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AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?
Vielleicht mal für diejenigen die es noch nicht kapiert haben.
Das WaffG folgt keiner Logik, da es von Politikern und nicht von Fachleuten gemacht wurde.
Das deutsche Waffengesetz ist so wie es ist, da es seit 1972 der Prämisse gefolgt wurde
"Wir verschärfen mal, auch wenn es nix bringt. Dann sind alle wieder beruhigt"
Der erste Einschnitt erfolgte auf Grund der RAF Anschläge 1972, hat sich danach was verbessert? Nö.
und dann ging es munter weiter. 2003 auf Grund des Amoklaufs in Erfurt und 2009 wegen Winnenden.
Wer glaubt, daß sich an der Sicherheit der Bürger irgendetwas verbessert, wenn er das Waffengesetz verschärft, der glaubt auch das Zitronenfalter Zitronen falten.
Darum gehts auch gar nicht.
Es geht der Polititk um reinen Aktionismus und da i.d.R. kaum Menschen davon betroffen sind, kommt auch wenig Widerstand.
und um mal Gustav Heinemann zu zitieren:
"Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz."
Wenn man sich da unser WaffG betrachtet ist es mit Demokratie und Freiheit bei uns nicht weit her.
AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?
Da dies mein erster Post in diesem Forum ist, erst einmal ein großes Hallo an Alle!
Da ich auch ein "einhänder" Leatherman als EDC trage, bin ich halt auch verunsichert ob dies nun einem Verbot unterliegt, oder doch noch als Werkzeug durchgeht.
So bin ich dann über Googel hier bei Euch gelandet, Habt Ihr nun also den Salat
Allerdings hab ich auch ne recht interessante Seite zu dem Thema gefunden, die ich Euch nicht vorenthalten möchte (leider gibt es dort auch keine Urteile o.ä.), Dafür ist das eine Art Leitfaden, nachdem sich unsere Staatsmacht wohl richten soll/ kann.
Aber erstmal möchte ich einige -für mich interessante- Sachen zitieren:
bzzgl Leatherman´s:
…darunter fallen auch Multifunktionsmesser (z. B. Schweizer Messer, Leatherman) wenn die Klinge mit einer Hand (wie hier durch das Spyderco-Loch) zu bedienen ist.
Sprich: "Einhänder"-Multitools rumtragen ist verboten.
Und günstig wird´s wohl auch nicht:
+ Die Missachtung des Führverbot stellt jedoch keine Straftat, sondern „nur“ eine Ordnungswidrigkeit da. Die ersten Gerichtsentscheidungen sprechen jedoch eine eindeutige Sprache, schon Ersttäter werden zu mindestens 500 Euro Geldstrafe verurteilt.
Der Transport:
+ Die Transportbedingungen von Waffen wurden verschärft, z. B. zum Kampfkunst- oder Schießtraining. Hierbei ist ein geeignetes Behältnis zu wählen, was nun nicht mehr nur ge- sondern verschlossen (z. B. durch ein abschließbares Schloss -ob mittels Schlüssel oder Zahlenkombination ist freigestellt- ) sein muss. Eine einfache Trainingstasche, die halb-offen ist oder einen Reisverschluss hat, der nicht mit einem Schloss gesichert ist, stellt kein geeignetes Behältnis dar.
Reicht also auch nicht aus, sein Einhänder in den Rucksack zu schmeißen. Müßte ja nen Schloß drum.
...Das WaffG folgt keiner Logik, da es von Politikern und nicht von Fachleuten gemacht wurde...
Es passt einfach zu gut
Der Pok und der Phk die die I-net-Seite verfasst haben, haben das so ausgedrückt:
+ Zuerst ist klar und kritisch anzumerken, dass verantwortliche Politiker teilweise nicht die geringste Kenntnis über Waffen, deren mögliche Wirkung und tatsächliche Verwendung „auf der Strasse“ haben. Deswegen sind einige Entscheidungen/Regelungen/Veränderungen in Bezug auf das Waffenrecht schlichtweg unlogisch, welche in einer Demokratie aber hinzunehmen sind.
AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?
passend zu der angeregten diskussion im "wie tragt ihr eure messer..." fred
die nun zwar vom mod gestoppt wurde aber sowieso eig besser hiereinpasst,
ging es ja ums führen der messer und den ausnahmeregelungen.
jack meinte ja das es ausreicht einen glaubhaften allg anerkannten zweck benennen
zu müssen, dieser passus ist ja wirklich vorhanden und sollt eig auch funktionieren,
dafür wurde er ja extra gemacht.
die praxis sieht aber anders aus.
hab ich vorhin in der aktuellen ausgabe des messermagazins entdeckt.
hier hat das OLG stuttgart einen autofahrer verurteilt der 2 einhandmesser in
der türablage seines autos liegen hatte.
seine begründung das diese zum zerschneiden des sicherheitsgurtes bei einem
unfall mitgeführt werden war für das gericht kein allg anerkannter zweck.
Durch die Aufbewahrung der Messer in seinem privaten Fahrzeug führte der Betroffene sie
war mir neu. ich ging nämlich bisher davon aus das mit "führen des messers"
das griffbereite tragen am körper gemeint war.
als fan großer feststehender messer gibt mir das zu denken...
muss ich mir wohl einen waffentresor in meinem smart einbauen lassen
naja für den betroffenen ein teures vergnügen.
sowas kann einem durchaus auch beim führen anderer messer passieren
die führungseinschränkungen unterliegen.
sich im laufe des tages einen apfel schälen zu wollen wird also uU nicht ausreichen
um die +12 cm klinge am gürtel in der innenstadt zu rechtfertigen.
ebenfalls erwähnt die zeitschrift das zur zeit der "messerparagraph" geprüft wird,
der ja ursprünglich tatsächlich zu kriminalitätsbekämpfung frühjahr 2008 geändetr wurde.
ua wird eben genau diese unsichere formulierung zu den ausnahmen geprüft.
ich halte es für durchaus möglich das man, macht die wenigste arbeit,
das gesetz dahingehend ändern wird das die ausnahmen einfach gestrichen werden
und man diese messer einfach komplett verbietet oder wbk pflichtig ?!?
ich traue unseren behörden da alles zu aber oke das war jetzt spekulativ,
mal sehen was kommt.
jack meinte ja das es ausreicht einen glaubhaften allg anerkannten zweck benennen
Nein, nein. Der hat felsenfest behauptet, dass man in der Innenstadt ein nicht §42a konformes Messer ohne weiteres am Gürtel tragen darf, es im Gesetz verankert ist und dazu aufgefordert für seine Rechte zu kämpfen. Ein Kalauer jagte den anderen. Zum Beispiel würde es für einen 'legal Reason' ausreichen einen Rucksack zu tragen. In der Innenstadt. Kein Problem, auch nicht als Crocodile Dundee.
Das war einfach nur ausgemachter Unsinn. Diese angeblich verankerten Rechte gibt es nicht.
zu müssen, dieser passus ist ja wirklich vorhanden und sollt eig auch funktionieren,
dafür wurde er ja extra gemacht.
Der Absatz 3 betrifft Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport oder einen sonstigen allgemein anerkannten Zweck. Die Behauptung des Mitglieds den Plan zu haben einen Apfel zu schälen oder einen Rucksack zu tragen wäre schon ein solcher Zweck ist grob fahrlässiger Usinn.
Niemand wird ernsthafte Probleme zu befürchten haben wenn er beim Wandern oder beim Angeln ein §42a nicht konformes Messer trägt. Da hätten wir einen allgemein anerkannten Zweck. Schwierig ist das ganze trotzdem weil der §42a keine Rechtssicherheit bietet. Denn zuerst einmal liegt es immer im ermessen der Polizisten. Noch problematischer wird es, wenn die Frage: Waffe oder Werkzeug? aufkommen würde. Bei den ganzen taktischen Messern, den Kampfmessern zum Beispiel. Da hilft am Ende nur noch ein Feststellungsbescheid des BKA. Die sind aber auch sehr eindeutig. Wenn der Hersteller ein "Kampfmesser" verkauft, dann wird das als solches meistens durchgehen.
seine begründung das diese zum zerschneiden des sicherheitsgurtes bei einem
unfall mitgeführt werden war für das gericht kein allg anerkannter zweck.
Außerdem wurde auch angemerkt, dass er solche/diese Messer in seinem Beruf nutzt. Das hat auch nichts genützt. Das Gerichtsurteil hat nur noch einmal bestätigt, dass das Interesse des Einzelnen noch lange keinem allgemein anerkanntem Zweck dienlich ist.
naja für den betroffenen ein teures vergnügen.
sowas kann einem durchaus auch beim führen anderer messer passieren
die führungseinschränkungen unterliegen.
Genau da lag auch mein Problem mit den wirren Gesetzesausführungen im anderen Thread. Das war verantwortungslos.
sich im laufe des tages einen apfel schälen zu wollen wird also uU nicht ausreichen
um die +12 cm klinge am gürtel in der innenstadt zu rechtfertigen.
Es ist kein allgemein anerkannter Zweck einen Apfel schälen zu wollen, wahrscheinlich auch nicht, ihn zu schälen. Genau so wenig ist es ein allgemein anerkannter Zweck wenn man wandert und sich dabei zufällig mit der Machete am Gürtel in den Großstadt-Dschungel verirrt. Da war einfach sehr viel gefährliches Halbwissen im Spiel.
und man diese messer einfach komplett verbietet oder wbk pflichtig ?!?
Das denke ich nicht aber schauen wir was die Zukunft noch bringt. Diese 12cm Grenze finde ich gar nicht so schlimm, selten habe ich Nutzen für größere Messer. Ein grundsätzliches Verbot fände ich falsch. Einhandmesser sollte man erlauben. Die sind als Werkzeuge eben sehr praktisch, ob als einzelnes Messer oder Multi-Tool. Als Waffe nützt einem auch das feststehende unter 12cm oder das Zweihandmesser.
AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?
selten habe ich Nutzen für größere Messer.
Schön für dich. Ich schon und es wäre etwas mühselig, wenn ich die großen Messer nur mit WBK führen dürfte.
Also sollte man klar sagen, daß diese Verbot völlig hirnrissig ist, weil man viele bestraft um wenige zu treffen.
Da dieses Verbot auf dem Mist einiger weniger Politiker gewachsen ist, die in ihren Großstädten ein Problem nicht in den Griff bekommen, sollte man es nicht auch noch schön reden, weil man selbst eine großes Messer nicht braucht.
Wofür ich ein großes Messer brauche?
Mein größtes Messer hat eine 23 cm Klinge über die schon so manches Schweinchen gesprungen ist.
Schön für dich. Ich schon und es wäre etwas mühselig, wenn ich die großen Messer nur mit WBK führen dürfte.
Musst du das? Nein. Ging es darum? Nein. Lern einfach mal lesen. Ich finde die aktuelle Regelung nicht besonders schlimm, von WBK habe ich nichts geschrieben und ein Verbot würde ich falsch finden. Dein ganzer Beitrag war also völlig sinnlos.
AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?
Es ist wohl absolut Glückssache, wie der jeweilige Polizist das ganze auslegt. Ich habe diesbezüglich bei uns im Laden mal einen gefragt und der hat dann einfach gesagt "wir haben wichtigeres zu tun".
Übrigens: am einfachsten kauft man ein Teppichmesser, darauf ist auch die "Zielgruppe" des Verbots ausgewichen.
-Billig
-Scharf
-Und weil man gerade der Oma beim Renovieren geholfen hat auch problemlos mitzuführen.
AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?
Das Gesetz, wie es ist, ist fraglos eine Fehlkonstruktion weil es Interpretationsspielraum bietet.
Das Urteil, wie im Messermagazin beschrieben, ist dagegen völlig unspektakulär und war im vorliegenden Fall zu erwarten. Der Artikel im MM ist einfach schlecht und auf Bild-Niveau.
Jemand, der sich zwei Messer, die definitiv unter das Führungsverbot fallen, sichtbar in die Autotür legt, ist selber schuld. Das die beiden Messer nicht geführt werden dürfen und "Gurte durchschneiden" nicht als sozialädequat durchgeht bei klassischen Kampfmessern ist doch logisch. Der Richter ist vermutlich nicht blöd.
Demnächst renne ich mit einem Katana durch die Innenstadt und um den sozialädequatem Zweck zu rechtfertigen führe ich noch einen Apfel bei mir. Mit einem Katana kann man schliesslich auch einen Apfel schälen.
Wenn er wirklich Gurte schneiden will, gibt es dafür sog. Rettungsmesser- auch im gleichen MM vorgestellt. Und da reicht eins (warum direkt zwei Messer in der Autotür??), vorzugsweise eins mit abgerundeter Spitze und schön in Signalfarbe. DAZU hätte ein Polizist nichts gesagt, und ein Richter auch nicht. Hier wäre der sozialädequate Zweck nämlich ziemlich offensichtlich gewesen. So wie im vorliegenden Fall geschehen hat man dagegen vermutet, dass "Gurte durchschneiden" vorgeschoben war.
Grundsätzlich muss aber das Gesetz verbessert werden.
Von mir aus Führungsverbot in Stadtgebieten ab 12cm Klingenlänge egal was für ein Messer mit spitzer Klinge(!), sonst muss das Ding in einen abgeschlossenen Behälter zum Transport oder man braucht alternativ eine kleine WBK dafür (z.B. weil man Schwertschlucker ist und öffentlich damit im Stadtgebiet auftritt).
Fertig.
Die Trageerlaubnis (aka Führung) von dem Öffnungsmechanismus und damit einem technischen Detail abhängig zu machen, ist viel zu unscharf. Und auf so etwas wie einen sozialen Zweck zu pochen ebenfalls. Das kapiert keiner.
Übrigens: am einfachsten kauft man ein Teppichmesser, darauf ist auch die "Zielgruppe" des Verbots ausgewichen.
Richtig.
Echte Verbrecher bzw. Messerstecher halten sich nicht an verbote, oder treten einem alternativ gegen den Kopf nachdem man niedergeschlagen wurde. Und der ehrliche Bürger wird kriminalisiert- bescheuertes Gesetz.
Wofür ich ein großes Messer brauche?
Mein größtes Messer hat eine 23 cm Klinge über die schon so manches Schweinchen gesprungen ist.
Natürlich gibt es Leute die berufsbedingt längere Messer brauchen. In jeder Küche finden sich Brotmesser die wohl länger als 12cm sind.
Die Frage ist aber, warum man damit in der Gegend rumrennen können sollte. Die wenigen, die wirklich berufsbedingt längere Messer mit sich führen (also ihr Arbeitswerkzeug durch die Gegend schleppen müssen- tut ein Schlachter das? eher nein, oder?), können diese auch in ein abgeschlossenes Behältnis (z.B. kleinen Koffer oder Tasche mit Vorhängeschloss) stecken.
Der Gesetzgeber tut gut daran, zu verhindern, das Irre auf LSD mit Schwertern frei durch unsere Strassen torckeln, die sich für Conan der Barbar halten. Ich denke, daran hat JEDER hier ein großes Interesse.
Und 12cm sind schon eine ganze Menge, man braucht wirklich selten mehr Klinge.
Echte Verbrecher bzw. Messerstecher halten sich nicht an verbote, oder treten einem alternativ gegen den Kopf nachdem man niedergeschlagen wurde. Und der ehrliche Bürger wird kriminalisiert- bescheuertes Gesetz.
Genau deshalb sind diese Verbote auch zwecklos.
Der Gesetzgeber tut gut daran, zu verhindern, das Irre auf LSD mit Schwertern frei durch unsere Strassen torckeln, die sich für Conan der Barbar halten. Ich denke, daran hat JEDER hier ein großes Interesse.
Deswegen sollte auch jegliches Rauschgift, auch die sogenannten "weichen" Drogen verboten werden.
Zur Überwachung sollten dann aber auch genügend Polizisten, Hilfspolizeibeamte, Richter u.ä. eingestellt werden, denn ohne Überwacher nutzt ein Gesetz, egal welcher Art nichts.
Zur Überwachung sollten dann aber auch genügend Polizisten, Hilfspolizeibeamte, Richter u.ä. eingestellt werden, denn ohne Überwacher nutzt ein Gesetz, egal welcher Art nichts.
Nach dieser Logik braucht man gar keine Gesetze.
Ich, und niemand in meinem Bekannten- und Familienkreis ist jemals von der Polizei gefilzt worden. D.h. die Chance, mit einem Einhandmesser in der Tasche erwischt zu werden dürfte für "harmlos"-aussehende Menschen nahe 0 sein.
Wer natürlich schon wie ein Paramilitär aussieht und die Machete auf den Rücken geschnallt hat und damit in den nächsten McDonalds einmaschiert....
Die ganzen Gesetze sind ja nicht gemacht um den vernünftigen "Normalbürger" zu ärgern sondern um diesen Bürger vor dem kriminellen Rest zu schützen.
Eigentlich.
Bei DIESEM Gesetz allerdings könnte die Polizei über die alte Dame mit dem 14cm Brotmesser im Korb herfallen... was nicht für die Intelligenz des Gesetzgebers spricht, sondern eher für grenzenlose Naivität. Wer so etwas Gesetz werden lässt, ist, nennen wir es beim Namen, ein Trottel.
Weil es nüchtern betrachtet handwerklicher Pfusch ist.
Wer schon bei so einem unwichtigen Kram dermaßen versagt, soll uns durch diese Wirschaftskrise retten, unseren Wohlstand und Frieden sichern. Das lässt tief blicken. Aber das ist ein anderes Thema und vermutlich OT.
...Ich, und niemand in meinem Bekannten- und Familienkreis ist jemals von der Polizei gefilzt worden. D.h. die Chance, mit einem Einhandmesser in der Tasche erwischt zu werden dürfte für "harmlos"-aussehende Menschen nahe 0 sein.
und:
Wer natürlich schon wie ein Paramilitär aussieht und die Machete auf den Rücken geschnallt hat und damit in den nächsten McDonalds einmaschiert....
1 hat er es nicht am körper geführt, siehe link
2 wollte ich zu einem anderem post von dir was schreiben, aber das erübrigt sich,
dein argumentationsniveau ist mir grad zu primitiv.
bekomme ich jetz nich auf die reihe das zu zerpflücken, evt morgen,
aber ist stammtischebene....
3 vorallem, ist hier ein urteil ergangen welches zeigt das die ausnahmeregelung
mit vorsicht zu geniesen ist. darum gings mir.
es gibt keine rechtssicherheit.
wenn man clever ist vermeidet man also solche situationen.
wobei das urteil bzw die begründung zeigt das es unermeidbar ist....
man sollte dann auch mal genau lesen wie die richter ihre entscheidung begründen.
hab den link gepostet und soviel zeit muss sein,
BESONDERS wenn man das messermagazin auf bildzeitungsniveau einpegelt...
sorry, die haben dit net beurteilt sondern nur kommentiert.
die fakten haben die richter des olg stuttgart geschaffen, nicht die bild und
auch nicht das mm.
warum muss es eig jedesmal unsachlich werden?
Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave.
AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?
Hallo,
nur zur Erinnerung: das von Krupp erneut vorgestellte Urteil des OLG Stuttgart wurde von mir schon im Beitrag 123 vorgestellt und anschließend erörtert.
Es schadet jedoch keinesfalls, nochmals darauf zurückzukommen.
Wie ich schon in dem anderen gelöschten thread schrieb, ist besagtes Urteil das erste obergerichtliche Urteil zu § 42 a WaffG.
Es wird Eingang finden in die Kommentarliteratur und damit richtungsweisend werden für
die Polizei, die Bußgeldbehörden und die Amtsgerichte.
Das OLG Stuttgart beschäftigt sich in drei Abschnitten umfassend zu dem Begriff des
"berechtigten Interesses" und kommt zu dem Ergebnis, daß ein allgemeines Interesse keinesfalls ausreicht. Das Interesse muß immer zeitlich und örtlich ganz konkret begründet sein. Das OLG mahnt eine äußerst restriktive Auslegung das Begriffes an, um die Ausnahmetatbestände nicht ausufern zu lassen.
Wenn also jackknife im gelöschten thread die user aufforderte, ruhig mit einem Messer mit Klinge über 12 cm am Gürtel durch die Innenstadt zu wandern, weil man ein allgemeines Interesse ( sein Beispiel: mögliches Apfelschälen) immer behaupten könnte,
dann würde ich dringend davon abraten.
Die Kritik, der 42 a WaffG sei zu unbestimmt, kann ich nicht folgen. Der Gesetzgeber arbeitet, wie beim " berechtigten Interesse", mit unbestimmten Rechtsbegriffen.
Der "unbestimmte Rechtsbegriff" ist ein in der Juristerei gebräuchlicher Terminus.
Der Gesetzgeber macht davon in hunderttausenden Gesetzen und Verordnungen Gebrauch und überläßt es der Rechtssprechung, die Begriffe in Urteilen zu konkretisieren.
Das " berechtigte Interesse" ist unbestimmt, die Klingenlänge von 12 cm konkret und nachmeßbar. Jeder hat es in der Hand, dem unbestimmten Rechtsbegriff auszuweichen, indem er ein kleineres Messer wählt. Ratschläge, es drauf ankommen zu lassen, sind nicht klug.
AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?
das urteil, bzw die urteilsbegründung ist dahingehend interressant
da der richter zwar seine auslegung begründet & warum man die ausnahmen
sehr eng sehen soll, soweit so gut,
die offizielle ursache der verschärfung aber nicht berücksichtigt.
sprich, diese änderung wurde 2008 mit dem ziel durchgeführt die jugend
und straßenkriminalität zu bekämpfen. das ist einfach ein fakt.
sprich der verurteilte passt noch nichtmal mit viel phatasie, in die zielgruppe
wegen der das wfg damals geändert wurde.
wenn jemand nachts um 3 uhr im auto auf einer landstraße ein der
führungsbeschränkung unterliegendes messer im auto liegen hat,
wo geht jetzt davon eine reale bedrohung oder gefährdung für die öffentlichkeit aus?
genau das stört mich an dem urteil, bzw ist halt interessant.
der richter hätte auch völlig gegensätzlich urteilen können.
so aber, so wie das urteil begründet ist, kommt das quasi einem völligem verbot
gleich und das ist nicht der sinn dieses § .
Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave.
AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?
Für mich ist dieses Thema ein gutes Beispiel dafür, dass 'gut meinen' und 'gut machen' häufig seeehr weit auseinanderliegen und in diesem Fall dieser Gesetze bzw. deren Umsetzung eigentlich gar nichts mehr miteinander zu tun haben.
..Aber ich rege mich schon wieder auf... also:
Markus
Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...
AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?
Hallo Krupp,
habe das Urteil auf Deinen Einwand hin noch einmal gründlich gelesen und kann nicht bestätigen, daß das OLG den gesetzgeberischen Zweck übergangen hätte.
Im Gegenteil: das Gericht beschäftigt sich an verschiedenen Stellen ausgiebig mit den Intentionen des Gesetzbegers und nennt die Quellen.
Und es nimmt für sich in Anspruch, im Sinne des Gesetzgebers entschieden zu haben.
Ich teile Deinen Auffassung, daß die restriktive Auslegung auf ein Quasi-Verbot hinausläuft. Zu behaupten, daß Gericht widerspeche dem Willen des Gesetzgebers, halte ich für falsch. Der Gesetzgeber hat es mit der Entscheidung, einen unbestimmten Rechtsbegriff zu verwenden, ja grade den Gerichten überlassen, diesen auszufüllen.
Dann muß auch der Gesetzgeber damit leben, daß die das auch tun.
Es steht Dir natürlich frei, anderer Meinung zu sein und zu schreiben, Du hättest anders entschieden. Nur sind die Richter zur Entscheidung berufen und Du nicht.
Da bleibt Dir nur, damit zu leben.
Gruß Ditschi
AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?
Hallo,
und um mal wieder auf das Thema zurückzukommen:
So wie es aussieht wurde von den Forumsusern noch keiner Kontrolliert, bzw. hatte noch keiner einen Nachteil durch dieses Gesetz, obwohl die meisten hier wohl öfter mit Messern unterwegs sind. (Für mich ist es kein Nachteil wenn ich gerne mit einem Riesenmesser durch die Stadt laufen würde, dies aber aus Angst vor dem Gesetz nicht tue )
AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?
ja wie du schon sagst, ich selber hätte anders entschieden,
ich finde das urteil geht in dem fall weit an der realität und auch dem ursprünglichem zweck vorbei.
der richter hätte hier durchaus auch anders entscheiden können.
ich bin sogar der meinung er hätte anders entscheiden müssen.
allerdings bin ich juristischer laie.
zb eben was genau ist "führen" des messers?
es griffbereit im auto zu haben wurde in diesem urteil ja als führen ausgelegt.
wenn ich das messer zb im rucksack habe (im auto) ist das auch führen?
ich hab das nämlich bisher so interpretiert das führen das zugriffbereite
tragen am körper meint und das scheint nach diesem urteil ein irrtum zu sein.
um ehrlich zu sein hatte ich mein großes auch schon x-mal in der tür liegen
aber das ich damit gegen das wfg verstoßen würde ist mir bisher noch nicht in
den sinn gekommen.
desweiteren hab ich im smart nimma nen handschuhfach oder dergleichen,
oder nehmen wir an ich hätt nur nen mopped, irgendwie muss man doch
seine messer transportieren können...
da besteht für mich jetzt sozusagen rechtsunsicherheit, und das kann ja nicht
der sinn eines gesetzes sein.
man sagt zwar oft unwissenheit schützt vor strafe nicht, aber dann sollten bitte
auch die gesetze nachvollziehbar formuliert werden.
(hab mir auch das mal durchgelesen, mit dem unsicherem rechtsbegriff...)
Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave.
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