AW: Krisengebiete bereisen?
Dazu noch der Beleg: Im Falle höherer Gewalt kann ein Reisevertrag von beiden Seiten, also vom Reisesenden als auch vom Reiseunternehmer, gekündigt werden gem . § 651 j BGB. Das kann zu erheblichen Mehrkosten führen aufgrund ungeplanter Rückführungen. Diese Mehrkosten müssen sich dann Reiseveranstalter und Reisender teilen.
Es ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, daß eine Reisewarnung des AA ein Indiz ist für das Vorliegen von höherer Gewalt. Gelegentlich gilt das auch schon für Sicherheitshinweise. Ein Indiz ist eine Beweiserleichterung. Es ist nicht zwingend, daß ein Gericht alleine eine Reisewarnung schon als höhere Gewalt anerkennt. Umgekehrt kann ein Gericht auch ohne Vorliegen einer Reisewarnung höhere Gewalt annehmen. Ihre praktische Auswirkung erfährt die Reisewarnung aber schon dadurch, daß die Sache zumeist nicht erst durch ein Gericht entschieden werden muß, sondern daß Reiseunternehmen einen Fall von höherer Gewalt anerkennen, wenn das AA für ein Land eine förmliche Reisewarnung ausspricht. Die Gefahr, dann einen Prozeß zu verlieren, wäre zu groß.
Das AA weist zwar immer wieder darauf hin, daß sie für die Folgen ihrer Reisewarnungen nicht zu haften gedenken.
Sollte aber bewiesen werden, daß so eine Reisewarnung vorsätzlich aus sachfremden Erwägungen erfolgte, könnte ich mir durchaus vorstellen, daß der Bund wegen Amtspflichtverletzung für die nicht unerheblichen Folgekosten in Anspruch genommen wird.
Ich kann mir daher schwerlich vorstellen, daß jemand in der Bundesregierung oder beim AA das Risiko eingeht, aus politischen Gründen unberechtigte Reisewarnungen herauszugeben. Ohne Beleg ist das für mich deshalb einfach so dahingesagt. Ich sehe auch keinen Grund, ohne konkreten Anlaß die theoretische Frage zu diskutieren, ob das denn nie der Fall sein könnte? Negative Tatsachen sind eh nie beweisbar.
Ditschi
Eigenes Zitat: Eine Reisewarnung ist ein juristischer Terminus und hat auch juristische Konsequenzen, zum Beispiel im Reiserecht.
Es ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, daß eine Reisewarnung des AA ein Indiz ist für das Vorliegen von höherer Gewalt. Gelegentlich gilt das auch schon für Sicherheitshinweise. Ein Indiz ist eine Beweiserleichterung. Es ist nicht zwingend, daß ein Gericht alleine eine Reisewarnung schon als höhere Gewalt anerkennt. Umgekehrt kann ein Gericht auch ohne Vorliegen einer Reisewarnung höhere Gewalt annehmen. Ihre praktische Auswirkung erfährt die Reisewarnung aber schon dadurch, daß die Sache zumeist nicht erst durch ein Gericht entschieden werden muß, sondern daß Reiseunternehmen einen Fall von höherer Gewalt anerkennen, wenn das AA für ein Land eine förmliche Reisewarnung ausspricht. Die Gefahr, dann einen Prozeß zu verlieren, wäre zu groß.
Das AA weist zwar immer wieder darauf hin, daß sie für die Folgen ihrer Reisewarnungen nicht zu haften gedenken.
Sollte aber bewiesen werden, daß so eine Reisewarnung vorsätzlich aus sachfremden Erwägungen erfolgte, könnte ich mir durchaus vorstellen, daß der Bund wegen Amtspflichtverletzung für die nicht unerheblichen Folgekosten in Anspruch genommen wird.
Ich kann mir daher schwerlich vorstellen, daß jemand in der Bundesregierung oder beim AA das Risiko eingeht, aus politischen Gründen unberechtigte Reisewarnungen herauszugeben. Ohne Beleg ist das für mich deshalb einfach so dahingesagt. Ich sehe auch keinen Grund, ohne konkreten Anlaß die theoretische Frage zu diskutieren, ob das denn nie der Fall sein könnte? Negative Tatsachen sind eh nie beweisbar.
Ditschi
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