Zitat von Jan
Moin,
Etwas verspätet, aber noch früh genug fürs neue Jahr eine Richtigstellung:
Jagdrecht ist das Recht (Wild)Tieren nachzustellen, sie zu töten und sie sich anzueignen. Ein Tier das tot ist gehört dem Pächter/Jagdausübungsberechtigtem in dem Revier. Das Aneignen von toten Tieren und auch Teilen davon ist Wilderei. Wenn sich der Pächter die Ente angeeignet hat und Du holst sie sich von dort, ist es Diebstahl.
Ein angefahrenen Reh gehört immer dem Pächter, egal ob es tot ist oder nicht. Das angefahrene Reh im fremden Revier zu töten wird allgemein toleriert, das mitnehmen aber nicht.
Gruß Gundhar
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