AW: Bestellungen im Ausland/ Zollbestimmungen
Nein, das ist so nicht korrekt!
Der Wert des aufgeklebten, grünen Zoll-Zettels wird bei fehlender Rechnung oft als glaubhafter Warenwert einfach so anerkannt und automatisch berechnet, wenn das Teil via Post ausgeliefert wird. Dann verlangt der Postbote das Geld, auf Basis des angegebenen Warenwertes! Habe ich oft mehrfach erlebt!
Wenn keine Rechnung beiliegt und kein Warenwert drauf steht, wird man zur Selbstverzollung "eingeladen", damit man eine Rechnung vorlegen kann.
Erscheint man zur Selbstverzollung ohne Rechnung oder mit einer unglaubwürdigen Rechnung, dann gehen die Mitarbeiter ins Internet und schauen, was der Preis da "üblicherweise" kostet und nehmen (meiner Erfahrung nach) einen Durchschnittspreis, d.h. sie schauen nicht wo es den Artikel am billigsten gibt, sondern was der normale Verkaufspreis im Internet ist und berechnen anhand dessen die EuSt und Zollgebühren.
Wenn man etwas bei eBay günstig und neuwertig erstanden hat, kann es durchaus sein, dass man die Steuer auf den Verkaufspreis entrichten muss, wenn man nichts beleghaftes vorweisen kann! Habe so mal 5 Euro mehr bezahlt, aber auch nur, weil der Aufwand nach Hause zu fahren, inklusive Spritkosten höher gewesen wäre!
Ich dachte bisher, dass eine Zolllerklärung wie beim Flughafen bei der Zoll-Passage (Grüner Ausgang) einer Steuererklärung gleich kommt und dass der "Betrug" ebenfalls mit 100% geahndet werden kann!? Hast du eine Quelle, die das Gegenteil behauptet?
Zitat von willo
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Der Wert des aufgeklebten, grünen Zoll-Zettels wird bei fehlender Rechnung oft als glaubhafter Warenwert einfach so anerkannt und automatisch berechnet, wenn das Teil via Post ausgeliefert wird. Dann verlangt der Postbote das Geld, auf Basis des angegebenen Warenwertes! Habe ich oft mehrfach erlebt!
Wenn keine Rechnung beiliegt und kein Warenwert drauf steht, wird man zur Selbstverzollung "eingeladen", damit man eine Rechnung vorlegen kann.
Erscheint man zur Selbstverzollung ohne Rechnung oder mit einer unglaubwürdigen Rechnung, dann gehen die Mitarbeiter ins Internet und schauen, was der Preis da "üblicherweise" kostet und nehmen (meiner Erfahrung nach) einen Durchschnittspreis, d.h. sie schauen nicht wo es den Artikel am billigsten gibt, sondern was der normale Verkaufspreis im Internet ist und berechnen anhand dessen die EuSt und Zollgebühren.
Wenn man etwas bei eBay günstig und neuwertig erstanden hat, kann es durchaus sein, dass man die Steuer auf den Verkaufspreis entrichten muss, wenn man nichts beleghaftes vorweisen kann! Habe so mal 5 Euro mehr bezahlt, aber auch nur, weil der Aufwand nach Hause zu fahren, inklusive Spritkosten höher gewesen wäre!
Ich dachte bisher, dass eine Zolllerklärung wie beim Flughafen bei der Zoll-Passage (Grüner Ausgang) einer Steuererklärung gleich kommt und dass der "Betrug" ebenfalls mit 100% geahndet werden kann!? Hast du eine Quelle, die das Gegenteil behauptet?
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