AW: Rechtliches zum Holz sammeln
	
		
Im Bayrischen Landeswaldgesetz finde ich dazu nichts. Wo sollte die gesetzliche Zulässigkeit sonst zu finden sein? Würde ich erst mit nachprüfbarer Quellenangabe glauben.
Gruß Ditschi
					
			
			
				Habe gehört, dass man bei uns (Franken, Bayern?) loses Holz für den eigennutzen sammeln darf.
			
		
	Gruß Ditschi




 – es gab damals auch mehr Holzöfen.
 – es gab damals auch mehr Holzöfen.




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