Moin, Moin,
ein für mich selten so zwiegespaltenes Thema...
Habe vor zwei Wochen an der Nordsee eine kurze WE Tour gemacht und mich (höflich ausgedrückt) sehr darüber aufgeregt, dass ich auf einem Campingplatz nicht nur Platzgebühr für eine Nacht zahlen musste, sondern auch eine Gebühr als Person und zzgl Strompauschale - spät ankommen, früh abreisen, 2L Wasser in Anspruch genommen.... - aber dann noch zusätzlich 3,50 € Gästepauschale für den Landkreis.... Sprachlos: das Bundesland zwingt mich auf dem Campingplatz - ich halte mich daran und darf zur Belohnung eine Gebühr/Strafe an den Kreis bezahlen - jedenfalls bei den 1 Tages-Nutzer ist das unverhältnismäßig.
Im Heimatbundesland MV ist das Zelten für eine Nacht erlaubt... Aber MV erklärt alles zum NSG oder LSG, das drei Bäume hat. Ist also nur ein mäßiger Vorteil.
Dann den übrigen Tag über wieder Müll und Toilettenpapier bewundern dürfen.... (auch eine Plastikzahnbürste - war nicht abgesägt, die ULer sind also unschuldig ;-P). Und ich denke mir - doch wieder sinnvoll.
Letztes Jahr in der Lüneburger Heide (!!!) - auf einem Holz-Picknicktisch ein viereckiges Brandloch entdeckt = danke Du Spinner mit Deinem HoBo, wegen Dir sind diese Verbote dann doch sinnvoll.
Ich habe zu dem Thema Wildzelt-Verbot gefühlt alle zwei Wochen eine neue Meinung.... Was sind eure Erfahrungen?
Ich glaube, weil die Länder zu faul sind sich mit ihren NSG und LSG zu beschäftigen (Parkaufsicht) wird einfach ein Pauschalverbot ausgesprochen. Um die Beweislast zu vereinfachen, wird einfach jedes Zelt verboten, denn Zelt ist einfacher nachzuweisen als die Zuordnung des Mülls oder eine erloschene Feuerstelle. Dabei werden Tagesausflügler ignoriert. Mit der gleichen Logik müsste öffentliches Rauchen verboten werden, da die weggeworfen Kippen in das Grundwasser gehen. Andererseits habe ich in keiner Heidelandschaft bisher ein Rauchverbot gesehen.
ein für mich selten so zwiegespaltenes Thema...
Habe vor zwei Wochen an der Nordsee eine kurze WE Tour gemacht und mich (höflich ausgedrückt) sehr darüber aufgeregt, dass ich auf einem Campingplatz nicht nur Platzgebühr für eine Nacht zahlen musste, sondern auch eine Gebühr als Person und zzgl Strompauschale - spät ankommen, früh abreisen, 2L Wasser in Anspruch genommen.... - aber dann noch zusätzlich 3,50 € Gästepauschale für den Landkreis.... Sprachlos: das Bundesland zwingt mich auf dem Campingplatz - ich halte mich daran und darf zur Belohnung eine Gebühr/Strafe an den Kreis bezahlen - jedenfalls bei den 1 Tages-Nutzer ist das unverhältnismäßig.
Im Heimatbundesland MV ist das Zelten für eine Nacht erlaubt... Aber MV erklärt alles zum NSG oder LSG, das drei Bäume hat. Ist also nur ein mäßiger Vorteil.
Dann den übrigen Tag über wieder Müll und Toilettenpapier bewundern dürfen.... (auch eine Plastikzahnbürste - war nicht abgesägt, die ULer sind also unschuldig ;-P). Und ich denke mir - doch wieder sinnvoll.
Letztes Jahr in der Lüneburger Heide (!!!) - auf einem Holz-Picknicktisch ein viereckiges Brandloch entdeckt = danke Du Spinner mit Deinem HoBo, wegen Dir sind diese Verbote dann doch sinnvoll.
Ich habe zu dem Thema Wildzelt-Verbot gefühlt alle zwei Wochen eine neue Meinung.... Was sind eure Erfahrungen?
Ich glaube, weil die Länder zu faul sind sich mit ihren NSG und LSG zu beschäftigen (Parkaufsicht) wird einfach ein Pauschalverbot ausgesprochen. Um die Beweislast zu vereinfachen, wird einfach jedes Zelt verboten, denn Zelt ist einfacher nachzuweisen als die Zuordnung des Mülls oder eine erloschene Feuerstelle. Dabei werden Tagesausflügler ignoriert. Mit der gleichen Logik müsste öffentliches Rauchen verboten werden, da die weggeworfen Kippen in das Grundwasser gehen. Andererseits habe ich in keiner Heidelandschaft bisher ein Rauchverbot gesehen.
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