Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

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  • yetimensch
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    • 05.10.2009
    • 311
    • Privat

    • Meine Reisen

    AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

    1. Eine Argumentationslinie in diesem Thread lässt sich sinngemäss so zusammenfassen: "ICH will mit meinem Kocher in den Trekkingurlaub fliegen und da haben sich die Airline und die anderen Passagiere gefälligst nach MEINEN Bedürfnissen zu richten. Und ausserdem..."

    2. Es sei an dieser Stelle vielleicht noch mal darauf hingewiesen, dass Fluggesellschaften nicht zum Ziel haben, die Menschen glücklich zu machen, sondern in kurzer Zeit möglichst viel Geld verdienen müssen. Ein Trekker mit seinem (zu) fliegenden Kocher ist da allerdings nur in den Augen der betreffenden Person ein Bedürfnis, dessen sich die Flugggesellschaft anzunehmen hat.

    Dieses Beispiel zeigt glaube ich ganz gut den Kern des Problems:

    http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,703961,00.html

    Grundsätzlich spricht nämlich nichts gegen den Transport von brennstofffreien Kochern. Nur früher oder später gibt es dann den einen "Profi" der seinen chinesischen Eigenbauhinterhofkocher mit selbstzündender Piezozündung und Restbenzin in den Leitungen ins Gepäck packt: "Hä, was soll den da schon passieren, koche ich schon seit 10 Jahren Suppe mit!?". Bei Fleisch sagt ja einem i.d.R. schon der gesunde Menschenverstand, dass es vielleicht etwas empfindlich aus bestimmte Umgebungskonstellationen reagiert (Lagerdauer, Temperatur, Verpackung etc.). Wieso sollte dann aber bei technisch komplexeren Sachverhalten auf einmal die Wahrscheinlichkeit sinken, dass es dort zu kritischen Situationen kommt?

    Und wenn für einen Schweden ein Primus Omnifuel der normalste Gegenstand von der Welt ist, muss deswegen trotzdem in Tokio Narita noch lange niemand wissen, dass der Kocher bei entsprechender Reinigung sicher zu transportieren ist. Was sich wiederum auf meinen ersten und zweiten Punkt (z.B. Schulung von Sicherheitspersonal in "Campinkochererkennung") bezieht.

    Meine Kritik wäre allerdings an die IATA, Airlines und Flughafenbetreiber in dieser Hinsicht endlich etwas mehr Rechtssicherheit für Reisende zu schaffen- Da die bestehenden Regelungen nicht zur Sicherheit im Flugverkehr beitragen, sondern sogar zum Gegenteil führen, indem die Leute dazu animiert werden ihren Kocher zu schmuggeln, statt ihn zu deklarieren. Aus technischer Sicht ist vielmehr interessant, was + wo an Bord ist, d.h. dass nämlich ein potentiell nicht vollkommen ungefährlicher Gegenstand (der eben nicht vollständig entleerte Chinakocher) dann eben nicht noch mit 10 anderen potentiell gefährlichen Gegenständen im selben Container ist, bzw. dieser dann nicht auch noch an den kritischen Stellen im Flugzeug steht.
    Wer Visionen hat, sollte zum Arzt gehen. Wer keine mehr hat, dem kann auch kein Arzt mehr helfen.

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    • markrü
      Alter Hase
      • 22.10.2007
      • 3348
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      • Meine Reisen

      AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

      Zitat von sjusovaren Beitrag anzeigen
      Ich kann da kein System erkennen, wann die sich an nem Kocher stören oder nicht.
      Das System ist das gleiche wie bei der Steuer: Stichproben, zufällig und bei Verdacht. Und der eine Bearbeiter weiß auf einem Teilgebiet mehr als der andere...

      Zitat von yetimensch Beitrag anzeigen
      (...) Meine Kritik wäre allerdings an die IATA, Airlines und Flughafenbetreiber in dieser Hinsicht endlich etwas mehr Rechtssicherheit für Reisende zu schaffen- Da die bestehenden Regelungen nicht zur Sicherheit im Flugverkehr beitragen, sondern sogar zum Gegenteil führen, indem die Leute dazu animiert werden ihren Kocher zu schmuggeln, statt ihn zu deklarieren. (...)
      Die Rechtssicherheit gibt es, es werden nur viele 'Übeltäter' nicht entdeckt. Einige Gesetze animieren Leute zur Übertretung - Viele davon drehen sich um Eigentum oder Sicherheit anderer Leute...

      Wer hat denn hier schon folgende Erfahrung gemacht: Trangia-Brenner mit Wasser ausgewaschen und getrocknet, bis er geruchlos war; Vor dem Einchecken dem Sicherheitspersonal gemeldet und den Sachverhalt erklärt und dann NICHT zur Beförderung zugelassen worden?!? Das würde mich wirklich mal interessieren: Wer wurde denn trotz (proaktivem) RICHTIGEM Verhalten wirklich ABGEWIESEN?!? Und damit meine ich nicht, auf den letzten Drücker antanzen und den fragenden Security-Officer beim Durchleuchten anzupampen 'Das ist ein Benzinkocher, der explodiert nur, wenn er nicht richtig vorgeheizt wird!'

      Zitat von yetimensch Beitrag anzeigen
      (...) Was sich wiederum auf meinen ersten und zweiten Punkt (z.B. Schulung von Sicherheitspersonal in "Campinkochererkennung") bezieht. (...)
      Die Betreiber sind meist froh, dass ein Großteil des Personals die Schulung 'Wie kann eine Bombe aussehen' halbwegs verinnerlicht hat.

      Markus
      Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
      Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...

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      • Hausi
        Dauerbesucher
        • 19.04.2005
        • 531
        • Privat

        • Meine Reisen

        AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

        Kann ich meinen Primus Multifuel einfach mal durch den Geschirrspüler jagen?
        Vorher natürlich die Dichtungen raus...

        Habt ihr erfahrung mit Norwegian? Auf deren HP steht nur was von Druckbehältern, von Teilen die mit Benzin in Berührung waren steht da nix.

        mfg
        Hausi

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        • Rhodan76

          Alter Hase
          • 18.04.2009
          • 3034
          • Privat

          • Meine Reisen

          AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

          Kocher, Geschirrspüler ? Das halt ich für etwas übertrieben. Wir sind letztes Jahr Norwegian von Stockholm aus geflogen - keine Probleme mit dem Benziner. Aber man muss ja nochmal betonen, daß nicht die Fluggesellschaften dein Gepäck checken, sondern die Flughafenbetreiber - also sollte es egal sein, mit welcher Airline du fliegst, entscheidender ist wahrscheinlich der Airport bzw. wer wann Schicht hat

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          • Waldwolf
            Anfänger im Forum
            • 03.10.2010
            • 39
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            • Meine Reisen

            AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

            Hallo Forengemeinde, ich grabe mal den Fred hier aus der Versenkung aus... Ich weiß gar nicht wie ich auf die Idee kam überhaupt nachzufragen, aber ich habe gerade mit einer netten Dame bei AirBerlin gesprochen:

            Naben ich fliege die Tage nach Schweden. Habe ein Campingkocher dabei und würde gerne wissen ob es da Probleme mit gibt.

            Sie: Campingkocher?
            Ich: Jaja, ein Mehrstoffkocher für Gas, Benzin und dergleichen.
            Sie: Gas, Benzin...nein auf keinen Fall solche Dinge dürfen nicht mit in den Flieger.
            Ich: Ja, aber es ist ja nur der Brenner selber. Kein Kartusche, nix.
            Sie: Neu, OVP ?
            Ich: Ja, immer gut gereinigt.
            Sie: Nein



            Ja dolle. Was nun ? zerlegen ? Bekomme ich in Ritsem, Akka oder so auch die Kocher ??? Wollten eigentlich dort das Gas kaufen. Nun werd ich wohl noch ein Kocher dazu kaufen müssen....
            Und was ist mit dem Rückflug ? An meine Heimatadresse schicken ?

            Kommt alles ein bischen konfus für mich...Ich hatte bei Ryanair damals zwar kein Primus dabei dafür aber auch ein Uralt Campingkocher-Aufsatz für Gaskartuschen.
            Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele:
            Freude, Schönheit der Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur,
            Darum, Mensch, sei zeitig weise!
            Höchste Zeit ist's! Reise, reise!

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            • markrü
              Alter Hase
              • 22.10.2007
              • 3348
              • Privat

              • Meine Reisen

              AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

              Ein Gaskocher ohne Gaskartusche dürfte theoretisch kein Problem sein...

              Achso: Ja, die Handhabung der entsprechenden Vorschriften ist konfus.

              Gruß,
              Markus
              Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
              Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...

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              • BukitTimah
                Dauerbesucher
                • 14.08.2010
                • 995
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                • Meine Reisen

                AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                hier mal die entsprechende Vorschrift.

                Jede Airline kann das also fuer sich entscheiden. Dumm aber nur dass auf einem Flughafen das Sicherheitspersonal vom Flughafen getsellt wird und nicht von der Airline. Wenn Lufthansa es erlaubt und Emirates nicht dann muessten die in Frankfurt eigentlich unterschiedlich kontrollieren....... Tun sie aber wohl nicht daher die Konfusion.

                Was ich gerne mal haette waere die "section 2.3.2.5 for details" Die habe ich noch nicht gefunden.

                Also immer gut reinigen (fuer Benzin, Alkohol, GAs reinigt sich selbst), bei der Airline nachfragen. Wenn Airline erlaubt dann gut (Schriftlich geben lassen und samt IATA an den Kocher heften.

                Wenn nicht dann hast du 3 Moeglichkeiten-
                1.Einpacken und hoffen es geht gut. Wenn du Pech hast dann musst du einen neuen Kocher kaufen.

                2. Neuen Kocher im Zielland kaufen da kommt es auf die Kosten an (evtl mehrere Laender nacheinander mit dem Flieger ansteuern und immer nen neuen Omnifuel)

                3. Jeweils vorausschicken. Beim schicken beachten:
                - wie siehts mit Zoll aus- in China zum Aequivalent des Zollamts hinstiefeln um deinen Kocher auszuloesen
                - ob der Versender das ueberhaupt verschickt und/oder du eine Gefahrstoff kennzeichnung brauchst.

                Ich bin bis jetzt immer gut mit moeglichkeit 1 gefahren, ohne die Airline gefragt zu haben....
                New Chinese wisdom: If it doesn't make sense, it's most probably right

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                • hotdog
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                  Liebt das Forum
                  • 15.10.2007
                  • 16106
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                  • Meine Reisen

                  AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                  Man sollte halt besser nach dem Flug direkt nachschauen, ob der Kocher noch da ist. Nicht, daß es dann in der Pampa zu unliebsamen Überraschungen kommt...
                  Arrivederci, farewell, adieu, sayonara WAI! "Ja, wo läuft es denn? Wo läuft es denn hin?"

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                  • BukitTimah
                    Dauerbesucher
                    • 14.08.2010
                    • 995
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                    • Meine Reisen

                    AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                    stimmt ganz vergessen aufzuschreiben. Hotdog hat absolut recht.
                    New Chinese wisdom: If it doesn't make sense, it's most probably right

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                    • markrü
                      Alter Hase
                      • 22.10.2007
                      • 3348
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                      AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                      Zitat von BukitTimah Beitrag anzeigen
                      (...) Jede Airline kann das also fuer sich entscheiden. (...)
                      Innerhalb des gesetzlichen Rahmens: Ja.
                      Ausserhalb des gesetzlichen Rahmens: Nein!
                      Die IATA-Vorschriften sind bindend.

                      Eine Airline kann auch nicht einfach entscheiden, dass nörgelnde Passagiere kurzerhand rausgeworfen werden...


                      Zitat von BukitTimah Beitrag anzeigen
                      Also immer gut reinigen (fuer Benzin, Alkohol, GAs reinigt sich selbst), bei der Airline nachfragen. Wenn Airline erlaubt dann gut (Schriftlich geben lassen und samt IATA an den Kocher heften.
                      Gute Idee! 'Contains NO dangerous Goods!' or so ejnlich...

                      Markus
                      Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
                      Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...

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                      • BukitTimah
                        Dauerbesucher
                        • 14.08.2010
                        • 995
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                        Hallo,

                        das bezog sich auf die IATA vorscrift zum Kocher. Da heist es:

                        Zitat von IATA
                        Camping stoves and fuel containers that have contained a flammable liquid fuel, with
                        empty fuel tank and/or fuel container (see 2.3.2.5 for details).
                        Permitted in or as carry-on baggage NO
                        Permitted in or as checked baggage YES
                        Permitted on one's person NO
                        The approval of the operator(s) is required YES
                        The pilot-in-command must be informed of the location NO
                        Fett von mir.

                        Also hat die Airline das recht es dir zu verbieten- was viele machen. Und klar wenn du die Erlaubniss der Airline hast, als Mail wie auch immer, dann mit der IATA vorschrift vom Link an den Kocher dran, sowie mehrmals ausgedruckt mitnehmen und am besten beim Check-in auch gleich sagen. Dann bist du naemlich sicher. Nur bekomme mal die Erlaubnis......
                        New Chinese wisdom: If it doesn't make sense, it's most probably right

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                        • markrü
                          Alter Hase
                          • 22.10.2007
                          • 3348
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                          Für die Airline/den Sicherheitsdienst ist es natürlich immer die sicherere/einfachere Position, solche Geräte mit 'unklarem Status' eher abzulehnen. Die können beim Check-In ja nicht jedesmal eine komplette Analyse durchführen...

                          ... Und wenn der Instructor bei der letzten Unterweisung betont hat, dass sich Terroristen auch als freundlich dreinblickende Backpacker tarnen können, war Dein nettes Auftreten vielleicht eher kontraproduktiv...

                          Markus
                          Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
                          Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...

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                          • Abt
                            Lebt im Forum
                            • 26.04.2010
                            • 5726
                            • Unternehmen

                            • Meine Reisen

                            AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                            Zitat von markrü Beitrag anzeigen
                            Für die Airline/den Sicherheitsdienst ist es natürlich immer die sicherere/einfachere Position, solche Geräte mit 'unklarem Status' eher abzulehnen. Die können beim Check-In ja nicht jedesmal eine komplette Analyse durchführen...

                            ... Und wenn der Instructor bei der letzten Unterweisung betont hat, dass sich Terroristen auch als freundlich dreinblickende Backpacker tarnen können, war Dein nettes Auftreten vielleicht eher kontraproduktiv...

                            Markus
                            Hallo,
                            Bei meinem Hinflug habe ich den Brenner einfach in den Topf gesteckt und ohne zu fragen ging das durch. Da ich vor Ort keine Schraubkartuschen bekam, bin dann mit zwei Brennern zurückgeflogen.Ohne Probleme.
                            Für den Sicherheitscheck ist der Abflughafen zuständig, für die Beförderung der Carrier. Im Flugzeug gibts keine Kontrolle des Gepäcks
                            Fragt doch mal die Taucher.Da steht das gleiche Problem ja.

                            Kommentar


                            • Lobo

                              Vorstand
                              Moderator
                              Lebt im Forum
                              • 27.08.2008
                              • 6497
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                              OT: @markrü deine Posts versüßen mir den Tag... echt erheiternd wie du schreibst

                              Ich würde auch die Airline vorher anschreiben, und mir bestätigen lassen daß der Transport (unter gewissen Prämissen) kein Problem darstellt.
                              Ich musste öfters beruflich scharfe Airbags transportieren. Mit entsprechendem Befähigungsnachweis und angemeldet war das kein Problem. Und die Genehmigung habe ich bei jedem Flug wieder verwendet wenn ich Airbags dabei hatte.

                              Gefragt hat an der Sicherheitsschleuse dann allerdings keiner mehr, ich denke die haben einfach nicht erkannt was das ist

                              Insofern denke ich auch daß es kein Problem sein sollte wenn man sich vorher eine schriftliche Genehmigung der Airline einholt.

                              Hats schon jemand versucht?

                              Grüße
                              Thomas

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                              • hotdog
                                Freak

                                Liebt das Forum
                                • 15.10.2007
                                • 16106
                                • Privat

                                • Meine Reisen

                                AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                                Zitat von Lobo Beitrag anzeigen
                                Insofern denke ich auch daß es kein Problem sein sollte wenn man sich vorher eine schriftliche Genehmigung der Airline einholt.
                                Aber genau das ist doch das Problem! Im Zweifelsfall sagt die Airline nämlich Njet.
                                Arrivederci, farewell, adieu, sayonara WAI! "Ja, wo läuft es denn? Wo läuft es denn hin?"

                                Kommentar


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                                  • 27.08.2008
                                  • 6497
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                                  AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                                  Zitat von hotdog Beitrag anzeigen
                                  Aber genau das ist doch das Problem! Im Zweifelsfall sagt die Airline nämlich Njet.
                                  Dann ists ja wieder kein Problem mehr, dann herrscht wenigstens Rechtssicherheit

                                  Dann kostet es halt mehr Geld wenn ich einen Kocher im Ausland kaufen muss, aber ich hab keinen Ärger schlimmer ist doch wenn ich erst bei Ankunft merke: "Huch, auf der Tour muss ich den Travellunch trocken/kalt essen

                                  Grüße

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                                  • iwoasnix
                                    Erfahren
                                    • 02.06.2011
                                    • 465
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                                    AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                                    Egal was die vorab Airline sagt, wenn das Ding von einem übereifrigen Mitarbeiter aus dem Rucksack genommen wird ist es weg, dann viel Spaß beim diskutieren.

                                    Für Benzinkocher hab ich auch die Aussage gehört er darf nicht mal nach Benzin riechen

                                    Airgreenland sagt das es kein Problem ist.

                                    Folgende Tipps hab ich gehört, alles mit Alkohol reinigen...


                                    Wir nehmen nen Benziner mit und nen nagelneuen Trangia, einer wird schon durchgehen

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                                    • MonaXY

                                      Fuchs
                                      • 30.08.2009
                                      • 1094
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                                      AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                                      Einem Freund von uns wurde auf der Strecke Helsinki - Nürnberg der Esbitkocher entfernt. Ich dachte immer, dieser wäre okay?!?

                                      Kennt jemand von euch die Bestimmungen dazu? Wir wollten ihn eigentlich in 2 Wochen auch als Notfallkocher mit nach Island nehmen...
                                      "Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur."
                                      Jean Paul

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                                      • aivery
                                        Gerne im Forum
                                        • 28.01.2009
                                        • 88
                                        • Privat

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                                        AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                                        Och ne Leute, das ist doch nicht euer Ernst ....
                                        Ich wusste davon, da ich aber all die Jahre immer nen Spirituskocher mitgenommen hatte (gut ausgespült), hatte ich die Thematik mit nem Gaskocher verdrängt.

                                        Dieses Jahr hab ich mir den Primus EtaPower EF Trail zugelegt und einmal kurz getestet ob er funktioniert.

                                        Muss ich jetzt wirklich Angst haben dass er beschlagnahmt wird? Ist doch nur ein Piezozünder, Schlauch, und das Koch"stück". Gas wird doch rückstandsfrei verbrannt.
                                        Warum sollten die das beschlagnahmen?

                                        Sorry wenn ich quasi den Basis Gedanken beschreibe und nicht konstruktiv beitrage.

                                        Gruß
                                        aivery

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                                        • LihofDirk
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                                          AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                                          Zitat von iwoasnix Beitrag anzeigen
                                          Folgende Tipps hab ich gehört, alles mit Alkohol reinigen..
                                          Aceton verdampft auch schön Rückstandfrei. Dann noch ein bischen in den Vakuumtrockenschrank () und das Benzinkocher-Teil riecht wie neu.

                                          Trotzdem hat mir mal eine BGS-Beamtin (damals hieß das noch so) meinen gelibten Coleman Peak1 in HH-Fuhlsbüttel abgenommen. Nach Diskussion mit Ihrem Chef (nach Rückkehr) und Androhung einer Dienstaufsichtsbeschwerde habe ich wenigstens den halben Kocherpreis erstattet bekommen (vermutlich aus der Kaffeekasse ...).
                                          Trangia oder leere Spiritusflaschen (auch in knallrot mit Gefahrstoffaufklebern) war nie ein Problem. Gab nur ab und an Fragen auf dem Röntgenbild: "Was ist das? Ein Topf-Set" und gut war.

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