Rechtliches zum Holz sammeln

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  • lina
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    • 12.07.2008
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    • Meine Reisen

    #81
    AW: Rechtliches zum Holz sammeln

    Das mit den Sturmschäden fände ich plausibel: Dieses Jahr habe ich schon derart viele frisch entwurzelte Bäume gesehen wie zuvor noch nicht. Auf dem E1 gab es allerdings keine solchen Schilder.

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    • peter97
      Erfahren
      • 30.01.2013
      • 326
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      • Meine Reisen

      #82
      AW: Rechtliches zum Holz sammeln

      Zitat von Torres Beitrag anzeigen
      Kann das vielleicht sein, dass das an Sturmschäden liegt? Nach Kyrill gab es meiner Kenntnis auch ein Waldbetretungsverbot, das dann später wieder aufgehoben wurde.
      Ich denke nicht das es mit Sturmschäden zusammenhängt, da die auch am Tag gefährlich sind und wenn akute Gefahr besteht wird der Wald richtig abgesperrt. Ich denke es hängt in diesem Fall wirklich mit dem Wild zusammen, denn man sollte dem Wild besonders an stark frequentierten Wegen etwas Ruhe geben und das geht leider in diesem Fall nur mit einem Betretungsverbot. OT: Oder würde es euch gefallen wenn alle fünf Minuten ein Mountainbike oder eine Wandergruppe durch euer Wohnzimmer prescht?

      Peter
      The solution to pollution is dilution. = Alles eine Frage der Konzentration.

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      • Jack68
        Erfahren
        • 30.03.2012
        • 401
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        • Meine Reisen

        #83
        AW: Rechtliches zum Holz sammeln

        Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
        Sehe ich auch so. Der Tatbestand ist erfüllt, wenn Du im Wald nachts den befestigten Weg verläßt, weil der Gesetzgeber darin schon die Störung des Wildes sieht.



        Dann einmal korrekt: Der Obergriff ist Rechtsnorm, der sich gliedert in Verfassung, (Parlaments)Gesetz, Rechtsverordnung, kommunale Satzung. Der Inhalt der vier Formen der kodifizierten Rechtsnormen ist verbindlich.

        Gruß Ditschi
        Noch mal ganz konkret und korrekt: die StVO ist ein materielles Gesetz!
        Ein Gesetzt besteht aus Rechtsnormen! Eine Rechtsnorm besteht aus einem Tatbestand und einer Rechtsfolge!
        ...

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        • Chouchen
          Freak

          Liebt das Forum
          • 07.04.2008
          • 20001
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          • Meine Reisen

          #84
          AW: Rechtliches zum Holz sammeln

          Zitat von Torres Beitrag anzeigen
          Kann das vielleicht sein, dass das an Sturmschäden liegt? Nach Kyrill gab es meiner Kenntnis auch ein Waldbetretungsverbot, das dann später wieder aufgehoben wurde.
          Also bei uns fallen Bäume nicht nur nach 18 Uhr um.
          "I pity snails and all that carry their homes on their backs." Frodo Baggins

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          • Ditschi
            Freak

            Liebt das Forum
            • 20.07.2009
            • 13285
            • Privat

            • Meine Reisen

            #85
            AW: Rechtliches zum Holz sammeln

            Zitat Jack68:Noch mal ganz konkret und korrekt: die StVO ist ein materielles Gesetz!
            Ein Gesetzt besteht aus Rechtsnormen! Eine Rechtsnorm besteht aus einem Tatbestand und einer Rechtsfolge!
            OT: Entschuldigung, aber angesichts der Beharrlichkeit jetzt doch einmal zum Unterschied zwischen Gesetz und Rechtsverordnung:
            Wie alle wissen, herrscht in D das Prinzip der Gewaltenteilung in Legislative, Executive und Judukative.
            Die Legislative ist zuständig für den Erlaß von Gesetzen. Gesetze können in D nur erlassen werden von den Parlamenten, also dem Bundestag oder einem Landesparlament.
            Nun ist es laut Verfassung möglich, daß die Legislative in einem Gesetz einer Regierung, also der Executive, ermöglicht, eigene Rechtsnormen zu verordnen, sogenannte Rechtsverordnungen. Sie bedürfen daher immer einer gesetzlichen Grundlage, sind aber selbst kein Gesetz.
            Also: ein Gesetz stammt von der Legislative, wird von einem Parlament mehrheitlich beschlossen.
            Eine Rechtsverordnung stammt von der Executive. Verbindlich für den Bürger sind beide. Der fundamentale Unterschied liegt im Zustandekommen.
            Die StVO ist eine Rechtsverordnung.
            Das zugrunde liegende Gesetz ist das Straßenverkehrsgesetz ( StVG) . Die Ermächtigung für die die Rechtsverordnung ist § 6 StVG:

            § 6
            Ausführungsvorschriften

            (1) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird ermächtigt, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen über ...........


            Die StVO beruft sich in ihrer Präambel auf die Ermächtigung § 6 StVG.

            Jetzt müßte die Frage klar sein. Entschuldigung, wir sollten nichts Falsches stehen lassen.


            Gruß Ditschi

            Ich schiebe noch mal nach, damit es rund wird: Die Verfassungsrechtliche Grundlage für die Executive, Rechtsverordnungen zu erlassen, findet sich in Art. 80 Grundgesetz.
            Zuletzt geändert von Ditschi; 27.03.2014, 07:32. Grund: Ergänzung

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            • Enja
              Alter Hase
              • 18.08.2006
              • 4891
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              • Meine Reisen

              #86
              AW: Rechtliches zum Holz sammeln

              Hier ist so ein Schild zu sehen:

              http://www.outdoorseiten.net/fotos/d...dium/tafel.jpg

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              • _Matthias_
                Fuchs
                • 20.06.2005
                • 2170
                • Privat

                • Meine Reisen

                #87
                AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                Zitat von Enja Beitrag anzeigen
                Das ist ein privates Schild, sowas aufstellen und beliebig beschriften kann im Prinzip jeder, ob das was draufsteht irgedeine rechtliche Relevanz hat, ist eine ganz andere Frage und hängt von den lokalen Gesetzen ab. In BW dürfte der Waldbesitzer den Zugang nicht einfach so eigenmächtig beschränken.

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                • Enja
                  Alter Hase
                  • 18.08.2006
                  • 4891
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #88
                  AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                  Das ist aber nicht das einzige. Nur ein Beispiel. Wir haben über die komplette Länge viele davon gesehen. Die Verbote waren identisch. Die Gestaltung immer mal verschieden.

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                  • cast
                    Freak
                    Liebt das Forum
                    • 02.09.2008
                    • 19458
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #89
                    AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                    Das ist ein privates Schild, sowas aufstellen und beliebig beschriften kann im Prinzip jeder, ob das was draufsteht irgedeine rechtliche Relevanz hat, ist eine ganz andere Frage und hängt von den lokalen Gesetzen ab. In BW dürfte der Waldbesitzer den Zugang nicht einfach so eigenmächtig beschränken.


                    Das ist das Schild des Waldeigentümers.
                    Der bestimmt was in seinem Wald passiert und eine Einschränkung des Betretungsrechts ist jederzeit auf Antrag durch die Behörde möglich.

                    Irgendwann muß der Lebensraum Wald ja mal ein wenig Ruhe bekommen.

                    und wenn das nur auf die Abend- und Nachtstunden beschränkt ist, stört es auch nicht.

                    Übrigens wird der neue Paragraph im HJagdG intern auch als der Geocacherparagraph bezeichnet, warum wohl?
                    Endlich eine Handhabe gegen Nachtcaches und Menschen die in stockfinsterer Nacht mitten durch die Bestände laufen.
                    Es hätte nie so weit kommen müssen, aber irgendwann wird es zuviel
                    "adventure is a sign of incompetence"

                    Vilhjalmur Stefansson

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                    • AlfBerlin
                      Lebt im Forum
                      • 16.09.2013
                      • 5073
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #90
                      AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                      Zitat von Enja Beitrag anzeigen
                      Im Allgemeinen finde ich nicht so gut, wenn zu viele Schilder in den Wäldern herumstehen. Aber stellenweise, wo es zu übermäßigen Belastungen kommt, können Einschränkungen und Hnweise darauf schon sinnvoll sein.

                      Immerhin steht eine Telefonnummer drauf. Da könnte man ja wegen einer Ausnahme (oder der Rechtsgrundlage) anfragen.

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                      • Scrat79
                        Freak
                        Liebt das Forum
                        • 11.07.2008
                        • 12527
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #91
                        AW: Rechtliches zum Holz sammeln


                        Wie gut, dass es schöne Feindbilder gibt...
                        Cacher, Jäger, Großgrundbesitzer, Gesetzgeber, Menschen die im Wald spazieren gehen...
                        Der Mensch wurde nicht zum Denken geschaffen.
                        Wenn viele Menschen wenige Menschen kontrollieren können, stirbt die Freiheit.

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                        • cast
                          Freak
                          Liebt das Forum
                          • 02.09.2008
                          • 19458
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          #92
                          AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                          Das liegt nicht an den Feindbildern sondern an einzelnen die ganze Gruppen in Verruf bringen.

                          Das allgemeine Betretungrecht des Waldes ist eine schöne Sache, nur muß es eingeschränkt werden, wenn der Wald darunter leidet.
                          Im übrigen fände ich es nicht schlimm, wenn es allgemein wieder eingeschränkt würde und bspw im Sommer um 22:00 und im Winter spätestens um 20:00 Uhr absolute Ruhe in unseren Wäldern wäre.
                          Zumindest in besonders schützenswerten Bereichen.
                          "adventure is a sign of incompetence"

                          Vilhjalmur Stefansson

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                          • Igelstroem
                            Fuchs
                            • 30.01.2013
                            • 1987
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                            #93
                            AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                            Zitat von Enja Beitrag anzeigen
                            Das ist aber nicht das einzige. Nur ein Beispiel. Wir haben über die komplette Länge viele davon gesehen. Die Verbote waren identisch. Die Gestaltung immer mal verschieden.
                            OT: Das ist ja mal eine interessante Information. Großflächige Einschränkungen des Betretungsrechts in diesem Ausmaß habe ich in Deutschland bisher noch nie gesehen, und der Rothaarsteig fällt damit für mich aus aller Tourenplanung heraus.

                            Das sind drei Zeilen OT. Würde sich casts Auffassung in einem Outdoor-Forum durchsetzen, würde man auch die nicht mehr hinschreiben.
                            Lebe Deine Albträume und irre umher

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                            • robbie
                              Erfahren
                              • 25.09.2009
                              • 292
                              • Privat

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                              #94
                              AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                              [QUOTE=cast;1283896]Das liegt nicht an den Feindbildern sondern an einzelnen die ganze Gruppen in Verruf bringen.[\QUOTE]
                              Absteits der überlaufenen Stadtparks und üblichen Ausflugsziele trifft man hier selbst am Wochenende und bei schönsten Wetter nur wenige andere Leute im Wald. Ich kann mir schwer vorstellen, dass da nachts so die Party abgehen soll...

                              Im übrigen fände ich es nicht schlimm, wenn es allgemein wieder eingeschränkt würde und bspw im Sommer um 22:00 und im Winter spätestens um 20:00 Uhr absolute Ruhe in unseren Wäldern wäre.
                              Das sollte dann aber auch für SUVs, schallungedämpfte Gewehre und Wölfe gelten...

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                              • Prachttaucher
                                Freak

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                                • 21.01.2008
                                • 12094
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                                #95
                                AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                                Es mag in großstadnahen Wäldern spezifische Probleme geben, ansonsten ist es nach wie vor eher so, daß man (ich) unterwegs i.d.R. außer einigen Spaziergängern (in Parkplatznähe) selten jemanden trifft. Offensichtlich sind die Verlockungen außerhalb der Natur für die Allgemeinheit größer.

                                Ansonsten : Ich wäre zwar (aus egoistischen Gründen) gegen ein generelles nächtliches Betretungsverbot, heiße es aber eher auch nicht für gut, wenn nachts Leute durch den Wald rennen und Wild aufschrecken. Nach meiner Erfahrung passiert das aber nicht, wenn man sich ruhig an einem Ort aufhält (schnarchen Tiere eigentlich auch ?). Da es ansonsten um´s Holz sammeln geht : Noch eine Stimme für die Anti-Pyromanen-Fraktion.

                                Irgendwie kommt mir das Foto bekannt vor...

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                                • lina
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                                  • 12.07.2008
                                  • 44636
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                                  #96
                                  AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                                  Mir begegnen ganz oft Rehe (oder die anderen Sorten ähnlich aussehende Wildtiere, bzgl. der Sorte muss ich mich da noch ein bisschen weiter informieren ). Meistens beguckt man sich erstmal ein Weilchen gegenseitig und interessiert, dann tappt jeder weiter Eigentlich ca. gleich viele wie Spaziergänger. Kann mir aber schon vorstellen, dass es mehr oder weniger überlaufene Wanderwege gibt.

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                                  • Prachttaucher
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                                    #97
                                    AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                                    OT: Besonders wenn man sich selber nicht bewegt, bekommt man öfter mal netten Besuch. Manchmal wird man da für eine ganze Zeit erstmal ganz erstaunt beäugt.

                                    Warum alle so verrückt auf den Rothaarsteig sind ??? Jedenfalls habe ich damals dort auch einige Rucksackwanderer nebst vielen Holländern getroffen, was beides sonst selten ist.

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                                      #98
                                      AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                                      Zitat von Prachttaucher Beitrag anzeigen
                                      Ich wäre zwar (aus egoistischen Gründen) gegen ein generelles nächtliches Betretungsverbot, heiße es aber eher auch nicht für gut, wenn nachts Leute durch den Wald rennen und Wild aufschrecken.
                                      OT: Ein nächtliches Wegegebot gibt es in einzelnen Bundesländern bereits und wäre auch diskutabel. Aber der Vorschlag eines generellen nächtlichen Betretungsverbotes ist doch vollkommen irreal, und ich verstehe auch nicht, wie jemand mit 48 Jahren Lebenserfahrung so was ernsthaft hinschreiben kann. In der Gegend, aus der ich komme (und die ist nicht besonders waldreich) würden ja manche Leute unter diesen Umständen nicht einmal mehr legal in die Vorabendmesse gehen können – ganz zu schweigen von dem Problem, in waldreichen Gegenden nach der Arbeit etwa mit dem Fahrrad heimzufahren.

                                      Irreführend ist auch die Suggestion, es habe früher mal ein solches Betretungsverbot gegeben und es sei später aufgehoben worden (cast deutet durch das Wort »wieder« in seinem Beitrag so etwas an). In Deutschland wird traditionell von einem Betretungsrecht ausgegangen. Das spiegelt sich etwa in der bayerischen Landesverfassung wider, aber auch in der restriktiven Ausgestaltung der Einschränkungsmöglichkeiten in den einzelnen Waldgesetzen.


                                      On topic (und als Antwort auf Torres’ Frage in dem geschlossenen Video-Thread, welcher Teil der Kritik an dem Video denn übertrieben sei): Übertrieben ist die Kritik am Sammeln von Totholz für den Hobo, und zwar gewissermaßen aus rechtslogischen Gründen. Das Ordnungsrecht kann nämlich seinen normativen Sinn nur dann erfüllen, wenn dem einzelnen mündigen Adressaten zugemutet werden kann, die Geringfügigkeitsgrenze selbst zu finden. Wenn jemand am Waldrand wohnt und den Brennstoffbedarf seines Hauses durch ungenehmigtes Sammeln von Totholz deckt, ist das zu Recht verboten. Ein Problem für die Verwaltung wäre es aber andererseits auch, wenn jemand, der beim Wandern abends einen Hobo zum Kochen verwenden will, bei den betroffenen Ämtern jeweils eine Genehmigung für das Sammeln von zwei Händen Totholz beantragen würde.


                                      PS: Das mit den 48 Jahren Lebenserfahrung bezieht sich auf cast; nicht dass Prachttaucher das jetzt falsch versteht.
                                      Zuletzt geändert von Igelstroem; 27.03.2014, 15:24.
                                      Lebe Deine Albträume und irre umher

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                                        AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                                        OT: Wenn ich mich richtig erinnere, war man früher nachts im Wald eigentlich nur um a) zu jagen, b) zu knutschen oder c) weil der Nachhauseweg durchführte. Zu Feier des Tages wurde man dann im Sommer von den Erwachsenen einmal im Jahr mit einer Nachtwanderung beglückt und das ganze dann mit Taschenlampen, die einer Hollandradfunzel entsprachen. Vielleicht in den Ferien auch mal drei Tage wildes Übernachten der Jugend der Umgebung. Da hat sich natürlich allein durch die verbesserte Technik und die veränderten Freizeitgewohnheiten einiges getan, gerade auf oder an solch attraktiven Wegen.
                                        Oha.
                                        (Norddeutsche Panikattacke)

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                                          AW: Rechtliches zum Holz sammeln

                                          Jetzt bin ich aber etwas verwirrt. Totholz sind für mich umgeknickte oder auf dem Boden liegende Bäume, die für Tiere und Bakterien wichtig sind. Was man sammelt, ist aus meiner Sicht Reisig, also Äste, die heruntergefallen sind und auf dem Boden liegen. Ich würde das unterscheiden. Oder irre ich mich da?
                                          Oha.
                                          (Norddeutsche Panikattacke)

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