Wildcampen - wer ist schon mal erwischt worden ?

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  • Ditschi
    antwortet
    AW: Wildcampen - wer ist schon mal erwischt worden ?

    Zitat couchpotato: OT: also mal ganz ehrlich, ich war heute "nur" auf dem bierfest, aber gefühlt mehr "outdoor" als ihr die "hardcore diskutierer"....
    OT: Dagegen war ich richtig outdoor: Zanderangeln am Nordostseekanal. Würde das eine das andere ausschließen, gäbe es das Forum nicht.
    Ditschi

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  • couchpotato
    antwortet
    AW: Wildcampen - wer ist schon mal erwischt worden ?

    OT: also mal ganz ehrlich, ich war heute "nur" auf dem bierfest, aber gefühlt mehr "outdoor" als ihr die "hardcore diskutierer"....

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  • Ditschi
    antwortet
    AW: Wildcampen - wer ist schon mal erwischt worden ?

    OT: Hi Ditschi,

    waere nett, wenn Du ein biischen mehr die Kirche im Dorf lassen wuerdest und vielleicht mal kurz reflektierst, was Du damit ueber mich aussagst.
    Das war zwar eine scherzhafte Äußerung, aber reflektiert habe ich, was Deine Äußerungen selbst über Dich aussagen. Wann immer ich hier den undankbaren Part übernehme, die Rechtslage darzustellen, kommt von Dir jedes mal wieder das Loblied auf den " leicht unerlaubten Raum". Deutschland, das Land der verbissenen Verbote. Dagegen Italien, the big Easy. Da kommt alles nicht so drauf an. Abgesehen davon, daß Du Klischees bedienst, geht mir das auf Dauer auf den Keks.
    Das Gegenteil des " leicht unerlaubten Raumes" ist Rechtssicherheit, und von der halte ich aus grundsätzlichen Erwägungen eine ganze Menge.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtssicherheit
    Im übrigen unterscheidest Du, wie viele hier , nicht zwischen der Rechtslage und ihrer Umsetzung. Der Hinweis auf die Rechtslage ist reine Wissensvermittlung. Damit ist noch keinerlei Wertung verbunden. Deshalb ist es einfach nervig, schon dabei ständig unterbrochen zu werden mit dem Hinweis, daß Du den " leicht unerlaubten Raum" viel besser findest.
    Du mags Jura nicht? Ist o.K. Die Auffassung teilst Du mit vielen anderen. Es reicht mir aber, wenn Du es mir einmal sagst.
    Andere sind an Rechtsfragen interessiert, denn sie fragen ja explizit. Und bin bin dann schlicht so freundlich, die Fragen zu beantworten, wenn ich kann. Was mit Arbeit verbunden ist. Das Forum lebt davon, daß user ihr Fachwissen einbringen, in welchem Bereich auch immer. Ich gebe auch gerne zu, daß ich mich freue, wenn ich im Forum etwas beitragen kann und damit anderen meine Profession etwas näher bringen kann. Es ist nicht nur gegenüber meiner Person unhöflich, sondern auch gegenüber den Fragenden, wenn einer immer dazwischen ruft: " Kommt doch alles garnicht so genau darauf an ....." . Noncharlante Späthippiallüren haben ihren Charme, aber schlichte Wissensvermittlung sollte man damit nicht ständig torpedieren.
    Viel OT. Mußte ich aber einmal loswerden.

    Ditschi

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  • khyal
    antwortet
    AW: Wildcampen - wer ist schon mal erwischt worden ?

    Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
    OT: ...sagt die Fifa auch... Khyal, die Stelle von Blatter wird frei...

    Ditschi
    OT: Hi Ditschi,

    waere nett, wenn Du ein biischen mehr die Kirche im Dorf lassen wuerdest und vielleicht mal kurz reflektierst, was Du damit ueber mich aussagst... Meines Wissens habe ich niemand aufgefordert, im grossen Rahmen zu bestechen oder sich bestechen zu lassen o.A.

    Wuerdest Du es denn besser finden, wenn dann demnaechst etliche neue Verbote entstehen, weil es die Leute nicht aushalten, dass sie sich vielleicht irgendwo im nicht 100% abgesicherten rechtlichen Rahmen bewegen ?

    Und es dann explizit 100% klar verboten ist, in Huetten zu uebernachten, damit jeder auch seine Rechtssicherheit hat...

    Das Leben ist halt ein Risiko vielleicht kann man das ja auch bei den Rasthuetten aushalten

    Sieht man ja gerade auch beim Thema T5-Caches und geocaching.com, das wird ja in Zukunft faktisch fast tot sein, mit den neuen, abgesicherten Regeln, na gut dann kommen die neuen T5 halt, ohne 100% rechtlich abgesichert zu sein, auf geocaching.de, ist eh gut wenn da mehr drauf kommen

    Das ist doch genau derselbe Mist, weswegen immer mehr Wanderwege aus den Karten verschwinden, da ja in D dann eine rechtlich sichere 100% Haftung da sein soll.

    In I gab es frueher eine klassse Regelung, unten an alten nicht unterhaltenen Schotterpaessen stand ein "Durchfahrt-Verboten-Schild" und wenn Du daran vorbeigefahren bist, war das halt dein Risiko, wenn irgendwo die Trasse fehlte, oder, wie in meinem Fall ein Stueck mit Dir abgerutscht ist, damit konnten beide Seiten gut leben.

    Und wenn mal Polizei unten stand, war es zu 99% ok und sonst gab es Pallaver und wenn dem Carabineri sein Fruehstuecksei ganz furchtbar geschmeckt hat irgendeine Miniknolle.

    Bis dann halt ein paar deutsche Endurofahrer meinten, da gross rumdiskutieren zu muessen, warum der Italiaener vor ihnen nix bezahlen musste und ein Endurofahrer sich beschwert hat, weil er oben ueber ein paar Erdrutschbrocken gestuerzt ist.

    Jetzt sind viele Paesse mit Schlagbaum abgesperrt, damit es kein Pallaver gibt...
    Zuletzt geändert von khyal; 05.06.2015, 22:12.

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  • Ditschi
    antwortet
    AW: Wildcampen - wer ist schon mal erwischt worden ?

    Zitat Khyal: Stimmt, wir haben ja in D noch nicht genug Verbote
    Bitte nicht die "deutsche Loesung"

    OT: Ich denke wenn man auf einer sicheren rechtlichen Klaerung bestehen wuerde, wuerde es klar darauf hinauslaufen, also wuerde ich vorschlagen, dass doch eher im "leicht unerlaubten Raum zu lassen"
    Ich hatte da am Anfang in Italien gewisse Eingewoehnungsschwierigkeiten, inzwschen finde ich Vieles in Italien deutlich leichter, da da eigentlich fast Alles nicht im schwarz/weissen "rechtlich erlaubt / verboten" sondern halt im "leicht unerlaubten Raum" ist
    OT: ...sagt die Fifa auch... Khyal, die Stelle von Blatter wird frei...

    Ist nicht bös gemeint. Da Schleswig- Holstein 1867 Preußische Provinz wurde, sind einen Schleswig- Holsteiner die preußischen Tugenden näher als der Kölsche Klüngel.

    Ditschi
    Zuletzt geändert von Ditschi; 05.06.2015, 21:07. Grund: Ergänzung

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  • Igelstroem
    antwortet
    AW: Wildcampen - wer ist schon mal erwischt worden ?

    Zitat von khyal Beitrag anzeigen
    Naja ich habe schon haeufiger in nicht LSG/NSG Gegenden, wenn ich mich bei den Betreibern der Rasthuetten "schlau gemacht habe", gelesen, dass sie eben zum Rasten und als Schutz zwischendurch bei Schlechtwetterfronten gedacht sind.
    Davon dass sie auch zum Uebernachten zur Verfuegung gestellt werden, habe ich noch nicht ausserhalb der Alpen oder Spanien gelesen.
    Entsprechend gehoert das Uebernachten in den Rasthuetten nicht zum "bestimmungsgemaessen" Gebrauch (diese Auffassung haben btw alle Jaeger und Foerster, mit denen ich bis jetzt ein Gespraech darueber hatte, geteilt).

    Ist also zumindest nicht klar erlaubt[.]
    OT: Deshalb sollte diese Frage ja auch konkret regional beantwortet werden, wie der umfassende Bildungsauftrag von ODS es verlangt.

    Sowohl am Westweg als auch am Rennsteig ist es Usus, dass die Schutzhütten auch zum Übernachten genutzt werden, ohne dass diese Praxis sanktioniert würde. Das ist auch kein halbgeheimes Spezialwissen, sondern wird z.B. auf Informationsseiten zum Rennsteig (außerhalb von ODS) beiläufig mitgeteilt. Hier bei ODS gibt es ein sehr verdienstvolles Schutzhütten-Wiki zu beiden Wegen, und die Darstellung der einzelnen Hütten hebt ganz auf die Übernachtungseignung ab. Das wäre undenkbar, wenn diese Übernachtungspraxis genauso umstritten wäre wie das Wildcampen.

    Aber es kann eben regional trotzdem unterschiedlich sein, deshalb ist es ein pragmatisch zu handhabendes Informationsthema, das für Streckenwanderer jedenfalls von Belang ist.

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  • khyal
    antwortet
    AW: Wildcampen - wer ist schon mal erwischt worden ?

    Zitat von Igelstroem Beitrag anzeigen
    OT: ...zumal die Frage, in welchen Wanderregionen das Schlafen in Schutzhütten als unproblematisch gilt und in welchen nicht, aus meiner Sicht noch auf konkrete Antworten wartet.
    Naja ich habe schon haeufiger in nicht LSG/NSG Gegenden, wenn ich mich bei den Betreibern der Rasthuetten "schlau gemacht habe", gelesen, dass sie eben zum Rasten und als Schutz zwischendurch bei Schlechtwetterfronten gedacht sind.
    Davon dass sie auch zum Uebernachten zur Verfuegung gestellt werden, habe ich noch nicht ausserhalb der Alpen oder Spanien gelesen.
    Entsprechend gehoert das Uebernachten in den Rasthuetten nicht zum "bestimmungsgemaessen" Gebrauch (diese Auffassung haben btw alle Jaeger und Foerster, mit denen ich bis jetzt ein Gespraech darueber hatte, geteilt).

    Ist also zumindest nicht klar erlaubt


    Zitat von Igelstroem Beitrag anzeigen
    OT: Gelegentlich findet man auch im Wald (z.B. im Schwarzwald) eine Hütte, die dem Anschein nach ein privates Ferienhaus ist. Dann ist z.B. das Areal mehr oder weniger provisorisch eingefriedet, es liegen vielleicht irgendwelche Arbeitsgeräte herum und man erkennt irgendjemandes private Gestaltung des Ortes. In diesem Fall würde ich mich scheuen, auszuprobieren, ob die Tür verschlossen ist oder nicht, egal ob es ein Schild gibt oder nicht.
    ...
    Bei offenen Schutzhütten am Wanderweg (dem häufigsten Fall) würde ich ansonsten von Betretbarkeit ausgehen, wenn es kein Schild gibt, das etwas Gegenteiliges bestimmt.
    OT: Soweit stimme ich mit Dir ueberein.


    Zitat von Igelstroem Beitrag anzeigen
    OT: Und ob dann dort auch übernachtet werden darf, hängt zunächst einmal nicht davon ab, ob es sich um eine Hütte handelt, sondern z.B. davon, ob man sich im Nationalpark befindet.
    OT: Noe, nicht nur, meist sind es eben Huetten, die klar als Rast oder Schutzhuetten bezeichnet und so auch von den Betreibern beschrieben werden. Dann ist es wuerscht, ob es ein Waldgebiet ist, in dem du dich nachts aufhalten darfst, dann darfst Du halt Rasten in der Huette, aber nicht Uebernachten.


    Zitat von Igelstroem Beitrag anzeigen
    OT: Ein Verbotsschild würde diese Frage allerdings beantworten.
    Stimmt, wir haben ja in D noch nicht genug Verbote
    Bitte nicht die "deutsche Loesung"

    OT: Ich denke wenn man auf einer sicheren rechtlichen Klaerung bestehen wuerde, wuerde es klar darauf hinauslaufen, also wuerde ich vorschlagen, dass doch eher im "leicht unerlaubten Raum zu lassen"
    Ich hatte da am Anfang in Italien gewisse Eingewoehnungsschwierigkeiten, inzwschen finde ich Vieles in Italien deutlich leichter, da da eigentlich fast Alles nicht im schwarz/weissen "rechtlich erlaubt / verboten" sondern halt im "leicht unerlaubten Raum" ist und viele Sachen wie rote Ampeln ja eigentlich von Italiaenern eher als unverbindliche Vorschlaege gesehen werden
    Suedtirol moechte ich da mal ausnehmen, aber das ist fuer mich auch nicht Italien und fuer viele Bewohner da nach eigenem Bekunden auch nicht


    Zitat von Igelstroem Beitrag anzeigen
    OT: Irgendwo in einem Reisebericht aus Bayern meine ich vor langer Zeit gelesen zu haben, dass es dort Schutzhütten mit ausdrücklichem Übernachtungsverbot gibt. Falls sie in einem Areal liegen, wo das Nächtigen ohne Zelt ansonsten nicht verboten ist, wäre das allerdings etwas merkwürdig, denn es würde dann bei gutem Wetter ausreichen, sich mit Biwaksack oder sogar Tarp ein paar Meter weiter niederzulegen, um sich etwaiger Strafverfolgung oder einem Ordnungswidrigkeitsverfahren zu entziehen.
    OT: Klar, aber wenn ich mir ueberlege, wie es in vielen Schutzhuetten aussieht, die nicht allzuweit von fahrbaren Wegen weg sind und als Party / Grillzone mit anschliessender Uebernachtung missbraucht werden mit entsprechend Dreck, Schmierereien, angekokelten Balken usw kann ich gut verstehen, dass da die Betreiber und Foerster einen dicken Hals bekommen und dass haeufiger bei Schutzhuetten die Benutzung in verschiedenen Bereichen eingeschraenkt ist.

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  • Igelstroem
    antwortet
    AW: Wildcampen - wer ist schon mal erwischt worden ?

    Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen

    ODS hat einen umfassenden Bildungsauftrag.
    OT: Das werde ich jetzt bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit zitieren.

    Die Schutzhüttendiskussion ist ja eigentlich insgesamt OT und könnte ggf. in einen eigenen Thread ausgelagert werden, zumal die Frage, in welchen Wanderregionen das Schlafen in Schutzhütten als unproblematisch gilt und in welchen nicht, aus meiner Sicht noch auf konkrete Antworten wartet.

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  • Ditschi
    antwortet
    AW: Wildcampen - wer ist schon mal erwischt worden ?

    OT: Früher, als man noch nicht bei ODS war, war das Wandern irgendwie einfacher.
    OT: Stimmt, gilt aber nicht nur für Rechtsfragen, sondern für jede Form Ausrüstung genauso. Kanufahren ohne Schwimmweste? Auf den MontBlanc mit Trailrunnern ? Zelt mit Glasfiberstangen? Läßt sich unendlich fortsetzen....
    ODS hat einen umfassenden Bildungsauftrag.
    Ditschi

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  • Vegareve
    antwortet
    AW: Wildcampen - wer ist schon mal erwischt worden ?

    Zitat von Igelstroem Beitrag anzeigen
    OT: Früher, als man noch nicht bei ODS war, war das Wandern irgendwie einfacher.

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  • Ditschi
    antwortet
    AW: Wildcampen - wer ist schon mal erwischt worden ?

    Zitat Igelstroem: Ist dieser Beitrag zu lang?
    Nein, er ist gut und richtig. Zunächst einmal ist eine Schutzhütte " das befriedete ( eingehegte) Besitztum" eines anderen. Hausfriedensbruch begeht, wer darin " widerechtlich eindringt" . Wenn man bereits drinne ist und aufgefunden wird, ist man ja irgendwann eingedrungen. Macht also keinen Unterschied.

    " Widerechtliches Eindringen" ist das Eindringen gegen den Willen des Berechtigten.

    Der entgegenstehende Wille ist objektives Tatbestandsmerkmal und muß vorhanden sein.

    Die Frage ist, wie ich ihn erfahre?
    Einfach ist es, wenn der Berechtigte ihn erkennbar kundtut, z.B , indem er abschließt; ein Verbotsschild aufhängt; ein Verzeichnis veröffentlich in Wanderkarten und Prospekten mit Öffnungszeiten und Regeln. Da kann durchaus eine Obliegenheit bestehen zur vorherigen Erkundigung.

    Schwierig wird es, wenn der entgegenstehende Wille vorhanden ist, aber nicht deutlich geäußert wird. Das muß er auch nicht.
    Da sagt dann mein Kommentar, Tröndle/Fischer, § 123 StGB, RdNr. 18:

    ....der entgegenstehende Wille kann auch aus den für die konkrete Situation üblichen Verkehrsformen entnommen werden
    Dafür gibt er gleich Beispiele: die offene Tür eines Ladens zu üblichen Geschäftszeiten bedeutet, daß man eintreten soll; die offene Terassentür eines Wohnhauses zu gleichen Zeit sagt das nicht.

    Für die Schutzhütte bedeutet das: kann man aus äußeren Umständen entnehmen ( ausliegendes Gästebuch etc.), daß ein Eintreten willkommen ist? Was ist in der konkreten Situation sozialüblich ? Man sieht also, es gibt -- wie immer bei einem unbestimmten Rechtsbegriff--einen Bereich ohne eindeutige Grenzziehung.
    Das hat Igelström prima auf den Punkt gebracht.
    ( Der juristische Fachbegriff dafür lautet: Parallelwertung der Laiensphäre.)
    Aber noch einmal: auf die " üblichen Verkehrsformen " und " Sozialüblichkeit" greift man erst zurück, wenn die Widerrechtlichkeit auf andere Weise nicht erkennbar ist.

    Hausfriedensbruch hat einen zweiten Tatbestand: das unberechtigte Verweilen. Beispiel: Du bist eingeladen in das Haus eines anderen. Klar, daß Du dann nicht widerrechtlich eingedrungen bist. Jetzt benimmst Du Dich daneben und der Gastgeber fordert Dich auf, zu gehen. Dann wird es Hausfriedensbruch ab dem Moment, wo Du der Auforderung nicht Folge leistest.

    Ditschi

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  • Igelstroem
    antwortet
    AW: Wildcampen - wer ist schon mal erwischt worden ?

    Zitat von Freierfall Beitrag anzeigen
    Gilt es nur als wiederrechtliches Eindringen, wenn mir mitgeteilt wurde (z.B. durch ein Schild), dass übernachten durchs Hausrecht verboten ist, oder auch "rückwirkend" wenn ich aufgefunden wurde und mich da bereits drin befinde? (Hütte ist nicht abschließbar und hat keine entsprechenden Regeln aushängen)
    OT: So ganz verstehe ich nicht, was Du wissen willst. Wieso ist es ›rückwirkend‹, wenn es kein Verbotsschild gibt und Du ›aufgefunden‹ wirst?

    Wahrscheinlich kommt es übrigens auch auf das Vorhandensein einer Tür und etwaiger Außenwände rechtlich nicht an; insofern steht man bei Benutzung irgendwelcher Holzarchitektur an einem Wanderweg immer schon mit einem Bein im Gefängnis.


    Mal im Ernst: Es muss doch möglich sein, über die sozusagen ›gemeinfreie‹ Nutzbarkeit einer Schutzhütte ohne Jurastudium, also gleichsam ›nach allgemeinem Verständnis‹ zu entscheiden. Und tatsächlich ist das auch möglich, wie die Erfahrung zeigt.

    Gelegentlich findet man auch im Wald (z.B. im Schwarzwald) eine Hütte, die dem Anschein nach ein privates Ferienhaus ist. Dann ist z.B. das Areal mehr oder weniger provisorisch eingefriedet, es liegen vielleicht irgendwelche Arbeitsgeräte herum und man erkennt irgendjemandes private Gestaltung des Ortes. In diesem Fall würde ich mich scheuen, auszuprobieren, ob die Tür verschlossen ist oder nicht, egal ob es ein Schild gibt oder nicht.

    In manchen anderen Fällen (ebenfalls im Schwarzwald, z.B. mehrmals am Westweg) ist es so, dass z.B. die Tür unverschlossen ist, es ein Mobiliar und ein paar Einrichtungsgegenstände gibt, aber ein Hüttenbuch ausliegt, in das sich die verschiedensten Wanderer eingetragen haben. In diesem Fall würde ich davon ausgehen, dass ich mich hier aufhalten und ggf. auch übernachten darf, auch ohne den Eigentümer um Erlaubnis zu fragen. Denn normalerweise handelt es sich dann um Hütten, die von lokalen Vereinen in Kooperation mit der Forstbehörde ›betrieben‹ werden, und zwar eben als Schutz-, Rast- und Übernachtungshütte für Wanderer.

    Bei offenen Schutzhütten am Wanderweg (dem häufigsten Fall) würde ich ansonsten von Betretbarkeit ausgehen, wenn es kein Schild gibt, das etwas Gegenteiliges bestimmt. Das ist jetzt hoffentlich keine rechtlich umstrittene Frage, sonst greife ich mir an den Kopf. Daraus, dass da nicht ausdrücklich steht »Betreten durch den Eigentümer erlaubt«, folgt ja nicht, dass das Betreten in der Regel erst einmal als Straftat anzusehen ist.
    Und ob dann dort auch übernachtet werden darf, hängt zunächst einmal nicht davon ab, ob es sich um eine Hütte handelt, sondern z.B. davon, ob man sich im Nationalpark befindet.

    Die einzig interessante Frage, die sich nicht aus der allgemeinen Lebenserfahrung klären lässt, wäre also die, ob in bestimmten Gegenden, wo das freie Nächtigen im Wald verboten wäre (etwa im Harz oder jetzt im Nationalpark Nordschwarzwald), die vorhandenen Schutzhütten gleichwohl zum Übernachten genutzt werden dürfen bzw. dies toleriert wird, sofern man als Wanderer unterwegs ist und die sonstigen Regeln streng einhält. Ein Verbotsschild würde diese Frage allerdings beantworten.

    Irgendwo in einem Reisebericht aus Bayern meine ich vor langer Zeit gelesen zu haben, dass es dort Schutzhütten mit ausdrücklichem Übernachtungsverbot gibt. Falls sie in einem Areal liegen, wo das Nächtigen ohne Zelt ansonsten nicht verboten ist, wäre das allerdings etwas merkwürdig, denn es würde dann bei gutem Wetter ausreichen, sich mit Biwaksack oder sogar Tarp ein paar Meter weiter niederzulegen, um sich etwaiger Strafverfolgung oder einem Ordnungswidrigkeitsverfahren zu entziehen.

    Ist dieser Beitrag zu lang? Ja. Früher, als man noch nicht bei ODS war, war das Wandern irgendwie einfacher.

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  • Freierfall
    antwortet
    AW: Wildcampen - wer ist schon mal erwischt worden ?

    Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
    Widerrechtliches Eindringen oder Verweilen entgegen der Regeln des Inhabers des Hausrechtes wäre keine Owi mehr, sondern als Hausfriedensbruch eine Straftat. Allerdings nur auf Antrag des Eigentümers/ Besitzers verfolgbar. Reines Antragsdelikt.
    Ditschi
    Gilt es nur als wiederrechtliches Eindringen, wenn mir mitgeteilt wurde (z.B. durch ein Schild), dass übernachten durchs Hausrecht verboten ist, oder auch "rückwirkend" wenn ich aufgefunden wurde und mich da bereits drin befinde? (Hütte ist nicht abschließbar und hat keine entsprechenden Regeln aushängen)

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  • Cyrus2010
    antwortet
    AW: Wildcampen - wer ist schon mal erwischt worden ?

    Vor ein paar Jahren sind ein Kumpel und ich den Rothaatstieg gewandert und wir haben in den Schutzhütten am Wegsrand genächtigt. Eines Nachts kam ein Auto an, wir sind davon beide aufgewacht. Nicht gesehen, aber gehört haben wir wie Hund und Waffe (es wurde der Verschuss geprüft/betätigt und dann geladen) ausgepackt wurden. Wir dachten, wir müssten nun mitten in der Nacht weiter. Aber es geschah nichts.
    Beim Frühstück draußen vor der Hütte kam der (scheinbar) selbe Herr wieder, immerhin ging er zu dem 200m weiter geparkten Auto. Es war der Jagdpächter. Wir grüßten freundlich woraus sich ein nettes Gespräch entwickelte. Er war eher sichtlich erfreut, dass junge Menschen noch raus in die Natur gehen und dort Zeit verbringen.

    Also sind wir wohl "erwischt" worden. Aber wie bereits oft beschrieben, haben wir alles belassen wie wir es vor fanden. Ob die Geschichte anders ausgegangen wäre hätten wir neben der Hütte gezeltet? In diesem konkreten Fall denke ich nicht, aber ob es rechtlich einwandfrei war... ich denke, das war es ebenfalls nicht.

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  • hungerast
    antwortet
    AW: Wildcampen - wer ist schon mal erwischt worden ?

    Ich muss sagen, dass ich mich über manche "Preisangaben" für Strafen schon wundere. Ich habe mal an einem Strand des Nationalparks "Vorpommersche Boddenlandschaft" übernachtet. Bin dann aber früh aufgestanden (5.30) und habe nach dem Frühstück gleich Zelt und Co. zusammengepackt. Prompt stand um 6.30 der Ranger da. Der hatte gerade zwei Jungs abkassiert, die ein wenig entfernt noch im Zelt schnarchten. Mich beglückwünschte er zu meiner "frühe-Vogel-fängt-Wurm"-Haltung und meinte, er könne mir ja nix nachweisen, weswegen ich jetzt um die 30€ herumkomme.
    Das heißt also, dass Wildcampen im Nationalpark unwesentlich mehr kostet als so mancher Campingplatz.

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  • Ditschi
    antwortet
    AW: Wildcampen - wer ist schon mal erwischt worden ?

    Schutzhütten haben einen Eigentümer oder, falls vermietet oder verpachtet, einen Besitzer. Der bestimmt den Gebrauch aufgrund seines Hausrechtes. In den Naturschutzgesetzen wirst Du dazu wohl nichts finden. Mir ist zumindest nicht bekannt, daß die in den Normen Erwähnung finden. Bauordnungsrechtlich bedürfen sie sicherlich, wie alle Bauwerke, einer Baugenehmigung. Das ist aber Sache des Eigentümers und muß den Wanderer nicht kümmern. Ist das Ding genehmigt und steht, gilt nur noch das Hausrecht.
    Widerrechtliches Eindringen oder Verweilen entgegen der Regeln des Inhabers des Hausrechtes wäre keine Owi mehr, sondern als Hausfriedensbruch eine Straftat. Allerdings nur auf Antrag des Eigentümers/ Besitzers verfolgbar. Reines Antragsdelikt.
    Ditschi
    Zuletzt geändert von Ditschi; 31.05.2015, 20:07. Grund: Ergänzung

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  • Freierfall
    antwortet
    AW: Wildcampen - wer ist schon mal erwischt worden ?

    Zitat von Torres Beitrag anzeigen
    OT:
    Problematisch wird es nun in Gebieten Deutschlands, wo es zwar Wanderwege gibt, aber keine Wanderwegsinfrastruktur, weil z.B. kein Angebot an Schutzhütten [...]
    OT: Wie sieht das eig. formal rechtlich mit Schutzhütten aus? Klar, wenn da ein Schild hängt "übernachten Verboten" ist das wohl Hausrecht des Betreibers (Gemeinde/Örtlicher Wanderverein) - und wenn da nix ist? Wenn mich da jemand rauswerfen will werde ich mich zwar sicher nicht auf irgendwelche Paragraphen berufen, habe aber auch nie was dazu gefunden, wo stünde dass denn dann? Im Waldgesetz der Länder jedenfalls nicht.

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  • Torres
    antwortet
    AW: Wildcampen - wer ist schon mal erwischt worden ?

    OT:
    Durchreisende und unter freiem Himmel nächtigende Menschen sind nicht überall erwünscht.
    In weniger dicht besiedelten Gegenden eher Normalität.
    Ob Durchreisende und unter freiem Himmel nächtigende Menschen erwünscht sind oder nicht, ist genaugenommen nicht die Frage. Sonst könnten ja Eigentümer von Wald anderen das Übernachten erlauben, selbst wenn es offiziell verboten ist.

    Grundsätzlich tangiert das Nächtigen im Freien Eigentumsrechte privater oder öffentlicher Besitzer, die bereits beim Betreten und noch mehr beim Übernachten eines Fremden nicht frei über den Grund und Boden in ihrem Sinne verfügen können. Demgegenüber steht aber das (teils traditionelle) Recht von Menschen, sich in der freien Natur aufzuhalten. Insofern gibt es in vielen Ländern schon ein gewisses Grundrecht für Durchreisende. Auf dieser Basis werden die Eigentumsrechte des Eigentümers beschnitten, um anderen Menschen Zugang zur Natur zu gewährleisten. Das können Wegerechte sein, wie z.B. in England (klick) oder auch Übernachtungsrechte sein, wie in Skandinavien.

    Dennoch setzt auch das Jedermannsrecht Grenzen, wenn es sich um landwirtschaftliche Flächen oder um den engeren Privatbereich des Eigentümers handelt, angegeben z.B. in Abstand zu Häusern. Häufen sich diese privaten Bereiche durch dichtere Besiedlung, ist relativ klar, dass dort Nächtigen nicht mehr pauschal möglich ist. In bestimmten Fällen greift nun wiederum die individuelle Zustimmung des Grundeigentümers, die auf Nachfragen von Ort erteilt werden kann. Hier kommt es dann tatsächlich auf das "erwünscht" an. In anderen Fällen darf auch der Grundeigentümer die Erlaubnis nicht erteilen, selbst wenn er nichts dagegen hätte.
    Problematisch wird es nun in Gebieten Deutschlands, wo es zwar Wanderwege gibt, aber keine Wanderwegsinfrastruktur, weil z.B. kein Angebot an Schutzhütten, Gasthäusern, Pilgerunterkünften etc. (mehr) besteht. Hier kann der Wanderer trotz gegenteiliger Rechtssprechung gezwungen sein, abseits der Wege zu nächtigen. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass in diesem Fall für Wanderer Konsequenzen zu befürchten wären. Bei Radfahrern könnte das schon anders sein, denn denen ist es zuzumuten, die 6 oder 10 km zur nächsten legalen Übernachtungsmöglichkeit zu radeln oder die Strecke entsprechend zu planen.

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  • Ditschi
    antwortet
    AW: Wildcampen - wer ist schon mal erwischt worden ?

    Vielleicht sollte man an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, daß die Schweden seit längerem diskutieren, ihr Jedermannsrecht wieder einzuschränken, weil seine Regeln durch Touristen häufig mißachtet werden mit negativen Folgen für die Natur. Das wäre natürlich schade.
    Ich lese aufmerksam unsere Reiseberichte aus fernen Ländern. Mir entgeht insbesondere nicht, was die Reisenden von Restriktionen berichten betreffend Betretungsrechte, Wildcampen etc. . Strenge Regeln gibt es überall, selbst dort, wo man es kaum vermutet. Auch das skandinavische Jedermannsrecht ist keinesfalls regellos, wie Torres richtig ausführte. Wir können uns in D eigentlich nicht beklagen, außer, daß wir kein bundeseinheitliches Recht haben und etwas unter der föderalistischen Rechtszersplitterung leiden.
    @ Radfahrer, das mit der " Immunität" habe ich auch nicht verstanden.
    Ditschi

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  • Ultraheavy
    antwortet
    AW: Wildcampen - wer ist schon mal erwischt worden ?

    Zitat von Radfahrer Beitrag anzeigen
    Mal ganz naiv gefragt:
    Gibt es eigentlich kein Gesetz, welches Durchreisenden Immunitaet einraeumt. Sozusagen als Grundrecht.
    Durchreisende und unter freiem Himmel nächtigende Menschen sind nicht überall erwünscht.
    In weniger dicht besiedelten Gegenden eher Normalität. In Finnland ist die Campingplatzdichte eher gering und trotzdem ist jeder wenn er kann in der Natur unterwegs.

    Wenn man sich angemessen verhält (im Sommer kein offenes Feuer in Wäldern, LNT) und niemanden stört oder ein Notfall vorvorliegt (z.B. unerwarteter Wetterumschwung), wird wildcampen auch schon mal akzeptiert.

    In Mitteleuropa ist der nächste Campingplatz (zumindest theoretisch) nie weit entfernt.
    Zuletzt geändert von Ultraheavy; 31.05.2015, 17:12. Grund: Ich kaufe zwei "i"

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