AW: Einhandmesser - Daumenöffnung/Spyderhole schließen und rechtlich anpassen
Hallo allerseits,
ich finde ja das Modifizieren der Ausrüstung immer interessant, kann aber die Motivation hier nicht ganz nach vollziehen.
Ich habe das gleiche Messer (Spyderco Tenacious) und bin ebenfalls vom Preis-Leistungsverhältnis begeistert. Und ich habe es jeden Tag und immer dabei. Nicht, weil ich ein übler Kerl bin, der ständig in Messerstechereien verwickelt ist, sondern weil ich für meine Jungs öfter mal ein Äpfelchen schäle oder auch mal einen Wanderstock zu Recht schneide. Und da ich mit meinen kleinen auch oft in Wald und Flur unterwegs bin, und dort leider auch auf die unglückliche Kombination von ignorantem Herrchen und unerzogenen Hund stoße, finde ich die "Einhandfunktion" diese Messers ganz gut (ob ich im Fall der Fälle wirklich was damit ausrichten kann, weiß ich nicht, ich fühle mich aber wohler). Die Einhandfunktion ist ja gerade ein Merkmal, was das Messer auszeichnet.
Und was das Gesetzt betrifft: Das geht mir schlicht am XXXXX vorbei. Wenn ich auf eine Demo gehe, lass ich es natürlich zu Hause, und ansonsten geht es niemanden was an, ob ich nun so ein Taschenmesser in der Tasche habe. Meiner Meinung sollte man sich nicht allzu schnell und im vorauseilendem Gehorsam jedem (teilweise auch idiotischen) Gesetzt unterordnen. Es hält sich zum Glück ja auch nicht jeder an die BTM-Gesetzte
Hallo allerseits,
ich finde ja das Modifizieren der Ausrüstung immer interessant, kann aber die Motivation hier nicht ganz nach vollziehen.
Ich habe das gleiche Messer (Spyderco Tenacious) und bin ebenfalls vom Preis-Leistungsverhältnis begeistert. Und ich habe es jeden Tag und immer dabei. Nicht, weil ich ein übler Kerl bin, der ständig in Messerstechereien verwickelt ist, sondern weil ich für meine Jungs öfter mal ein Äpfelchen schäle oder auch mal einen Wanderstock zu Recht schneide. Und da ich mit meinen kleinen auch oft in Wald und Flur unterwegs bin, und dort leider auch auf die unglückliche Kombination von ignorantem Herrchen und unerzogenen Hund stoße, finde ich die "Einhandfunktion" diese Messers ganz gut (ob ich im Fall der Fälle wirklich was damit ausrichten kann, weiß ich nicht, ich fühle mich aber wohler). Die Einhandfunktion ist ja gerade ein Merkmal, was das Messer auszeichnet.
Und was das Gesetzt betrifft: Das geht mir schlicht am XXXXX vorbei. Wenn ich auf eine Demo gehe, lass ich es natürlich zu Hause, und ansonsten geht es niemanden was an, ob ich nun so ein Taschenmesser in der Tasche habe. Meiner Meinung sollte man sich nicht allzu schnell und im vorauseilendem Gehorsam jedem (teilweise auch idiotischen) Gesetzt unterordnen. Es hält sich zum Glück ja auch nicht jeder an die BTM-Gesetzte

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