Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

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  • Ditschi
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    • 20.07.2009
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    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

    Zitat von Aktaion Beitrag anzeigen
    Finde Ich jetzt kein so gelungenes Beispiel, da beidseitiger Schliff (Dolch) von vorherein einen verbotenen Gegenstand deklariert.
    OT:

    @ Aktaion, eine Waffe zweifellos, aber keine verbotene. Verbotene Messer sind bestimmt Spring-und Fallmesser, Faustmesser und Butterflymesser.
    Das Beispiel ist aber vielleicht deshalb nicht so gelungen, weil es sich bei dem Messer um eine Stoßwaffe handeln könnte nach § 42 a Abs 1 Ziff.2 WaffG, so daß man zum Führen das berechtigte Interesse benötigt, obwohl die Klinge unter 12 cm liegt.
    Müssen wir aber nicht vertiefen. Kannst ja mal ein Messer raussuchen, das als Kampfmesser eine Waffe mit einer Klingenlänge unter 12 cm ,aber kein Dolch, ist, und somit nur unter § 42 a Abs 1 Ziff. 3 WaffG fällt.
    Gruß Ditschi

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    • Aktaion
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      • 23.09.2011
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      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

      Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
      Kannst ja mal ein Messer raussuchen, das als Kampfmesser eine Waffe mit einer Klingenlänge unter 12 cm ,aber kein Dolch, ist, und somit nur unter § 42 a Abs 1 Ziff. 3 WaffG fällt.
      Genau das finde Ich persönlich sehr schwierig einzuordenen.
      Klammern wir die feststehenden, offensichtlichen Merkmale aus, so bleibt da für mich ein Interpretationsspielraum, der nicht so wirklich stichhaltig ist.

      Exemplarisch einmal das Böker Plus MPT betrachtet.

      Erfüllt IMHO alle Merkmale eines legal zu führenden Messers;

      mag jedoch für den Betrachter durch die leichte Tanto-Form, den Wellenschliff, die schwarze Beschichtung, den 3-Finger-Griff und die schwarze Kunststoffscheide als bedrohlicher und unerlaubter wirken als es ist.

      Frage ist, wer interpretiert ein solches, augenscheinlich allen gängigen Gesetzen konformes Messer als gesetzeswidrig hinsichtlich dem berechtigten Trageinteresse?

      Was Ich nicht verstehe ist der, neben den auf meßbaren Unterschieden bestehenden Merkmalen, subjektiv einfließenden Eindruck von Messern und deren Gestalt.

      Ich empfinde das als, mit Verlaub "schwammig", bin jedoch jeglicher Belehrung gegenüber offen.

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      • BukitTimah
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        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?


        Frage ist, wer interpretiert ein solches, augenscheinlich allen gängigen Gesetzen konformes Messer als gesetzeswidrig hinsichtlich dem berechtigten Trageinteresse?

        Was Ich nicht verstehe ist der, neben den auf meßbaren Unterschieden bestehenden Merkmalen, subjektiv einfließenden Eindruck von Messern und deren Gestalt.
        Derjenige der dich kontrolliert. Also Foerster, Polizei etc. Wenn du dieser Definition nicht zustimmts bleibt dir der rechtsweg offen. so bildet sich dann langsam heraus was "gut" und "schlecht" ist. dabei wird es immer Grenzfaelle geben die die Gerichte beschaeftigen werden- und dadurch die Sache weiter definieren. Und diese definitionen und Gerichtsentscheidungen werden langsam in den Polizeialltag etc einsickern. Bei manchen Beamten schneller bei anderen langsamer. Und deren Erstentscheidung ist immer wieder subjektiv, sie kann es auch gar nicht anders sein, weil es Menschen sind.
        Und bei Sachen die nicht eindeutig geregelt werden koennen (z.b. darfst du keinen Vollautomaten durch die gegend schleifen) werden wir samit leben muessen.

        Wir sollten uns auch fragen ob wir wirklich in einer Welt leben wollen wo alles festgelegt ist und kein absolut kein Interpretationsspielraum besteht? Die Mechanismen wie man sich in unserer Gesellschaft darueber streitet (Rechtsweg) stehen ja jedem offen.
        New Chinese wisdom: If it doesn't make sense, it's most probably right

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        • Ditschi
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          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

          Zitat von Aktaion Beitrag anzeigen
          Genau das finde Ich persönlich sehr schwierig einzuordenen.
          Klammern wir die feststehenden, offensichtlichen Merkmale aus, so bleibt da für mich ein Interpretationsspielraum, der nicht so wirklich stichhaltig ist.

          Exemplarisch einmal das Böker Plus MPT betrachtet.

          Erfüllt IMHO alle Merkmale eines legal zu führenden Messers;

          mag jedoch für den Betrachter durch die leichte Tanto-Form, den Wellenschliff, die schwarze Beschichtung, den 3-Finger-Griff und die schwarze Kunststoffscheide als bedrohlicher und unerlaubter wirken als es ist.

          Frage ist, wer interpretiert ein solches, augenscheinlich allen gängigen Gesetzen konformes Messer als gesetzeswidrig hinsichtlich dem berechtigten Trageinteresse?

          Was Ich nicht verstehe ist der, neben den auf meßbaren Unterschieden bestehenden Merkmalen, subjektiv einfließenden Eindruck von Messern und deren Gestalt.

          Ich empfinde das als, mit Verlaub "schwammig", bin jedoch jeglicher Belehrung gegenüber offen.
          Hallo,

          @Aktaion, sofern Messer nicht schon im Gesetz als Waffe ausdrücklich genannt sind, sind sie Waffen, sofern sie " ihrem Wesen nach" dazu bestimmt sind.

          BuktTimah hat recht: es handelt sich um einen sogenannten "unbestimmten Rechtsbegriff" ( Terminus), der von Rechtspraxis und Rechtsprechung auszufüllen ist.

          Das kann schwierig und grenzwertig sein, beurteilt man nur das Aussehen des Messers.

          Aber den Zweck des Messer bestimmt zunächst der Hersteller. Konzipiert er das Messer so, daß es möglichst leicht in einen menschlichen Körper eindringen kann, und bewirbt er dazu das Messer als bestimmt für Angriff oder Verteidung und erdacht für die Verwendung bei Militär, Polizei oder Geheimdiensten, dann erscheint mir die Einordnung als Waffe eindeutig.

          So gibt es Messer, die eindeutig Waffe sind, eindeutig keine Waffe sind und Grenzfälle.

          Gruß Ditschi

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          • Aktaion
            Fuchs
            • 23.09.2011
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            AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

            Hmm, ja...da ist wohl grundlegend was dran.

            Es ist für mein Empfinden schwierig da eine "Schuldfrage" zu verbalisieren.
            Ist es der Hersteller, der solche grenzwertigen Produkte anbietet, oder der Kunde, der sich durch Kauf/Nachfrage für so ein Produkt entscheidet und so dessen Existenz rechtfertigt/zu rechtfertigen versucht?

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            • Ditschi
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              AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

              Zitat von Aktaion Beitrag anzeigen
              Hmm, ja...da ist wohl grundlegend was dran.

              Es ist für mein Empfinden schwierig da eine "Schuldfrage" zu verbalisieren.
              Ist es der Hersteller, der solche grenzwertigen Produkte anbietet, oder der Kunde, der sich durch Kauf/Nachfrage für so ein Produkt entscheidet und so dessen Existenz rechtfertigt/zu rechtfertigen versucht?
              Hallo,

              der Begriff " Schuld" ist da IMO fehl am Platz. Der Hersteller konzipiert und bewirbt solche Messer, weil ein Bedürfnis da ist.
              Es gibt Menschen, die von Waffen fasziniert sind. Diese Messer sind ja nur vordergründig für Militär, Polizei, Geheimdienst, Delta-Force-Combat-Einheit etc. konzipiert, sondern für junge Männer, die sich durch Kauf dieses Produkts zugehörig fühlen wollen. Die spricht halt ein Opinel nicht so an.
              Es ist ja mein Thema hier, daß diese Produkte im ODS deplaziert wirken, auch wenn sie sonst gut verarbeitet sind und man damit auch einen Apfel schälen kann. Aber ODS hat nun mal keinen Kampfauftrag.
              Darüber hatten wir aber schon einen langen thread.
              Gruß Ditschi

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              • Gast-Avatar

                AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                Es gibt Menschen, die von Waffen fasziniert sind. Diese Messer sind ja nur vordergründig für Militär, Polizei, Geheimdienst, Delta-Force-Combat-Einheit etc. konzipiert, sondern für junge Männer, die sich durch Kauf dieses Produkts zugehörig fühlen wollen. Die spricht halt ein Opinel nicht so an.
                Es ist ja mein Thema hier, daß diese Produkte im ODS deplaziert wirken, auch wenn sie sonst gut verarbeitet sind und man damit auch einen Apfel schälen kann. Aber ODS hat nun mal keinen Kampfauftrag.

                ?? Das liest sich für mich ungefähr so : "ich benutze lieber ein Messer wie ein Opinel, weil es so schön harmlos aussieht, auch wenn es für meine Zwecke nichts taugt"

                Sorry, aber sind es nicht eher Leute wie Du, die in Messer, egal welcher Bauart, das hinein interpretieren, was sie sehen wollen ? Für mich ist JEDES Messer erst mal nur ein Werkzeug, eine Waffe kann immer nur der Anwender daraus machen !

                Im übrigen hat sich dieser Thread schon seit geraumer Zeit ziemlich weit vom Titel entfernt.....

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                • Ditschi
                  Freak

                  Liebt das Forum
                  • 20.07.2009
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                  AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                  Im übrigen hat sich dieser Thread schon seit geraumer Zeit ziemlich weit vom Titel entfernt.....[/QUOTE]

                  OT

                  Ganz meine Meinung! Das hatten wir schon in " Messer-Werkzeug oder Waffe". Solange sich alles im Rahmen des Erlaubten bewegt, sind good/bad-taste- Debatten fruchtlos. Von mir jetzt nichts mehr, außer neu direkt zu Thema, falls es da Neues gibt. Aktaion hatte gezielt gefragt, und ihm wollte ich antworten. Keine neue Diskussion anfangen.
                  Gruß Ditschi

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                  • Markus K.
                    Lebt im Forum
                    • 21.02.2005
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                    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                    Mir fallen als Beispiel gerade Bajonette ein. Keine Ahnung ob es Bajonette unter 12cm Klingenlänge gibt, aber der Gebrauch für ein Bajonett ist eindeutig.
                    "Es gibt kein schlechtes Wetter, nur das falsche Fell!"

                    -Samson und Beowulf- Als Hunde sind sie eine Katastrophe, aber als Menschen unersetzbar.

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                    • ThomasMerten
                      Dauerbesucher
                      • 24.11.2004
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                      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                      Zitat von Markus K. Beitrag anzeigen
                      Mir fallen als Beispiel gerade Bajonette ein. Keine Ahnung ob es Bajonette unter 12cm Klingenlänge gibt, aber der Gebrauch für ein Bajonett ist eindeutig.
                      OT: Bestandteil eines Bajonettverschlusses?
                      Ich brauche kein Popkorn mehr ...

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                      • Hamme
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                        • 03.06.2011
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                        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                        Zitat von Markus K. Beitrag anzeigen
                        Mir fallen als Beispiel gerade Bajonette ein. Keine Ahnung ob es Bajonette unter 12cm Klingenlänge gibt, aber der Gebrauch für ein Bajonett ist eindeutig.
                        Dem widerspreche ich mal! Ein Kumpel von mir (Pfadfinder!!!) schleppt seit Jahrzehnten ein schwedisches Bajonett M 1896 mit sich herum, welches er als ganz normales Allround-Messer beim Wandern, Pfadfindern, Grillen etc. dabei hat. Er baut damit Hütten, schneidet Brot und Gemüse, zerkleinert Feuerholz etc. Er hat sich für dieses Bajonett eine schöne Lederscheide gemacht und den unschönen geriffelten Metallgriff auch mit Leder "verkleidet". Er sagt selber, dass er noch nie so ein robustes und stabiles Messer gehabt hat. Die äussere Erscheinungsform mit Scheide erinnert nicht mehr an ein Bajonett und ist nur noch für den Kundigen ersichtlich!
                        Better have it and don't need it than need it and don't have it!

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                        • BukitTimah
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                          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                          Mit dem schwedischen Baojonett hat er aber noch ein anderes Problem weil die Klingenlaenge ueber 12cm ist. Da muss er sich mit dem § 42 und dem berechtigtem Interesse auseinandersetzen, wobei das als Pfandfinder einfacher sein koennte.
                          New Chinese wisdom: If it doesn't make sense, it's most probably right

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                          • Hamme
                            Erfahren
                            • 03.06.2011
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                            AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                            Weiss er, wir haben lang und breit am Lagerfeuer darüber diskutiert. Und ich denke, mit dem berechtigten Interesse gibt es da kein Problem. Ausserdem hat er es ja nur zu den beschriebenen Anlässen dabei und schleppt das nicht am Gürtel in der Fußgängerzone rum, wo er eher in die Gefahr einer Kontrolle und Erklärungsnot kommt
                            Better have it and don't need it than need it and don't have it!

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                            • ThomasMerten
                              Dauerbesucher
                              • 24.11.2004
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                              AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                              Zitat von Hamme Beitrag anzeigen
                              Dem widerspreche ich mal! Ein Kumpel von mir (Pfadfinder!!!) schleppt seit Jahrzehnten ein schwedisches Bajonett M 1896 mit sich herum, ...
                              Soweit ich das verstanden habe, schrub Markus über den ursprünglichen Gebrauch des Bajonetts und da ist und bleibt es eine Waffe. Eine scharfe Glock 17 bleibt auch eine Waffe, selbst wenn dein Kumpel sie nur als Briefbeschwerer verwendet
                              Ich brauche kein Popkorn mehr ...

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                              • Hamme
                                Erfahren
                                • 03.06.2011
                                • 120
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                                AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                Dem widerspreche ich (auch) Die frühen Bajonette, z.B. die Dreikant-Tüllenbajonette für Steinschloß- und Perkussions-Gewehre, waren ausschließlich für den Kampf gedacht (und auch nur dazu zu verwenden). Die Entwicklung zum "Mehrzweck"-Gerät entstand bereits, als besondere Truppenteile wie Pioniere, Mineure und Artillierie, spezielle Bajonette bekamen, welche auch zum Schanzenbau, Aufstemmen von Munitionskisten etc. bestimmt waren und auch entsprechend vom Aussehen her einen Messercharakter bekamen (z.B. Faschinenmesser). Wenn man sich die "neuzeitlichen" Bajonette anschaut (bestes Beispiel das AK47-Bajonett), sind diese nur noch vom Begriff her Bajonette. Sie können weiterhin auf das Gewehr aufgepflanzt werden, sind von ihrer Konstruktion her aber eher ein Allzweck-Messer zum Arbeiten im Feld, teilweise auch mit Sonderfunktionen wie Drahtschneider etc. Vom gesetzlichen her ist es natürlich klar definiert: Egal, wie das Teil aussieht: Sobald es eine Aufpflanz-Vorrichtung hat, fällt es unter den Begriff "Bajonett".
                                Eine Glock 17 ist ausschließlich zum Schiessen vorgesehen, und nicht zum Flaschenöffnen oder Nägel einschlagen - was zwar durchaus funktioniert, aber u.a. eine Todsünde ist...
                                Better have it and don't need it than need it and don't have it!

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                                • ThomasMerten
                                  Dauerbesucher
                                  • 24.11.2004
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                                  AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                  Zitat von Hamme Beitrag anzeigen
                                  Eine Glock 17 ist ausschließlich zum Schiessen vorgesehen, und nicht zum Flaschenöffnen oder Nägel einschlagen - was zwar durchaus funktioniert, aber u.a. eine Todsünde ist...
                                  Dem widerspreche ich! Bei stechendem Durst in Abwesenheit eines anderen geeigneten Werkzeuges aber in Anwesenheit einer Flasche Bier ist das keine Todsünde
                                  Ich brauche kein Popkorn mehr ...

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                                  • Hamme
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                                    • 03.06.2011
                                    • 120
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                                    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                    Zitat von ThomasMerten Beitrag anzeigen
                                    Dem widerspreche ich! Bei stechendem Durst in Abwesenheit eines anderen geeigneten Werkzeuges aber in Anwesenheit einer Flasche Bier ist das keine Todsünde
                                    stimmt, aber dann nimm bitte das Magazin....
                                    Better have it and don't need it than need it and don't have it!

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                                      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                      OT: .....könnte sonst das letzte Bier gewesen sein....

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                                      • jiggalatei
                                        Erfahren
                                        • 12.12.2006
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                                        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                        Zitat von Aktaion Beitrag anzeigen
                                        Genau das finde Ich persönlich sehr schwierig einzuordenen.
                                        Klammern wir die feststehenden, offensichtlichen Merkmale aus, so bleibt da für mich ein Interpretationsspielraum, der nicht so wirklich stichhaltig ist.

                                        Exemplarisch einmal das Böker Plus MPT betrachtet.

                                        Erfüllt IMHO alle Merkmale eines legal zu führenden Messers;
                                        Bin dennoch der Meinung das so ein Messer verboten gehört, - einfach, weil es so häßlich ist. Wenn mann einfach mal das Kriterium der Esthetik heranzieht, dürften ein Großteil von Messern zu der Kategorie "darf nicht geführt werden" gehören. Aber Esthetik liegt auch wieder im Auge des Betrachters.... .

                                        Kontrolle: Ich habe nir aus Afrika eine Machete mitgebracht, war im fleiger im Rucksack und die werden ja wohl durchleuchtet ... keine Probleme ... .
                                        Nein , ich bin noch nicht auf Waffen kontrolliert worden. Aber mich würde wirklich interessieren welcher Outdoorer beim outdooren schon Probleme hatte. Ein bisschen sollte man den Ordnungshütern auch vertrauen ... . Und da ist es doch ein Unterschied zwischen einem scenemäßig unterwegs sein Jugendlichen, der mit seinem Butterfly spielt und einem Backpacker, der ein feststehendes "Fahrtenmesser" am Gürtel trägt, auch wenn das eine Klinge von länger als 12cm hat.

                                        Gruß Jigga
                                        Zuletzt geändert von jiggalatei; 17.01.2012, 22:57.

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                                        • Mephisto

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                                          • 23.12.2003
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                                          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                          Wieso sollte es verboten werden weil es dir nicht gefällt? Sorry, das ist lächerlich... Mir gefällt es auch nicht, aber anderen Leuten vielleicht schon. Und die dürfen es nicht besitzen weil es dir nicht gefällt? Ich nehme mal an, deine Aussage gerade war eher spaßig gemeint. Aber da bleibt einem, angesichts der ewigen Debatte über das WaffG das Lachen im Halse stecken...

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