Garantiefalle?

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  • Torres
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    • 16.08.2008
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    AW: Garantiefalle?

    @Sandmanfive
    Na dann will ich auch noch mal

    und wenn die Jacke 100 Jahre ab Herstellung alt wäre, aber erst seit 13 Monaten beim Endkunden, dem TO so hätte er Garantieanspruch nach dem Garantieversprechen von Vaude wie es auf deren Seite steht.
    Richtig. Und wie Sammy eben schrieb: Dieser Anspruch besteht gegenüber dem Händler.

    Und deshalb für Dich Sandmann:

    Für Dich als Kunde ist völlig unerheblich, was Händler und Hersteller so treiben: Du hast Anspruch auf die Gewährleistung und die freiwillige Garantie des Herstellers. Und dafür zu sorgen, dass berechtigte Ansprüche Deinerseits erfüllt werden, hat Dein Vertragspartner: DER HÄNDLER:

    Der Händler muss die Dinge mit Dir regeln und nur der Händler. Wenn der Hersteller eine lebenslange Garantie bewirbt, bekommst Du beim Händler eine lebenslange Garantie. Wie der das mit dem Hersteller abrechnet, ist sein Problem. Du hast mit dem Hersteller nichts aber auch gar nicht zu tun. (Die Ausnahmen sind für diesen Fall hier nicht relevant).

    Eigentlich könnst ja mal schreiben

    Irgendwie schon Klasse von Vaude

    Ärmelklett gerichtet
    15% (25 Prozent) Gutschein rausgelassen
    Und auch noch die Membran geprüft und dich Dichtheit bestätigt !


    Coole Firma!
    So ist es.
    Oha.
    (Norddeutsche Panikattacke)

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    • Jens2001
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      • 02.04.2006
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      AW: Garantiefalle?

      @ Torres du irrst!

      Zitat von http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html

      Viele Verbraucher werfen Garantie und Gewährleistung in einen "Topf". Doch das ist falsch. Grob kann man festhalten, dass Gewährleistung Sache der Händler ist, Garantie Sache der Hersteller. Während Händler zu einer Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, steht es den Herstellern frei, für ihre Produkte zu garantieren.
      ich wollte erst noch was anderes schreiben, aber dann wärst du evtl. beleidigt gewesen.

      lg Jens

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      • Torres
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        Liebt das Forum
        • 16.08.2008
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        AW: Garantiefalle?

        Die Gewährleistung ist gesetztlich vorgeschrieben. Die Garantie ist freiwillig vom Hersteller zum Käufer. Dennoch wickelt nicht der Hersteller die Garantie ab, weil er keine Vertragsbeziehung zum Kunden hat. Sondern das tut der Händler per Vertrag, den er mit dem Hersteller hat. In diesem Vertrag kann festgelegt werden, wie lange der Händler diese Garantie zu gewährleisten hat.
        Das interessiert aber den Kunden nicht. Der Kunde hat den Anspruch gegenüber dem Händler. Punkt. Und wenn der Händler einen Pulli als neu verkauft, der 200 Jahre alte ist, dann hat der Kunde sowohl Ansprüche aus gesetzlicher Gewährleistung als auch auf (freiwillige) Garantie des Herstellers, die vor 200 Jahren erteilt wurde - mit den in der Garantieerklärung enthaltenen Einschränkungen natürlich.

        Wenn der Hersteller dem Händler (und nur dem Händler gegenüber - mit dem Kundenrecht hat das absolut nichts zu tun) seine Garantie einschränkt auf einen in der Vertragsbeziehung geregelten Zeitraum, dann steht es dem Händler frei, die entsprechenden Schritt zu ergreifen: Lagerware als gebraucht kennzeichnen, den Kunden darauf hinweisen, dass die freiwillige Garantie des Herstellers ausgelaufen ist. Tut er das nicht, ist das sein Problem. Er steht in der Pflicht und er muss die Konsequenzen seines Handels tragen. Dafür ist er Kaufmann und nicht Privatmann.

        Du kannst natürlich gerne die unternehmerische Praxis in Deutschland für falsch halten, nur damit werden Deine Aussagen nicht richtiger.
        Oha.
        (Norddeutsche Panikattacke)

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        • Jens2001
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          AW: Garantiefalle?

          @ Torres
          weil er keine Vertragsbeziehung zum Kunden hat.
          und genau da irrst Du!!! Dischi hat es oben schön erklärt, dass es 3 Verträge gibt! Der Vertrag zwischen Hersteller und Endkunden hat sich früher in der guten alten "Garantieurkunde" manifestiert! Heute wird das oft sehr vereinfacht, aber vielleicht findest du noch eine "richtige" alte Garantieurkunde sagen wir mal aus den 60-90er Jahren, da standdas noch alles richtig schön drauf! Die gesetzliche Gewährleistung, wie wir sie kennen ist noch recht neu in der heutigen Form glaube ich aus dem Jahr 2001.

          Du kannst natürlich gerne die unternehmerische Praxis in Deutschland für falsch halten, nur damit werden Deine Aussagen nicht richtiger.
          und da sind wir beim Punkt (und hier kommt der Sammy wieder ins Spiel), ich will Dich und Sammy ja nicht als Idioten hinstellen, weil ihr von eurer "gefühlten" Lebenswirklichkeit berichtet, aber diese erscheint oberflächlich betrachtet anders als die rechtliche Wirklichkeit dahinter gestaltet ist!
          Ich weiß nicht was Du arbeitet, aber der Sammy arbeitet wohl in einem (Skoda?) Autoaus, der Neuwagenhandel ist hier aber ein ganz schlechtes Beispiel, da ein, nein der Sonderfall!
          Denn, es gibt wohl keinen Autohändler der bekannten Marken (die neuen EU-grau Autoschieber mal außen vor), der neben seinem Autohandel nicht auch noch eine Werkstatt betreibt und in dieser natürlich auch die Garantiefälle für den Hersteller neben der Gewährleistung abwickelt. Dies tun sie auch gern, da sie daran ganz gut verdienen, weil sie abgerechnet werden. Deshalb wird die Garantie immer über die Vertragswerkstatt abgewickelt, haften tut aber der Hersteller und der Zahl dem Werkstattbetreiber Teile und Aufwand für die Reparatur.
          Der Autohändler tut dies aber immer nur stellvertretend und im Namen des Herstellers!

          Nehmen wir es eine Nummer kleiner....
          Waschmaschinen, Kühlschränke usw. hie gibt es auch Unternehmen die sowohl Verkauf als auch Service anbieten. Diese Lassen wir aber mal beiseite. Denn daneben gibt es Firmen die nur mit den Geräten Handel Treiben und Vertragswerkstätten die nur reparieren.
          Wenn ein Kunde jetzt ein Problem hat, so geht er mit der Gewährleistung zum Händler Umtausch / Geld zurück. Oder mit der Garantie zur Vertragswerkstatt, diese rechnet dann mit dem Hersteller wieder ab, siehe oben.

          verstehst du was ich dir klar machen will?

          und jetzt werden wir noch kleiner, eine DSLR-Kamera!
          Jetzt lies mal im DSLR-Forum zum Thema linker AF Fehler Nikon D800, da werden schön beide Wege gezeigt und erklärt... entweder zum Händler zurück, Geld zurück oder neue Kamera (Gewährleistung in Anspruch nehmen) oder direkt zu Nikon um das auf Garantie richten zu lassen.... Viel Spaß beim Lesen, der Faden ist mindestens so lang wie dieser hier!

          lg
          Zuletzt geändert von Jens2001; 29.12.2012, 16:30.

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          • mazh
            Erfahren
            • 07.02.2010
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            • Meine Reisen

            AW: Garantiefalle?

            Hmmm....du hast 24 Monate gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Händler, davon die ersten
            6 Monate mit Beweislast beim Händler, die restlichen 18 Monate bei dir.

            Der Hersteller kann dir davon unabhängig freiwillig garantieren was immer er will, meistens ja auch durch
            irgendwelche Anhängsel an der Ware dokumentiert.
            Damit hast du meiner Ansicht nach schon eine Vertragsbeziehung zum Hersteller.

            Und wenn ich mir jetzt aussuchen kann, ob ich dem Händler gegenüber nach Ablauf der 6 Monate
            mein Recht mit Gutachter etc. durchsetzen will, oder hier auch eine mir vom Hersteller gegebene Garantie greifen
            würde, die einfacher durchzusetzen wäre, würde ich persönlich mich für das Zweite entscheiden.

            Das es für alle Seiten schöner ist, wenn ich als Endkunde, der im Ladengeschäft kauft von alledem
            nichts mitbekomme, ist wohl offensichtlich, und klar ist das dann die Sache des Herstellers, die
            Garantieabwicklung mit seinem Händler zu regeln....wenn er das jedoch nicht macht, sehe ich den
            Hersteller bei gegebener Garantie auch mir gegenüber in der Pflicht.

            Gruß Michael

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            • Jens2001
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              AW: Garantiefalle?

              ja ja ja ja, der Michael, der hat es verstanden!

              lg

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              • fraizeyt

                Fuchs
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                AW: Garantiefalle?

                Zitat von mazh Beitrag anzeigen
                Und wenn ich mir jetzt aussuchen kann, ob ich dem Händler gegenüber nach Ablauf der 6 Monate
                mein Recht mit Gutachter etc. durchsetzen will, oder hier auch eine mir vom Hersteller gegebene Garantie greifen
                würde, die einfacher durchzusetzen wäre, würde ich persönlich mich für das Zweite entscheiden.
                Wenn du die Wahl hast welchen Weg du beschreibst, ist das schon ein Bestandteil der Herstellergarantie. Der gibt neben den Garantieinhalten auch den Weg vor, der zu beschreiten ist, um die Garantie in Anspruch zu nehmen. Manche überlassen dem Käufer die Wahl (Händler oder Hersteller anzusprechen), bei anderen ist der Weg über den Fachhändler zwingend.
                Die Qualität unseres Lebens ist das Resultat unserer Gedanken.

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                • Jens2001
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                  AW: Garantiefalle?

                  ...bei anderen ist der Weg über den Fachhändler zwingend.
                  ja, das stimmt, aber auch nur im ersten Anlauf, denn wenn der Fachhändler ausgefallen ist, z.B. Pleite oder Geschäftsaufgabe oder es zu einem Zerwürfnis mit dem Händler gekommen ist tritt wieder der Hersteller an dessen Stelle.

                  ein von dir beschriebener Fall für Garantie über Fachhändler ist z.B. Ortlieb die machen das so...
                  in meiner Hamburger und Bremer zeit habe ich vor Ort immer was von Ortlieb dort gekauft.
                  Jetzt war ich aber ein paar Jahre nur sehr selten oben im Norden und Ortlieb hat das dann direkt mit mir gemacht, weil es für mich unzumutbar ist erst zu dem Händler zu fahren bei dem ich gekauft habe.

                  Es gibt auch Unternehmen die sich bockig anstellen, so möchte Nikon Deutschland keine Garantieansprüche erfüllen die für eine z.B. in den USA gekaufte Kamera gelten. Dies finde ich aber bei weltweit agierendem Konzern und einem Gerät mit dem auch gern mal um die Welt gereist wird um Fotos zu machen sehr daneben!!!! Das ist nicht nett von euch Nikon!

                  lg

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                  • Torres
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                    AW: Garantiefalle?

                    Vaude bindet den Kunden an den Händler und das steht auch in der Garantieerklärung so. Punkt. Also hat der Händler dafür zu sorgen, dass der Kunde sein Recht bekommt.

                    Und da der Händler nicht pleite ist, sondern existiert, hat er seinen Job zu machen. Punkt.
                    Oha.
                    (Norddeutsche Panikattacke)

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                    • Jens2001
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                      AW: Garantiefalle?

                      Also hat der Händler dafür zu sorgen, dass der Kunde sein Recht bekommt.
                      nein! Der Händler nimmt die fehlerhafte Ware (bei Garantie Anspruch), (bei Gewährleistung jedoch handelt der Händler im eigenen Namen) im Namen von Vaude und für Vaude nur entgegen und leitet sie weiter und das ganze Retoure.
                      Das hat der Händler in unserem Fall alles ordentlich erledigt!
                      Wenn sich dann der Hersteller aber wie in unserem Fall anstellt und sagt nein wir erkennen die Garantie nicht an, dann kann der Händler nichts weiter machen als dies dem Kunden so sagen. Für den Händler ne ganz schlechte Situation er kann aber rein garnix machen wenn der Hersteller bockig reagiert. Normalerweise gibt es aber zwischen Händler und Hersteller einen guten Kontakt über den sich sowas klären läßt ohne dass der Kunde dass mit bekommt.
                      Klagen kann der Händler aber darauf nicht gegen den Hersteller, weil er im vorliegenden Fall keinen Vertrag hat aus dem noch Ansprüche bestehen! Wohl aber der Kunde, dieser könnte jetzt den Hersteller auffordern seine Forderungen aus dem Vertrag zu erfüllen und notfalls auch auf Erfüllung klagen!
                      Da Vaude die Jacke aber teilweise repariert hat und der vermeintliche Hauptfehler nicht vorhanden war ist der Fall ja geklärt und keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

                      lg
                      Zuletzt geändert von Jens2001; 29.12.2012, 17:19.

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                      • derSammy

                        Lebt im Forum
                        • 23.11.2007
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                        AW: Garantiefalle?

                        Zitat von Jens2001 Beitrag anzeigen
                        Ich weiß, es ist alles etwas Lebens- und Praxisfern! Aber das sind verzwickte Fälle meisten, wenn es juristisch und nicht nach gesundem Menschenbestand geklärt wird!

                        lg


                        wohl war...der bleibt hier bei einigen ein bissl auf der Strecke


                        allerdings in dem gegebenen verzwickten Fall ist es m.E. zwingend notwendig die praxis- und lebensnahen Pfade zu verlassen und einer möglichst breiten Öffentlichkeit schonungslos klar zu machen wie schäbig sich VauDe verhält in dem die Firma den Kunden im wahrsten Sinne des Wortes im Regen stehen lässt und im lediglich den Klett repariert ihm den Gutschein zusagt, aber es halt leider auch nicht schafft seine Jacke undicht zu bekommen !

                        Jens ich vermag meinen Dankbarkeit kaum in Worte zu fassen ....


                        Und noch zwei drei Takte für Dich.

                        a.) Soooo toll sind Garantieg´schichten auch nicht
                        > Der Stundensatz ist deutlich schlechter als Endkunden verkaufte Stunden
                        > Die Teile dürfen nur mit einem minimalen Aufschlag zum EK verrechnet werden !


                        b.) Es ist kein Skoda Autohaus ( ein bissl Rest - Stolz hab ich schon noch )

                        c.) such ich mir jetzt echt Ditschis Beitrag mit den 3Verträgen raus druck ihn raus und nagel ihn mir hinter den Schreibtisch
                        > ab dann hab ich ein ruhiges Leben

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                        • Torres
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                          AW: Garantiefalle?

                          Wenn sich dann der Hersteller aber wie in unserem Fall anstellt und sagt nein wir erkennen die Garantie nicht an, dann kann der Händler nichts weiter machen
                          ..... als zu prüfen, ob das überhaupt ein Garantiefall war: In diesem Fall: Nein. War es nicht. Also kann er das dem Kunden sagen. Edit: Anstatt so zu tun, als wäre der Hersteller jemand, der Kunden um Garantien betrügt.

                          ......das Geld auszahlen und sich fröhlich mit dem Hersteller streiten

                          ......in Zukunft einfach mal die Verträge lesen, die er abschließt

                          ......einen VHS Kurs besuchen: Wie funktioniert eine Membranjacke. Wie wirkt sich Alterung auf Imprägnierung aus. Was passiert, wenn Zahnpasta auf die Jacke gerät.
                          Oha.
                          (Norddeutsche Panikattacke)

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                          • Torres
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                            AW: Garantiefalle?

                            Achso ja.

                            Man sieht eben: Händler sein ist ein harter Job!!!!
                            Oha.
                            (Norddeutsche Panikattacke)

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                            • Jens2001
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                              AW: Garantiefalle?

                              @ Torres

                              doch es war ein Garantiefall allerdings nur der Klett am Ärmel, von wegen die Jacke ist undicht, das war ein Schmarn wie wir ja festgestellt haben und die Imprägnierung fällt für mich unter Pflege.

                              ......das Geld auszahlen und sich fröhlich mit dem Hersteller streiten
                              sicherlich hätte der Händler das tun können (müssen hätte er es nicht), aber er hätte hinterher keine Möglichkeit gehabt sich das von Vaude zurück zu holen, und da er an der Jacke rein garnix verdient hat kann ich ihn irgendwo verstehen...
                              zumal ich davon ausgehe, dass die Fa. Vaude wohl eindeutig finanzstärker ist als der kleine Händler tut es vaude wohl auch weniger weh!

                              @ Sammy

                              Und noch zwei drei Takte für Dich.

                              a.) Soooo toll sind Garantieg´schichten auch nicht
                              > Der Stundensatz ist deutlich schlechter als Endkunden verkaufte Stunden
                              > Die Teile dürfen nur mit einem minimalen Aufschlag zum EK verrechnet werden !
                              danke für den Hinweis, das wußte ich z.B. nicht wie es bei den Autos läuft!
                              Aber in anderen Bereichen IT machen die Händler die Abwicklung für lau, dass heißt du holst das defekte Teil beim Kunden ab, baust das Teil aus, schickst es zum Hersteller oder Distributor, bekommst das Ersatzteil kostenlos und baust es wieder ein das alles für lau!!!!! Anders ist es nur bei den "großen Marken" wie HP aber auch nur dann wenn du nicht nur Vertriebspartner sondern auch Servicepartner bist. Wenn Du Servicepartner bist, läuft es wie bei dir im Autohaus, es gibt was, aber nicht sehr viel.

                              lg Jens
                              Zuletzt geändert von Jens2001; 29.12.2012, 17:45.

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                              • Torres
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                                AW: Garantiefalle?

                                Erster Beitrag dieses Threads:
                                So, meine Vaude Remote Jacke ist undicht.
                                Also Kassenzettel raus, 13Monate alt, zum Händler getragen.
                                Der Händler hat sie ohne Probleme eingeschickt.

                                Heute der Anruf: Der Oberstoff sei durchlässig, das Membran dadurch defekt. Jacke kaputt.
                                Aber:
                                Da die Jacke schon älter ist zählt meine Garantie nicht, sondern die Garantie gilt ab verlassens des Werks.
                                Aber kulanterweise könne man mir 15% auf eine neue Jacke geben.
                                Ist das noch normal? Oder rechtens?
                                Aha. Es ging also um Ärmelklett? Gut zu wissen. Und dafür haben wir 315 Beiträge gebraucht?
                                Oha.
                                (Norddeutsche Panikattacke)

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                                • derSammy

                                  Lebt im Forum
                                  • 23.11.2007
                                  • 7413
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                                  AW: Garantiefalle?

                                  Zitat von Jens2001 Beitrag anzeigen
                                  Aber in anderen Bereichen IT machen die Händler die Abwicklung für lau, dass heißt du holst das defekte Teil beim Kunden ab, baust das Teil aus, schickst es zum Hersteller oder Distributor, bekommst das Ersatzteil kostenlos und baust es wieder ein das alles für lau!!!!!
                                  Soll ich jetzt lachen oder weinen ??

                                  Wenn der arme Händler es für lau machen muss, DU aber vehement behpautest es gäbe eine Hersteller >< Kunden Beziehung, dann wäre doch jeder Händer ein Vollidiot wenn er etwas für "LAU" macht ?!?!

                                  Ergo scheints wohl doch so zu sein dass der Händler mit einem Händlervertrag "gezwungen" ist/wird die Garantieleistungen ( Die vom Hersteller ausgeprochenen Garantieleitungen) auszuführen ...

                                  oder wie siehst Du dass??

                                  ( denn DU spricht ja nach wie vor von Garantie und NICHT der Händlergewährleistung)

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                                  • Jens2001
                                    Dauerbesucher
                                    • 02.04.2006
                                    • 892
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                                    AW: Garantiefalle?

                                    So, meine Vaude Remote Jacke ist undicht.
                                    das dem nicht so wahr, wie anfänglich behauptet (sondern nur Kondenz) habe ich ja dem TO mit meinem Test gezeigt
                                    also blieb ja nun nur noch der Ärmel Klett den Vaude ja ordentlich gerichtet hat, aber eben nicht auf Kulanz wie sie sagen sondern auf Garantie, da der TO einen Anspruch drauf hat!

                                    lg

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                                    • Jens2001
                                      Dauerbesucher
                                      • 02.04.2006
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                                      AW: Garantiefalle?

                                      @ Sammy

                                      Wenn der arme Händler es für lau machen muss, DU aber vehement behpautest es gäbe eine Hersteller >< Kunden Beziehung, dann wäre doch jeder Händer ein Vollidiot wenn er etwas für "LAU" macht ?!?!

                                      Ergo scheints wohl doch so zu sein dass der Händler mit einem Händlervertrag "gezwungen" ist/wird die Garantieleistungen ( Die vom Hersteller ausgeprochenen Garantieleitungen) auszuführen ...

                                      oder wie siehst Du dass??
                                      dann nenne mich bitte Idiot!
                                      das haben ich und meine Leute viele Jahre lang gemacht, als ich noch ein IT-Systemhouse hatte!

                                      Und ja, es war Garantie nicht Gewährleistung!!!
                                      Und nein ich habe es nicht getan weil ich es mußte, sonder aus Kulanz dem Kunden gegenüber.
                                      Warum habe ich das gemacht, um die Kunden zu behalten und zufrieden zustellen! Aber wir hatten auch ganz andere Stundensätze im Industrie Bereich so dass die Kohle durch Mischkalkulation wieder rein kam und diese Leistungen auf Basis von Kulanz wirtschaftlich möglich waren.
                                      Teilweise waren wir aber auch selbst Hersteller, da wir selbst auch assembliert haben und die Fehler Baugruppen betrafen, die wir zugekauft haben... also das Problem sehr vielschichtig war.
                                      Dem Kunden ist es aber egal, ob wir gerade in unserer Eigenschaft als Händler, Hersteller oder Dienstleister im Haus sind bei einem Systemhouse ist das sehr vielschichtig.
                                      Und wie das tatsächlich gehandhabt wird (also was ich alles im Sinne des Kunden mache) und wie die Sache letztendlich juristisch aussehen (was ich wirklich machen muss) sind oft zwei verschiedene paar Schuhe.
                                      OT: ein Beispiel aus deiner Branche, Prämium Kunden wie ich auch erwarten einen kostenlosen Werkstattersatzwagen und nicht gerade einen Polo oder Golf, einen Anspruch darauf habe ich nicht, bekommen tue ich ihn trotzdem
                                      Denn der juristische Aspekt, kommt erst dann zum tragen wenn es streit gibt!
                                      Inzwischen sind die Stundensätze in dem Bereich aber total ausgequetscht und es ist jetzt ein echtes Problem und ich bin froh, dass ich vor Jahren verkauft habe.

                                      Heute bekomme ich sogar gut bezahlt, wenn ich mich mit der Materie beschäftige oder vorab zu einem Meeting fahre um ein Angebot schreiben zu können und das in ordentlichen Tagessätzen zuzügl, Spesen. So unterschiedlich können die Branchen sein.
                                      Fakt ist aber vom Verkauf von Regenjacken wird man heute nicht reich, sei denn, man betreibt die Sache angro!
                                      Deshalb hat der Händler wohl auch riskiert den TO als Kunden zu verlieren und ihn nicht um jeden Preis zu Frieden gestellt.

                                      lg
                                      Zuletzt geändert von Jens2001; 29.12.2012, 18:43.

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                                      • Torres
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                                        • 16.08.2008
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                                        AW: Garantiefalle?

                                        Nun, dann haben wir es ja endlich.

                                        Du hast Dir aufgrund biografischer Erfahrungen eine Meinung gebildet und diese überträgst Du auf den Sachverhalt. Das ist genau die Voreingenommenheit, die ich vermutet habe.

                                        Dann wirst Du das natürlich auch nicht verstehen können, was wir Dir erläutern wollten. Macht ja nix. Ich habe viel gelernt.

                                        OT: Erinnert mich übrigens an die Geschichte, wo ein Prof. konsequent im Fach Bühnentechnik den Bootsmotor unterrichtet hat, weil Motor Motor ist und nicht einsehen wollte, dass Bühnentechnik zwar auch Motoren einsetzt, aber doch etwas komplexer sein könnte.
                                        Oha.
                                        (Norddeutsche Panikattacke)

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                                        • Jens2001
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                                          @Torres
                                          Du hast Dir aufgrund biografischer Erfahrungen eine Meinung gebildet und diese überträgst Du auf den Sachverhalt.
                                          natürlich tue ich das genauso wie Du und Sammy übrigens auch!

                                          das ist auch der Grund, dass ich den "kleinen netten Händler" verteidigt habe! Der tut mir irgendwo echt nen bisschen leid...
                                          Meine Sympathien liegen meistens auf Seiten des Underdog!

                                          Aber das betrifft nur den Anfang unseres Disputs, die juristische Streitrunde hier zwischen uns ist davon unbenommen denn juristisch sieht es exakt so aus wie Dischi und ich es erklärt haben.
                                          Das es im Leben oft anders gemacht wird (sehr Kulant für den Kunden z.B. Globetrotter) weiß ich auch aber das klappt aber eben nicht immer und es kommt manchmal zum Streit dann hilft es eben nur noch die §§ abzureiten! Wie das immer gemacht wurde spielt dann keine Rolle mehr...

                                          lg
                                          Zuletzt geändert von Jens2001; 29.12.2012, 19:07.

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