AW: Feststehende messer ab 16 jahren mit mitsichführen
Ich würdige niemanden herab und schreibe so wie mir der Schnabel gewachsen ist, muss nicht jedem gefallen.
und um das ganze noch mal deutlich zu machen, es geht nur um eine Bußgeld bewehrte Ordnungswidrigkeit und um keine Straftat.
Der gute Mann im OLG Urteil wurde zu 200 Euro verurteilt und nicht zu Gefängnis und hatte mit Sicherheit den falschen Anwalt wie das so oft in solchen Fällen ist.
Das ganz hätte er sich sparen können wenn das Messer im Handschuhfach/Kofferraum/Tasche gewesen wäre wo es in der Polizeikontrolle gar nicht aufgefallen wäre.
und richtig, der verlinkte Anwalt ist auch nur ein Fachanwalt für Waffenrecht und kein Richter/Staatsanwalt.
Ich würdige niemanden herab und schreibe so wie mir der Schnabel gewachsen ist, muss nicht jedem gefallen.
und um das ganze noch mal deutlich zu machen, es geht nur um eine Bußgeld bewehrte Ordnungswidrigkeit und um keine Straftat.
Der gute Mann im OLG Urteil wurde zu 200 Euro verurteilt und nicht zu Gefängnis und hatte mit Sicherheit den falschen Anwalt wie das so oft in solchen Fällen ist.
Das ganz hätte er sich sparen können wenn das Messer im Handschuhfach/Kofferraum/Tasche gewesen wäre wo es in der Polizeikontrolle gar nicht aufgefallen wäre.
und richtig, der verlinkte Anwalt ist auch nur ein Fachanwalt für Waffenrecht und kein Richter/Staatsanwalt.
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