Wenn dies dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Nutzungsbedingungen
durch. Du musst dich registrieren,
bevor du Beiträge verfassen kannst. Klicke dazu oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Du kannst auch jetzt schon Beiträge lesen.
Feststehende messer ab 16 jahren mit mitsichführen
AW: Feststehende messer ab 16 jahren mit mitsichführen
Nicht ganz.. Messer mit feststehender Klinge über 12cm dürfen nicht geführt werden. Ausnahme ist 'berechtigtes Interesse zum Führen', als z.b. der Angler der sein Filetiermesser mit sich führt. Ob das 'Survivalmesser' als berechtigtes Interesse zählt müsste wohl Gerichte im jeweiligen Fall klären.
Persönlich sehe ich wenig Sinn hinter so einem großen Messer. Je nachdem wie 'teuer' dir das Messer ist solltest du es evtl zuhause lassen, wenn es dir mal bei einer Kontrolle abgenommen wird ist das mindestens ärgerlich und wer weiss ob du es wieder bekommst (wenn dir keiner das berechtigte Interesse zuspricht)..
Siehe auch: http://www.messerforum.net/initiativ...-messer.php#s2
AW: Feststehende messer ab 16 jahren mit mitsichführen
Wärst du so nett das genauer zu erläutern oder zu untermauern? Ein 'haha, das ist falsch' ist nämlich für jeden der neues lernen will soo unglaublich hilfreich
AW: Feststehende messer ab 16 jahren mit mitsichführen
Immer langsam. Kommt ja.
Zitat VwV zum Waffengesetz gültig seit März diesen Jahres.
42a.2 Zur Eindämmung von Gewalttaten mit Messern insbesondere
in Großstädten wird das Führen von Hieb- und Stoßwaffen
sowie bestimmter Messer verboten. Die in Absatz 1
Nummer 3 genannten Einhandmesser besonders in Gestalt von
zivilen Varianten sogenannter Kampfmesser haben bei vielen
gewaltbereiten Jugendlichen den Kultstatus des 2003 verbotenen
Butterflymessers übernommen. Auch größere feststehende
Messer haben an Deliktsrelevanz gewonnen. Da derartige
Messer jedoch auch nützliche Gebrauchsmesser sein
können, wird von ihrer pauschalen Einordnung als Waffe in
Anlage 1 des WaffG abgesehen. Die Absätze 2 und 3 regeln
die für den Alltag erforderlichen Ausnahmeregelungen, um
den sozial-adäquaten Gebrauch von Messern nicht durch das
Führensverbot zu beeinträchtigen.
42a.3 Liegt ein berechtigtes Interesse am Führen dieser Gegenstände
vor, ist der Bußgeldtatbestand nicht verwirklicht. So
wird sichergestellt, dass das Mitführen nützlicher Gebrauchsmesser
für sozial-adäquate Zwecke (z. B. Picknick, Bergsteigen,
Gartenpflege, Rettungswesen, Brauchtumspflege, Jagd
und Fischerei) auch weiterhin nicht beanstandet wird.
Bezieht sich natürlich auf Messer die im WaffG explizit genannt sind also bspw Einhand Klappmesser und feststehende über 12 cm Klingenlänge.
für sozial-adäquate Zwecke
Wandern oder ziviles Survivaltraining ist sozial adäquat
AW: Feststehende messer ab 16 jahren mit mitsichführen
also messer über 12cm darf ich ncht mit mir führen
Doch aber nur beim wandern, Survival, angeln usw.
Außerdem, um dich völlig zu verwirren, führen ist das zugriffsbereite tragen des Messers, bspw am Gürtel.
In einem verschlossenen Behältnis, also in einer Tasche im Rucksack darfst du das sowieso jederzeit, das ist namlich nicht "führen" sondern "transportieren".
Wandern oder ziviles Survivaltraining ist sozial adäquat
Danke. Mein 'Problem' mit der Formulierung und Sozial adäquat ist lediglich daß sie so verdammt schwammig ist. Bei dem erwähnten Beispiel von Picknick denke ich z.b. dran daß jemand seine Küchen- oder Steakmesser mitnimmt die evtl größer als 12cm sind. Klar, wieso nicht. Aber ob der Polizist, der evtl mal zufällig den Josh kontrolliert, bei einem 15cm 'Monster' (völlig wertfrei von meiner Seite aus..) an sozial adäqut denkt?
Ich sag mal so, ich möchte dir Recht geben aber bin trotzdem skeptisch! Ich bleib deswegen bei meinem obigen 'kann gut gehen, aber auch nicht'.
Vielleicht bin ich an der Stelle einfach zu paranoid Can we agree to disagree?
Und in dem Link von mir oben wird auf den verschlossenen Behälter auch genauer eingegangen. Ob das ein einfacher Rucksack erfüllt scheint auch wieder nicht so 100% sicher zu sein. Und hast Recht, Juristen sind echt was besonderes
AW: Feststehende messer ab 16 jahren mit mitsichführen
Und in dem Link von mir oben wird auf den verschlossenen Behälter auch genauer eingegangen. Ob das ein einfacher Rucksack erfüllt scheint auch wieder nicht so 100% sicher zu sein.
Die VwV räumt mit einigen Begriffen des WaffG und ihrer Auslegung auf.
Als verschlossenes Behältnis zum Transport für Schusswaffen langt mittlerweile eine Tasche mit Reissverschluß im Kofferraum. Die Zeiten als man noch vor der neuen VwV meinte eine Schloß dranhängen zu müßen sind seit dem vorbei.
Da kann der Aufwand für ein festehendes Messer nicht größer sein.
Um an das Messer in einer Tasche im Rucksack heranzukommen:
AW: Feststehende messer ab 16 jahren mit mitsichführen
GEschlossen ist eine Tasche mit Reissverschluss und VERschlossen eine mit Schloß, aber die VwV hat die Regel eingeführt daß als verschlossen gilt was mit mehr als 3 Griffen geöffnet werden muss, also geschlossener Kofferraum, geschlossene Tasche usw.
Kommentar