Wildzelten - ein zwiegespaltenes Thema

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  • bluesaturn
    Fuchs
    • 11.01.2017
    • 1012
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    • Meine Reisen

    #21
    Zitat von walnut Beitrag anzeigen
    Ich glaub das mit den Campern hat sich durchaus etwas relativiert, sowohl wegen den schwarzen Schafen, als auch der schieren Menge in Coronazeiten. OT: Wobei ich mir nicht sicher bin ob da net ab und zu auch ne Portion Neid das Urteil trübt 😉
    Mein Neid rührt daher, dass ich mich schon oft nachts durch Regen und Gegenwind zum Bahnhof gekaempft habe, um den letzten Zug nach Hause zu bekommen, wahrend die Van-Fahrer easy durch die Nacht fahren.
    Ist aber egal. Ich habe eben 2 Raeder, kann nachts auch muede sein. Warum sollte ich ausgenommen sein?

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    • Ditschi
      Freak

      Liebt das Forum
      • 20.07.2009
      • 12411
      • Privat

      • Meine Reisen

      #22
      Von diesen " ich mach`s einfach- ist nie was passiert"-Anekdoten halte ich wenig. Was sollen sie bewirken? Zum Nachmachen animieren? Der nächste macht es nach und wird erwischt. Zahlt der Verfasser der Anekdote ihm das Bußgeld?
      lina, das "Nichterreichen einer Unterkunft" ist vom OLG Schleswig in einer der letzten Entscheidungen zu dem Thema nicht als Grund für unerlaubtes Campen anerkannt worden ( OLG Schleswig 1 Ss Owi 183/19 vom 15.06.2020).
      Der Fall: Wohnmobilfahrer will nach St.-Peter-Ording, kommt spät an, findet keine Unterkunft mehr und pennt im Wohnmobil. Die Behörden in dem Urlaubsort sind auf solche Fälle geeicht. Er bekommt umgehend ein Bußgeld und legt Einspruch ein. Amtsgericht und OLG Schleswig bestätigen das Bußgeld.
      OLG sagt, " keine Unterkunft gefunden" rechtfertige den Verstoß nicht. Auch das erlaubte " Nächtigen zum Zwecke der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" sei in dem Fall nicht gegeben, denn der Fahrer hatte sein Ziel ja erreicht. Wozu wolle er seine Fahrtüchtigkeit wiederherstellen, wenn er garnicht weiterfahren will?
      " Keine Unterkunft gefunden" reicht also nicht. Das Übermüdungsargument bei Weiterfahrten im Wohnmobil hat dagegen Gewicht. Wer übermüdet eine 3 t- Klamotte im Straßenverkehr bewegt, kann in erheblichen Maße andere gefährden. Daran sieht man aber auch, daß Fahrrad und Wohnmobil halt nicht unmittelbar vergleichbar sind und daher auch nicht zwingend gleich beurteilt werden müssen.
      Ditschi

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      • SvenW
        Erfahren
        • 02.11.2012
        • 429
        • Privat

        • Meine Reisen

        #23
        Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
        " keine Unterkunft gefunden" rechtfertige den Verstoß nicht. Auch das erlaubte " Nächtigen zum Zwecke der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" sei in dem Fall nicht gegeben, denn der Fahrer hatte sein Ziel ja erreicht. Wozu wolle er seine Fahrtüchtigkeit wiederherstellen, wenn er garnicht weiterfahren will?
        Das ist aber doch nicht zuende gedacht oder vom Anwalt des betroffenen schlecht argumentiert.
        Denn was wäre denn die alternative gewesen? Natürlich weiterfahren um eine andere Unterkunft zu erreichen.
        Und weiterfahren war ja ohne wiederherstellen der fahrtüchtigkeit durch schlafen nicht möglich...

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        • bluesaturn
          Fuchs
          • 11.01.2017
          • 1012
          • Privat

          • Meine Reisen

          #24
          Ditschi, nur weil mein Rad nicht 3 Tonnen wiegt, kann ich dir leider sagen, dass ich a) Fussgaenger umfahren kann und b) mit dem Rad ins naechste Brueckengelaender donnern kann.
          Ansonsten bin ich einfach nicht so schwer, wie ein LKW, Auto, Van, Wohnmobil etc.

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          • Ditschi
            Freak

            Liebt das Forum
            • 20.07.2009
            • 12411
            • Privat

            • Meine Reisen

            #25
            @ bluesaturn, es mag Dein Gerechtigkeitsgefühl tangieren, aber ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung liegt nur vor, wenn man tatsächlich exakt gleiche Gegebenheiten unterschiedlich beurteilt. Wenn also ein anderer Radfahrer darf, was Du mit dem Rad nicht darfst, kannst Du Dich beklagen. Wohnmobil und Fahrrad sind aber so unterschiedlich, daß es durchaus rationale Gründe geben kann, sie auch rechtlich unterschiedlich zu behandeln.
            Grade gelesen: Amtsgericht Müchen hat einem SUV-Fahrer bei Rotlichtverstoß ein höheres Bußgeld auferlegt. Grund: Das SUV sei schwerer und könne höheren Schaden anrichten. Ob das Bestand hat, bleibt abzuwarten.
            Aber es zeigt auf, daß sich Argumente finden lassen, Unterschiede zu sehen und somit Sachverhalte ohne Verstoß gegen die Gleichbehandlung unterschiedlich zu bewerten.

            Ditschi

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            • Taffinaff
              Fuchs
              • 03.01.2014
              • 1067
              • Privat

              • Meine Reisen

              #26
              Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
              Von diesen " ich mach`s einfach- ist nie was passiert"-Anekdoten halte ich wenig. Was sollen sie bewirken? Zum Nachmachen animieren? Der nächste macht es nach und wird erwischt. Zahlt der Verfasser der Anekdote ihm das Bußgeld?
              lina, das "Nichterreichen einer Unterkunft" ist vom OLG Schleswig in einer der letzten Entscheidungen zu dem Thema nicht als Grund für unerlaubtes Campen anerkannt worden ( OLG Schleswig 1 Ss Owi 183/19 vom 15.06.2020).
              Der Fall: Wohnmobilfahrer will nach St.-Peter-Ording, kommt spät an, findet keine Unterkunft mehr und pennt im Wohnmobil. Die Behörden in dem Urlaubsort sind auf solche Fälle geeicht. Er bekommt umgehend ein Bußgeld und legt Einspruch ein. Amtsgericht und OLG Schleswig bestätigen das Bußgeld.
              [COLOR=#000000]OLG sagt, " keine Unterkunft gefunden" rechtfertige den Verstoß nicht. Auch das erlaubte " Nächtigen zum Zwecke der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" sei in dem Fall nicht gegeben, denn der Fahrer hatte sein Ziel ja erreicht. Wozu wolle er seine Fahrtüchtigkeit wiederherstellen, wenn er garnicht weiterfahren will?
              " Keine Unterkunft gefunden" reicht also nicht. Das Übermüdungsargument bei Weiterfahrten im Wohnmobil hat dagegen Gewicht. Wer übermüdet eine 3 t- Klamotte im Straßenverkehr bewegt, kann in erheblichen Maße andere gefährden. Daran sieht man aber auch, daß Fahrrad und Wohnmobil halt nicht unmittelbar vergleichbar sind und daher auch nicht zwingend gleich beurteilt werden müssen.
              Ditschi
              OT:
              Es liegt mir geradezu auf der Zunge, jetzt eine längere Polemik zu verfassen ueber
              - die Selbstzweckhaftigkeit deutscher Verwaltungsjuristerei an sich (auch bekannt als Paragraphenonanie)
              - die schamlose Geldgier des deutschen "Kur"-/Urlaubsortswesens
              - und die Klassengesellschaft in besagten Lustorten (anständige, Kurtaxe zahlende, Pensionsbewohnende, "draussen nur Kännchen"- Nostalgiker versus Surfer, Zelter, Draussenschläfer und Schlimmeres), ganz zu schweigen von der Klassengesellschaft Autofahrer versus Rest der Welt,
              aber das wuerde ja möglicherweise von dem streng sachlichen und zielfuehrenden Charakter dieser Diskussion ablenken...

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              • Homer
                Freak

                Moderator
                Liebt das Forum
                • 12.01.2009
                • 17071
                • Privat

                • Meine Reisen

                #27
                OT:
                Post als Moderator


                Bei Nachfragen bitte eine PN an den Moderator senden.  Dein Team der
                420

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                • Ditschi
                  Freak

                  Liebt das Forum
                  • 20.07.2009
                  • 12411
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #28
                  Zitat von SvenW Beitrag anzeigen

                  Das ist aber doch nicht zuende gedacht oder vom Anwalt des betroffenen schlecht argumentiert.
                  Denn was wäre denn die alternative gewesen? Natürlich weiterfahren um eine andere Unterkunft zu erreichen.
                  Und weiterfahren war ja ohne wiederherstellen der fahrtüchtigkeit durch schlafen nicht möglich...
                  Vorab eine Unterkunft buchen. Wohnmobilstellplatz ? Campingplatz? Wohnmobil auf Parkplatz und schlafen in Hotel oder in der Pension ? In der Hochsaison kann aber alles ausgebucht sein. Also auf Verdacht anreisen ? Die Behörden dort kennen das. Jeden Tag kommen Wohnmobilfahrer an, die sich vorher nicht darum kümmern, wo sie mit ihrer Klamotte bleiben können. Und sich dann irgendwo hinstellen und drinne pennen. Da versuchen die Behörden, mit den Bußgeldern dem Problem Herr zu werden. Und habe jetzt die Rechtsprechung ihres eigenen OLG hinter sich. Und die Bewohner des Ortes. Sich vorab nicht um seinen Verbleib zu kümmern ist halt manchmal etwas teurer.
                  Ditschi
                  Zuletzt geändert von Ditschi; 01.07.2022, 10:06.

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                  • lina
                    Freak

                    Vorstand
                    Liebt das Forum
                    • 12.07.2008
                    • 43129
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                    • Meine Reisen

                    #29
                    Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                    Sich vorab nicht um seinen Verbleib zu kümmern ist halt manchmal etwas teurer.
                    Hm, gerade das trifft ja beim Radreisen bzw. zu Fuß oft nicht zu.
                    Den letzten Zug erreichen ist ein Ziel, aber der letzte Zug auf dem klapprigen Bahnhof ist ausgefallen oder man hat sich zeitlich verkalkuliert; es gibt fast keine Campingplätze und der CP, den man erreichen wollte, ist vielleicht "nur" noch 10 km weit weg, aber man kann einfach nicht mehr; es gibt keine Übernachtungsmöglichkeiten (z.B. in sauerländischen Dörfern). Hier wäre es wirklich hilfreich, die Ausrüstung, die man dabei hat, auch legal benutzen zu dürfen.
                    Zuletzt geändert von lina; 01.07.2022, 10:44.

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                    • bluesaturn
                      Fuchs
                      • 11.01.2017
                      • 1012
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #30
                      Ich verstehe leider nicht, was mir der Moderator mit diesem Emoji sagen moechte. Bekomme ich gleich virtuell einen Baseballschlaeger vor den Latz geknallt? So sieht es aus.

                      Editiert vom Moderator


                      Bitte Fragen zu Modpostings nicht im Diskussionsfaden stellen, sondern einfach ans Team.

                      Bei Nachfragen bitte eine PN an den Moderator senden. Dein Team der


                      Ditschi
                      In Ordnung. Ich habe mich jetzt zweimal mit dem Zelt auf eine Wiese gestellt, wo definitv kein Zeichen war, dass man da nicht zelten durfte. Sonst gibt es auch Schilder, wo das Zelt durchgestrichen war. Da habe ich mich nicht hingestellt. Die moeglichen alternativen Unterkuenfte waren ausgebucht und leider herrscht ein erklatanter Mangel an freien Rastplaetzen. Bin im Abstand von ein paar Wochen die Tour gefahren. Das Wohnmobil steht dauernd auf einem oeffentlichen Waldparkplatz. Keine Ahnung, ob da jemand drin wohnt. Bisher hat niemand etwas gesagt und ich habe mich auch nicht wirklich versteckt.
                      Ich finde es schade, dass Autofahrer hier besser gestellt werden, aber ich kann es nicht aendern.

                      lina hat insofern schon Recht. Wie oft gab es schon abends Busersatzverkehr und wehe, der Reisebus konnte dann mein Rad nicht mitnehmen unten in den Gepaeckablagen. Zum Glueck kam dann immer noch einmal ein offizieller Ueberlandbus mit Radhalterung. Das Verkehrsunternehmen hat es nicht wirklich interessiert, ob ich nun strande oder nicht.
                      Zuletzt geändert von Flachlandtiroler; 01.07.2022, 11:08.

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                      • Torres
                        Freak

                        Liebt das Forum
                        • 16.08.2008
                        • 30908
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #31
                        bluesaturn
                        So diskriminierend finde ich das nicht. Jedem ist ja möglich, vernünftig zu planen. Sind Wohnmobilstellplätze in der Nähe, kommen auch Wohnmobile nicht damit durch. Vor den Campingplätzen sind in hochfrequentierten Regionen auch längst die Draußenparkplätze beschränkt oder kostenpflichtig, damit die Cleverles eben auch für den Stellplatz zahlen müssen. Wieso sind denn die Klos mittlerweile verschlossen - das war früher nicht. Weil zu viele Leute meinen, Geld sparen, aber Infrastruktur nutzen zu müssen. Sind Campingplätze und andere Übernachtungsmöglichkeiten in der Nähe, kann man sich als Radfahrer auch nicht herausreden.

                        Bei einem plausiblen Grund wird dagegen keiner was sagen. Wettereinbruch an der Küste - wenn Du dann in einen Unterstand flüchtest und dort die Nacht geschützt verbringst, wird keiner was sagen. Wenn es früh im Winter dunkel wird und Du hast die Strecke falsch berechnet - da wird man ein Auge zudrücken. Wenn überfrierende Nässe ein Problem wird, sowieso. Wenn alles geschlossen hat - auch da wird man nichts sagen, wenn Du eine Notübernachtung machen musst. Aber wenn Du im Hochsommer, wo es bis 23.00 Uhr noch hell ist und booking.com Dir genau zeigt, wo noch was frei ist, nicht in der Lage bist, Dir ein Quartier zu suchen, dann kann es eben Ärger geben.

                        Wir haben mal auf dem Marktplatz einer englischen Kleinstadt das Wohnmobil abgestellt, natürlich verboten, ging nicht anders, alle Campings um Dover herum voll, die ganze Nacht vorher durchgefahren, wir waren völlig platt. September, also keine Hochsaison mehr. Um 4 Uhr nachts hat die Polizei geklopft. Ich hab die Tickets gezeigt, das Problem geschildert, gefragt, wieviel es kostet und sah wohl auch völlig fertig aus. Okay, bis 7, dann seid ihr weg. Wir sind dann um 6 Uhr gefahren, gekostet hat es nichts. In Polen auf Radtour wurde es ein Apfelbaum auf einem Grasstreifen neben einem Feld an der Straße. Das passiert, aber war eben wirklich ein Notfall des ersten Tages, ich kannte die Infrastruktur noch nicht.

                        Es geht alles, aber es muss plausibel sein. Die ganzen dummen Ausreden und Erklärungen kennen die Beteiligten zur Genüge. Und die Auslastung der Übernachtungsangebote auch. Wenn im Hochsommer alles dicht ist, muss man eben vorbuchen. Und wer den Gesetzesverstoß als Tourenfeature mit einplant, muss sich nicht wundern. Wobei man ja erst erwischt werden muss. Leider muss man das dazu sagen. Freiwillige Appelle oder die Ausweisung von Schutzgebieten sind leider vielen Menschen völlig egal und teils eher ein Gütesiegel für wildcampen.
                        Oha.
                        (Norddeutsche Panikattacke)

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                        • bluesaturn
                          Fuchs
                          • 11.01.2017
                          • 1012
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          #32
                          Danke Torres
                          2 Sachen finde ich nicht korrekt. 1. Sonnenuntergang ist nicht um 23 Uhr, sondern um 22 Uhr oder frueher.
                          Du kannst nicht davon ausgehen, dass alle Privatpensionen bis um 23 Uhr warten. Viele Rezeptionen sind da gar nicht mehr besetzt.
                          Bisher konnte mir niemand plausibel erklaeren, warum man motorisiert besser dasteht.
                          Vorbuchen? Auf Monate hinaus? Kann ich nicht leisten, mein Leben ist nicht so durchgetacktet und in Pandemiezeiten weiss man auch nie, was passiert.
                          Ach so und was booking.com anbelangt. Ich bin mal in NYC gestrandet und wollte genau um die Uhrzeit noch ein Zimmer finden. Das ging nicht uber gewisse Portale, weil die nur Zeiten fuer den naechsten Tag anzeigten.

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                          • Flachlandtiroler
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                            Liebt das Forum
                            • 14.03.2003
                            • 29202
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            #33
                            Zitat von Torres Beitrag anzeigen
                            wird keiner was sagen.
                            [...]
                            da wird man ein Auge zudrücken.
                            Neben "nicht erwischt werden" und "toleriert werden" gibt es noch "dürfen".
                            Was ich verstanden habe geht es bluesaturn sarum, ein Recht auf ihre Ruhepause einzufordern.
                            Meine Reisen (Karte)

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                            • Bulli53
                              Fuchs
                              • 24.04.2016
                              • 2061
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              #34
                              Zum wiederherstellen der Fahrtüchtigkeit darf ein Führer eines KFZ/Auto auf einem zugelassenen, öffentlichen Parkplatz oder am Straßenrand übernachten. Es gibt bundesweit reichlich kommunale Einschränkungen. Diese Regelung hat nichts mit Vans oder Wohnmobilen zu tun sondern betrifft allgemein Auto‘s. Jetzt könnte man über Motorräder etc. diskutieren.
                              Wenn du dir vor dem Übernachten, nachweislich, einen antrinkst und dann nicht mehr fahren kannst ….. naja, Grauzone halt.
                              Anekdoten:
                              Zum letzten Papstbesuch in Köln haben reichlich Leute in Parks und auf Verkehrsinseln ehrenreiche Tage gezeltet. In Parks und unter Brücken von z. B. Köln „wohnen“ im Sommer und Winter ständig „Durchreisende“.

                              Wenn es im Sauerland wirklich nicht mehr weitergeht klingel an der nächsten Tür und frag freundlich nach. Optimal im Pfarrhaus 😉.

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                              • ApoC

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                                Lebt im Forum
                                • 02.04.2009
                                • 5906
                                • Privat

                                • Meine Reisen

                                #35
                                Zitat von Torres Beitrag anzeigen
                                Bei einem plausiblen Grund wird dagegen keiner was sagen. Wettereinbruch an der Küste - wenn Du dann in einen Unterstand flüchtest und dort die Nacht geschützt verbringst, wird keiner was sagen. Wenn es früh im Winter dunkel wird und Du hast die Strecke falsch berechnet - da wird man ein Auge zudrücken. Wenn überfrierende Nässe ein Problem wird, sowieso. Wenn alles geschlossen hat - auch da wird man nichts sagen, wenn Du eine Notübernachtung machen musst.
                                So etwas in der Art wollte ich auch schreiben.

                                Mit einem Auto hast Du zumindest in der Vorstellung mehr Möglichkeiten dich rauszureden. Dass nicht alle Möglichkeiten Funktionieren steht natürlich auf einem anderen Blatt aber wenn man die richtige Ausrede an der richtigen Stelle hat werden es wohl die Gerichte schwer haben ein Busgeld zu bestätigen.

                                Das gibt natürlich eine (gefühlte) Sicherheit so, dass die Leute es einfach machen aber gar niemand eine Anzeige schreibt und somit Ausrede oft gar nicht benötigt wird. Auch weil vielleicht erst gar keine Anzeige geschrieben wird weil man mal angesehen von einigen Hotspots auch weis, dass man gegen die Ausreden nix machen kann.

                                Mit dem Zelt musst Du halt um dich "auszuruhen" nicht das Zelt aufbauen. Auch wenn ich das gerne so machen würde sehe ich das objektiv genau so! Aber: Spannend wäre wieviele Anzeigen es wirklich gäbe wenn man mit dem Zelt einfach mal so dreist wie mit dem Wohnmobil wäre. Hier am Weserradweg stehen morgens mehrmals im Sommer einfach Zelte. Zu den Häusern sind es weniger als 100 m Luftlinie. Ich glaube kaum, dass die morgens von der Polizei geweckt werden. Die packen einfach ein und fahren weiter.



                                Edit:
                                Zitat von Bulli53 Beitrag anzeigen
                                Wenn du dir vor dem Übernachten, nachweislich, einen antrinkst und dann nicht mehr fahren kannst ….. naja, Grauzone halt.
                                Das zum Beispiel ist meines Wissens nach nicht im Sinne der "Fahrtüchtigkeit wiederherstellen" da Du die Fahruntüchtigkeit mutwillig herbei geführt hast.
                                Zuletzt geändert von ApoC; 01.07.2022, 12:39.

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                                • bluesaturn
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                                  • 11.01.2017
                                  • 1012
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                                  #36
                                  Zitat von Flachlandtiroler Beitrag anzeigen
                                  Neben "nicht erwischt werden" und "toleriert werden" gibt es noch "dürfen".
                                  Was ich verstanden habe geht es bluesaturn sarum, ein Recht auf ihre Ruhepause einzufordern.
                                  Ich weiss nicht, ob ich das Recht nennen wuerde. Gleichbehandlung?
                                  Dann kann ich sonst immer argumentieren: In einem Wohnmobil koennen immer mind. 2 Leute sitzen. Einer kann nicht mehr fahren, weil zu muede? Ja Pech gehabt, lass den anderen fahren usw.
                                  Und wie Lina sagte, ein motorisiertes Fahrzeug hat eine groessere Reichweite. Warum musste man mitten in Dover stehenbleiben usw.

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                                  • Torres
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                                    #37
                                    Okay, bis 23.00 Uhr hell, wäre richtig - zumindest bei uns hier oben - und natürlich machen auch Campings um 22.00 Uhr dicht. Ich versuche daher mein Ziel immer gegen 17.00 Uhr zu erreichen, dann bleibt genug Luft. Mal abgesehen davon, dass viele Campings außerhalb der Küstenregionen immer noch für Radwanderer sehr preiswert sind, während Autos und Wohnmobile viel Geld kosten.

                                    Ich wollte damit aber ausdrücken, dass man da doch sehr lange Zeit hat, sich etwas zu suchen und nicht wie in der von mir meist genutzten Jahreszeit, wo es um 16.00 Uhr stockfinster ist. Da bleibt nicht so viel Zeit zur Suche.

                                    Zu Flt
                                    Das verstehe ich schon. Radfahrer sind da Motorradfahrern gleichgestellt, für die gibt es da auch keine Ausnahme. Für Ruhepausen gibt es zwar schon viele Möglichkeiten - vgl. Schutzhüttenverzeichnis, Radunterstände u.ä., aber für das Übernachten eben nicht. Dafür kann man das Rad aber auch an eine Bank am Feldweg lehnen und dort einen Mittagsschlaf in der Sonne machen oder sich an die Fischbude stellen und ohne Parkgebühren am Wasser rasten. Wohnmobile und PKW können das nicht und die Preise für den Stellplatz (Übernachten verboten!), um mal schnell ans Wasser/die Wurst/den Fisch zu kommen, sind teils fett. Und wie oben angesprochen, wird Radtourismus in vielen Region auch mit preiswerten Angeboten gefördert, von Bett und Bike über private Plätze und kleine Campings (vgl. Archies Camping).

                                    Edit: Wir standen nicht in Dover, wir sind so lange gefahren, wie es ging, aber es kam nichts mehr. Das war vor der Smartphone-Ära.
                                    Oha.
                                    (Norddeutsche Panikattacke)

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                                    • lina
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                                      • 12.07.2008
                                      • 43129
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                                      #38
                                      Zitat von ApoC Beitrag anzeigen
                                      Mit dem Zelt musst Du halt um dich "auszuruhen" nicht das Zelt aufbauen. Auch wenn ich das gerne so machen würde sehe ich das objektiv genau so!
                                      Doch, schon. Kommt halt auch auf die Gegend an, ob es regnet und/oder ob man einfach ein größeres Schutzbedürfnis hat, etc. Hier beispielsweise nützte mir ein Weilchen auf der Bank sitzen eigentlich so gut wie nix:

                                      Zitat von Torres Beitrag anzeigen
                                      Nicht mal mehr 10 km, bis endlich der rettende CP erreicht war, aber trotzdem vielzuviel für den Tag. Hier hab ich beständig überlegt, ob Sekundenschlaf auf dem Radl möglich ist.

                                      Zelt aufschlagen und einräumen ist ja auch ein gewisser Aufwand, den man zwischendurch nur zusätzlich macht, wenn es sinnvoll oder tatsächlich nötig ist.
                                      Zuletzt geändert von lina; 01.07.2022, 13:22.

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                                      • ApoC

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                                        • 02.04.2009
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                                        #39
                                        Zitat von lina Beitrag anzeigen
                                        Doch, schon. Kommt halt auch auf die Gegend an, ob es regnet und/oder ob man einfach ein größeres Schutzbedürfnis hat, etc. Hier beispielsweise nützte mir ein Weilchen auf der Bank sitzen eigentlich so gut wie nix:



                                        Nicht mal mehr 10 km, bis endlich der rettende CP erreicht war, aber trotzdem vielzuviel für den Tag. Hier hab ich beständig überlegt, ob Sekundenschlaf auf dem Radl möglich ist.
                                        Zumindest bei Kindern ist Sekundenschlaf möglich. Ich erinnere mich an eine Fahrradtour mit meinen Eltern von ein anderes Kind auf dem Rad eingeschlafen und in die Brennesseln gefahren ist.

                                        Was das andere angeht: Ja ich würde auch gerne dort halten und schlafen bis ich weitergehen/fahren kann wie ich will. Ich sehe es aber nicht so, dass es für Autos eher erlaubt ist sondern, dass es dort schwerer ist den möglichen Verstoß zu ahnden. Kommt auf etwas ähnliches hinaus und ja gefällt mir nicht.
                                        Zuletzt geändert von ApoC; 01.07.2022, 13:19.

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                                          • 30.01.2013
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                                          #40
                                          Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                          Von diesen " ich mach`s einfach- ist nie was passiert"-Anekdoten halte ich wenig. Was sollen sie bewirken? Zum Nachmachen animieren? Der nächste macht es nach und wird erwischt. Zahlt der Verfasser der Anekdote ihm das Bußgeld?
                                          Es ist ja ein Outdoor-Forum. Deshalb werden außer der Rechtslage auch gängige tolerierte Praktiken dargestellt, also die Rechtswirklichkeit. Zum Beispiel wird in vielen Wandergegenden, auch in Großschutzgebieten wie Biosphärenreservaten, das Übernachten in Schutzhütten entweder stillschweigend oder auch explizit (seitens der Ranger) toleriert. Das sind keine bloßen Anekdoten. Anekdotischen Wert hätte es eher, wenn man ausnahmsweise trotzdem ein Bußgeld bezahlt hätte.

                                          Rechtsverstöße können auf vielerlei Weise zustande kommen.

                                          Beispiel: Jemand übernachtet in Brandenburg oder Mecklenburg an einem offiziellen Grillplatz und stellt zu diesem Zweck dort ein Zelt auf. Das steht im Widerspruch zu einem expliziten Verbotsschild – Zelten ist hier nicht erlaubt. Der Wanderer könnte nun 200 Meter weiter gehen und außerhalb des Waldes auf einem Feldrandstreifen sein Zelt aufbauen, da er ja nichtmotorisiert ist und sich in einem Erlaubnisbundesland befindet. Aber naturschutzfachlich macht es in dieser Situation keinen Sinn, das Zelt auf einer unberührten Fläche statt neben der Grillhütte aufzustellen. Der Wanderer wird sich hier eventuell ohne besondere Notlage für die ordnungswidrige Handlung entscheiden.

                                          Oder noch ein anderes Beispiel für einen Rechtsverstoß, der sich en passant ergibt (ohne Übernachtung): Jemand wandert tagsüber im Nationalpark Müritz, wo ein Wegegebot besteht. Grundsätzlich dürfen noch vorhandene Wege auch begangen werden, einige davon sind aber im Verschwinden begriffen. Der Wanderer folgt nun einem Weg, der auf seiner Karte verzeichnet ist, und der Weg verliert sich allmählich im Laub. Hier beginnt jetzt der Rechtsverstoß, denn der Wanderer holt seinen Kompass hervor und folgt quasi querfeldein dem ungefähren Verlauf des früheren Weges, bis er nach einem halben oder ganzen Kilometer wieder einen regulären Weg erreicht.

                                          Dergleichen meine ich, wenn ich sage, dass es bei meinen Mehrtagestouren ›regelmäßig‹ zu irgendwelchen ordnungswidrigen Handlungen kommt. Die Frage des Rangers, wie man dazu kommt, querfeldein zu laufen, kann man natürlich beantworten. Wenn man dafür nun ein Bußgeld bezahlt, hat das einen anekdotischen Wert. Und wer aus der Darstellung dieses Beispiels die Schlussfolgerung zieht, dass man im Nationalpark ruhig querfeldein laufen kann, bezahlt sein Bußgeld natürlich selbst.
                                          Lebe Deine Albträume und irre umher

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