Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

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  • Ditschi
    Freak

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    • 20.07.2009
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    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

    Es gibt bei den Foldern bislang geringe Zweifel, was gemeint ist: der Folder mit Daumenpin oder sonstiger Öffnungshilfe, bei dem man die Klinge mit einer Hand öffnen kann, wobei sie dann in ganz geöffnetem Zustand arretiert. Das ist weder schwierig zu verstehen, noch braucht man dazu einen Kommentar. Das haben bisher auch alle so verstanden. Selbst die Jungs auf der Straße, die dann den Daumenpin entfernt haben, um ihr Messer weiter tragen zu können.
    Beim Opinel haben wir jetzt eine Konstruktion, an die der Gesetzgeber nicht gedacht hat: man kann die Klinge mit der Fingermulde nur mit der anderen Hand herausziehen, während man den Drehring zur Arretierung vielleicht ( Bei meinen beiden geht das nicht; zu schwergängig) mit dem Daumen der Haltehand einhändig arretieren kann.
    Ein Gesetz formuliert einen Tatbestand immer nur abstrakt, und zwar so, daß man eine möglichst große Anzahl von Lebenssachverhalten darunter subsummieren kann. Es ist aber ausgeschlossen, daß man alle berührten Lebenssachverhalte problemlos subsummieren kann , denn die Zahl ist unendlich. Dann entstehen Regelungslücken, die durch Auslegung zu schließen sind. Aufgabe der Juristen, insbesondere der Gerichte. Regelungslücken sind jedem Gesetz immanent angesichts unendlicher vieler Lebensachverhalte. Sie sprechen nicht zwingend gegen die Qualität eines Gesetzes. Für die Auslegung gibt es Regeln. Die lernt man im Studium. Also: das Opinel ist so konstruiert, daß es von üblichen Schema eines Einhandmessers, wie es sich der Gesetzgeber vorgestellt hat, abweicht. Es bedarf der Auslegung des Gesetzes, ob es unter die Norm fällt. Der Wortlaut eines Gesetzes bietet eine Möglichkeit der Auslegung, aber keinesfalls das einzige. Deshalb hilft es wenig, sich nur an den Wortlaut zu klammern. Eine vertretbare Auslegung ist immer das Ergebnis einer Gesamtschau auf alle Auslegungsmethoden. Das kann kompliziert sein, und über so ein Ergebnis läßt sich zumeist streiten. Ausbildung zum Volljuristen auch bei zügigem Studium 7-8 Jahre. Natürlich mutet man einem Laien nicht zu, so einen Sachverhalt juristisch korrekt zu bewerten. Deshalb ist das sanktionsbehaftete Handeln eines Laien nur vorwerfbar, wenn er in der sogenannten Parallelwertung der Laiensphäre ( Fachausdruck) zu einem gleichen oder ähnlichen Ergebnis kommen mußte.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Auslegung_%28Recht%29
    http://de.wikipedia.org/wiki/Paralle...iensph%C3%A4re
    Ditschi

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    • derMac
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      Liebt das Forum
      • 08.12.2004
      • 11888
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      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

      @Ditschi
      Das ist alles richtig was du schreibst, aber der Gesetzgeber hätte kein Problem damit gehabt zu schreiben: "Messer die dafür konstruiert sind mit einer Hand in einem Zug geöffnet zu werden und sich dabei automatisch feststellen." Das Problem ist hier nicht, dass der Gesetzgeber unscharf formulieren musste um möglichst alle gewollten Varianten abzudecken, sondern dass er unscharf formulieren wollte und die Auslegung absichtlich offen gelassen hat und zwar ohne Not. Ich halte das weiterhin für inakzeptabel.

      Davon ab: ich kenne noch mehr Messerkonstruktionen die wohl eher Grauzone sind und die Kids, die jetzt den Pin abmontiert haben und das Messer weiterhin ohne Pin arretierend aufschleudern lachen sich schlapp. Freuen wird sich auch der Messersammler, dessen 1000 € Sammlermesser mit etwas Pech vernichtet wird weil er es im ge-, aber nicht verschlossen Rucksack hatte und an die falschen Leute geraten ist.

      Mac

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      • cast
        Freak
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        • 02.09.2008
        • 19413
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        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

        Vergiß es, das gesamte WaffG strotzt vor Problemen bei der Interpretation.

        Schnelle gestrickter Neuerungen ohne Sinn, egal was passiert da kann man schön dran rumbasteln, betrifft ja kaum jemand.
        "adventure is a sign of incompetence"

        Vilhjalmur Stefansson

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        • derMac
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          • 08.12.2004
          • 11888
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          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

          Zitat von cast Beitrag anzeigen
          Vergiß es, das gesamte WaffG strotzt vor Problemen bei der Interpretation.
          Spannenderweise interessiert mich das Waffengesetz als "Normalbürger" eigentlich eher am Rande. Ich brauche keine Waffen und ich besitze keine. Dadurch, dass jetzt Werkzeuge, die ich ganz legal besitzen darf und nur als Werkzeug angeschafft habe und die keine Waffen sind, plötzlich über das Waffengesetz in ihrer Nutzung beschränkt werden, wird die Sache ja erst interessant.

          Mac

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          • Ditschi
            Freak

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            • 20.07.2009
            • 12397
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            • Meine Reisen

            AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

            Mein post 681 mit der verlinkten Seite über die Auslegung diente dazu, potentielle Jurastudenten von einem schwerwiegenden Fehler abzuhalten. Hat jemand die ganz gelesen?
            Ansonsten: Mac, Du sagst da was: der § 42 a WaffG unterstellt Gegenstände dem Waffengesetzt, die garkeine Waffen sind.
            Noch deutlicher wird das bei den Anscheinswaffen, die nicht geführt werden dürfen. Da sagt es schon das Wort.
            Kritiker bezeichnen den 42 a daher als systemfremd. Aber der Gesetzgeber darf fast alles.
            Der Gesetzgeber ist nicht gleichbedeutend mit die Juristen. Wir müssen das nur ausbaden.
            Aus einer Rede im Parlament bei Eröffung einer neuen Legislaturperiode:
            " Das Plenum war schon voller, aber auch schon leerer. Aber noch nie so voller Lehrer."
            Die Lehrer sind Schuld!
            Ditschi
            Zuletzt geändert von Ditschi; 03.03.2015, 00:28. Grund: Man entdeckt immer wieder Schreibfehler

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            • derMac
              Freak
              Liebt das Forum
              • 08.12.2004
              • 11888
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              • Meine Reisen

              AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

              Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
              Noch deutlicher wird das bei den Anscheinswaffen, die nicht geführt werden dürfen.
              Ich finde nicht, dass Anscheinswaffen weniger ins Waffengesetz passen als Werkzeuge die nicht mal den Anschein erwecken wollen, Waffen zu sein.

              Aber der Gesetzgeber darf fast alles.
              Aber ich muss nicht alles gut finden.

              Der Gesetzgeber ist nicht leichbedeutend mit die Juristen. Wir müssen das nur ausbaden.
              Aus einer Rede im Parlament bei Eröffung einer neuen Legislaturperiode:
              " Das Plenum war schon voller, aber auch schon leerer. Aber noch nie so voller Lehrer."
              Die Lehrer sind Schuld!
              Ich habe nie behauptet, das der Gesetzgeber mit die Juristen gleichbedeutend ist. Aber... Ausbaden müssen es übrigens vorwiegend die Bürger.

              Mac

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              • Buck Mod.93

                Lebt im Forum
                • 21.01.2008
                • 9011
                • Privat

                • Meine Reisen

                AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                Was man zu einem Kershaw Ripcord sagen würde, würde mich mal sehr interessieren.
                Mein erstes Gefühl würde mir - wenn ich es nicht besser wüsste - sagen, dass das in Deutschland verboten ist. ("Fallmesserqualitäten"). Ich habe zwar keins aber ich würde mich damit ob des schwammigen Gesetzestextes nicht vor die Tür wagen. Es gibt ja auch genügend Alternativen, die nicht der Führungseinschränkung unterliegen.


                (INFO: Bitte kein Bildmaterial einfügen, das die Rechte Dritter verletzt. d.h. i.d.R. keine Musikvideos, TV-Serien etc. )
                Les Flics Sont Sympathique

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                • khyal
                  Lebt im Forum
                  • 02.05.2007
                  • 8195
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                  Teilweise schiessen die Jungs beim Einkassieren auch deutlich ueber´s Ziel hinaus, hier z.B. der Thread in dem ein Messer mit Slip Joint einkassiert wurde und ein Slipjoint ist nun eindeutig keine Arretierung und damit kann man auch keine Klinge feststellen...
                  www.terranonna.de

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                  • Daddyoffive
                    Fuchs
                    • 24.08.2011
                    • 2437
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                    Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                    Mein post 681 mit der verlinkten Seite über die Auslegung diente dazu, potentielle Jurastudenten von einem schwerwiegenden Fehler abzuhalten. Hat jemand die ganz gelesen?
                    Ansonsten: Mac, Du sagst da was: der § 42 a WaffG unterstellt Gegenstände dem Waffengesetzt, die garkeine Waffen sind.
                    Noch deutlicher wird das bei den Anscheinswaffen, die nicht geführt werden dürfen. Da sagt es schon das Wort.
                    Kritiker bezeichnen den 42 a daher als systemfremd. Aber der Gesetzgeber darf fast alles.
                    Der Gesetzgeber ist nicht gleichbedeutend mit die Juristen. Wir müssen das nur ausbaden.
                    Aus einer Rede im Parlament bei Eröffung einer neuen Legislaturperiode:
                    " Das Plenum war schon voller, aber auch schon leerer. Aber noch nie so voller Lehrer."
                    Die Lehrer sind Schuld!
                    Ditschi
                    +1 von mir.
                    Das Leben ist kein Problem, das gelöst werden müsste, sondern ein Abenteuer, das gelebt werden will.
                    John Eldredge
                    ><>

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                    • MaxD

                      Lebt im Forum
                      • 28.11.2014
                      • 8923
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                      Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                      Mein post 681 mit der verlinkten Seite über die Auslegung diente dazu, potentielle Jurastudenten von einem schwerwiegenden Fehler abzuhalten. Hat jemand die ganz gelesen?

                      Ditschi
                      OT: Natürlich....meine Dozenten haben juristische Inhalte deutlich schlechter vermittelt, als Du es tust. vielleicht wäre eine Tätigkeit als Privatdozent interessant...als kleine Auflockerung des Ruhestands.

                      Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                      Der Gesetzgeber ist nicht gleichbedeutend mit die Juristen.
                      Das wäre verfassungsrechtlich auch recht bedenklich.

                      Aber wenn man einen Blick auf die Wirklichkeit wirft: Die Gesetze werden von Beamten (Mehrheit der Parlamentarier) verzapft. Grundlage dafür sind Gutachten und Empfehlungen von Fachleuten aus den Ministerien. Das sind in der Regel Juristen.

                      Ist das Gesetz in der Welt, bestimmen wiederum Juristen in den Ministerien und Oberbehoerden über die Auslegung desselben.
                      Diese Auslegung ist häufig von der 5. Auslegungsmethode geprägt: Anpassung an die politische Ausrichtung des Behörden- oder Ressortleiters.

                      Spätestens hier bekommt das wirklichkeitsferne Gesetz noch einige verworrene Durchführungsbestimmungen.

                      Nicht zu vergessen: Wir diskutieren hier über einen Halbsatz aus nur einer Rechtsnorm.

                      Ein Streifenhörnchen (aka Polizist) muss im Dienst nicht nur ein Gesetz parat gaben, sondern eine große Bandbreite von Normen zur öffentlichen Ordnung.

                      Auch wenn eine umfassende Kenntnis wünschenswert wäre, ist das doch illusorisch.

                      Im Zweifel weiss der Mensch nur, daß da mal was mit Einhandmessern war und man die irgendwie einziehen müsste. Schlimmstenfalls hat man dann noch einen Frischling vor sich, der sich berufen fühlt, die Welt zu retten.

                      Ist die Sache erst einmal ausgesprochen, neigen die Herrschaften nicht unbedingt dazu, einen Fehler einzugestehen.

                      Das kann man dann mit einem aufstrebenden Staatsanwalt oder einem übellaunigen Richter ausdiskutieren.

                      Insofern ist der beste Schutz gegen 42a eine unauffällige und tiefe Gangart. Oder Ditschis Handynumner.
                      ministry of silly hikes

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                      • derMac
                        Freak
                        Liebt das Forum
                        • 08.12.2004
                        • 11888
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                        Zitat von Buck Mod.93 Beitrag anzeigen
                        Was man zu einem Kershaw Ripcord sagen würde, würde mich mal sehr interessieren.
                        Mein erstes Gefühl würde mir - wenn ich es nicht besser wüsste - sagen, dass das in Deutschland verboten ist. ("Fallmesserqualitäten"). Ich habe zwar keins aber ich würde mich damit ob des schwammigen Gesetzestextes nicht vor die Tür wagen. Es gibt ja auch genügend Alternativen, die nicht der Führungseinschränkung unterliegen.
                        So wie ich das verstehe, passt das Ripcord weder zu dem was der Gesetzgeber unter Einhandmesser noch unter Fallmesser oder Springmesser versteht (vobei Fallmesser und Springmesser vom Gesetzgeber etwas eindeutiger definiert sind). Da wir aber gerade gelernt haben, dass man Gesetzestexte nicht einfach so lesen darf wie sie dastehen, kann man natürlich ohne juristische und waffentechnische Ausbildung eigentlich nichts dazu sagen.

                        Mac

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                        • Kampfkrapfen
                          Anfänger im Forum
                          • 02.03.2015
                          • 28
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                          Nochmal nachträglich eine persönliche Meinung zu dem ganzen Thema:

                          Messer wie das Ripcord sind meines Erachtens schon problematisch, denn soweit ich es verstehe soll ein (wie auch immer (fehl?)gearteter) Polizist möglichst raumgreifend entscheiden ob ein Gegenstand/Messer/Werkzeug eine Gefahr darstellt oder nicht.
                          Nehmen wir die §42a beschriebenen Ausnahmen mal beiseite wird bei einer Routinekontrolle eines Baustellenfahrzeuges auf der Autobahnraststätte kaum ein Polizist das Einhandmesser beachten. Anders aber auf einem Waldweg mit einem gut sichtbaren Ripcord - da stellt sich die Frage, warum hat man es dabei?
                          Und, mal auf meinen Fall bezogen, ist es nicht irgendwie legitim das ein Computermensch ein Werkzeug dabei hat die nun eben ein Messer beinhaltet?

                          Ich wiederhole gerne: Ich weiß um die halbseidene Illegalität eines LM Waves, aber ich erachte es nicht als Gefahrengegenstand in der Öffentlichkeit.

                          Ich bin hobbymäßig viel in der Selbstverteidigung unterwegs, schon daher kenne ich das Gesetz recht gut (damals nicht so) und muss euch beipflichten, es ist realitätsfern.

                          http://www.amazon.de/KARABINER-MESSER-%C2%B4TREK%C2%B4-Messer-Karabinerhaken-Flaschen%C3%B6ffner/dp/B00307DK8Y <--- Sowas gibt es ab 2,49€ ohne Pin und Arretierung im Baumarkt um die Ecke. Ist sowas nun weniger gefährlich weil legal?
                          Ich erinnere mich an einen Polizisten, mit dem ich mal ein SV Seminar belegt habe, der sagte ein Mann sei mit einer angeschärften Münze durch einen Bahnhof gelaufen und hat wahllos Menschen geschnitten. Ich will damit ausdrücken, das es Fingerspitzengefühl ist, was entscheiden sollte, nicht Stolz und fehlverstandene Offenheit von Gesetzen.

                          Ergo: Zu dem OT -> ja, man wird kontrolliert. Probleme gibt es aber nur wenn man so leichtgläubig (oder böse gesagt doof) ist, wie ich und auf die Maßgabe von Polizisten vertraut oder wirklich unnötigen Stahl bei sich führt.

                          Meine Lehre daraus, ganz frei von Justitia -> ich trage mein LM weiter so wie immer. Ich nehme es nicht mit, wenn ich weiß ich werde es kaum brauchen (Jahrmarkt, Kiez, etc.). Ich werde im Wald weiter Messer tragen (in meinem Falle eh alle unter 12cm) und den Gesetzen soweit folge leisten, wie es der gesunde Menschenverstand erlaubt.

                          Gruß,

                          KK

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                          • Ditschi
                            Freak

                            Liebt das Forum
                            • 20.07.2009
                            • 12397
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                            Zitat MaxD: OT: Natürlich....meine Dozenten haben juristische Inhalte deutlich schlechter vermittelt, als Du es tust. vielleicht wäre eine Tätigkeit als Privatdozent interessant...
                            Danke. Ein Kompliment nehme ich gerne mit. Ich habe bis 65 J. durchgearbeitet. Für mich ist Schluß.

                            Zum Fall vom Khyal post 688: Es ist wohl mittlerweile bei allen Gerichten qua Hausrecht verboten, Waffen und Messer mit ins Gebäude zu nehmen. Das gilt für alle Arten von Messern unabhängig vom Waffenrecht. Mittlerweile wird kontrolliert wie am Flughafen, wobei ich nicht weiß, ob schon alle soweit sind. Finden die Justizwachtmeister eine verbotene Waffe oder ein Messer, das nach § 42 a WaffG nicht geführt werden darf, können sie das Messer sicherstellen und eine Anzeige schreiben. Widerspricht der Eigentümer der Sicherstellung, muß das Gericht über eine Beschlagnahme entscheiden. Eine endgültige Einziehung bedarf einer rechtskräftigen Entscheidung. Die Justizwachtmeister haben innerhalb der Gerichte und Staatsanwaltschaften polizeiliche Befugnisse bis zur Anwendung unmittelbaren Zwanges, geregelt in den Justizwachtmeisterdienstordnungen der Länder.

                            Ein Messer mit slipjoint- Verschlußmechanismus ist nach meiner Meinung § 42 a- kompatibel, d.h., es darf geführt werden. Es ist aber nur eine Meinung. Meine Kommentare sagen dazu nichts, eine Gerichtsentscheidung ist mir auch nicht bekannt.
                            Aufpassen muß man natürlich immer, daß Hersteller das Gesetz nicht umgehen und ein slipjoint- Messer anbieten mit einer so starken Feder oder einer so hohen Reibung, daß die Konstruktion einer Arrettierung gleichkommt.
                            Eine BKA- Entscheidung wird es dazu nicht geben. Das BKA entscheidet nicht über die Frage, ob ein Messer nach § 42 a WaffG geführt werden darf oder nicht.

                            Das BKA entscheidet nach §§ 2 Abs. 5, 48 Abs. 3 WaffG darüber, ob ein Gegenstand vom Waffengesetz erfaßt wird. Für Messer bedeutet das, daß das BKA entscheidet, ob ein Messer ein Werkzeug oder eine Waffe ist, und wenn Waffe, ob es eine verbotene Waffe ist. Das BKA entscheidet nicht von Amts wegen, sondern auf Antrag. Es ensteht vermutlich eine Verwaltungsgebühr. Von dem Antragsrecht machen zumeist Hersteller und Importeure gebrauch, die wegen der Bindungswirkung ( § 2 Abs 5 WaffG) Rechtsicherheit haben möchten. Das BKA hat bislang über 36 Messer entschieden:
                            http://www.bka.de/nn_205628/DE/Theme...tml?__nnn=true
                            Diese Feststellungsbescheide entfalten ihre Bindungswirkung erst mit Bestandskraft. Bis dahin können sie als Verwaltungakte angefochteten werden, so daß dann letztlich die Verwaltungsgerichte die Entscheidung zu treffen haben.

                            Das Kershaw Ripcord wäre m.E. ein Kandidat für eine Entscheidung. Aber solange niemand einen Atrag stellt.....
                            Ich würde die Finger davon lassen, denn natürlich dürfen und müssen auch die Gerichte das Waffenrecht auslegen und anwenden.

                            Es gibt Messer wie Sand am Meer, für jeden Geschack ist eines dabei. Es ist klug, alle Zweifelsfragen weiträumig zu umschiffen. Das tut niemandem weh und man ist auf der sicheren Seite. Wer das Schicksal herausfordert, sollte nicht jammern, wenn es zuschlägt.

                            Ditschi

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                              • 02.09.2008
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                              AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                              Das BKA hat bislang über 36 Messer entschieden:
                              Wobei das keine rechtsgültigen Entscheidungen sind. Vor Gericht wurde da schon einiges wieder gerade gerückt.

                              Es dient als Anhalt dafür, wo man aufpassen sollte, wobei auch kaum ein Polizist die Entscheidungen dort kennt.
                              "adventure is a sign of incompetence"

                              Vilhjalmur Stefansson

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                              • Tornado
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                                AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                Ein Streifenhörnchen (aka Polizist) muss im Dienst nicht nur ein Gesetz parat gaben, sondern eine große Bandbreite von Normen zur öffentlichen Ordnung.

                                Auch wenn eine umfassende Kenntnis wünschenswert wäre, ist das doch illusorisch.
                                Nur mal so zum Nachdenken
                                Von mir als Bürger und Jäger, als auch von anderen Bürgern die im Prinzip nichts mit dem WaffG zu tun haben, wird aber genau das gefordert. Und für mich ist das ein Hobby, das aber deren Beruf.
                                Ein Intention des Gesetzgebers für den Bürger für ausreichend Rechtssicherheit zu sorgen, kann ich leider nicht erkennen.
                                Anderseits, ohne hier jemanden zu Nahe treten zu wollen, habe ich schon ausreichend Juristen und Verwaltungsfachleute kennenngelernt, bei denen man sich mir Frage stellte, wie sie denn ihren Lebensalltag so meistern. Insofern wundern mich viele Gesetze nicht wirklich.
                                Zuletzt geändert von Tornado; 03.03.2015, 11:41.

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                                • Ditschi
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                                  AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                  Zitat cast:Wobei das keine rechtsgültigen Entscheidungen sind. Vor Gericht wurde da schon einiges wieder gerade gerückt.
                                  Was heißt " rechtsgültige Entscheidung"? Die Rechtsentscheide des BKA werden heute als Verwaltungsakte in Form einer Allgemeinverfügung angesehen. Sie sind wie jeder Verwaltungsakt anfechtbar. Werden sie angefochten, entscheiden die Verwaltungsgerichte. Werden sie bestandskräftig, entfalten sie für Büger und Behörden eine Bindungswirkung.

                                  Unbestritten ist, daß das BKA kein neues Recht setzen darf. Das BKA darf nur verbindlich Zweifelsfragen innerhalb des Gesetzes klären.
                                  Streitig, ob und in welchem Umfang die bestandskräftigen Entscheidungen des BKA die Straf- und Owi-Gerichte binden?
                                  Da gibt es unterschiedliche Meinungen.
                                  Wen es interessiert, dazu das nachfolgende Urteil, wobei nur III 3 c) zu der Frage gelesen werden sollte. Das OLG Karlsruhe läßt die Frage leider offen, stellt den Streitpunkt aber gut dar.

                                  http://www.winheller.com/archiv/OLG_...27.04.2007.pdf

                                  Eines wird man aber sagen können: wer sich auf eine bestandskräftige Entscheidung des BKA verläßt, dürfte sich in einen unvermeidbare Verbotsirrtum befinden und straffrei bleiben, falls ein Strafgericht der BKA- Entscheidung nicht folgt.

                                  Ditschi

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                                  • Daddyoffive
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                                    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                    Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                    Ein Messer mit slipjoint- Verschlußmechanismus ist nach meiner Meinung § 42 a- kompatibel, d.h., es darf geführt werden. Es ist aber nur eine Meinung. Meine Kommentare sagen dazu nichts, eine Gerichtsentscheidung ist mir auch nicht bekannt.
                                    Aufpassen muß man natürlich immer, daß Hersteller das Gesetz nicht umgehen und ein slipjoint- Messer anbieten mit einer so starken Feder oder einer so hohen Reibung, daß die Konstruktion einer Arrettierung gleichkommt.
                                    Eine BKA- Entscheidung wird es dazu nicht geben. Das BKA entscheidet nicht über die Frage, ob ein Messer nach § 42 a WaffG geführt werden darf oder nicht.

                                    Das BKA entscheidet nach §§ 2 Abs. 5, 48 Abs. 3 WaffG darüber, ob ein Gegenstand vom Waffengesetz erfaßt wird. Für Messer bedeutet das, daß das BKA entscheidet, ob ein Messer ein Werkzeug oder eine Waffe ist, und wenn Waffe, ob es eine verbotene Waffe ist. Das BKA entscheidet nicht von Amts wegen, sondern auf Antrag. Es ensteht vermutlich eine Verwaltungsgebühr. Von dem Antragsrecht machen zumeist Hersteller und Importeure gebrauch, die wegen der Bindungswirkung ( § 2 Abs 5 WaffG) Rechtsicherheit haben möchten. Das BKA hat bislang über 36 Messer entschieden:
                                    http://www.bka.de/nn_205628/DE/Theme...tml?__nnn=true
                                    Diese Feststellungsbescheide entfalten ihre Bindungswirkung erst mit Bestandskraft. Bis dahin können sie als Verwaltungakte angefochteten werden, so daß dann letztlich die Verwaltungsgerichte die Entscheidung zu treffen haben.

                                    Das Kershaw Ripcord wäre m.E. ein Kandidat für eine Entscheidung. Aber solange niemand einen Atrag stellt.....
                                    Ich würde die Finger davon lassen, denn natürlich dürfen und müssen auch die Gerichte das Waffenrecht auslegen und anwenden.

                                    Es gibt Messer wie Sand am Meer, für jeden Geschack ist eines dabei. Es ist klug, alle Zweifelsfragen weiträumig zu umschiffen. Das tut niemandem weh und man ist auf der sicheren Seite. Wer das Schicksal herausfordert, sollte nicht jammern, wenn es zuschlägt.

                                    Ditschi
                                    Sehe ich das richtig, dass Du daher nicht empfehlen würdest, einen Feststellungsbescheid des BKA zum Leatherman Wave herbeizuführen? Ich hatte das (aus Eigeninteresse) schon überlegt. Evtl. gibt es ja noch mehr Interessierte hier im Forum, die sich die Kosten dafür teilen würden.

                                    Stephan
                                    Das Leben ist kein Problem, das gelöst werden müsste, sondern ein Abenteuer, das gelebt werden will.
                                    John Eldredge
                                    ><>

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                                    • Ditschi
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                                      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                      Sehe ich das richtig, dass Du daher nicht empfehlen würdest, einen Feststellungsbescheid des BKA zum Leatherman Wave herbeizuführen? Ich hatte das (aus Eigeninteresse) schon überlegt. Evtl. gibt es ja noch mehr Interessierte hier im Forum, die sich die Kosten dafür teilen würden.
                                      Was willst Du vom BKA wissen? Ob das Leathermann ein Werkzeug oder eine Waffe ist? Das Geld kannst Du Dir sparen, denn ein Multitool ist als Werkzeug konzipiert. Das ist unstreitig, und so steht es auch in den Kommentaren.
                                      Du willst aber wissen, ob ein Leathermann Wave ein " einhändig feststellbares " Messer ist gem. § 42 a WaffG. Die Kommentierung sagt ja, wenn die Klinge einhändig zu öffenen ist und dabei verriegelt. Es muß also beides zusammenkommen kommen: Wörtlich Gade/ Stoppa, Kommentar, § 42 a WaffG RdNr. 15: Es zählen Teppichmesser und Multifunktionsmesser zu den Einhandmessern, , soweit sie über eine Klinge verfügen, die mit einer Hand aufgeklappt und festgestellt werden kann.
                                      Das BKA entscheidet m.E nicht über die Fragen des § 42 a WaffG. Nach dem Gesetz und dem eigenen Flyer entscheiden sie nur darüber:

                                      Aus dem Flyer, Heraushebungen von mir:

                                      Nach § 2 Abs. 5 in Verbindung mit § 48 Abs. 3 WaffG entscheidet das BKA in Fällen, in denen Zweifel darüber bestehen, ob ein Gegenstand vom WaffG erfasst wird oder wie dieser auch hinsichtlich der Bestimmungen in den Anlagen einzustufen ist. Hier erfolgt auf Antrag eine Einstufung des Gegenstandes, die zu einem sogenannten Feststellungsbescheid führt, der auch im Bundesanzeiger veröffentlichtwird.
                                      Schaue Dir die 36 Entscheidungen zu den Messern an. Da ist keine dabei, die sich mit dem § 42 a WaffG befaßt.

                                      Ditschi

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                                      • markrü
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                                        • 22.10.2007
                                        • 3359
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                                        Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                        Es gibt Messer wie Sand am Meer, für jeden Geschack ist eines dabei. Es ist klug, alle Zweifelsfragen weiträumig zu umschiffen. Das tut niemandem weh und man ist auf der sicheren Seite. Wer das Schicksal herausfordert, sollte nicht jammern, wenn es zuschlägt.
                                        Ich habe mir vor ein paar Wochen ein §42a-konformes Messer zugelegt, weil ich eben ein und dasselbe Messer dauernd bei mir tragen möchte und nicht jedes mal überlegen, ob ich es besser zuhause lassen müßte. Blöd ist es u.a., wenn die Kollegen auf dem Weg zur Mittagspause spontan entscheiden, in die Amtsgerichtskantine zu gehen . Inzwischen habe ich mich aber ganz gut an die Zweihandbedienung gewöhnt.

                                        Das macht die Rechtslage und das Gefühl der überflüssigen Gängelung allerdings nicht besser...

                                        Gruß,
                                        Markus
                                        Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
                                        Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...

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                                        • derMac
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                                          Liebt das Forum
                                          • 08.12.2004
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                                          Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                          Es gibt Messer wie Sand am Meer, für jeden Geschack ist eines dabei. Es ist klug, alle Zweifelsfragen weiträumig zu umschiffen. Das tut niemandem weh und man ist auf der sicheren Seite.
                                          Natürlich tut es im weitesten Sinne weh wenn man sein Werkzeug praktisch nicht benutzen darf. Würde es das nicht, wäre das Gesetz noch nutzloser als es eh schon ist.

                                          Mac

                                          PS: Falls jemand eine gerichtliche (oder sonstwie relevante) Entscheidung zu Paul-Knifes kennt, gern hier posten.

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