AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?
Hi!
ich wurde zwar noch nicht kontrolliert, aber war mal so frei, einen Polizeimeister dahingehend zu befragen, ob es erlaubt sei, ein Leatherman Wave als Allzweckwerkzeug und Alternative zum klassischen Taschenmesser im Etui am Gürtel zu tragen. Die Antwort war, daß Multitools, deren Werkzeuge in den Zangengriffen und somit quasi um eine Zange herum verbaut seien, polizeilich im Allgemeinen als Werkzeug eingestuft würden. Wie der Name schon sagt: Multifunktionswerkzeug und nicht Multifunktionsmesser. Selbst der Messergriff bei ausgeklappter Klinge sei im Grunde genommen improvisiert, da eigentlich Teil der Zange. Viele Polizisten trügen in Beruf und Freizeit selbst ein solches oder ähnliches Modell. 'Otto Normalbürger' habe im Normalfall keinen juristischen Ärger beim Tragen in der Öffentlichkeit zu befürchten. Aufgrund des eindeutigen Werkzeugcharakters habe der Hersteller die Praxistauglichkeit des Klingendesigns bei alltäglichen Arbeiten im Sinn gehabt (zum Beispiel bei der Arbeit auf einer Leiter oder unter dem Auto) und nicht den Faktor des schnellen 'taktischen' Zugriffs. Es ginge primär nicht darum, die Klingen des Wave schnell, sondern vielmehr unter ungünstigen Arbeitsbedingungen (nur eine Hand frei) verfügbar zu machen. Zumal Leatherman das Wave unbestreitbar als Werkzeug für Beruf und Freizeit bewerben würde, das auch hier in Deutschland oft in größeren Baumärkten erhältlich sei. Anders sähe es dagegen mit Tools wie dem Walther Multi Tac aus, welches zwar Eigenschaften eines Multifunktionswerkzeugs aufweise, allerdings die Priorität dennoch auf den Aspekt der Einhandklinge verlagere. Die 'taktische' Komponente sei hier unverkennbar. Die Priorität sei hier klar 'Taktisches Messer mit Zusatzwerkzeug Zange' und nicht wie beim Wave 'Zange mit Zusatzwerkzeugen Einhandklingen'. Der eindeutige Werkzeugcharakter könne beim Walther Multi Tac somit angezweifelt werden - in dem Fall trotz seiner Herstellerkategorisierung als 'Multitool'.
Übrigens verwies der Polizeimeister darauf, daß es selbstverständlich mit einem Multitool jeden Typs juristischen Ärger geben könne, wenn dieses etwa zusammengeklappt zwecks Gewaltanwendung als Kubotan benutzt würde.
Mir wurde aber auch gesagt, daß diese seine Einschätzung hinsichtlich des öffentlichen Führens eines Wave rechtlich nicht bindend sei, da bei einer erweiterten Personenkontrolle häufig auch ein gewisser Ermessensspielraum zum Tragen käme, der abhängig von der Lokalität, Tageszeit und vor allem dem Eindruck, den der Toolbesitzer auf die anwesenden Beamten machen würde, Anwendung fände.
Besoffen Samstagnacht im Military-Look durch eine Gegend zu latschen, in der hinter jeder Biegung die Fäuste fliegen, könnte somit im Falle einer Kontrolle eventuell selbst mit einem eigentlich legal zu führenden festehenden Messer nebst Leatherman Micra zum juristischen Problem werden.
Auch beschränkte sich die persönliche Einschätzung des von mir befragten Polizisten selbstredend auf die schwäbisch-ländliche Gegend, in der er Dienst tut und ich wohne - und in der sich die Messerdelikte eher in Grenzen halten. Ich vermute, Polizisten in Frankfurt sind dahingehend wesentlich sensibilisierter, erstmal alles mit Klinge einzukassieren, sobald ihnen etwas auch nur annähernd 'faul' vorkommt.
Es wäre jetzt natürlich interessant, aus allen Teilen Deutschlands entsprechende Aussagen von Polizisten zusammenzutragen, um möglicherweise die lokale 'Messertoleranz' etwas zu erforschen. Nicht nur hinsichtlich Multitools, sondern generell betreffs des 'sozial adäquaten Verwendungszwecks' nicht-taktisch designter Einhandmesser und ihrer Tragevarianten. Ruft doch einfach mal bei Eurem zuständigen Revier an und fragt. Die Polizei ist ja auch dafür da, zu informieren. Aber selbst nachfragen. Also nix nach dem Motto: ein Onkel eines Kumpels kennt eine Strasse, an der mal ein Polizist vorbeifuhr. Dort gegenüber wohnt der Bruder meiner Lieblingsdomina. Und der hat gesagt, daß...

Edit: Meine Meinung zu der Thematik ist die, daß es keine fixen Regeln gibt, wie ein Polizist Euch in einer Einzelfallentscheidung beurteilt und ob Ihr aufgrunddessen wegen Eures Tools/Messers Ärger bekommt. Das Waffengesetz kann dahingehend nur ein Richtwert sowohl für die zivile wie die rechtliche Seite sein. Diese Freiheit, es den Behörden zu ermöglichen, situationsbedingt zu urteilen, war vermutlich der Grund, warum der Gesetzestext so verfasst wurde, daß er Raum für Interpretationen offenhält. Wenn man sich aber nicht wie der absolute Volldepp verhält, nicht aussieht, als würde man in den Krieg ziehen oder käme gerade aus einem, Polizisten mit dem nötigen Respekt begegnet, ohne sich gleich einzuschleimen, sachlich bleibt und auch so argumentiert, sollte es durchaus machbar sein, auch ein vermeintlich 'problematischeres' Arbeitsmesser mitzuführen - zumal wenn es bei einem bleibt und Ihr nicht Euren kompletten Waffenschrank zum Lüften spazierentragt. Theoretisch ist es durchaus möglich, z.B. mit Epoxidkleber die Klingenöffnungen einhändig zu aktivierender Messer mittels exakt zugesägter Metallplatten dauerhaft zu verschließen. Öffnungspins lassen sich runterfeilen. Zumindest beim Cold Steel Recon 1, Rajah, Spartan und Pocket Bushman kann man die Pins problemlos abschrauben. Im Rucksack sollte ein Messer eigentlich ohnehin kein Problem sein. Wenn ihr ein kleines Schloß dranhängt, seid ihr vollends auf der sicheren Seite. IMO purer Overkill, wenn nur ein Multitool verpackt ist, aber ok. Ob vorauseilender Gehorsam dieser Art indes Sinn macht oder ob gerade erst die mutige Präsentation des alltäglichen Gebrauchswerkzeugs am Gürtel die rechtlich schwammige Situation langfristig zu entkrampfen hilft, indem der gesunden Menschenverstand des Gegenüber stimuliert wird, muß jeder für sich selbst entscheiden.
Zumindest im Multitool-Bereich scheint sich eine rechtliche Entspannung anzudeuten. Skeletool, Freestyle, Sidekick sind 'hip' und dieser Trend hin zum kleinen Multitool mit Einhandklingen in ihrer Funktion als Accessoire, das ebenso selbstverständlich am Mann/an der Frau mitgeführt wird wie das Smartphone oder die schicke Handtasche, kann durchaus dazu führen, daß auch engstirnige Polizisten sich mehr und mehr entkrampfen, wenn generell Multitools mit Einhandklingen in aller Öffentlichkeit an den Hosen hängen. Bis allerdings ein Messer wie das Rajah II diesen Grad öffentlicher Akzeptanz als pures Schneidwerkzeug erreicht, kann es noch etwas länger dauern.
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Dieser Beitrag wurde wieder hergestellt. Leereditieren von Beiträgen ist nicht erwünscht! Beiträge, vor allem die, auf die bereits geantwortet wurde, zu löschen, widerspricht dem Sinn eines Forums.
Anja
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Übrigens verwies der Polizeimeister darauf, daß es selbstverständlich mit einem Multitool jeden Typs juristischen Ärger geben könne, wenn dieses etwa zusammengeklappt zwecks Gewaltanwendung als Kubotan benutzt würde.
Mir wurde aber auch gesagt, daß diese seine Einschätzung hinsichtlich des öffentlichen Führens eines Wave rechtlich nicht bindend sei, da bei einer erweiterten Personenkontrolle häufig auch ein gewisser Ermessensspielraum zum Tragen käme, der abhängig von der Lokalität, Tageszeit und vor allem dem Eindruck, den der Toolbesitzer auf die anwesenden Beamten machen würde, Anwendung fände.
Besoffen Samstagnacht im Military-Look durch eine Gegend zu latschen, in der hinter jeder Biegung die Fäuste fliegen, könnte somit im Falle einer Kontrolle eventuell selbst mit einem eigentlich legal zu führenden festehenden Messer nebst Leatherman Micra zum juristischen Problem werden.

Auch beschränkte sich die persönliche Einschätzung des von mir befragten Polizisten selbstredend auf die schwäbisch-ländliche Gegend, in der er Dienst tut und ich wohne - und in der sich die Messerdelikte eher in Grenzen halten. Ich vermute, Polizisten in Frankfurt sind dahingehend wesentlich sensibilisierter, erstmal alles mit Klinge einzukassieren, sobald ihnen etwas auch nur annähernd 'faul' vorkommt.
Es wäre jetzt natürlich interessant, aus allen Teilen Deutschlands entsprechende Aussagen von Polizisten zusammenzutragen, um möglicherweise die lokale 'Messertoleranz' etwas zu erforschen. Nicht nur hinsichtlich Multitools, sondern generell betreffs des 'sozial adäquaten Verwendungszwecks' nicht-taktisch designter Einhandmesser und ihrer Tragevarianten. Ruft doch einfach mal bei Eurem zuständigen Revier an und fragt. Die Polizei ist ja auch dafür da, zu informieren. Aber selbst nachfragen. Also nix nach dem Motto: ein Onkel eines Kumpels kennt eine Strasse, an der mal ein Polizist vorbeifuhr. Dort gegenüber wohnt der Bruder meiner Lieblingsdomina. Und der hat gesagt, daß...


Edit: Meine Meinung zu der Thematik ist die, daß es keine fixen Regeln gibt, wie ein Polizist Euch in einer Einzelfallentscheidung beurteilt und ob Ihr aufgrunddessen wegen Eures Tools/Messers Ärger bekommt. Das Waffengesetz kann dahingehend nur ein Richtwert sowohl für die zivile wie die rechtliche Seite sein. Diese Freiheit, es den Behörden zu ermöglichen, situationsbedingt zu urteilen, war vermutlich der Grund, warum der Gesetzestext so verfasst wurde, daß er Raum für Interpretationen offenhält. Wenn man sich aber nicht wie der absolute Volldepp verhält, nicht aussieht, als würde man in den Krieg ziehen oder käme gerade aus einem, Polizisten mit dem nötigen Respekt begegnet, ohne sich gleich einzuschleimen, sachlich bleibt und auch so argumentiert, sollte es durchaus machbar sein, auch ein vermeintlich 'problematischeres' Arbeitsmesser mitzuführen - zumal wenn es bei einem bleibt und Ihr nicht Euren kompletten Waffenschrank zum Lüften spazierentragt. Theoretisch ist es durchaus möglich, z.B. mit Epoxidkleber die Klingenöffnungen einhändig zu aktivierender Messer mittels exakt zugesägter Metallplatten dauerhaft zu verschließen. Öffnungspins lassen sich runterfeilen. Zumindest beim Cold Steel Recon 1, Rajah, Spartan und Pocket Bushman kann man die Pins problemlos abschrauben. Im Rucksack sollte ein Messer eigentlich ohnehin kein Problem sein. Wenn ihr ein kleines Schloß dranhängt, seid ihr vollends auf der sicheren Seite. IMO purer Overkill, wenn nur ein Multitool verpackt ist, aber ok. Ob vorauseilender Gehorsam dieser Art indes Sinn macht oder ob gerade erst die mutige Präsentation des alltäglichen Gebrauchswerkzeugs am Gürtel die rechtlich schwammige Situation langfristig zu entkrampfen hilft, indem der gesunden Menschenverstand des Gegenüber stimuliert wird, muß jeder für sich selbst entscheiden.
Zumindest im Multitool-Bereich scheint sich eine rechtliche Entspannung anzudeuten. Skeletool, Freestyle, Sidekick sind 'hip' und dieser Trend hin zum kleinen Multitool mit Einhandklingen in ihrer Funktion als Accessoire, das ebenso selbstverständlich am Mann/an der Frau mitgeführt wird wie das Smartphone oder die schicke Handtasche, kann durchaus dazu führen, daß auch engstirnige Polizisten sich mehr und mehr entkrampfen, wenn generell Multitools mit Einhandklingen in aller Öffentlichkeit an den Hosen hängen. Bis allerdings ein Messer wie das Rajah II diesen Grad öffentlicher Akzeptanz als pures Schneidwerkzeug erreicht, kann es noch etwas länger dauern.

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