                              Eine Frau vergiss ihr Taschenmesser (ca 10 cm Klingelaenge, einhaendig mit Pin, selbststaendig arretierend) in der Handtasche, als sie einen Gerichtstermin hat, bei dem es um eine persoenliche Klaerung geht, bei der Schleuse wird es natuerlich festgestellt...keine Folgen

                              und nun, was soll man daraus fuer sich schliessen ?

                              Zum Einen ist nicht Recht haben, auch Recht bekommen und da kommt der Trachtenverein eben manchmal mit den merkwuerdigsten Sachen (schweizer Messer) durch.

                              Aufgrund von so einigen Ablaeufen im Bekanntenkreis und auch mir persoenlich, gehe ich inzwischen in Begegnungen mit dem Trachtenverein sehr auf Abstand, nix gegen die Jungs, machen einen absolut wichtigen, harten Job, aber auch da gibt es halt auch Nasen und schraege Voegel drunter, wie beim Rest der Bevoelkerung auch.

                              Der Unterschied ist nur der, selbst wenn es dann eine eindeutige Rechtslage zugunsten von Einen gibt, ist es in der rechtlichen Auseinandersetzung gegen einen Staatsangestellten haeufig ein unglaublicher Aufwand, sein Recht durchzusetzen und die rechtlichen und finanziellen Folgen fuer die andere Seite sind meist Null und da man nun mal zur rechtlichen Verfolgung denselben Aparat benutzen muss, zu dem auch dieser Mitarbeiter gehoert, wird haeufig entsprechend abgewiegelt, gewertet, Sand ins Getriebe gestreut z.B. selbst wenn nachgewiesenermassen die Aussage eines Mitarbeiters falsch ist (in einem Fall er z.B. aus seiner Position, die er auch im Protokoll vermerkt hat, unmoeglich den Ablauf gesehen haben konnte, den er zu Protokoll gegeben hat), fuehrt das nicht dazu, dass sie vom Mitarbeiter der Bussgeldstelle nicht trotzdem gegen den Buerger verwendet wird.
                              Da laufen entsprechende Beschwerden ueber Vorgesetzte, Beschwerdestelle trotz mehrfachen Nachhaken haeufig voellig ins Leere usw
                              www.terranonna.de

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                              • cast
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                                Liebt das Forum
                                • 02.09.2008
                                • 19413
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                                AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?



                                Die Hosentasche steht stellvertretend für den "unsichtbaren" Transport eines solchen Geräts.
                                Es ist sogar möglich das Teil nach der Arbeit vom Gürtel abzunehmen und auf dem Nachhauseweg in die meist mitgeführte Tasche zu werfen um übereifrigen Beamten keinen Anlass zu geben.

                                Ansonsten ist das hier ein Outdoorforum, die meisten werden die Teile im Wald und Feld dabei haben, nicht im Büro und wenn doch, gibts ja auch andere Modelle ohne Einhandfunktion.

                                und wenn der Anruf deines Anwalts Erfog hatte sei froh, es ist mitnichten so daß jeder die Teile als Werkzeg sieht, schon mal gar nicht die mit Einhandfunktion.

                                Mein LM ist immer dabei in einer kleinen Tasche mit anderen Dingen in meiner Bürotasche, wie sollte da einer auf die idee kommen sie zu kontrollieren?
                                "adventure is a sign of incompetence"

                                Vilhjalmur Stefansson

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                                • GemeinsamDraussen
                                  Fuchs
                                  • 02.01.2015
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                                  AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                  Zitat von Kampfkrapfen Beitrag anzeigen
                                  Dann will ich sie euch nicht schuldig bleiben:
                                  Ich kam mit dem Wagen von der Arbeit (wie gesagt, im Computerbereich gerne mal Nachts) ...
                                  Nur mal aus Neugier: wie hast Du die Nutzung des Tools als Informatiker begründet, dass Dir das Amt die berufliche Nutzung abgekauft hat? Oder hab ich da was falsch verstanden?

                                  OT: Dachte, die Informatiker hätten ihre Tools im PC oder auf nem USB-Stick?
                                  (www.)gemeinsam-draussen.de = Susi & Ralf. Der User "GemeinsamDraussen" ist Ralf.

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                                    Erfahren
                                    • 14.03.2011
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                                    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                    Zitat von GemeinsamDraussen Beitrag anzeigen
                                    Nur mal aus Neugier: wie hast Du die Nutzung des Tools als Informatiker begründet, dass Dir das Amt die berufliche Nutzung abgekauft hat? Oder hab ich da was falsch verstanden?

                                    OT: Dachte, die Informatiker hätten ihre Tools im PC oder auf nem USB-Stick?

                                    Schon mal Kabelbinder mit nem USB-Stick durchgezwickt? Oder die kleinen Schräubchen für den Monitorstecker versucht mit dem Fingernagel zu lösen?

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                                    • khyal
                                      Lebt im Forum
                                      • 02.05.2007
                                      • 8195
                                      • Privat

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                                      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                      Zitat von cast Beitrag anzeigen


                                      Die Hosentasche steht stellvertretend für den "unsichtbaren" Transport eines solchen Geräts.
                                      Es ist sogar möglich das Teil nach der Arbeit vom Gürtel abzunehmen und auf dem Nachhauseweg in die meist mitgeführte Tasche zu werfen um übereifrigen Beamten keinen Anlass zu geben.
                                      Also z.B. haben bei uns im Outdoorladen mehrere Mitarbeiter incl mir kleine Einhandmesser oder LMs staendig (bei mir vielleicht im Schnitt 30-40 mal) auf der Arbeit verwendet.

                                      Rein rechtlich haben sich alle, ausser mir, auf recht duennen Eis bewegt, da sie logischerweise die Teile bei Hin/Rueckweg im Daypack bei hatten. Ich war halt meist rechtlich auf der sicheren Seite, da ich mit dem Motorrad fahre und entsprechenden der uebereifrigen Staatsmacht im Kontrollfalle dann sogar ein verschlossenes Behaeltnis (halt den Motorradkoffer) bieten kann

                                      Zitat von cast Beitrag anzeigen
                                      Ansonsten ist das hier ein Outdoorforum, die meisten werden die Teile im Wald und Feld dabei haben, nicht im Büro und wenn doch, gibts ja auch andere Modelle ohne Einhandfunktion.
                                      Ah ja, also das eigene Buero ist ja schon mal kein Problem, das ist ist kein oeffentlich Raum.

                                      Leider klappt es bei den Meisten von uns auch noch nicht mit dem Beamen mitten in den Wald, sondern Du bewegst dich dabei durch Orte, benutzt evtl oeffentliche Verkehrsmittel, gehst unterwegs bei laengeren Touren einkaufen usw

                                      Ist doch ansonsten dasselbe, als wenn ich erwarten wuerde, das Jaeger ihre Waffe bis auf den Hochsitz hoch im verschlossenen Gewehrkoffer schleppen, weil ja erst da der Einsatzort ist...

                                      Mal ganz davon abgesehen, dass ich z.B. wenn ich Lebensmittel nachkaufe, die Verpackungen aus Umweltschutzgruenden direkt in die getrennten Muelltonnen vor dem Laden entsorge und da ist der Einsatz eines vernuenftigen Messers schon deutlich effektiver als aufkauen

                                      Ich finde deine Argumentation recht schraeg und einseitig, oder fehlt da ein Smilie.

                                      Gerade Du, als jemand, der keine Gelegenheit auslaesst, sich darueber zu beschweren, dass das Waffengesetz zu hart sei, dass es gar nicht anginge, dass das Amt kontrolliere duerfe, ob ihr die Schusswaffen auch weggeschlossen habt, dass ein Jaeger keine Schalldaempfer benutzen duerfe und und und...

                                      Mir kommt deine Argumentation so vor, als wenn ich dann antworten wuerde, was Du dich aufregst, im Wald duerfsst Du ja schliesslich deine Schusswaffe benutzen und im uebrigen koenntest Du ja auch deine Schusswaffen abgeben und statt dessen eine Steinschleuder benutzen (oh nee jetzt treten ich wahrscheinlich wegen irgendwelchen Tierschutzgesetzen ins Fettnaepfchen, bitte nicht diesen Nebenschauplatz ), um die Kontrollen zu umgehen


                                      Zitat von cast Beitrag anzeigen
                                      und wenn der Anruf deines Anwalts Erfog hatte sei froh
                                      Wenn sich ein Staatsbediensteter nicht angemessen verhaelt, soll ich darueber noch froh sein, weil ein von mir eingesetzer Anwalt einen Teil des Schadens abwenden kann ?

                                      Ach ich warte ja auf den Kommentar von Dir (bzw ob Du das dann immer noch genauso siehst), wenn Dir mal unangemessen eine Schusswaffe eingezogen wird (z.B. bei dem von Dir erwaehnten Reinigen derselben ausserhalb der geschlossenen Wohnung bzw "ausserhalb" vom Einsatz, was doch meines Laienwissens nach in einer aehnlichen Grauzone ist), dann die Waffe eingezogen und ein Bussgeld verhaengt wird, Du einen Anwalt beauftragst, der zwar verhindern kann, dass das Bussgeld vollstreckt wird, aber deine teure, geliebte Waffe eingestampft wird und Dir dann jemand aus dem Forum schreibt "wenn der Anruf deines Anwalts Erfog hatte sei froh".
                                      www.terranonna.de

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                                      • casper

                                        Alter Hase
                                        • 17.09.2006
                                        • 4940
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                                        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                        Zitat von cast Beitrag anzeigen
                                        Es ist wie immer, diensteifrige Beamte und nachlässige Eigentümer. Wenn beides zusammenkommt wird es meistens problematisch für letzteren.
                                        OT: Kann aber in so manch einem Fall auch böse für den /die "diensteifrigen" Beamten ausgehen

                                        Edit sagt, dass ich das noch nachschieben möchte:
                                        Ohne hier jemandem etwas unterstellen zu wollen!
                                        Zuletzt geändert von casper; 02.03.2015, 17:41.

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                                        • khyal
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                                          • 02.05.2007
                                          • 8195
                                          • Privat

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                                          Zitat von AndiBar Beitrag anzeigen

                                          Schon mal Kabelbinder mit nem USB-Stick durchgezwickt? Oder die kleinen Schräubchen für den Monitorstecker versucht mit dem Fingernagel zu lösen?
                                          Einstellen von Maeuseklavieren, Ziehen von Jmpern, Aufschrauben von Gehaeusen, haengegebliebene CDs (z.B. durch so tolle Aufkleber) aus Slotlaufwerken entfernen, eingeschweisste Verpackung um HW SW entfernen...noch 50 Beispiele gefaellig

                                          Also ich benutze im Alltag bzw Beruf, egal ob jetzt Laden oder als Netzwerk-Klemptner, deutlich haeufiger Messer und Multitools, als auf Tour.
                                          www.terranonna.de

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