Jagdunfall beim Wildcampen ?

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    • 18.02.2010
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    • Meine Reisen

    AW: Auf Sardinien

    Zitat von yau Beitrag anzeigen
    Ich war mal mit meiner Freundin auf Sardinien beim Wandern. ....
    Wir waren vor etlichen Jahren in Schottland und wollten, naiv wie wir waren einfach drauf los, ein Tal hinauf wandern. Dabei haben wir über die Heide abgekürzt und wohl ein Schild übersehen, kamen dann aber an eine Straße, die wir ein Stück entlanggingen. Ein Autofahrer hat dann wild gestikulierend angehalten und uns begreiflich zu machen versucht, dass wir nicht weiter könnten, es würde am Folgetag ein "shooting" geben.
    Nun haben wir brav gehorcht, sind etwas zurück und haben dort das Zelt aufgeschlagen. Trotzdem sind wir dann schon erschrocken, als am nächsten Tag Tiefflieger in das Tal "stürzten" und wir an dessen Ende Detonationen hörten.

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    • ursstotz
      Erfahren
      • 14.03.2010
      • 377
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      • Meine Reisen

      AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

      Zitat von Markus K. Beitrag anzeigen
      Auszug aus dem Landeswaldgesetz Baden Würtemberg:[...]
      Hallo Markus

      Bei Gesetzen gibt es auch immer eine Abwägung, so ist es egal ob das Zelten im Wald verboten ist oder nicht, die Sorgfaltspflicht des Jägers wiegt höher. Wenn ein Jäger so jemand erschiessen würde, weil er meint es sei eine Wildsau, hat er grobfahrlässig gehandelt und gehört bestraft. Wenn diese Person aber durch einen Abpraller getötet wird, schaut's wieder anders aus, der Jäger konnte vielleicht diese Person gar nicht sehen. Im Strassenverkehr werde ich auch bestraft, wenn ich einen Fussgänger überfahre, auch wenn der nicht über den Fussgängerstreifen geht. Wenn er mir aber plötzlich vor das Auto springt, dann schaut's zu recht wieder anders aus.

      Die Statistik: "31 Tote durch Jagdunfälle" glaub ich auch nicht. Jeder elfte Tag würde somit jemand durch einen Jagdunfall getötet und 2 Personen pro Tag zum Teil schwer verletzt. Die Bild wäre voll von Schlagzeilen. Eine Initiative die gleichzeitig jagdbare Tierarten von 100 auf 10 reduzieren will. So, so...

      Gruss
      Urs

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      • Markus K.
        Lebt im Forum
        • 21.02.2005
        • 7452
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        • Meine Reisen

        AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

        Kein Jäger wird sich auf das Landeswaldgesetz berufen können, wenn er irrtümlich nachts einen Menschen erschiesst.

        Damit wollte ich nur aufzeigen, dass man als Jäger nicht unbedingt damit rechnet, dass zu vorgerückter Stunde Menschen im Wald aufhalten. Vor allem wenn es Gebiete sind, die sonst kaum von Erholungssuchenden frequentiert werden. Wobei sich mit Sicherheit die Mehrheit der Freizeitler auf den Wegen aufhalten dürften.

        Ich habe jetzt keine genauen Zahlen oder Statistiken, bei welchen Todesfällen es sich um Direkttreffer gehandelt hat und bei welchen um indirekte Treffer. Jedoch dürften die indirekten Treffer nicht unerheblich sein. Von daher wurde nicht jeder Erschossene mit einem Stück Wild verwechselt, sondern er war nur zur falschen Zeit am falschen Ort. Und nicht immer handelt es sich um ein alleiniges Fehlverhalten des Schützens.

        Wer die Möglichkeit hat, sich die DVD "Jagd in Bewegung" von Blaser anzuschauen, sollte dies tun.
        Darin wird anschaulich die Wirkung der Geschosse bei Ablenkung, Auftreffen auf Hindernisse und auf den Wildkörper dargestellt.

        Und nein ich verwende keine Waffen von Blaser.
        Zuletzt geändert von Markus K.; 29.03.2011, 16:27.
        "Es gibt kein schlechtes Wetter, nur das falsche Fell!"

        -Samson und Beowulf- Als Hunde sind sie eine Katastrophe, aber als Menschen unersetzbar.

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        • cast
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          • 02.09.2008
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          AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

          Im Entwurf zum neuen hessischen Jagdgesetz wird es übrigens einen Zusatz geben, der das Betreten des Waldes abseits der Wege des nachts verbietet.
          Dabei wurde aber weniger an Wildcamper gedacht.
          "adventure is a sign of incompetence"

          Vilhjalmur Stefansson

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          • Markus K.
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            • 21.02.2005
            • 7452
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            AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

            Zitat von cast Beitrag anzeigen
            Im Entwurf zum neuen hessischen Jagdgesetz wird es übrigens einen Zusatz geben, der das Betreten des Waldes abseits der Wege des nachts verbietet.
            Dabei wurde aber weniger an Wildcamper gedacht.
            OT: Ahja interessant. Bin mal gespannt was sich so in BW tut...
            "Es gibt kein schlechtes Wetter, nur das falsche Fell!"

            -Samson und Beowulf- Als Hunde sind sie eine Katastrophe, aber als Menschen unersetzbar.

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            • cast
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              AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

              Zieht euch warm an......
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              Vilhjalmur Stefansson

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              • Ditschi
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                AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                Zitat von cast Beitrag anzeigen
                Zieht euch warm an......
                Hallo Cast,

                Schleswig-Holstein hat im Landeswaldgesetz schon das nächtliche Betretungsverbot abseit der Wege im Landeswaldgesetz--relativ neu.

                Normadressat ist " jeder Mensch", so der Wortlaut.

                Gesetzliche Ausnahme: keine.

                Ich bin der Frage nachgegangen, ob das Verbot daher auch für Jäger gilt?

                Ich will nicht ausschließen, daß ich etwas übersehen habe, finde aber nichts.

                Weißt Du es besser und kannst Du mit einer Fundstelle dienen?

                Sonst: ... ziehen wir uns warm an...

                Gruß Ditschi

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                • LihofDirk
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                  • 15.02.2011
                  • 13729
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                  AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                  Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                  Normadressat ist " jeder Mensch", so der Wortlaut.

                  Gesetzliche Ausnahme: keine.

                  Ich bin der Frage nachgegangen, ob das Verbot daher auch für Jäger gilt?
                  völlig OT: Es muß dann jeder selbst entscheiden, ob er als Mensch gewertet werden will. , aber ich konnte es mir nicht verkneifen.
                  Und, ja ich weiß, Cast ist Mensch und Jäger, wie viele andere auch.

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                  • cast
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                    Liebt das Forum
                    • 02.09.2008
                    • 19413
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                    AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                    Ich will nicht ausschließen, daß ich etwas übersehen habe, finde aber nichts.
                    Das Betretungsrecht bezieht sich auf Waldbesucher. Nicht auf Jäger.


                    Sonst: ... ziehen wir uns warm an...
                    Das bezog sich auf den grünen Unsinn der garantiert kommt , siehe Saarland.
                    "adventure is a sign of incompetence"

                    Vilhjalmur Stefansson

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                    • Peter83
                      Fuchs
                      • 22.08.2010
                      • 1115
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                      AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                      Die Wahrscheinlichkeit eine Jagdunfalles bei dem ein Unbeteiligter (kein Jäger) verletzt wird ist meines Erachtens relativ klein - die Angst /der Respekt davor aber durchaus berechtigt.
                      In der Schweiz gab es in Herbst 2010 eine Kampagne des Bundes, welche die Jäger auf Alkoholkonsum während der Jagd sensibilisieren sollte. Bei der Revision der Jagdverordnung wird von verschieden Seiten eine Begrenzung auf 0,5 Promille gefordert.
                      Während der Jagdsaison sind Outdooraktivitäten sicher mit grösserer Vorsicht zu geniessen als sonst, da sich nicht jeder der einen Finger am Abzug hat sich dessen Verantwortung und Folgen bewusst ist.
                      Die Sorgfaltspflicht der Jäger wiegt auch in meinen Augen höher, als die eines Wildcampers, egal zu welcher Tageszeit, verboten oder nicht.
                      In der Schiessausbildung welche in der Armee erhalten habe wurde gelehrt, dass nur geschossen werden darf, wenn die Zielvorrichtung auf das Ziel gerichtet ist. Ausserdem darf nur geschossen werden, wenn ein Projektil welches das Ziel trifft, keinen weiteren Schaden macht. Ich denke bei der Jagdausbildung gelten ähnliche Regeln. Somit sollte es eigentlich ausgeschlossen sein, dass es zu Unfällen kommt.

                      Grüsse,
                      Peter
                      "A man who is a man goes on till he can do no more and then goes twice as far."

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                      • cast
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                        • 02.09.2008
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                        AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                        Bei der Revision der Jagdverordnung wird von verschieden Seiten eine Begrenzung auf 0,5 Promille gefordert.
                        Während der Jagdsaison sind Outdooraktivitäten sicher mit grösserer Vorsicht zu geniessen als sonst
                        Alkohol und Jagdausübung verrträgt swich nicht und wird auf die Zeit danach verschoben.
                        Unfälle in Zusammenhang mit Alkohol werden eindeutig von Gerichten beantwortet.
                        Verlust der Zuverlässigkeit, Entzug des Jagdscheins und der Waffen.
                        Aber es soll ja auch Menschen geben dien unter Alkohol- und Drogen-Einfluß Auto fahren.

                        Jagdsaison ist in Deutschland 12 Monate im Jahr.
                        "adventure is a sign of incompetence"

                        Vilhjalmur Stefansson

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                        • Peter83
                          Fuchs
                          • 22.08.2010
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                          AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                          Das Problem in der CH ist die fehlende Kontrolle. Im Strassenverkehr durchaus vorhanden - bei der Jagd nicht. Zudem kommen Sehtests welche nicht vorgesehen sind - welche meines Erachtens durchaus berechtigt wären.
                          Ich der Schweiz beschränkt sich die Jagdsaison auf der Herbstmonate, ich kann dir aber nicht genauere Daten nennen.

                          Grüsse,
                          Peter
                          "A man who is a man goes on till he can do no more and then goes twice as far."

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                          • cast
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                            AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                            Das Problem in der CH ist die fehlende Kontrolle.
                            Die gibts bei uns auch nicht, wie sollte das auch funktionieren?
                            "adventure is a sign of incompetence"

                            Vilhjalmur Stefansson

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                            • Peter83
                              Fuchs
                              • 22.08.2010
                              • 1115
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                              AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                              Die Umsetzung wäre sicher schwer. Doch ich denke eine entsprechende Gesetzgebung würde eine gewisse Hemmschwelle schaffen. Gerade, da das benützen von Waffen im öffentlichen Raum höchst problematisch ist, sollte es so genau wie möglich reglementiert sein - so dass sich Jeder seiner Rechte und Pflichten bewusst ist.

                              Grüsse,
                              Peter
                              "A man who is a man goes on till he can do no more and then goes twice as far."

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                              • lina
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                                Vorstand
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                                • 12.07.2008
                                • 43056
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                                AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                                Wie definiert man den "Wege"?

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                                • Markus K.
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                                  • 7452
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                                  AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                                  Zitat von peterkaenel Beitrag anzeigen
                                  DGerade, da das benützen von Waffen im öffentlichen Raum höchst problematisch ist, sollte es so genau wie möglich reglementiert sein - so dass sich Jeder seiner Rechte und Pflichten bewusst ist.
                                  Grüsse,Peter
                                  Das Benützen von Waffen im öffentlichen Raum ist in Deutschland so genau wie möglich reglementiert. Anhaltspunkte geben:
                                  -Waffengesetz
                                  -UVV Jagd

                                  @Lina
                                  eine Ableitung von einer Definition eines Weges kann man u.a. aus dem Landeswaldgesetz entnehmen. Das von Baden-Würtemberg sagt folgendes aus:

                                  § 37 Betreten des Waldes

                                  ...

                                  (3) Das Fahren mit Krankenfahrstühlen (auch mit Motorantrieb), das Radfahren und das Reiten im Wald sind nur auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen gestattet. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen. Nicht gestattet sind das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 m Breite und auf Fußwegen, das Radfahren auf Wegen unter 2 m Breite sowie das Reiten und Radfahren auf Sport- und Lehrpfaden; die Forstbehörde kann Ausnahmen zulassen. § 52 Abs. 2 Satz 2 des Naturschutzgesetzes bleibt unberührt.
                                  "Es gibt kein schlechtes Wetter, nur das falsche Fell!"

                                  -Samson und Beowulf- Als Hunde sind sie eine Katastrophe, aber als Menschen unersetzbar.

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                                    • 02.09.2008
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                                    AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                                    Ein Weg ist ein Weg ist ein Weg.

                                    Wer´s noch nicht kapiert hat, das ist die Handhabe gegen Nachtcaches.
                                    "adventure is a sign of incompetence"

                                    Vilhjalmur Stefansson

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                                    • Tunichtsgut
                                      Erfahren
                                      • 23.02.2011
                                      • 185
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                                      AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                                      Aber warum sollte der Landesregierung daran gelegen sein, zu verhindern, dass Leute nachts in den Wald gehen ? Damit mich kein Jäger mit Wild verwechselt ?
                                      Also die paar Male, die ich in meinem Leben schon mit Waffen in Berührung gekommen bin, haben selbst bei mir ausgereicht, um zu wissen, dass man auf nichts schießt, dass man nicht deutlich erkennt.
                                      Zuletzt geändert von Tunichtsgut; 30.03.2011, 11:05.

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                                      • lina
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                                        AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                                        Achso. Danke.

                                        @Tunichtsgut: hier, siehe Absatz Jäger und Förster

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                                        • Peter83
                                          Fuchs
                                          • 22.08.2010
                                          • 1115
                                          • Privat

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                                          AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                                          Ich denke das Problem ist hier, wie vielerorts der Lobbyismus. In der Schweiz sind Jagdverbände politisch stark vertreten, den Jägern werden Kompetenzen eingeräumt welche anderen nicht zugestanden werden.
                                          Ein anderes Beispiel: Gibt es einen Grund, wieso Jäger Waldwege befahren dürfen? Sollen Sie nicht wie andere Ihren Sport human powered ausüben?

                                          Ein weiteres Beispiel: Hochsitze - wieso wird nicht mehr gebrauchte Infrastruktur weggeräumt und entsorgt? Nicht mehr gebrauchte Hochsitze werden sich selbst überlassen; vergammeln. Sonst ist das deponieren von Sperrmüll doch verboten.

                                          Grüsse,
                                          Peter
                                          "A man who is a man goes on till he can do no more and then goes twice as far."

                                          Norwegian saying

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