Zitat Markus K.
Meines Erachtens besteht auch Klärungsbedarf bei der Wildschadensverhütung bzw. bei der Kostenbeteiligung und Minderung der Jagdpacht.
Das mit der Jagdpacht habe ich nicht verstanden. Wenn ein Grundstückseigentümer sein Grundstück befrieden läßt, wird er sicher keine Jagdpacht bekommen. Und? Wegen der Frage der schon bezahlten Jagdpacht soll die Befriedung zum Ende eines Jagdpachtjahres erfolgen. Bei vorzeitiger Befriedung gewährt Abs. 2 den Jagdpächtern einen Schadensersatzanspruch.
Also, alles geregelt. Und wer einen Antrag auf Befriedung stellt, wird das wissen.
Gruß Ditschi
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