Was für Messer darf ich mit 15 Jahren führen?

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  • Markus K.
    Lebt im Forum
    • 21.02.2005
    • 7484
    • Privat

    • Meine Reisen

    #21
    AW: Was für Messer darf ich mit 15 Jahren führen?

    Hallo Zusammen,
    hat jemand von Euch schon mal Erfahrungen mit der Polizei bezüglich Eures Messers gemacht? Ich meine, wurdet Ihr schon mal kontrolliert und dabei ist der Polizei das Messer aufgefallen?

    Also mir ist bis jetzt noch nichts dergleichen zu Ohren gekommen, bzw. habe noch nichts über die praktische Auslegung des neuen Gesetzes gelesen oder gehört.

    Gruss MK
    "Es gibt kein schlechtes Wetter, nur das falsche Fell!"

    -Samson und Beowulf- Als Hunde sind sie eine Katastrophe, aber als Menschen unersetzbar.

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    • Mephisto

      Lebt im Forum
      • 23.12.2003
      • 8565
      • Privat

      • Meine Reisen

      #22
      AW: Was für Messer darf ich mit 15 Jahren führen?

      Servus Markus,

      schau mal im Messerforum. Da gibts einige Negativ-Berichte

      Gruß
      Benni

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      • cast
        Freak
        Liebt das Forum
        • 02.09.2008
        • 19445
        • Privat

        • Meine Reisen

        #23
        AW: Was für Messer darf ich mit 15 Jahren führen?

        Ein Freund von mir ist Soldat und als ich ihm heute in der Stadt begegnet bin hatte er ein Fallmesser dabei.
        Wird er kontrolliert steht er vor dem Richter wegen Besitz und Führen eines verbotenen Gegenstands nach WaffG.
        Geldstrafe und Disziplinarverfahren von seinem Dienstherren.

        An öffentlichen Orten darf ich gar kein Messer führen, also Kneipe, Disco, Museum, Behördengebäude....
        Wenn sich ein 15 jähriger ein Messer für den Wald zulegen will kann er alles kaufen was er möchte, außer die Teile bei denen der Händler einen Ausweis sehen will...
        "adventure is a sign of incompetence"

        Vilhjalmur Stefansson

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        • Bötchen
          Gerne im Forum
          • 24.02.2009
          • 89
          • Privat

          • Meine Reisen

          #24
          AW: Was für Messer darf ich mit 15 Jahren führen?

          Also soweit ich das verstanden habe darf man bei öffentlichen Veranstaltungen (vorübergehende wie z.B. Feste) keine mitnehmen. Theoretisch dürftest du also so ein Messer mit in die Disco nehmen, wären da nicht diese Kontrollen.
          Also deke ich könnte man auch im Museum eins mitnehmen, außer die Hausordnung verbietet dies.

          mfg SB

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          • Thor31
            Erfahren
            • 05.02.2005
            • 123
            • Privat

            • Meine Reisen

            #25
            AW: Was für Messer darf ich mit 15 Jahren führen?

            richtig

            museen und verwandte dinge fallen nicht drunter
            und was feste angeht, da hat sich was geändert
            das tragen is zb zur ausübung des hobby´s ODER
            zur brauchtumspflege erlaubt

            heißt zb hier in bayern
            hast ne bayrische lederhose an is es brauchtum, darf also messer in der nickertasche sein

            das selbe bei mir als mittelalterlich interessierter
            geh ich in gewandung auf ein ma-fest is das einerseits hobby anderer seits aber auch brauchtum somit darf ich da ( was bisher verboten war) ebenfalls ein scharfes messer am gürtel tragen

            so die aussage eines herrn der polizei mir gegenüber
            http://img27.picoodle.com/img/img27/...dm_3ead097.gif

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            • Mephisto

              Lebt im Forum
              • 23.12.2003
              • 8565
              • Privat

              • Meine Reisen

              #26
              AW: Was für Messer darf ich mit 15 Jahren führen?

              Zitat von cast Beitrag anzeigen
              An öffentlichen Orten darf ich gar kein Messer führen, also Kneipe, Disco, Museum, Behördengebäude..
              Wo steht das?

              Kommentar


              • Bötchen
                Gerne im Forum
                • 24.02.2009
                • 89
                • Privat

                • Meine Reisen

                #27
                AW: Was für Messer darf ich mit 15 Jahren führen?

                Zitat:
                Zitat von cast Beitrag anzeigen
                An öffentlichen Orten darf ich gar kein Messer führen, also Kneipe, Disco, Museum, Behördengebäude..
                Wo steht das?
                Gestern 21:37
                Das steht nirgentwo, weil es gar nicht stimmt.
                Außer z.B. in Hamburg darf man, glaube ich, GAR KEINE Messer mit sich rumtragen. Irgentwie komisch, ich glaub da ist was falsch.

                mfg SB

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                • wesen
                  Fuchs
                  • 16.02.2005
                  • 2155
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #28
                  AW: Was für Messer darf ich mit 15 Jahren führen?

                  Zitat von Bötchen Beitrag anzeigen
                  Außer z.B. in Hamburg darf man, glaube ich, GAR KEINE Messer mit sich rumtragen.
                  Da ist auch was falsch.

                  Kommentar


                  • Mephisto

                    Lebt im Forum
                    • 23.12.2003
                    • 8565
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #29
                    AW: Was für Messer darf ich mit 15 Jahren führen?


                    Post als Moderator
                    Wir ändern die Spielregeln. Hier wird mir zu viel Quatsch geschrieben. Ab sofort sind Behauptungen immer zu begründen (Quellen: Gesetze, Verordnungen Kommentare). Ansonsten lösche ich das Posting

                    Bei Nachfragen bitte eine PN an den Moderator senden.  Dein Team der
                    Das gilt für das ganze Unterforum.

                    Kommentar


                    • Markus K.
                      Lebt im Forum
                      • 21.02.2005
                      • 7484
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #30
                      AW: Was für Messer darf ich mit 15 Jahren führen?

                      Zitat von Thor31 Beitrag anzeigen
                      richtig

                      museen und verwandte dinge fallen nicht drunter
                      und was feste angeht, da hat sich was geändert
                      das tragen is zb zur ausübung des hobby´s ODER
                      zur brauchtumspflege erlaubt

                      heißt zb hier in bayern
                      hast ne bayrische lederhose an is es brauchtum, darf also messer in der nickertasche sein

                      das selbe bei mir als mittelalterlich interessierter
                      geh ich in gewandung auf ein ma-fest is das einerseits hobby anderer seits aber auch brauchtum somit darf ich da ( was bisher verboten war) ebenfalls ein scharfes messer am gürtel tragen

                      so die aussage eines herrn der polizei mir gegenüber
                      Aber ich könnte mir vorstellen, dass das Messer dem Anlass angepasst sein sollte um nicht zu Schwierigkeiten zu führen. Ein Tantomesser passt imho nicht zu einem bayrischen Brauchtumsfest oder MA-Treffen.

                      Aber ich verstehe einige Postings (User Cast ausgenommen) nicht so ganz. Für mich sind Diskos, Museen, Konzerte, Festivals, Feste ohne Brauchtum, usw. öffentliche Orte und Bereiche, auch wenn sie eine eigene Hausordnung haben, und somit ist es nicht gestattet ein Messer mitzuführen.

                      Gruss MK
                      "Es gibt kein schlechtes Wetter, nur das falsche Fell!"

                      -Samson und Beowulf- Als Hunde sind sie eine Katastrophe, aber als Menschen unersetzbar.

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                      • Bötchen
                        Gerne im Forum
                        • 24.02.2009
                        • 89
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #31
                        AW: Was für Messer darf ich mit 15 Jahren führen?

                        Also an dieser Stelle möchte ich gerne einmal etwas von der Seite "Initiative Messer sind Werkzeuge" des Messerforums zitieren:


                        3.2 Das Hamburger Modell

                        § 42 Abs. 5 des WaffG gibt den Bundesländern die Möglichkeit, in bestimmten Gebieten, das Führen von Waffen zu untersagen.
                        So genannte „Waffenverbotszonen“, wie die in Hamburg, in denen das Führen von Waffen und darüber hinaus von allen gefährlichen Gegenständen verboten ist, haben ihre Rechtsgrundlage nicht im WaffG, sondern in landesrechtlichen Bestimmungen. Im Fall Hamburg etwa das Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG).

                        3.3 Öffentliche Veranstaltungen

                        Hieb und Stosswaffen dürfen nach § 42 WaffG nicht bei öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen geführt werden.
                        Übrigens zählen Kneipen, Diskotheken o. ä. nicht als öffentliche Veranstaltung. Das Kennzeichen einer öffentlichen Veranstaltung ist, das diese nur vorübergehend ist.

                        3.4 Hausrecht

                        Inhaber des Hausrechtes, beispielsweise Diskothekenbetreiber, Schulen, Verkehrsbetriebe etc., haben das Recht die Mitnahme aller möglichen Dinge, wie z.B. auch Messern, zu verbieten.
                        Nach dem Waffengesetz wäre es zum Beispiel durchaus erlaubt, mit einem Messer in die Diskothek zu gehen. In der Praxis wird jedoch der Betreiber der Diskothek eigene Regeln für seine Örtlichkeit aufstellen. So ist es z.B. seit langem üblich, dass Diskogänger, Konzertbesucher, Fußballfans vor Einlass nach Gegenständen aller Art, die als Waffe verwendbar sind, durchsucht werden. Darunter fallen dann neben Glasflaschen, Reizgassprays usw., selbst winzige Taschenmesser.

                        Ich glaube das sagt alles, was man wissen will.

                        mfg SB

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                        • Buck Mod.93

                          Lebt im Forum
                          • 21.01.2008
                          • 9011
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          #32
                          AW: Was für Messer darf ich mit 15 Jahren führen?

                          Die Sache mit dem Soldaten und dem Fallmesser lässt mir ja keine Ruhe.In diesem Shop kann man das Messer von dem ich rede(im zerlegten Zustand)kaufen.Kann mir das einer erklären?Warum gibts kein in drei Teile zerlegetes Butterfly?

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                          Les Flics Sont Sympathique

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                          • markrü
                            Alter Hase
                            • 22.10.2007
                            • 3470
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            #33
                            AW: Was für Messer darf ich mit 15 Jahren führen?

                            Fallmesser dürfte verschraubt sein, Butterfly müsste man nieten...

                            Markus
                            Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
                            Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...

                            Kommentar


                            • Grauwolf

                              Erfahren
                              • 22.05.2009
                              • 264
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              #34
                              AW: Was für Messer darf ich mit 15 Jahren führen?

                              Kurze Themen-Nekromantie:

                              Soldaten erhalten in der Tat einen Waffenschein, der Sie berechtigt ihre vom Bund gestellten Dienstwaffen während ihres Dienstes zu führen (dieser Waffenschein gilt für alle Wafen, in denen der Soldat ausgebildet wurde).
                              Ich nehme an das diese Messer auch darunter fällt. (wird wahrscheinlich als Notfallmesser genuttz, ist ne Vermutung von mir)
                              Dieser Waffenschein sagt aber ausdrücklich aus, das nur die Dienstlichen Waffen während der Deinstzeit geführt werden dürfen.
                              Ein Sodat mit Gewehr, der von Feldjägern kontolliert wird, und in einem Auftag mit seinen Dienstwaffen unterwegs ist, hat kein Problem. Ist er nicht im Auftrag unterwegs, oder ist die Waffe keine Dienstwaffe, hat er ein Problem.

                              Dies ist zumindest der Fall während meiner Dienstzeit gewesen (1999) aber ich kann mir nicht vorstellen, das es hier eine wesentliche Änderung gab.
                              "Wo sind wir eigentlich?"
                              "Laut Karte da drüben auf dem Hügel!"

                              Kommentar


                              • frusciante
                                Erfahren
                                • 06.09.2008
                                • 112
                                • Privat

                                • Meine Reisen

                                #35
                                AW: Was für Messer darf ich mit 15 Jahren führen?

                                Soldaten erhalten in der Tat einen Waffenschein, der Sie berechtigt ihre vom Bund gestellten Dienstwaffen während ihres Dienstes zu führen (dieser Waffenschein gilt für alle Wafen, in denen der Soldat ausgebildet wurde).
                                Das ist nicht mehr so, war bis 2006 beim Bund (FWDL), wurde in der Benutzung einiger Waffen ausgebildet und habe keine Waffenscheine erhalten.
                                Soll wohl früher aber tatsächlich anders gewesen sein. ggf. ists bei Berufssoldaten/ SaZ auch anders.

                                Dass der Soldat die Waffen nur während seiner Dienstzeit bei sich führen darf, vermute ich auch mal stark. Es sei denn er ist gerade mit seinem Fallschirm auf dem Marktplatz gelandet, um Brötchen (der Threadersteller heisst übrigens Bötchen, ohne "r" ) zu kaufen.
                                Was ich mir auch als Ausnahmegrund vorstellen könnte, weshalb der Soldat auch ausserhalb seines Dienstes das Messer mit sich tragen darf, wäre, dass er z.B. seine komplette Ausrüstung im Seesack dabei hat, weil er versetzt wurde / den Dienstort wechselt.
                                Ich weiss es nicht, aber ich hoffe, dass es bei dem Tragen der Waffen nach dem Sinn des mit-sich-Führens geht, ob man es nun dabei haben darf oder nicht.

                                @ Buck Mod.93:
                                Schon die Tatsache, dass du das Messer gesehen hast, lässt darauf schliessen, dass er damit prahlen wollte. Denn normalerweise gehörts in die Hosentasche / den Rucksack/ ...

                                Kommentar


                                • Pan Tau
                                  Gerne im Forum
                                  • 28.01.2006
                                  • 62

                                  • Meine Reisen

                                  #36
                                  AW: Was für Messer darf ich mit 15 Jahren führen?

                                  @Buck Mod.93
                                  Die Regelung betrifft offenkundig nicht nur das Kapp- sondern auch das "normale" Bw-Taschenmesser, weil es einhändig zu öffnen ist. Das muss man sich mal geben, da trauen sich die Freunde und Helfer nicht ins Problemviertel, um dort mal nachzusehen, sondern ziehen offensichtlich Rekruten auf der Heimfahrt das Taschenmesser aus dem Hosensack - vielleicht sogar noch mit Anzeige... Sollen die das Taschenmesser jetzt auch in der waffenkammer abgeben? Das Messer ist im Übrigen auch in der "zivilen Variante" lieferbar - es ist das Victorinox Trailmaster, nur eben mit grünen Griffschalen. Sicherlich bin ich mir bewusst, dass Bundis auf Heimfahrt auch nur Menschen sind und manche auf dem Weg ins Wochenende nicht mehr ganz trocken, aber trotzdem finde ich das sehr unangebracht.
                                  Unten ein Zitat eines offiziellen Schreibens mit Bezug zum Problem.
                                  Grüße
                                  Andreas

                                  Betr.: Bw Taschenmesser Einhandnutzung

                                  hier: Verbot des Führens und der Nutzung Taschenmesser Bw
                                  Einhandnutzung im außerdienstlichem Bereich

                                  Bezug: 1.Waffengesetz § 42a
                                  2. Kdo 4. LwDiv -A 4 LogLage- vom 03.12.2008

                                  Termin: Ab sofort

                                  Hiermit informiere ich darüber, dass das Bw Taschenmesser Einhandnutzung
                                  gemäß Bezug 1 dem Waffengesetz unterliegt. Bei dieser Art "Ein-Hand-Klapp-Messer" ist der Besitz zwar legitimiert ist, das Mitführen jedoch eine Ordnungswidrigkeit.

                                  Anlaß sind Polizeimaßnahmen, die zur Sicherstellung der Messer bei Soldaten
                                  aller TSK auf dem Heimweg führten.

                                  Dank der kooperativen Arbeit dieser Polizeidienststelle wurden die Messer
                                  mit dem Hinweis auf Bezug 1 an den Dienstherrn zurückgesandt.

                                  Da davon auszugehen ist, dass nicht alle Polizeidienststellen in Zukunft so
                                  handeln werden, auch im Interesse unserer Soldaten, ist darüber zu
                                  belehren und dafür Sorge zu tragen, dass das Bw Taschenmesser
                                  Einhandnutzung nicht außerhalb militärischer Liegenschaften geführt wird.

                                  Ob das Führen (z.B. das Verbringen von der Liegenschaft zum TrpÜbPltz) von
                                  Hieb - und Stichwaffen auf Grund eines "dienstlichen Interesses" überhaupt legitimiert ist, wird zur Zeit geprüft.


                                  Im Auftrag


                                  im Original gezeichnet


                                  ...........
                                  Major

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                                  • Zio
                                    Erfahren
                                    • 10.02.2009
                                    • 231
                                    • Privat

                                    • Meine Reisen

                                    #37
                                    AW: Was für Messer darf ich mit 15 Jahren führen?

                                    Macht auch Sinn.
                                    Abgesehen davon, das jeder der mit diesem Messer erwischt wird, es selber schuld ist.
                                    Nicht nur das dieses Ding super schwer ist, es taugt auch wirklich nur für was es erfunden wurde, nämlich das freischneiden vom Fallschirm im Notfall.
                                    Für alles Andere ist dieses Messer gänzlich unbrauchbar. Ok vielleicht noch als Dosenöffner aber mehr nicht...
                                    Nett hier - aber waren Sie schon mal in Köln?

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                                    • morten
                                      Anfänger im Forum
                                      • 12.08.2009
                                      • 15
                                      • Privat

                                      • Meine Reisen

                                      #38
                                      AW: Was für Messer darf ich mit 15 Jahren führen?

                                      klingt jetzt evtl. etwas blöd, aber was ist mit einer Sense?

                                      Darf ich eine Sense die zum Graßschneiden benutzt wird mit mir führen?

                                      bsp. auch als Sensenmann verkleidet...wenn man z.b. Rollenspiel im Wald o.ä. vorhat, und eine echte Sense anstatt dem Kunststoffmüll zu verwenden?

                                      mfg

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                                      • syzygy
                                        Erfahren
                                        • 28.04.2009
                                        • 234
                                        • Privat

                                        • Meine Reisen

                                        #39
                                        AW: Was für Messer darf ich mit 15 Jahren führen?

                                        Damit wirst du natürlich viel Spaß haben, wenn du über eine Wurzel fällst und es dich der Länge nach hinhaut...

                                        syzygy
                                        "Es ist unter der Würde eines Ehrenmannes, sich durch einen Mangel an Komfort verstimmen zu lassen." (Lao-Tse)

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                                        • Shorty66
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                                          • 04.03.2006
                                          • 4883
                                          • Privat

                                          • Meine Reisen

                                          #40
                                          AW: Was für Messer darf ich mit 15 Jahren führen?

                                          sollte im prinzip kein problem sein. Sensen unterliegen keinem waffenrecht und sind als waffen ach denkbar ungeeignet.
                                          Hasst du denn zugang zu einer echten sense? Meiner meinung nach sind die denkbar ungeeignet für rollenspiele: Z groß und zu schwer. Zudem sind die sensen die man heut so findet normalerweise so gebogen, dass sich damit gut arbeiten lässt - das ganze sieht dafür aber kaum noch nach sensenmann-sense aus
                                          Ich würde zum kunststoffkram greifen oder mir eine sense selber bauen: besenstiel, ein stück stahlblech und fertig. Scharf muss die ja nicht sein solange sie nach was aussieht.
                                          φ macht auch mist.
                                          Now there's a look in your eyes, like black holes in the sky. Shine on!

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