Bestellungen im Ausland/ Zollbestimmungen

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  • lemon
    Fuchs
    • 28.01.2012
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    #21
    AW: Bestellungen im Ausland/ Zollbestimmungen

    Zitat von willo Beitrag anzeigen
    Auch das steht alles in der oben zitierten Wikiseite...

    Eine Zollerklärung hat in Deutschland keinerlei rechtliche Relevanz. Es zählt nur die Rechnung. D.h. wenn ihr das Paket nicht vom Zoll abholen wollt muss draussen am Paket die RECHNUNG (und nicht irgendeine Erklärung, oder was auch immer) kleben.
    Nein, das ist so nicht korrekt!

    Der Wert des aufgeklebten, grünen Zoll-Zettels wird bei fehlender Rechnung oft als glaubhafter Warenwert einfach so anerkannt und automatisch berechnet, wenn das Teil via Post ausgeliefert wird. Dann verlangt der Postbote das Geld, auf Basis des angegebenen Warenwertes! Habe ich oft mehrfach erlebt!

    Wenn keine Rechnung beiliegt und kein Warenwert drauf steht, wird man zur Selbstverzollung "eingeladen", damit man eine Rechnung vorlegen kann.

    Erscheint man zur Selbstverzollung ohne Rechnung oder mit einer unglaubwürdigen Rechnung, dann gehen die Mitarbeiter ins Internet und schauen, was der Preis da "üblicherweise" kostet und nehmen (meiner Erfahrung nach) einen Durchschnittspreis, d.h. sie schauen nicht wo es den Artikel am billigsten gibt, sondern was der normale Verkaufspreis im Internet ist und berechnen anhand dessen die EuSt und Zollgebühren.

    Wenn man etwas bei eBay günstig und neuwertig erstanden hat, kann es durchaus sein, dass man die Steuer auf den Verkaufspreis entrichten muss, wenn man nichts beleghaftes vorweisen kann! Habe so mal 5 Euro mehr bezahlt, aber auch nur, weil der Aufwand nach Hause zu fahren, inklusive Spritkosten höher gewesen wäre!

    Ich dachte bisher, dass eine Zolllerklärung wie beim Flughafen bei der Zoll-Passage (Grüner Ausgang) einer Steuererklärung gleich kommt und dass der "Betrug" ebenfalls mit 100% geahndet werden kann!? Hast du eine Quelle, die das Gegenteil behauptet?

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    • willo
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      • 28.06.2008
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      #22
      AW: Bestellungen im Ausland/ Zollbestimmungen

      Ja, ich habe beim Warten auf eine Verzollung eine Stunde mit einem Zöllner gequatscht, der Mittagspause hatte und zum Rauchen nach draussen gegangen ist. Dort wurde mir erklärt das irgendwelche durch den Shop ausgedruckten Zollerklärungen keinerlei bedeutung hatten. Man hat immer nur irgendeine Customs Declaration, etc. und das zählt nie. In allen meinem bisherigen Fällen war immer irgendein Ausdruck draussen am Paket, der aber nie anerkannt wurde. Wenn die Waren mit DHL kommen wird immer für dich verzollt, da die auf eine rechtlich einwandfreie Zollerklärung bestehen. Wenn Du mit DHL ins Zoll-Ausland verschickst musst Du ebenfalls eine abgeben. Der Grüne Zettel wird meines Wissens erst Durch DHL da angebracht und nicht Durch den Versender.
      Im Zweifellsfall (auch wenn Du ne Rechnung hast) schätzen die den Warenwert verbindlich. In Berlin gibt es auf dem Hauptzollamt einen Internetrechner wo Du zu Hause vergessene Rechnungen nochmal abrufen kannst, oder denen den gelisteten Preis im Shop zeigen kannst.
      Auch angebliche Geschenke werden zu 99.9% nicht anerkannt. Dort wird eine Handgeschriebene Karte erwartet und Du musst genau erklären können wer der Absender ist und warum er Dir was schenkt.
      Meine Fotos ziehen um: http://500px.com/baryt/sets

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      • LihofDirk
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        #23
        AW: Bestellungen im Ausland/ Zollbestimmungen

        Zitat von lemon Beitrag anzeigen
        Ich dachte bisher, dass eine Zolllerklärung wie beim Flughafen bei der Zoll-Passage (Grüner Ausgang) einer Steuererklärung gleich kommt und dass der "Betrug" ebenfalls mit 100% geahndet werden kann!? Hast du eine Quelle, die das Gegenteil behauptet?
        Die Zollerklärung macht der Versender, die Deklaration beim Zoll der Empfänger. Beim Flughafen ist der dran, der (un oder nicht un) wissentlich den grünen Ausgang benutzt.
        Anders wäre wohl, wenn Dir der Versender zwei Rechnungen ausstellt, eine für den Zoll und eine für die Bezahlung, und Du dann wissentlich die falsche Rechnung vorlegst ...

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        • willo
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          #24
          AW: Bestellungen im Ausland/ Zollbestimmungen

          Hier nochmal amtlich, deckungsgleich mit dem Wiki: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen...hren_node.html

          Es braucht eine "Handelsrechnung". Eine "Zollinhaltserklärung" alleine reicht nicht aus. Geschenken wird in der Regel nicht geglaubt.
          Meine Fotos ziehen um: http://500px.com/baryt/sets

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          • lemon
            Fuchs
            • 28.01.2012
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            #25
            AW: Bestellungen im Ausland/ Zollbestimmungen

            Danke für die Aufklärung!

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              #26
              AW: Bestellungen im Ausland/ Zollbestimmungen

              Zitat von willo Beitrag anzeigen
              Auch das steht alles in der oben zitierten Wikiseite...

              Eine Zollerklärung hat in Deutschland keinerlei rechtliche Relevanz. Es zählt nur die Rechnung. D.h. wenn ihr das Paket nicht vom Zoll abholen wollt muss draussen am Paket die RECHNUNG (und nicht irgendeine Erklärung, oder was auch immer) kleben.
              So ist es! Hatte schon geöffnete Pakete bzw. musste beim Zoll antanzen und die Rechnung aus dem Paket holen. Liegt keine Rechnung bei, setzt der Beamte den Wert fest. Auch schon erlebt. Das kann in die Hose gehen.... Die Geschenke-Nummer zieht schon lange nicht mehr.
              Mein blog : http://hikinglight.wordpress.com/

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              • gnubat
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                • 20.04.2011
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                #27
                AW: Bestellungen im Ausland/ Zollbestimmungen

                Ein solches Abholen beim Zoll kann ich aber nur empfehlen, fand ich sehr interessant.

                Nach jedem meiner Artikel wurde ausgiebig im System gesucht um die passende Kategorie zu finden, aber mein grösster Fehler war das ich noch einen Tüte Beef Jerky mitbestellt hatte.
                Für Rindfleisch gibts wohl noch eine Agrarabgabe, die Menge konnte man aber nur in Dezitonnen angeben - so kleine Werte nahm das System aber nicht an....das konnte dann aber auch umschifft werden und es kamen 30cent Agrarabgabe auf die 25 oder 50g (ich weiss es nicht mehr) Beef Jerky.
                Ich hab nur gedacht wenn ich jetzt noch zusätzlich die Arbeitszeit bezahlen müsste wär ich arm

                Was aber kein meckern auf den Zoll sein soll, die Leute dort waren sehr freundlich und haben halt auch ihre Vorschriften.

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