Vielleicht ging es den EU-Richtern - unausgesprochen- nicht nur um eine Gewissensentscheidung, sondern auch um eine Rechtsangleichung und die Abschaffung von Privilegien?
dafür daß man für die Jagd bezahlt?
Quatsch, es ging darum das Eigentum einzelner zu stärken, dabei blieb das Gemeinwohl auf der Strecke.
Der Zwang war aus der Tatsache entstanden, daß man mit 1848 die Jagd auf Grundstücken jeglicher Größe für den einzelnen freigegeben hatte und die Folge eine Ausrottung des Wilds in vielen Teilen des Landes war, also kam man sehr schnell davon ab und legte als Mindestgröße für eine Bejagung 75 ha fest, im Hochgebirge übrigens 100.
Eigentümer kleinerer Grundstücke wurden in eine Jagdgenossenschaft zusammengefasst.
Erfolg? Eines der dicht beseidelsten Länder Europas hat den besten Wildbestand.
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