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  • atlinblau
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    • 10.06.2007
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    • Meine Reisen

    #41
    Ditschi
    Danke für deine rechtliche Sicht.
    Anders wäre es, wenn jemand das Zugrohr seines Anhängers verlängern möchte...


    Zitat von tpo Beitrag anzeigen
    Wenn ich meinen Querholm bei Bedarf verlängern wollte, würde ich mir als Querholm z.B. drei 30 oder 40er Bosch-Profile nebeneinander schrauben. Sehr stabil und wenig zusätzlicher Windwiderstand. ... Durch die Entscheidung auf welchen der drei Holme ich die Halterung befestige, kann ich auch ohne ständiges umschrauben die Halterungen nach außen bringen oder statisch lassen.,,,Im Zubehör gibt es solide lange Nutsteine und hochwertige Verbinder. damit sollte sich eine Lösung finden lassen.
    Die Profile sind auf jeden Fall eine ästhetische Alternative zu einer Holzkonstruktion 😁😁😁

    Bleibt die Kostenfrage...allein die Profile würden etwa 100 € kosten + Kleinteile wie Profilgleiter (klick!) etwa 50€.

    Wäre vielleicht denkbar, man schiebt je Träger zwei Profile je 90 cm von oben in das umgebaute 1,10m Bosch-Profil mit Profilgleitern ein.


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    • ronaldo
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      • 24.01.2011
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      • Meine Reisen

      #42
      Zitat von tpo Beitrag anzeigen
      ... du brauchst ein anderes Auto. Der Zoe hat meines Wissens eine Dachlast von 0kg. Da darf man noch nicht mal einen leeren Dachträger drauf schrauben, wenn Renault das in der Zwischenzeit nicht geändert hat.

      Die Candiervariante auf den Bildern hätte ich noch nicht einmal vom Parkplatz bewegt. Die vier Wildwasserboote mit Träger wiegen wahrscheinlich ca. 100kg. Das ist für die winzige Karre zu viel...

      Ähnliche Gedanken kamen mir auch...
      Wenn ich öfter mehrere Boote zu transportieren hätte, würde ich den Dachträgerkram lassen und über einen Anhänger nachdenken.

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      • Harry
        Meister-Hobonaut

        Lebt im Forum
        • 10.11.2003
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        • Meine Reisen

        #43
        Zitat von ronaldo Beitrag anzeigen


        Ähnliche Gedanken kamen mir auch...
        Wenn ich öfter mehrere Boote zu transportieren hätte, würde ich den Dachträgerkram lassen und über einen Anhänger nachdenken.
        So haben wir das auch gemacht.
        1,2 to Anhänger gebremst auf 100 kmh angemeldet.
        Innenliegende Zurrlaschen, Bordwandklappe vorne und hinten abnehmbar und schon kann man bis zum Stützrad durchladen.
        Und falls dann mal bei einer Vollbremsung die Ladung nach vorne geht, hat man die selbst im Kreuz hängen.
        Gruß Harry.
        Nur wo du zu Fuß warst, bist du auch wirklich gewesen. (Johann Wolfgang von Goethe)

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        • Martin206
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          • 16.06.2016
          • 8620
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          • Meine Reisen

          #44
          OT:
          Zitat von walnut Beitrag anzeigen
          Na denn, die zulässige Dachlast steht in der Bedienungsanleitung deines Autos, nicht in der Zulassung. Und nein, das ist keine Empfehlung, das ist die "zulässige Dachlast".
          ...
          Denkst Du das, oder weißt Du das? Und woher?

          Glaub mir, in Zoe-Foren ist das Thema schon x-mal diskutiert worden. Auch in Dachzeltforen übrigens so ähnlich zu anderne Fahrzeugen (es gibt nämlich durchaus Fahrzeuge wo es eine zulässige Dachlast des Herstellers gibt, diese aber nicht in der Bedienungsanleitung steht).
          Man findet eben keine klare Aussage zu darf oder nicht (mal gucke ob da inzw. hier im Faden was dazu kam). Am wahrscheinlichsten ist, daß es keine gesetzl. Vorgaben gibt, die Vorgabe des Herstellers jedoch die Grenze ist bis zu der er Garantie gewährt, sich verantwortlich fühlt. Bis dahin wird auch ein Gutachter das Thema kaum näher betrachten, also das Gewicht an sich nicht, wenn es im Rahmen der Herstellervorgaben bleibt.
          Klar ist auch, daß auch das Dach der Zoe nicht nur 0 kg aushält unter gleichen Bedinungen wie andere Autos. Überlegt und/oder geprüft wurde es aber wohl nicht, hat man sich vermutlich gespart.
          "Die Tatsache, dass eine Meinung weithin geteilt wird, ist noch lange kein Beweis dafür, dass sie nicht absolut absurd ist." BERTRAND RUSSELL

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          • Martin206
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            • 16.06.2016
            • 8620
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            • Meine Reisen

            #45
            OT:
            Zitat von windriver Beitrag anzeigen
            Bei dem langen Überstand würde ich die Boote zumindest nach vorne und hinten nochmal abspannen um Wippbewegungen zu minimieren und den Auftrieb der Boote abzufangen. ...
            Nein, sicher nicht ab"spannen", maximal eine "Reißleine", also daß Windböen das Boot nicht hochreißen können, es dann inkl. Träger vom Dach gerissen wird.
            Das falsche Boot "gespannt" führt zu Mikrorissen (und auf Dauer mehr) an der Auflagekante, und/oder zu Verformungen.
            "Die Tatsache, dass eine Meinung weithin geteilt wird, ist noch lange kein Beweis dafür, dass sie nicht absolut absurd ist." BERTRAND RUSSELL

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            • Martin206
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              • 16.06.2016
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              #46
              OT:
              Zitat von Torres Beitrag anzeigen
              ...
              Aber wir kennen doch Martin. Er will hören, was er eh schon denkt. Deshalb enthalte ich mich auch der Vorschläge.
              Schöner wäre, Du hättest Dich bei dieser Aussage zurückgehalten, also bei persönlichem Angriff, statt bei Sach- und Meinungs-Diskussionen.
              "Die Tatsache, dass eine Meinung weithin geteilt wird, ist noch lange kein Beweis dafür, dass sie nicht absolut absurd ist." BERTRAND RUSSELL

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              • Ditschi
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                • 20.07.2009
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                #47
                Zitat von Martin206 Beitrag anzeigen
                OT:
                Man findet eben keine klare Aussage zu darf oder nicht (mal gucke ob da inzw. hier im Faden was dazu kam). Am wahrscheinlichsten ist, daß es keine gesetzl. Vorgaben gibt, die Vorgabe des Herstellers jedoch die Grenze ist bis zu der er Garantie gewährt, sich verantwortlich fühlt. Bis dahin wird auch ein Gutachter das Thema kaum näher betrachten, also das Gewicht an sich nicht, wenn es im Rahmen der Herstellervorgaben bleibt.
                Ich hatte mir Mühe gegeben, Dir das etwas zu erläutern. Es ist nicht am wahrscheinlichsten, daß es keine gesetzlichen Vorgaben zur dynamischen Dachlast gibt, sondern es gibt in der Tat keine gesetzliche Vorgaben.
                Die StVO erwähnt das den Begriff Dachlast nicht. Die Annahme, daß es damit sein Bewenden hat und der Hersteller die Dachlast nur mitteilt im Rahmen seiner Garatiegewährung, ist falsch. Er teilt sie mit, weil sich bis zur höchsten zulässigen Dachlast nach seinen Prüfungsfahrten mit jedem Modell das Fahrzeug noch verkehrssicher bewegen läßt. Und darüber nicht mehr. Diese technische Mitteilung des Herstellers greift die Rechtsprechung auf, um den Begriff " anerkannte Regel der Technik " in § 22 Abs. 1 StVO mit Leben zu füllen.
                Auf diesem Weg gelangt die dynamische Dachlast über einen Umweg doch ins Gesetz mit allen denkbaren negativen Folgen für den Fall eines Verstoßes. Mehr schreibe ich jetzt aber nicht dazu. Zweimal reicht.
                Mich würde noch interessieren, was Renault dazu sagt, daß beim Zoe keine Dachlast angegeben ist. Schweigen sie dazu ? Oder wurde vorsichtshalber nicht gefragt, weil die Antwort unbequem sein könnte? Da mit " vermutlich" zu argumentieren, könnte fatal werden.
                Ditschi

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                  • 18.04.2008
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                  #48
                  Fahr einfach mal zu einem TÜV-/Dekra-/etc.-Prüfer und lass Dich beraten. Kostet Geld, aber immer noch weniger, als wenn irgendein windiger Eigenbau dem nachfolgenden Auto in die Scheibe fliegt (ich wette, dass Dich die Haftpflicht da in Regress nehmen würde). Dann kannst Du Dir immer noch überlegen, ob Du ein mindestens theoretisch Einzelabnahme-fähigen Träger hinkriegst oder ob Dich vielleicht nicht doch nach anderem Auto oder Anhängerlösung umsiehst.
                  Alles unter Nutriscore "D" ist rausgeschmissenes Geld.

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                  • Ditschi
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                    • 20.07.2009
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                    #49
                    Das ist ein sehr guter Rat.
                    Ditschi

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                    • Martin206
                      Lebt im Forum
                      • 16.06.2016
                      • 8620
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                      #50
                      So, mal noch ein paar Sachen kommentiert die da zwischendrin stehen.

                      Die Idee mit den Senkrechtstützen ist bisher die beste Lösung mit.
                      90cm hohe Stützen (ganz so lang müssen die noch nicht mal sein, vermutlich reichen an der Stelle auch 80-85cm), für ein sauberes mit den Gurten nach unten und zugleich zu den Stützen hin Schnallen ggf. mit einer Führung seitlich modifiziert, das wäre wohl auch eine Lösung.
                      Gesamthöhe sollte kein Problem sein. Breite eh nicht, so ein Canadier hat mittig meist nicht über 40cm ...sollen es bei bestimmten Formen mal 45cm sein ...2x Canadier + Senkrechtstütze sicher nicht >110cm.

                      Billig? Muß es nicht sein. Es gibt zudem auch stabile Dachträgerteile die nicht von Zölzer sind (ich hoffe ich hab nicht jemand beleidigt damit, nicht meine Absicht). Ach ja: Und nur da Zölzer drauf steht, ist da dann rechtlich auch nicht mehr zulässsig, sprich auf einmal 1,9m Breite kein Problem mehr.

                      Die Senkrechtstützen sind ja verschraubt im Regelfall ...kann man also wegmachen und ins Auto tun.
                      "Die Tatsache, dass eine Meinung weithin geteilt wird, ist noch lange kein Beweis dafür, dass sie nicht absolut absurd ist." BERTRAND RUSSELL

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                      • Martin206
                        Lebt im Forum
                        • 16.06.2016
                        • 8620
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                        #51
                        Danke schon mal. Ein paar Ideen / Worte dazu im Text:

                        Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                        @ Martin, frisch wie der junge Morgen mache ich meine Ankündigung wahr, Dir Fragen zur Dachlast und zum Dachträger zu erläutern. Auch wenn andere user dazu schon Richtiges geschrieben haben.

                        Zur Dachlast: die dynamische Dachlast während der Fahrt findet in der StVO keine Erwähnung. Deshalb gibt es auch keinen Bußgeldbescheid, der besagt, man habe die zulässige Dachlast überschritten. Sie ist unterwegs auch schwer zu kontrollieren. Die dynamische Dachlast steht in der Betriebsanleitung der Fahrzeuge, nicht im KfZ-Schein. Letzteren muß man dabei haben, die Betriebsanleitung nicht. Zumeist schauen die Beteiligten erst bei einem Unfall genau hin, denn dann geht es darum, wer wem was zahlt. Da gewinnt jeder Verstoß gegen eine Norm der StVO an Bedeutung, oft finanziell weit über ein Bußgeld hinaus. Der Hersteller teilt die dynamischen Dachlast mit, weil nach seiner Berechnung ohne Überschreitung das Kraftfahzeug noch sicher geführt werden kann. Das bedeutet im Umkehrschluß, daß bei Überschreitung der dynamischen Dachlast die Ladung nicht mehr sicher geführt werden kann.
                        Bis auf den Umkehrschluß ok. Daß die Angabe des Herstellers das Maximium der dynam. Dachlast ist, ist nicht gegeben, somit auch nur, daß bei "Übersschreiten der dynam. Dachlast" das sichere Führen nicht mehr gegeben ist bzw. sein kann, nicht aber autom. bei Überschreiten der Herstellerangabe.
                        Im Zweifel bliebe aber wohl die Beweislast auf meiner Seite...

                        Das kann dann zu einem Verstoß gegen § 22 Abs. 1 StVO führen als nicht sicheres Verstauen der Ladung gegen eine anerkannte Regel der Technik. Und das ist die Berechung der Dachlast in der Betriebsanleitung. Falsches Mitführen der Ladung führt aber nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des PKW, da Ladung kein Fahrzeugteil ist.
                        § 22 (1) StVO: Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
                        Ein erster Blick verrät, daß § 22 StVO nicht unterscheidet zwischem gewerblichem und privatem Verkehr. Ein Verstoß gegen § 22 StVO kann nicht nur ein Bußgeld bedeuten, sondern auch Auswirkungen haben je nach Schwere auf die Haftungsquote und auf den Versicherungsschutz.
                        Wenn für den ZOE in der Betriebsanleitung keine dynamische Dachlast angegeben ist, halte ich es für verfehlt, sie einfach zu schätzen. Vielmehr müßte man sich beim Hersteller erkundigen, warum das so ist und ob der ZOE eine Dachlast in welcher Höhe führen darf.
                        Danke, letzteres haben welche schon versucht über den Händler und über Renault Deutschland ...erfolglos - keine weiteren Angaben.

                        Zum Dachträger: ich habe gestern angelesen, daß ein Dachträger für PKW keine ABE ( Allgemeine Betriebserlaubnis ) aufweisen müssen. Dann kann sie auch nicht erlöschen.
                        Stattdessen müssen Dachträger eine Din-Norm einhalten.
                        https://www.din.de/de/ueber-normen-u...ntlicht-347912
                        Wer sich einen Dachträger von der Stange kauft, geht in aller Regel davon aus, daß dieser der DIN-Norm entspricht. Denn die Norm richtet sich in erster Linie an den Hersteller. Wer dann aber selbst an dem Träger bastelt, sollte sich im Klaren sein, daß er dann Hersteller der Bastelarbeit ist und die DIN-Norm einzuhalten hat.
                        Teils Auslegungssache. Einmal steht in der DIN: "An den Grundträger können beliebige Aufbauten befestigt werden." und bei den anschl. genannten "Sicherheitsanforderungen an folgende Aufbaute..." ist eine Verbreiterung der Auflagefläche nicht bennant.
                        Die Anforderungen der DIN beim Umbau einhalten macht wohl keinen Sinn, da dort auch mind. 1 Test genannt ist, der sicher teurer käme als sich die nächsten 10 Jahre mit dem Taxi zwischen Ein- und Aussetz-ort fahren zu lassen.​

                        Welche Folge hat ein Verstoß gegen die DIN-Norm? DIN-Normen, VDI-Normen und andere Industrienormen sind keine Gesetze und binden weder die Gerichte noch die Bürger unmittelbar. Mittelbar schon. Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung haben sie in der Gerichtspraxis die Wirkung eines "objektivierten Sachverständigengutachtens". Bedeutet: das Gericht wendet sie als Beweismittel an, auch ohne erneut ein Sachverständigengutachten einholen zu müssen. In der Praxis führt das dazu, daß ein Verstoß gegen diese Industrienormen zu einem Verstoß gegen § 22 Abs 1 StVO führt, da anerkannte Regeln der Technik mißachtet werden. Mit allen bereits oben benannten Folgen. Diese Normen markieren den Stand der Technik und füllen den Begriff der "anerkannten Regeln der Technik" aus.
                        Kein Einwand.
                        (Eine kurze Anmerk. aber: Die DIN hinkt den "anerkannten Regeln der Technik" in der Praxis oft hinterher. Hier aber wohl eher nicht von Bedeutung.)

                        Als Beleg, daß ich mir das nicht alles aus den Fingern sauge, dieses recht umfassende Urteil:
                        https://www.burhoff.de/rspr/texte/i_00042.htm
                        Der Fall: ein Fahrzeugführer erhält ein Bußgeld wegen mehrerer Verstöße, u a., weil er Ladung sicherte mit einem dünnen Seil. Ein Verstoß gegen die VDI-Normen, die eine Verwendung von zertifizierten Zurrgurten vorschreiben, und somit auch ein Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik nach § 22 Abs 1 StVO.
                        Ditschi
                        "Die Tatsache, dass eine Meinung weithin geteilt wird, ist noch lange kein Beweis dafür, dass sie nicht absolut absurd ist." BERTRAND RUSSELL

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                        • DerNeueHeiko
                          Alter Hase
                          • 07.03.2014
                          • 3151
                          • Privat

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                          #52
                          Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                          Die Annahme, daß es damit sein Bewenden hat und der Hersteller die Dachlast nur mitteilt im Rahmen seiner Garatiegewährung, ist falsch. Er teilt sie mit, weil sich bis zur höchsten zulässigen Dachlast nach seinen Prüfungsfahrten mit jedem Modell das Fahrzeug noch verkehrssicher bewegen läßt. Und darüber nicht mehr.
                          Kannst du den von mir hervorgehobenen Umkehrschluss kurz begründen? Ich kenne es aus anderen technischen Gebieten (DGUV, VDE) eher so, dass Herstellerangaben, Normen und technisches Regelwerk "nur" einen möglichen Weg zur Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik darstellen. Einen relativ einfachen, weil jemand anderes die notwendigen Gedanken und Berechnungen gemacht und aufgeschrieben hat, deswegen wird (bei bewusster Entscheidung) selten davon abgewichen, aber nicht den einzigen.

                          MfG, Heiko

                          P.S: Weil ich es schon häufiger gelesen habe: "Dynamische Dachlast" ist technisch mindestens ungenau bis falsch, das impliziert nämlich irgendwas, was in irgendwie definierter Weise dynamisch am Dach wackelt. "Dachlast im Fahrbetrieb" (im Gegensatz zu "Dachlast im Stand", relevant vor allem für Dachzelte oder begehbare Dachträger oder Arbeitsgeräte) wäre der bessere Begriff.

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                          • windriver
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                            Fuchs
                            • 25.11.2014
                            • 2039
                            • Privat

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                            #53
                            Zitat von Martin206 Beitrag anzeigen
                            OT:

                            Nein, sicher nicht ab"spannen", maximal eine "Reißleine", also daß Windböen das Boot nicht hochreißen können, es dann inkl. Träger vom Dach gerissen wird.
                            Das falsche Boot "gespannt" führt zu Mikrorissen (und auf Dauer mehr) an der Auflagekante, und/oder zu Verformungen.
                            Im Transportgewerbe wurde man sagen: Wenn das korrekte Sichern der Ladung, zu Schäden an der Ladung führt, hat man das falsche Transportmittel gewählt.

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                            • Martin206
                              Lebt im Forum
                              • 16.06.2016
                              • 8620
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              #54
                              Zitat von tpo Beitrag anzeigen
                              ...
                              So ein 110cm Profil wiegt etwa ein kg inkl. Verschraubungen. Vorne drei, hinten drei, dementsprechend 6kg. Wenn du so ein Profil seitlich 40cm rausziehst, hast du immer noch 70cm überlappung. bist in der Mitte also noch dreifach. Das dürfte insgesamt stabiler sein als vieles was an Dachträgern im Handel verkauft wird.

                              Im Zubehör gibt es solide lange Nutsteine und hochwertige Verbinder. damit sollte sich eine Lösung finden lassen.
                              Mit den Dachbefestigungen, div. Bef.Mat. und 30x30 boschähnl. "leicht" kommen mind. 4, eher 5 kg dazu ggü. dem bisherigen Träger.

                              Disclaimer:

                              Aber du brauchst ein anderes Auto. Der Zoe hat meines Wissens eine Dachlast von 0kg. Da darf man noch nicht mal einen leeren Dachträger drauf schrauben, wenn Renault das in der Zwischenzeit nicht geändert hat.

                              Die Candiervariante auf den Bildern hätte ich noch nicht einmal vom Parkplatz bewegt. Die vier Wildwasserboote mit Träger wiegen wahrscheinlich ca. 100kg. Das ist für die winzige Karre zu viel. Normal ist bei dieser Autoklasse eine Dachlast von 50-75 kg (Zoe 0 kg?). Lass es und kauf dir ein Auto das zum Hobby passt oder mach nur den Zubringer und die Boote kommen auf ein größeres Auto.

                              edit: Tippfehler
                              WW-Boote + Träger lag etwa bei 92 kg. Zuviel. Ich bin das Risiko in der Situation (< 5km Ortsverb.Str. u. Stadt) bewußt eingegangen.

                              Dachlast des Fahrzeugs von dem die Zoe abgeleitet ist (Clio III) ist 80kg. Zoe hat keine Dachlast lt. Hersteller.
                              __

                              Ich weiß es ist gut gemeint, aber ich werde sicher kein anderes Auto kaufen wg. dem Hobby, ich habe das Auto (und vorher ein noch kleineres) bewußt gewählt trotz dem Hobby.
                              Aber die 2-Canadier-Transporte bleiben die Ausnahme wenige Male im Jahr und meist wohl auf eher kurzen Strecken. Ich sehe aber weiterhin kein Problem mit 2 Canadiern (gut befestigt, zusammen ca. 50-65kg) gelegentlich auch mal 100km einfach zu fahren. Was keine Empfehlung an andere sein soll.
                              "Die Tatsache, dass eine Meinung weithin geteilt wird, ist noch lange kein Beweis dafür, dass sie nicht absolut absurd ist." BERTRAND RUSSELL

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                              • Martin206
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                                • 16.06.2016
                                • 8620
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                                #55
                                Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                Ich hatte mir Mühe gegeben, Dir das etwas zu erläutern. Es ist nicht am wahrscheinlichsten, daß es keine gesetzlichen Vorgaben zur dynamischen Dachlast gibt, sondern es gibt in der Tat keine gesetzliche Vorgaben.
                                Die StVO erwähnt das den Begriff Dachlast nicht. Die Annahme, daß es damit sein Bewenden hat und der Hersteller die Dachlast nur mitteilt im Rahmen seiner Garatiegewährung, ist falsch. Er teilt sie mit, weil sich bis zur höchsten zulässigen Dachlast nach seinen Prüfungsfahrten mit jedem Modell das Fahrzeug noch verkehrssicher bewegen läßt. Und darüber nicht mehr. Diese technische Mitteilung des Herstellers greift die Rechtsprechung auf, um den Begriff " anerkannte Regel der Technik " in § 22 Abs. 1 StVO mit Leben zu füllen.
                                Auf diesem Weg gelangt die dynamische Dachlast über einen Umweg doch ins Gesetz mit allen denkbaren negativen Folgen für den Fall eines Verstoßes. Mehr schreibe ich jetzt aber nicht dazu. Zweimal reicht.
                                Mich würde noch interessieren, was Renault dazu sagt, daß beim Zoe keine Dachlast angegeben ist. Schweigen sie dazu ? Oder wurde vorsichtshalber nicht gefragt, weil die Antwort unbequem sein könnte? Da mit " vermutlich" zu argumentieren, könnte fatal werden.
                                Ditschi
                                "Er teilt sie mit, weil sich bis zur höchsten zulässigen Dachlast nach seinen Prüfungsfahrten mit jedem Modell das Fahrzeug noch verkehrssicher bewegen läßt. Und darüber nicht mehr."

                                Nach Hinweisen auf solch ein Prüfungsverfahren und der daraus resultierenden Gewichtsangabe hab ich schon mal und eben nochmals gesucht: Nichts gefunden. Es kann diese trotzdem geben, wird es wohl auch. Das Wie bleibt aber vorerst offen.

                                Renault (Händler u. Renault D) verweist auf die Bedienungsanleitung. Mehr gibts von denen dazu nicht.
                                Das war bei der AHK auch so. Inzwischen gibt es aber von mehreren Anbietern AHKs mit Gutachten/Eintragung für die Zoe. Wie das mit dem DGT ist der für die Zoe von Le Prealpina verkauft wird? Ich weiß es nicht. Der Träger an sich wird sicher nach Norm sein. Die Anbrinungen dann ggf. nicht nach Norm und somit nicht nach StVO?
                                "Die Tatsache, dass eine Meinung weithin geteilt wird, ist noch lange kein Beweis dafür, dass sie nicht absolut absurd ist." BERTRAND RUSSELL

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                                • Martin206
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                                  • 16.06.2016
                                  • 8620
                                  • Privat

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                                  #56
                                  Zitat von windriver Beitrag anzeigen

                                  Im Transportgewerbe wurde man sagen: Wenn das korrekte Sichern der Ladung, zu Schäden an der Ladung führt, hat man das falsche Transportmittel gewählt.
                                  Ich bin nicht im Transportgwerbe tätig. Und ob eine "Fangleine" kein korrektes Sichern im privaten Bereich ist, die also ein Rutschen nach vorne und ein Reißen nach oben verhindert, auch ohne dauerhaft unter Spannung zu stehen, das müssen wir dem Gutachter am Ende überlassen. (Mag sein im Gewerbe müssen solche Gurte spannen.)
                                  "Die Tatsache, dass eine Meinung weithin geteilt wird, ist noch lange kein Beweis dafür, dass sie nicht absolut absurd ist." BERTRAND RUSSELL

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                                  • Martin206
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                                    • 16.06.2016
                                    • 8620
                                    • Privat

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                                    #57
                                    Kann sein ich blende mich hier nun ne zeitlang aus ...sonst bekomm ich den Umbau nicht mehr gebacken.
                                    "Die Tatsache, dass eine Meinung weithin geteilt wird, ist noch lange kein Beweis dafür, dass sie nicht absolut absurd ist." BERTRAND RUSSELL

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                                    • atlinblau
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                                      • 10.06.2007
                                      • 5160
                                      • Privat

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                                      #58
                                      Zitat von DerNeueHeiko Beitrag anzeigen
                                      P.S: Weil ich es schon häufiger gelesen habe: "Dynamische Dachlast" ist technisch mindestens ungenau bis falsch, das impliziert nämlich irgendwas, was in irgendwie definierter Weise dynamisch am Dach wackelt. "Dachlast im Fahrbetrieb" (im Gegensatz zu "Dachlast im Stand", relevant vor allem für Dachzelte oder begehbare Dachträger oder Arbeitsgeräte) wäre der bessere Begriff
                                      In der Bewegung (Dynamik) entstehen schon Kräfte durch anfahren, bremsen, ausweichen.
                                      Ich habe auch bei dem Begriff etwas gestutzt, würde ihn aber als richtig bezeichnen.

                                      Hier gut erklärt >>>klick!

                                      "Die statische Dachlast ist die Last, die auf ein stehendes Fahrzeug aufgebracht werden kann. Die dynamische Dachlast ist die Last, die auf dem Fahrzeug lasten kann, während es in Bewegung ist. Beachte, dass das Gesetz keinen Unterschied zwischen statischen und dynamischen Dachlasten macht. Die Hersteller geben auch nur eine Dachlast an. Es besteht jedoch ein allgemeiner Konsens darüber, dass dieser Wert als dynamische Belastung angesehen werden kann.​.."

                                      Dynamische Dachlast = Statische Dachlast

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                                      • Ditschi
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                                        • 20.07.2009
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                                        #59
                                        Ja, "dynamische Dachlast" und "statische Dachlast" sind nicht juristisch definiert, sondern entstammen der zumeist journalistischen Umgangssprache. Ob man diese teilt oder nicht, mag jeder selbst entscheiden. Im übrigen sind journalistische Beiträge zu dem Thema nicht immer juristisch stringent und daher unter Juristen nicht zitierfähig. Der link erfolgt nur zum Hinweis auf die Verwendung der umgangssprachlichen Begriffe.
                                        https://praxistipps.chip.de/dachlast...eprueft_134107
                                        Ditschi
                                        Zuletzt geändert von Ditschi; 29.08.2023, 16:19.

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                                          #60
                                          Der von Ditschi verlinkte Artikel sagt alles. Beim ignorieren solcher simplen Regeln ist der Fahrzeugführer haftbar egal ob er einmal 5 km oder mehrfach 500 km mit der Fuhre unterwegs ist. Das klärt dann im Zweifel die Rennleitung. Versicherungen freuen sich im Schadensfall, wenn sie wg. fahrlässige, Handeln nicht eintreten müssen.
                                          Dachlast belastet überwiegend die Hinterachse, der Auftrieb, den die voluminösen Körper auf dem Dach erzeugen entlastet die Vorderachse. Die Lenkung geht leichter😎, der Schlupf der Reifen wird größer, die vorderen Bremsen wirken weniger. Bei ungünstigen Verhältnissen (das muss kein Schnee sein), Nässe reicht vielleicht noch etwas Wind wird die Fuhre zum Risiko…. auch für 3. und das interessiert auch den Staatsanwalt.
                                          Außerdem würde ich solche Themen nicht in einem öffentlichen Forum diskutieren.

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