Jagdunfall beim Wildcampen ?

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  • Prachttaucher
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    Liebt das Forum
    • 21.01.2008
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    AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

    Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
    ..Ich möchte nicht morgens im Zelt aufwachen und mich dann mitten in einer unangekündigten Treibjagd befinden. Wenn die morgens erst die Schilder aufstellen, wäre das für einen Camper auch zu spät. Das könnte wirklich tödlich gefährlich werden und hat direkt etwas mit einem Jagdunfall beim Wildcampen zu tun...
    Hat für mich auf jeden Fall auch etwas mit dem Thema zu tun ! Ist dann die praktische Frage, ob da morgens um 5 Uhr jemand Schilder / Absperrungen aufstellt und das ganze um 6 Uhr losgeht. Ansonsten wäre ich zumindest schon wach bzw. schon weg.

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    • Mittagsfrost
      Erfahren
      • 11.04.2014
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      Jagdunfall beim Wildcampen ?

      @Ditschi + cast
      Der Streit, ob es Fachanwälte für Jagdrecht gibt, ob eine Anmeldepflicht existiert und welche Behörde vor der Treibjagd zu informieren ist interessiert mich als ortsfremder Wildcamper herzlich wenig, wenn plötzlich um mich herum geschossen wird.
      Interessant sind für mich die Fragen, was ich wo darf, wie ich mich vor Jagdunfällen schützen kann und welche Gründe für oder gegen das Wildcampen sprechen.
      Bei Tieren reden wir von artgerechter Haltung, aber den Menschen pferchen wir in Städten zusammen.

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      • Ditschi
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        • 20.07.2009
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        AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

        Zitat cast: Was du siehst ist irrelevant.
        Wenn Du mich persönlich meinst, hast Du recht, da ich in sechs Wochen pensioniert werde. Wenn Du mich in meiner Funktion meinst, die künftig von jüngeren Kollegen wahrgenommen wird, irrst Du Dich.

        Es hilft Dir wenig, die von mir zitierte Entscheidung des OLG Oldenburg als Einzelfallentscheidung abzustempeln, weil sie Deiner Auffassung entgegensteht. Es ist die Entscheidung eines Obergerichtes. Gerichtsentscheidungen ergehen immer zu einem Einzelfall. Obergerichtliche Entscheidungen dienen aber nie nur der Einzelfallgerechtigkeit, sondern haben eine weitergehende Funktion. Sie dienen der Vereinheitlichung der Rechtsprechung und der Rechtsfortbildung. Und im Hinblick auf die Rechtsfortbildung bleibt festzuhalten, daß mit der zitierten OLG-Entscheidung von 2013 erstmalig ein Gericht entschieden hat, daß die Nichtankündigung einer Treibjagd ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht ist. Die Entscheidung kann daher durchaus praejudiziell sein für künftige ähnlich gelagerte Fälle. Wer klug ist, stellt sich darauf ein.

        Und da Du meine persönliche Rechtsauffassung gerne in Zweifel ziehst, gebe ich Dir das auch gerne zurück: Du magst ein erfahrener Jäger sein, aber ich stelle nicht zum ersten mal fest, daß Deine Kenntnisse im Jagdrecht limitiert sind. Kein Vorwurf. Für einen Laien sind sie beachtlich. Aber nicht so, daß es gerechtfertigt wäre, sie mit Fettdruck und Ausrufungszeichen unters Volk zu bringen.

        Ditschi

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        • Pluvialis
          Erfahren
          • 21.04.2012
          • 151
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          AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

          Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
          Wenn der post andeuten soll, die Frage der Ankündigung einer Treibjagd sei OT, kann ich dem nicht folgen. In SL-H ist ja Wildcampem für eine Nacht legal. Ich möchte nicht morgens im Zelt aufwachen und mich dann mitten in einer unangekündigten Treibjagd befinden. Wenn die morgens erst die Schilder aufstellen, wäre das für einen Camper auch zu spät. Das könnte wirklich tödlich gefährlich werden und hat direkt etwas mit einem Jagdunfall beim Wildcampen zu tun.
          Um einen Unfall da auszuschließen, sehe ich durchaus eine Obliegenheit zur Erkundigung auf der einen Seite -- zumindest zur Zeit der Treibjagden-- ebenso wie eine zivilrechtliche Pflicht zur Ankündigung auf der anderen Seite.
          Ditschi
          Ich kann da nur mit meinen eigenen Erfahrungen weiterhelfen:

          Die Drückjagden auf denen ich war, haben idR nicht vor 10 angefangen. Bis dahin ist man als Wildcamper normalerweise längst wach und hat abgebaut und ist bestenfalls schon aus dem Gebiet raus bzw. hat möglicherweise schon die ersten SchützInnen getroffen, die auf dem Weg zu ihren Ständen waren und weiß Bescheid. Das Risiko halte ich daher für gering - kann aber auch nicht ausschließen, dass anderswo die Jagden eher anfangen. In Landesforsten z.B. Vielleicht können die anderen Jäger(Innen?) dazu noch mal sagen, wann's bei ihnen losgeht.

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          • Ditschi
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            • 20.07.2009
            • 13192
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            • Meine Reisen

            AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

            Das Risiko, als Wildcamper in einen Jagdunfall verwickelt zu werden, ist insgesamt gering. Das haben wir eingangs schon festgestellt. Wenn es passiert, kann es jedoch tragisch enden. Ich halte es deshalb für absolut richtig, in diesem thread zu fragen, wie man das Risiko weiter minimieren kann. In dem Rahmen ist es durchaus richtig, zu fragen, wo man sich über Treibjagden informieren kann. In die sollte man wirklich nicht hineingeraten, denn da schießt nicht nur einer. Und wenn wir feststellen, daß es zwischen legalen Wildcampern ( und Kanuten) und Treibjagd trotz Warnschildern zu Kollisionen kommen kann, ist das in der Tat eine Gefahr. Der eine oder andere schläft lange, die eine oder andere Jagd fängt früh an. Kollisionen sind ohne weiteres denkbar.
            Ditschi

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            • cast
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              • 02.09.2008
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              AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

              Ich kann da nur mit meinen eigenen Erfahrungen weiterhelfen:
              dito

              Allein von der Logistik kann so eine DJ kaum vor 10:00 Uhr beginnen, sammeln im November so um 8:00 vorher ist es ja kaum hell, das ganze Prozedere über Jagdscheinkontrolle, Ansprache fahren ins Revier einnehmen der Stände von bis zu über 100 Schützen usw.

              Meist wird auch nicht länger als 4 Stunden gejagt, da man am Nachmittag die zeit für die anschließenden Arbeiten vor Dunkelheit braucht, also haben sich so Zeiten von 10 bis 14 Uhr eingebürgert.


              Ansonsten lieber ditschi. Wenn du mir eine Verordnung oder Gesetz zeigen kannst wo etwas von einer Ankündigung drinsteht, dann immer her damit.

              Solche Prozesse sind Zivilklagen eines Geschädigten gegen einen vermeintlichen Schädiger, also letztendlich rein versicherungsrechtliche Probleme, Wer muss wem was zahlen.

              Deswegen jedes mal ein neues Verfahren, weil jedes Geschehen etwas anders gelagert ist und es eben keine Pflicht zur allgemeinen Ankündigung gibt.
              Der Verkehrssicherungspflicht ist mit ein paar Schildern am morgen genüge getan.

              und neben ein paar Rindern oder Pferden herumzuballern ist eine besondere Form der Dummheit, die ja auch betraft wurde.
              Hat aber nix mit der Jagd an sich zu tun. Genauso wie man selbstverständlich direkt neben Straßen oder Bahnlinien auch nicht jagt.

              und wenn einer glaubt er müsse mitten im Wald übernachten, trägt er ganz allein ein allgemeines Risiko, welches im Wald auch durch herabstürzende Äste besteht, OHNE daß er dafür den Eigentümer verantwortlich machen kann, schon mal gar nicht abseits des Weges.

              und bezüglich meiner jagdrechtlichen Ausbildung, ich gebe es weiter an meinen Ausbilder, seines Zeichens Richter am Landgericht.

              und ansonsten zu der Juristerei. Zwei Juristen drei Meinungen, erlebt man immer wieder. Somit sind auch Kommentare des Herrn Pückler schon von anderen widerlegt worden.
              "adventure is a sign of incompetence"

              Vilhjalmur Stefansson

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              • Ditschi
                Freak

                Liebt das Forum
                • 20.07.2009
                • 13192
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                • Meine Reisen

                AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                Zitat cast. Ansonsten lieber ditschi. Wenn du mir eine Verordnung oder Gesetz zeigen kannst wo etwas von einer Ankündigung drinsteht, dann immer her damit.
                Eigenes Zitat post 507: Es gibt keine konkrete Rechtsnorm, in welcher die ( behördliche) Anmeldung einer Treibjagd vorgeschrieben ist.
                Muß man eigentlich alles mehrfach schreiben?

                Es gibt eine neue Rechtsprechung, deren Anwendung -- und da hast Du recht-- bei jedem künftigen Einzelfall zu prüfen sein wird. Und da kann sie durchaus praejudiziell sein.
                Ob Du sie wahrhaben willst oder nicht, ist nun wirklich Deine Sache. Ich kann nicht mehr tun, als darauf hinzuweisen.
                Ditschi

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                • cast
                  Freak
                  Liebt das Forum
                  • 02.09.2008
                  • 19443
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                  • Meine Reisen

                  AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                  Vor Gericht und auf hoher See....

                  und eine Verkündung im Amtsblatt verhindert keine Unfälle.
                  "adventure is a sign of incompetence"

                  Vilhjalmur Stefansson

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                  • inselaffe
                    Fuchs
                    • 23.06.2014
                    • 1716
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                    AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                    Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen

                    OT: Ich bin gebranntes Kind. Als Jugendlicher habe ich mir als Treiber etwas Geld verdient und an unzähligen Treibjagden teilgenommen. Als einmal eine Jagd schon beendet war und Jäger und Treiber zusammenstanden, lief plötzlich noch ein Hase los, der sich gedrückt gehalten hatte. Einer der Jäger riß die Flinte hoch und schoß sofort--ein Reflex. Einer der Treiber lief dazwischen. Die Ladung zerfetzte ihm den linken Arm. Er überlebt schwerverletzt. Das ging alles rasend schnell. Was aus dem Jäger wurde, weiß ich nicht mehr.

                    Ditschi
                    Das ist natürlich sehr unschön, aber einfach ein grobes Missachten der grundsätzlichen Regeln seitens des Schützen und hat mit Reflex oder sonst was gar nichts zu tun. Nach Abblasen (Hornsignal) haben alle Waffen unverzüglich entladen zu werden (Kammer bei Repetierern und Pistolen leer, bei ersteren zusätzlich offenes Schloss und das Magazin getrennt in der Tasche, bei Kipplaufwaffen wie Bock/Doppelbüchsen und -flinten ebenfalls offener Verschuss, einzig die Trommel bei Revolvern darf gefüllt bleiben, dieser muss aber sicher mit entsprechender Lederlasche überm Hahn im Holster verbleiben. Entladen auch hier lieber gesehen). Es ist unter keinen Umständen mehr gestattet, einen Schuss abzugeben, aus Sicherheitsgründen und wie an diesem Beispiel auch gut zu sehen, warum. Fangschüsse natürlich ausgenommen (Erlösen von verletzt gestellten Stücken).

                    Wir handhaben es meist so, dass, falls es die Situation erlaubt, schon direkt nach dem Anstellen, also vor dem eigentlichen Beginn des Treibens, sobald der Schütze auf seinem Platz steht und vom Einsteller eingewiesen wurde, geschossen werden darf, nach dem Abblasen aber auf gar keinen Fall mehr. Wer das missachtet, war das letzte Mal eingeladen und sowas spricht sich auch schnell rum. Niemand will einen verantwortungslosen Rambo mit Schusswaffe in seiner Nähe.

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                    • cast
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                      • 02.09.2008
                      • 19443
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                      AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                      OT: Selbstverständlich sind nachweisliche Fangschüsse nach dem abblasen erlaubt.
                      "adventure is a sign of incompetence"

                      Vilhjalmur Stefansson

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                      • Der Foerster
                        Alter Hase
                        • 01.03.2007
                        • 3702
                        • Privat

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                        AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                        Nun, wenn Ditschi schreibt, dass er a) als Kind das erlebt hat und b) kurz vor der Pensionierung steht war das grob geschätzt vor 40 - 50 Jahren und damals waren die Sicherheitsregeln zT deutlich lascher. Noch vor 20 Jahren trug man auf den Drückjagden nur marginale Warnkleidung, heute sind Warnwesten vielerorts Pflicht. Das kann man also nicht 1:1 auf heutige Verhältnisse übertragen. Damals wurde während der Jagd auch vielerorts gesoffen

                        OT: @Cast: Redest Du (oder vielmehr Dein Förster) bzgl. der Rückegassen vom hessischen Staatswald?
                        Ich mag verdammen, was Du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass Du es sagen darfst. Voltaire.

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                        • Ditschi
                          Freak

                          Liebt das Forum
                          • 20.07.2009
                          • 13192
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                          AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                          Nun, wenn Ditschi schreibt, dass er a) als Kind das erlebt hat und b) kurz vor der Pensionierung steht war das grob geschätzt vor 40 - 50 Jahren und damals waren die Sicherheitsregeln zT deutlich lascher. Noch vor 20 Jahren trug man auf den Drückjagden nur marginale Warnkleidung, heute sind Warnwesten vielerorts Pflicht. Das kann man also nicht 1:1 auf heutige Verhältnisse übertragen. Damals wurde während der Jagd auch vielerorts gesoffen
                          So ist es. Das geht heute wohl disziplinierter zu.
                          Ditschi

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                          • Markus K.
                            Lebt im Forum
                            • 21.02.2005
                            • 7481
                            • Privat

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                            AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                            Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                            Es hilft Dir wenig, die von mir zitierte Entscheidung des OLG Oldenburg als Einzelfallentscheidung abzustempeln, weil sie Deiner Auffassung entgegensteht. Es ist die Entscheidung eines Obergerichtes. Gerichtsentscheidungen ergehen immer zu einem Einzelfall. Obergerichtliche Entscheidungen dienen aber nie nur der Einzelfallgerechtigkeit, sondern haben eine weitergehende Funktion. Sie dienen der Vereinheitlichung der Rechtsprechung und der Rechtsfortbildung. Und im Hinblick auf die Rechtsfortbildung bleibt festzuhalten, daß mit der zitierten OLG-Entscheidung von 2013 erstmalig ein Gericht entschieden hat, daß die Nichtankündigung einer Treibjagd ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht ist. Die Entscheidung kann daher durchaus praejudiziell sein für künftige ähnlich gelagerte Fälle. Wer klug ist, stellt sich darauf ein.

                            Ditschi
                            Hallo Ditschi,
                            wenn ich Dich richtig verstehe, dann haben diese Fälle/Entscheidungen/Grichtsurteile nicht nur für Schleswig-Holstein Relevanz, sondern auch für das gesamte Bundesgebiet?

                            Was mir hier noch auffällt ist, dass Du von Treibjagd sprichst, Cast aber von Drückjagden. Beide Jagdarten unterscheiden sich aber grundsätzlich:

                            Bei der Treibjagd geht es mit Flinten (Schrotmunition) mit Jägern und Treibern gemeinsam über Felder, durch Heckenstreifen, kleine Ansamlungen von Baumgruppen auf Niederwild wie Raubwild, Hase, Kanin, Fasan, Enten, Tauben, etc. Im Prinzip das was Du als Treiber so erlebt hast. Es sind sogenannte Feldjagden

                            Wir stellen vor der Jagd Schilder auf. Eine Anmeldung bei Behörden, Gemeinden oder Verkündung im Gemeindeblatt findet nicht statt! Trotzdem kommt es vor, dass Personen durchlaufen und durchfahren. Die Jagden finden auch neben Bahntrassen, Strassen, Flüssen etc. statt. Eine Sperrung ist hier nicht möglich und wir können auch die Personen nicht hintern durchzufahren. Hier kommt es darauf an, dass die Schützen absolut diszipliniert sind, sie werden auch entsprechend eingeladen. Kommt eine Person in den Gefährdungsbereich, warnen wir uns gegenseitig und stoppen die Jagd kurz ab bis die Personen aus dem Gefährdungsbereich draussen sind. Im Gegensatz zur Drückjagd ist so eine Störung für den Ablauf unwesentlich, da das Niederwild erst durch lautes Rufen, die Hunde und durch die Bewegung hochgemacht wird.

                            Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die ersten Treibjagden für mich als Jäger die reinste Hölle waren. Plötzlich geht es drunter und drüber, die Rufe der Jäger und das Wild kommen von allen Seiten, teilweiswe verfolgt durch die Hunde, die natürlich nicht getroffen werden dürfen. Du musst aufpassen wo die anderen Jäger und Treiber stehen, erst dann kannst Du anlegen und schiessen. Mir ist mehr Wild durchgegangen, weil ich mich nicht getraut habe zu schiessen. Aber bin ich mir nicht sicher, bleibt der Finger gerade!

                            Eine Sonderform der Treibjagd sind Böhmische Streifen. Hier läuft eine kleine Gruppe aus Jägern und Treibern meistens in U-Form mit Flinten über die Felder. Hier werden nicht mal Schilder aufgestellt, da oft nur punktuell und je nach Windrichtung gejagt wird.

                            Noch einmal: Jeder Schütze ist für seinen Schuss verantwortlich. Und jeder Schütze hat vor der Schussabgabe sich zu vergewissern, dass niemand gefährdet wird!

                            Bei diesen Jagden werden die einzelnen Triebe an- und abgeblasen. Dazwischen sind die Waffen zu entladen und offen zu tragen! Nach Beendigung der Jagd ebenso! Geht dann noch Wild hoch, dann ist das eben Pech für die Jäger. Wird eine Waffe nicht offen getragen, so dass ersichtlich ist, dass sie ungeladen ist, wird der Schütze sofort angesprochen!

                            Die Drückjagden finden hauptsächlich in den Wäldern auf Hoch- und Rehwild statt (Rehwild ist Niederwild). Hier sitzen die Schützen mit Repetierern oder entsprechenden Kipplaufwaffen (Kugelmunition) verteilt im Wald, kleine Gruppen gehen langsam und relativ leise durch, und drücken so das Wild in Richtung Schützen. Hier bedeuten Störungen der Jagd, da das Wild hochläufig ist, dass das Wild nicht beschossen werden und somit relativ schnell aus der Reichweite der Jagd flüchten kann.

                            Diese Jagden werden dann vorher in den Zeitungen und Gemeindeblätter angekündigt, da sie im Dezember und Januar stattfinden, also in der Zeit in der auch viele private Holzhauer unterwegs sind. Die Leute halten sich daran und bleiben dann aus dem Wald draussen.

                            In einzelnen Fällen, werden bei Drückjagden auch mal Strassen für eine bestimmte Zeit gesperrt um den Verkehr nicht durch flüchtiges Wild zu gefährden. Diese Sperrungen müssen natürlich behördlich angezeigt und genehmigt werden und sind mit Auflagen und Aufwand verbunden.
                            Zuletzt geändert von Markus K.; 23.02.2015, 13:06.
                            "Es gibt kein schlechtes Wetter, nur das falsche Fell!"

                            -Samson und Beowulf- Als Hunde sind sie eine Katastrophe, aber als Menschen unersetzbar.

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                            • inselaffe
                              Fuchs
                              • 23.06.2014
                              • 1716
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                              OT:
                              Zitat von cast Beitrag anzeigen
                              OT: Selbstverständlich sind nachweisliche Fangschüsse nach dem abblasen erlaubt.
                              Steht doch da
                              Zuletzt geändert von inselaffe; 23.02.2015, 09:29.

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                              • Markus K.
                                Lebt im Forum
                                • 21.02.2005
                                • 7481
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                                AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                                Wobei bei den Fangschüssen nur der Nachsuchenführer / Hundeführer berechtigt ist, den Fangschuss anzutragen. Alle anderen haben den Finger geradezuhalten!
                                Zuletzt geändert von Markus K.; 23.02.2015, 09:38.
                                "Es gibt kein schlechtes Wetter, nur das falsche Fell!"

                                -Samson und Beowulf- Als Hunde sind sie eine Katastrophe, aber als Menschen unersetzbar.

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                                  AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                                  Zitat Markus.K. .Hallo Ditschi,
                                  wenn ich Dich richtig verstehe, dann haben diese Fälle/Entscheidungen/Grichtsurteile nicht nur für Schleswig-Holstein Relevanz, sondern auch für das gesamte Bundesgebiet?
                                  Ich habe nur von dem Fall des OLG Oldenburg ( Oldenburg in Niedersachsen) geschrieben. Eine obergerichtliche Entscheidung entfaltet immer Relevanz im ganzen Bundesgebiet. Sie dient unter anderem der Rechtsfortbildung und kann daher präjudiziell wirken für andere Gerichtsentscheidungen. Zwingend ist das aber nicht. Nur Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes sind bindend.
                                  Solche Entscheidungen finden aber Eingang in die Kommentarliteratur und in die Entscheidungssammlungen. Anwälte stützen ihre Klagen auf sie, andere Gerichte übernehmen sie. So pflanzt sich der Rechtsgedanke fort. Es erscheint mir daher sinnvoll, wenn Veranstalter von Treibjagden / Drückjagden sich mit der Frage einer Ankündigung auseinandersetzen.

                                  Ich kenne hier bei uns nur Treibjagden im freien Feld auf Niederwild. Die werden aber regelmäßig in größerem Umfang aufgezogen. In den Trubel möchte ich als Spaziergänger, Kanute, oder Wildcamper möglichst nicht geraten.
                                  Inwieweit auch in kleinerem Umfang Drückjagden auf Schalenwild stattfinden, weiß ich nicht. Da wir kaum Wald haben, sind sie wohl nicht nötig. Das Schalenwild steht ja frei sichtbar und muß nicht zugetrieben werden.
                                  Ditschi

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                                    • 02.09.2008
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                                    AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                                    Diese Jagden werden dann vorher in den Zeitungen und Gemeindeblätter angekündigt, da sie im Dezember und Januar stattfinden, also in der Zeit in der auch viele private Holzhauer unterwegs sind. Die Leute halten sich daran und bleiben dann aus dem Wald draussen.

                                    Also damit keine privaten Holzwerber im Treiben sind sorgt der zuständige Förster und wenn bei euch militante Tierschützer noch nicht aufgetaucht sind, veröffentlicht eure Termine weiter.

                                    Hier laufen 100 Mann auf, die Jagd findet nur einmal im Jahr statt und Störung durch andere sollen unterbleiben, deswegen findet sie auch nicht am Wochenende statt, also keine Verkündung im Amtsblatt und ähnlicher Unsinn, aber vielleicht bekommt ihr das noch in Bawü würde mich bei der derzeitigen Regierung nicht wundern, wahrscheinlich noch mit Antrags-Formular zur Genehmigung...

                                    Ditschi weiss noch nicht mal um was es dabei geht. Eine Treibjagd im Feld stört ja wohl kaum den typischen bushcrafter im Wald.

                                    Bei uns wird das komplette Revier abgestellt, 700ha Wald, nicht in Reih und Glied, sondern an strategischen Punkten sitzt einer.
                                    5 Treiber- und Hundegruppen, das bekommt auch der verschlafenste bushcrafter mit und auf dem Weg der im Nutzwald nie weit ist, ist er sicher. Fahren ja noch so 2-3 Wagen durch die Gegend die Wild einsammeln während der ganzen Zeit.
                                    "adventure is a sign of incompetence"

                                    Vilhjalmur Stefansson

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                                    • Markus K.
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                                      • 21.02.2005
                                      • 7481
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                                      AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                                      Du musst auf das jeweilige Revier Rücksicht nehmen. Der verantwortliche Förster Gutmann (der in dem Beitrag hier: http://www.daserste.de/information/w...-wald-100.html) ist neben dem Beitrag genannten Kehler Revier für das ich den Begehungsschein habe, noch zuständig für Offenburg, Schutterwald, Kehler Rheinwald, und so weiter. Und die liegen ein paar Kilometer auseinander.

                                      Der hat also viel zu tun, wenn er die privaten Holzmacher im Zaum halten will. An den jagdfreien Tagen solltest Du mal sehen was los ist...

                                      Dazu kommt, dass die Stadt Kehl FSC zertifiziert ist (über den Nutzen brauchen wir uns nicht zu unterhalten, ebensowenig über Sinn und Unsinn, der in dem Beitrag verzapft wird) und die Zertifizierung verlangt, dass naturverjüngt wird. Und mittlerweile hat auch das Eschentriebsterben das Revier erreicht, bei dem die Bestände teilweise mit 60-70% Eschen durchsetzt sind.

                                      Also hat die Stadt Kehl den Rehabschuss drastisch erhöht. Du kannst Dir ausrechnen, was das für Jagdgegner bedeuten würde, wenn sie die Drückjagden stören würden. Sie hätten die komplette Bevölkerung inkl. der Stadt, Landwirte und Schwedenofenbesitzer gegen sich. Und um die Abschusszahlen bis zum 31.01. zu erreichen, finden eben 3-4 Drückjagden statt.
                                      Zuletzt geändert von Markus K.; 23.02.2015, 13:03.
                                      "Es gibt kein schlechtes Wetter, nur das falsche Fell!"

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                                        AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                                        Ich seh schon die Schilder "Kehl'er Bambimörder".
                                        Ich bin ziemlich einfach. Ich trinke guten Wein, das ist konzentrierter Sonnenschein.

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                                          AW: Jagdunfall beim Wildcampen ?

                                          Zitat cast: Ditschi weiss noch nicht mal um was es dabei geht. Eine Treibjagd im Feld stört ja wohl kaum den typischen bushcrafter im Wald.

                                          Das

                                          Ich kenne hier bei uns nur Treibjagden im freien Feld auf Niederwild. Die werden aber regelmäßig in größerem Umfang aufgezogen. In den Trubel möchte ich als Spaziergänger, Kanute, oder Wildcamper möglichst nicht geraten.
                                          habe ich geschrieben. Steht da was von einem bushcrafter im Wald?

                                          Aber deshalb habe ich nicht geantwortet, sondern weil ich feststelle, daß die Jäger bei uns nicht die Einzigen sind, die eine Jagd vorher ankündigen. Weitere Beispiele finden sich im net. Eines habe ich verlinkt. Jetzt berichtet auch MarkusK. von vorheriger Veröffentlichung, was ich für vernünftig halte.
                                          Dann lese ich Dein Beispiel und bekomme das Gefühl, daß ihr es seid, die aus Schiß vor Tierschützern mit der beharrlichen Weigerung der Ankündigung eine Sonderstellung einnehmt. Das liest sich schon paranoid. Die Angst vor Tierschützern hat Euch schon so weit, daß ihr nur noch versteckt auf Jagd geht und lieber Schadensersatzansprüche in Kauf nehmt?
                                          Ditschi
                                          Zuletzt geändert von Ditschi; 23.02.2015, 15:12. Grund: Man entdeckt immer wieder Schreibfehler

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