Feststehende messer ab 16 jahren mit mitsichführen

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  • cast
    Freak
    Liebt das Forum
    • 02.09.2008
    • 19459
    • Privat

    • Meine Reisen

    #41
    AW: Feststehende messer ab 16 jahren mit mitsichführen

    Ich würdige niemanden herab und schreibe so wie mir der Schnabel gewachsen ist, muss nicht jedem gefallen.

    und um das ganze noch mal deutlich zu machen, es geht nur um eine Bußgeld bewehrte Ordnungswidrigkeit und um keine Straftat.
    Der gute Mann im OLG Urteil wurde zu 200 Euro verurteilt und nicht zu Gefängnis und hatte mit Sicherheit den falschen Anwalt wie das so oft in solchen Fällen ist.
    Das ganz hätte er sich sparen können wenn das Messer im Handschuhfach/Kofferraum/Tasche gewesen wäre wo es in der Polizeikontrolle gar nicht aufgefallen wäre.

    und richtig, der verlinkte Anwalt ist auch nur ein Fachanwalt für Waffenrecht und kein Richter/Staatsanwalt.
    "adventure is a sign of incompetence"

    Vilhjalmur Stefansson

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    • HUIHUI
      Fuchs
      • 07.08.2009
      • 2140
      • Privat

      • Meine Reisen

      #42
      AW: Feststehende messer ab 16 jahren mit mitsichführen

      Mei o mei es braucht doch eine Untersektion "Waffenrecht ditschi vs cast".

      Die Kernaussage sollte doch sein: unabhängig vom Gesetz ist so eine Möchtegernmachete ungeeignet für "Puschkrafht" oder "Sörvaivel" und lediglich ein Phallus-Surrogat für Toni L. und seine "follower", sprich Bub lass das große Messer daheim und freu dich an dem kleinen Messer und der Natur.
      Ich bin ziemlich einfach. Ich trinke guten Wein, das ist konzentrierter Sonnenschein.

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      • Torres
        Freak

        Liebt das Forum
        • 16.08.2008
        • 32315
        • Privat

        • Meine Reisen

        #43
        AW: Feststehende messer ab 16 jahren mit mitsichführen

        ::
        Oha.
        (Norddeutsche Panikattacke)

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        • TanteElfriede
          Moderator
          Lebt im Forum
          • 15.11.2010
          • 6604
          • Privat

          • Meine Reisen

          #44
          AW: Feststehende messer ab 16 jahren mit mitsichführen

          Zusammenfassend kann man doch sagen, dass es keine 100%ig sichere Rechtsgrundlage gibt, weil die Gesetze auslegungspielräume enthalten, Verwaltungsvorschriften diesen ggf. widersprechen und die Gerichte Ihre Spielräume auch nutzen.

          Für uns bedeutet das doch, dass wir versuchen müssen damit zu leben. Sprich, dass was hier schon mehrfach gesagt wurde
          - ein Messer muß nicht sichtbar geführt werden. Wenn es im Rucksack, o.ä . verstaut ist "kommt" das in einer möglichen Kontrolle schon mal "besser" rüber
          - ein Messer sollte auf das was man damit machen will "abgestimmt" sein. Sicher ist optisches Posing immer nett, aber im Sinne der hier besprochen Aspekte nicht sinnvoll
          - da immer ein Restrisiko des möglichen Einbehlaten des Messers besteht, lasse ich meine selbstgeschmiedeten zu Hause und nehme etwas mit, wo ich kostengünstig Ersatz bekommen kann

          Denn ein "wenn Du dies und jenes exakt so beachtest, dann passiert Dir nichts" wird man nicht formulieren können. Es sei denn man sagt: lass es zu Hause. Das ist sicher. Aber unterwegs ist man zunächst immer mit der ggf. kontrollierenden Person und der persönlichen Auslegung eben dieser konfrontiert.

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          • DocBrown
            Dauerbesucher
            • 08.05.2009
            • 814
            • Privat

            • Meine Reisen

            #45
            AW: Feststehende messer ab 16 jahren mit mitsichführen

            super antwort.

            allein in diesem thread sieht man, was da für ne diskussion entstehen "kann".
            erfahrungsgemäss geht des bei ner kontrolle so, oder so ähnlich auch zu.

            also grosse/fragwürdige messer im rucksack transportieren, möglichst nich auf ner demo oder nem konzi, und gut is.
            aber da muss man auch selten nen rohen fisch ausnehmen oder sich holz/späne fürs lagerfeuer "zurechtschnitzen"

            ich hab auch ein eihandmesser, aber des is immer in ner tasche oder nem rucksackfach, selbst bei ner bootstour....

            wie schnell hat man sich da ein loch eingefangen...

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            • MisterBurns
              Neu im Forum
              • 28.12.2011
              • 1
              • Privat

              • Meine Reisen

              #46
              AW: Feststehende messer ab 16 jahren mit mitsichführen

              Wenn man auf der sicheren Seite sein will und ein Messer, das unter §42a fällt, trotzdem dabei haben will kann man sich, wie hier auch schon angesprochen, auf ein verschlossenes Behältnis berufen - am besten eins, das auch definitiv als solches anerkannt wird.
              Ein Rucksack stellt nicht zweifelsfrei ein Hindernis für den Zugriff dar, aber sobald man ein Schloss oder Ähnliches aufschließen muss kann man sich die ganze Diskussion sparen.

              Je nach Bauart kann man z.B. Gürteltaschen mit Reißverschluss mit einem von diesen "Kofferschlössern" abschließen, am besten ein Zahlenschloss damit man sich den Schlüssel spart. Eine abschließbare Blechdose im Richtigen Format dürfte ebenfalls wenig Fragen offen lassen.

              Das ist zumindest bei Einhandmessern ein halbwegs praktikabler Weg sich ohne Angst vor Kontrollen durch die Öffentlichkeit zu bewegen.
              Da ich aber mit solchen "Brocken" wie dem 15cm-Messer eher selten zu tun habe (bzw. haben will), weiß ich nicht was der Markt an Holstern oder Taschen für diese Größe hergibt. Wenns ganz dicke kommt kann man aber zur Geldkassette greifen

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              • markrü
                Alter Hase
                • 22.10.2007
                • 3472
                • Privat

                • Meine Reisen

                #47
                AW: Feststehende messer ab 16 jahren mit mitsichführen

                Wobei ja selbst der Gesetzgeber erkannt hat, dass
                'derartige Messer jedoch auch nützliche Gebrauchsmesser sein können'
                . Der Einhandmechanismus dient ja eigentlich dem schnellen Öffnen. Das Verwahren in einem ge- oder verschlossenen Behältnis im Rucksack führt diesen Vorteil ja wieder ad absurdum. Dann kann ich auch gleich mit 11,99cm langen feststehenden Messern gespickt rumlaufen. Das ist zwar dämlich aber erlaubt...

                'Der Gesetzgeber' hat mit diesem Gesetz wohl niemandem einen Gefallen getan, auch nicht seinem eigenen Ansehen in der Bevölkerung, wie die vielen Diskussionen beweisen.


                Dazu noch das passende Filmzitat: 'Dumm ist der, der dummes tut' Forrest Gump

                Gruß,
                Markus
                Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
                Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...

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                • sjusovaren
                  Lebt im Forum
                  • 06.07.2006
                  • 6142

                  • Meine Reisen

                  #48
                  AW: Feststehende messer ab 16 jahren mit mitsichführen

                  Zitat von markrü Beitrag anzeigen
                  'Der Gesetzgeber' hat mit diesem Gesetz wohl niemandem einen Gefallen getan, auch nicht seinem eigenen Ansehen in der Bevölkerung, wie die vielen Diskussionen beweisen.
                  Immerhin die Verwaltungsvorschrift macht ja nun endlich deutlich, was eigentlich die Motivation für diese Regelung war.
                  42a.2 Zur Eindämmung von Gewalttaten mit Messern insbe- sondere in Großstädten wird das Führen von Hieb- und Stoß- waffen sowie bestimmter Messer verboten. Die in Absatz 1 Nummer 3 genannten Einhandmesser besonders in Gestalt von zivilen Varianten sogenannter Kampfmesser haben bei vielen gewaltbereiten Jugendlichen den Kultstatus des 2003 verbote- nen Butterflymessers übernommen. Auch größere feststehende Messer haben an Deliktsrelevanz gewonnen...
                  Da fühle ich mich nicht angesprochen.

                  Und weiter...
                  ...Da derartige Messer jedoch auch nützliche Gebrauchsmesser sein können, wird von ihrer pauschalen Einordnung als Waffe in Anlage 1 des WaffG abgesehen. Die Absätze 2 und 3 regeln die für den Alltag erforderlichen Ausnahmeregelungen, um den sozial-adäquaten Gebrauch von Messern nicht durch das Führensverbot zu beeinträchtigen.
                  Ich verwende meine Messer immer "sozial-adäquat".

                  Kurzum. Ich sehe keine Notwendigkeit, mein Verhalten zu ändern.
                  Heilig ist die Unterhose, wenn sie sich in Sonn' und Wind,
                  frei von ihrem Alltagslose, auf ihr wahres Selbst besinnt.


                  Christian Morgenstern

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                  • cast
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                    • 02.09.2008
                    • 19459
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                    • Meine Reisen

                    #49
                    AW: Feststehende messer ab 16 jahren mit mitsichführen

                    Der Einhandmechanismus dient ja eigentlich dem schnellen Öffnen.
                    Nein er dient dem einhändigen öffnen, schneller ist ein Springmesser, wenn man das will, die sind ebenfalls nicht verboten.


                    Kurzum. Ich sehe keine Notwendigkeit, mein Verhalten zu ändern.
                    Danke siebenschläfer, so ist es.
                    "adventure is a sign of incompetence"

                    Vilhjalmur Stefansson

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                    • Ditschi
                      Freak

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                      • 20.07.2009
                      • 13293
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                      #50
                      AW: Feststehende messer ab 16 jahren mit mitsichführen

                      Nein er dient dem einhändigen öffnen, schneller ist ein Springmesser, wenn man das will, die sind ebenfalls nicht verboten.
                      Hallo Herr Waffenrechtsexperte,

                      kleine Anmerkung von einem Laien:

                      Springmesser sind verbotene Waffen ( mit einer kleinen Ausnahme) :

                      Liste der verbotenen Waffen:

                      1.4.1
                      Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen
                      sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende
                      Teil der Klinge
                      - höchstens 8,5 cm lang ist und
                      - nicht zweiseitig geschliffen ist;


                      Gruß Ditschi

                      P.S Nebenbei: es ist egal, ob die Messer einhändig zu öffnen sind. Unter 42 a WaffG fallen sie, wenn sie einhändig feststellbar sind.
                      Zuletzt geändert von Ditschi; 29.06.2012, 16:51.

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                      • cast
                        Freak
                        Liebt das Forum
                        • 02.09.2008
                        • 19459
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #51
                        AW: Feststehende messer ab 16 jahren mit mitsichführen

                        Also sind Springmesser doch erlaubt.

                        Glaub mir ich kenne das Gesetz, du wirst auch in Deutschland nix anderes als die im Gesetz beschriebene Ausnahme bekommen, da es ja ansonsten verbotenen Gegenstände sind.

                        Vielleicht sollte man nur Touristen drauf hinweisen, daß alles andere was man so im Ausland bekommt an der Grenzkontrolle leicht zu einem Strafverfahren führen kann, also....


                        P.S Nebenbei: es ist egal, ob die Messer einhändig zu öffnen sind. Unter 42 a WaffG fallen sie, wenn sie einhändig feststellbar sind.
                        und deswegen gibts Hersteller die Einhandmesser ohne Feststellmechanismus liefern.

                        http://www.spyderco.com/catalog/details.php?product=243
                        "adventure is a sign of incompetence"

                        Vilhjalmur Stefansson

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                        • chinook
                          Fuchs
                          • 27.04.2005
                          • 2233

                          • Meine Reisen

                          #52
                          AW: Feststehende messer ab 16 jahren mit mitsichführen

                          @cast: Sag mal, antworstest Du hier in diesem Thread ausschliesslich betrunken?


                          -chinoook
                          Realität ist ein Problem von Leuten, die nicht mit Alkohol umgehen können.

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                          • TSK
                            Erfahren
                            • 03.07.2011
                            • 183
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            #53
                            AW: Feststehende messer ab 16 jahren mit mitsichführen

                            Zitat von chinook Beitrag anzeigen
                            @cast: Sag mal, antworstest Du hier in diesem Thread ausschliesslich betrunken?
                            In DEM Fall hat er aber Recht. In DE bekommt man im Laden durchaus Springmesser, deren Klinge seitlich rausspringt. Besitzen erlaubt, Führen ggf. eine Ordnungswidrigkeit.

                            Zitat von sjusovaren Beitrag anzeigen
                            Ich verwende meine Messer immer "sozial-adäquat".
                            Sagst DU, entscheidet aber der Richter. Und der legt das so aus wie er gerade Bock hat. Ebenso der Polizist, der zufällig an seinem Sonntagsspaziergang um die Ecke kam, als du dein Messerchen an den Schnitzstock gelegt hast.


                            Gesetze mit hohem Interpretationsspielraum sind nicht nur handwerklich schlecht, sie laden geradezu zu Willkür ein. Und weil das so ist, muss sich dann am Ende auch keiner wundern, wenn der ansonsten doch sehr gesetzestreue deutsche Bürger nur noch mit der Axel zuckt und macht was er will.

                            Der Bürger ist ja nicht doof, der rechnet einfach. Chance ein Problem zu kriegen x Messerpreis + Bussgeld? Macht vermutlich so 2-3 Cent pro Jahr. Lohnt nicht sich darüber einen Kopp zu machen.
                            Zuletzt geändert von TSK; 29.06.2012, 20:36.

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                            • cast
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                              Liebt das Forum
                              • 02.09.2008
                              • 19459
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              #54
                              AW: Feststehende messer ab 16 jahren mit mitsichführen

                              Sagst DU, entscheidet aber der Richter. Und der legt das so aus wie er gerade Bock hat. Ebenso der Polizist, der zufällig an seinem Sonntagsspaziergang um die Ecke kam, als du dein Messerchen an den Schnitzstock gelegt hast.

                              So einfach ist es nicht, nach der VwV hat der Gesetzgeber klar gemacht was er mit dem Gesetz will und wie es zu interpretieren ist.

                              Polizisten sind ein anderes Problem.
                              Die haben meist keine Ahnung und viel Halbwissen. Ist ja auch nicht so einfach zu allem und jedem was so einem Beamten im Dienst begegnet, sich immer genau rechtlich auszukennen.
                              Es gibt Jäger die führen mittlerweile die entsprechenden Passagen bzgl Waffentransport im Handschuhfach mit um bei Kontrollen den Jungs klar zu machen was Recht ist und seit die VwV klart stellt wie es zu öaufen hat ist es sehr viel entspannter geworden.
                              Denn seit 2003 hat sich viel Unsinn diesbezüglich in den Köpfen festgesetzt auch auf rund der fehlenden VwV.

                              Unpraktikabel für Wanderer und sicher auch übertrieben, allerdings schadet es nicht sich diesbezüglich auszukennen um in der etwaigen Diskussion argumentieren zu können und wenn die Jungs merken, daß da einer firm ist läuft das Ganze auch sehr entspannt.
                              "adventure is a sign of incompetence"

                              Vilhjalmur Stefansson

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                              • Ditschi
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                                • 20.07.2009
                                • 13293
                                • Privat

                                • Meine Reisen

                                #55
                                AW: Feststehende messer ab 16 jahren mit mitsichführen

                                Hallo,

                                cast hat geschrieben , Springmesser seien erlaubt.

                                Sind sie sie nicht, mit einer kleinen Ausnahme.

                                Statt mal einzuräumen, sich geirrt zu haben, ( was ja jedem passieren kann und menschlich ist), windet er sich heraus, stürzt sich auf die Ausnahme und erfährt noch Unterstützung. Unglaublich.

                                Über chinooks Beitrag habe ich deshalb herzhaft gelacht, glaube aber nicht, daß er richtig ist.

                                Ich glaube, cast wollte nur mal testen, ob ich aufpasse.

                                Mach ich.

                                Cast: zur VwV wiederholt : sie stammt nicht vom Gesetzgeber !

                                Das ist eine ordnungspolitische Vereinbarung der Executive, wie sich Vollzugsbedienstete angesichts knapper Recourcen im Rahmen des Opportunitätsprinzips verhalten sollen.

                                ( Anmerkung: Legalitätsprinzip: Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, Straftaten nachzugeghen. Opportunitätsprinzip gilt bei Ordnungswidrigkeiten: die Behörden handeln nach Ermessen und können von Verfolgung und Ahndung absehen.)

                                Kurze Rekapitulation Gewaltenteilung:

                                Die Legislative ( Parlament ) beschließt Gesetze, die Executive führt sie aus, die Judikative überwacht ihre Einhaltung duch die Executive ( und die Bürger).

                                Führ man sich das vor Augen, wird klar, daß das, was die Executive vereinbart, für die Legislative und Judicative ohne Belang ist.

                                Sonst entscheidet ja der, der kontrolliert werden soll, was , wie und in welchem Umfang der Kontrolleur zu kontrollieren hat.

                                Kann nicht sein.

                                Deshalb bekommen alle Jurastudenten eingebläut, daß Verwaltungsrichtlinien keine Gesetze und nur von marginalem Interesse sind.

                                Verstoßen Verwaltungsrichtlinien gegen Gesetze, gibt die Judikative der Executive auf, sie zu ändern.

                                Entschuldigung für den Excurs, mußte aber sein, weil cast sich an dieser Vwv so hochzieht.

                                In einem Punkt hat cast aber recht: die Verwaltungsrichtlinie formt die Rechtspraxis " auf der Straße" und gelangt so zu Bedeutung.

                                Gruß Ditschi

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                                • cast
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                                  • 02.09.2008
                                  • 19459
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                                  #56
                                  AW: Feststehende messer ab 16 jahren mit mitsichführen

                                  Lieber ditschi, über die Einschränkungen bei Springmessern bin ich mir völlig im klaren, ich sagte doch, daß ich das Gesetz kenne. Ob du mir das abnimmst oder nicht ist mir schnuppe.

                                  Bei Böker gibt es 5 Seiten Springmesser

                                  http://www.boker.de/artikelsuche/Spr...-9999-1-0.html

                                  und das ist nur ein Hersteller. Die "kleine" Ausnahme hat einen ganz schönen Umfang.

                                  In einem Punkt hat cast aber recht: die Verwaltungsrichtlinie formt die Rechtspraxis " auf der Straße" und gelangt so zu Bedeutung.
                                  und genau das ist relevant, denn auf der Straße wird entschieden ob Prozesse entstehen oder nicht.

                                  Es mag Verwaltungsvorschriften geben die dem Gestez zuwider laufen in vorliegendem Fall ist sie allerdings so eindeutig formuliert, daß es kein vertun gibt.
                                  "adventure is a sign of incompetence"

                                  Vilhjalmur Stefansson

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                                  • TSK
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                                    • 03.07.2011
                                    • 183
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                                    #57
                                    AW: Feststehende messer ab 16 jahren mit mitsichführen

                                    Zitat von cast Beitrag anzeigen
                                    und genau das ist relevant, denn auf der Straße wird entschieden ob Prozesse entstehen oder nicht.

                                    Es mag Verwaltungsvorschriften geben die dem Gestez zuwider laufen in vorliegendem Fall ist sie allerdings so eindeutig formuliert, daß es kein vertun gibt.
                                    Verwaltungsvorschriften entscheiden, ob der Polizist dir das Messer abnimmt oder nicht (wenn er denn die Verwaltungsvorschrift überhaupt gelesen hat und er sich dran hält) und ob du einen Bussgeldbescheid erhälst.

                                    Das Gericht entscheidet, ob du das Messer wiederkriegst oder die Strafe plus Anwaltskosten und Gerichtsgebühren zahlen musst, WENN du mit der Entscheidung des Polizisten nicht einverstanden bist und bereit bist, zum Anwalt zu gehen.

                                    Das eine mag so, das andere so aussehen, dazwischen können durchaus große Lücken klaffen. Vor allem weil das Gesetz handwerklich so schlecht formuliert ist.

                                    I.d.R. lohnt meistens aufgrund der geringen Bussgelder der Gang zum Anwalt nicht, d.h. die Verwaltungsvorschrift ist für die Praxis relevanter.

                                    Das ändert sich allerdings drastisch, wenn es das lieb und teure Erbstück vom Papa war, was sich der Polizist in die eigene Tasche geschoben hat, und/oder man eine Rechtsschutzversicherung hat. Letzteres kann ich nur empfehlen. Dann kann man sich im Notfall wenigstens gegen Willkür zur Wehr setzen, denn ohne ist das Kostenrisiko meist zu hoch.

                                    So schlecht stehen die Chancen gar nicht. Die Diskussion mit dem Polizisten kann man verlieren. Die Diskussion vor Gericht führt einem der Anwalt. Es gibt sehr gute Anwälte, die sich mit dem ganzen Waffenkram exzellent auskennen. Mit einer guten Versicherung im Nacken, einem sorgfältig ausgesuchtem Anwalt und ein wenig Glück wehrt man sich vor Gericht erfolgreich.

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                                    • DocBrown
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                                      • 08.05.2009
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                                      #58
                                      AW: Feststehende messer ab 16 jahren mit mitsichführen

                                      is ja n ding...
                                      so genau hatte ich das noch nie gelesen
                                      also doch springmesser wenn unter 8,5 cm klingenlänge und einseitiger schliff...
                                      interessant...
                                      aber springmesser waren für mich eh noch nie n thema...

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                                      • Ditschi
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                                        #59
                                        AW: Feststehende messer ab 16 jahren mit mitsichführen

                                        Zitat von DocBrown Beitrag anzeigen
                                        is ja n ding...
                                        so genau hatte ich das noch nie gelesen
                                        also doch springmesser wenn unter 8,5 cm klingenlänge und einseitiger schliff...
                                        interessant...
                                        aber springmesser waren für mich eh noch nie n thema...
                                        Hallo,

                                        ja, interessant , nicht ? Die Ausnahme trifft haargenau zu auf das Böker Speedlock.

                                        Das nennt man erfolgreiche Lobby-Arbeit! Lex Böker. Gab mal einen, der hieß Lex Barker und spielte in Karl-May- Filmen.

                                        Gruß Ditschi

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                                        • Schneeball
                                          Gerne im Forum
                                          • 13.02.2012
                                          • 79
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                                          #60
                                          AW: Feststehende messer ab 16 jahren mit mitsichführen

                                          Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                          Gab mal einen, der hieß Lex Barker und spielte in Karl-May- Filmen.

                                          Gruß Ditschi
                                          OT: Und in einer Reihe von Survivalfilmen spielte der den Tarzan ...

                                          Nachstehend mal ein Link zu einer Erklärung aus dem JuraForum zur Verwaltungsvorschrift:

                                          http://www.juraforum.de/lexikon/verwaltungsvorschrift

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