AW: Feststehende messer ab 16 jahren mit mitsichführen
Hallo Schneeball,
danke, guter link, der unterstützt, was ich bisher geschrieben habe. So habe ich es auch gelernt.
Insbesondere die Rolle der Gerichte, hier noch einmal herausgehoben vom Bundesverwaltungsgericht:
Die Gerichte sind bei ihrer Kontrolltätigkeit gegenüber der Verwaltung an die Verwaltungsvorschriften grundsätzlich nicht gebunden. Sie dürfen ihren Entscheidungen vielmehr nur materielles Recht, zu dem Verwaltungsvorschriften nicht gehören, zugrunde legen und sind lediglich befugt, sich einer Gesetzesauslegung, die in einer Verwaltungsvorschrift vertreten wird, aus eigener Überzeugung anzuschließen (BVerwG 26.06.2002 - 8 C 30/01).
-- hinzufügen könnte man zum allerletzten Satz: ...oder auch nicht.
Gruß
Ditschi
Hallo Schneeball,
danke, guter link, der unterstützt, was ich bisher geschrieben habe. So habe ich es auch gelernt.
Insbesondere die Rolle der Gerichte, hier noch einmal herausgehoben vom Bundesverwaltungsgericht:
Die Gerichte sind bei ihrer Kontrolltätigkeit gegenüber der Verwaltung an die Verwaltungsvorschriften grundsätzlich nicht gebunden. Sie dürfen ihren Entscheidungen vielmehr nur materielles Recht, zu dem Verwaltungsvorschriften nicht gehören, zugrunde legen und sind lediglich befugt, sich einer Gesetzesauslegung, die in einer Verwaltungsvorschrift vertreten wird, aus eigener Überzeugung anzuschließen (BVerwG 26.06.2002 - 8 C 30/01).
-- hinzufügen könnte man zum allerletzten Satz: ...oder auch nicht.
Gruß
Ditschi
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