AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?
OT:
@ Aktaion, eine Waffe zweifellos, aber keine verbotene. Verbotene Messer sind bestimmt Spring-und Fallmesser, Faustmesser und Butterflymesser.
Das Beispiel ist aber vielleicht deshalb nicht so gelungen, weil es sich bei dem Messer um eine Stoßwaffe handeln könnte nach § 42 a Abs 1 Ziff.2 WaffG, so daß man zum Führen das berechtigte Interesse benötigt, obwohl die Klinge unter 12 cm liegt.
Müssen wir aber nicht vertiefen. Kannst ja mal ein Messer raussuchen, das als Kampfmesser eine Waffe mit einer Klingenlänge unter 12 cm ,aber kein Dolch, ist, und somit nur unter § 42 a Abs 1 Ziff. 3 WaffG fällt.
Gruß Ditschi
Zitat von Aktaion
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@ Aktaion, eine Waffe zweifellos, aber keine verbotene. Verbotene Messer sind bestimmt Spring-und Fallmesser, Faustmesser und Butterflymesser.
Das Beispiel ist aber vielleicht deshalb nicht so gelungen, weil es sich bei dem Messer um eine Stoßwaffe handeln könnte nach § 42 a Abs 1 Ziff.2 WaffG, so daß man zum Führen das berechtigte Interesse benötigt, obwohl die Klinge unter 12 cm liegt.
Müssen wir aber nicht vertiefen. Kannst ja mal ein Messer raussuchen, das als Kampfmesser eine Waffe mit einer Klingenlänge unter 12 cm ,aber kein Dolch, ist, und somit nur unter § 42 a Abs 1 Ziff. 3 WaffG fällt.
Gruß Ditschi
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