Naturpark vs. Naturschutzgebiet

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  • m8r
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    • 16.05.2009
    • 245
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    • Meine Reisen

    Naturpark vs. Naturschutzgebiet

    Hallo,

    wie hoffentlich allen bekannt ist ja das Biwakieren in Naturschutzgebieten absolut verboten (ich glaube, man kann das mal so allgemein sagen), was ich aus vielerlei Gründen sehr sinnvoll finde und respektieren möchte.

    Wie ist es aber mit sog. "Naturparks", wenn man sich die normale Google Maps-Ansicht von Brandenburg anschaut, sind dort alle diese grünen Bereichn nämlich welche. Sind diese Gebiete a) rechtlich und b) aus Respekt vor der Natur den Naturschutzgebieten im engeren Sinne gleich oder ähnlich? Oder ist das eine andere Regelungsebene?

    Danke und viele Grüße

  • Ditschi
    Freak

    Liebt das Forum
    • 20.07.2009
    • 12369
    • Privat

    • Meine Reisen

    #2
    AW: Naturpark vs. Naturschutzgebiet

    http://m.schuelerlexikon.de/bio_abi2...utzgebiete.htm

    Ditschi

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    • Schmusebaerchen
      Alter Hase
      • 05.07.2011
      • 3388
      • Privat

      • Meine Reisen

      #3
      AW: Naturpark vs. Naturschutzgebiet

      Am Besten du informierst dich auf der entsprechenden Seite des Parkes.
      Nützliche Wiki Seiten: Leitfaden für Einsteiger, Packlisten
      UGP-Mitglied Index 860

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      • cane

        Alter Hase
        • 21.10.2011
        • 4401
        • Privat

        • Meine Reisen

        #4
        AW: Naturpark vs. Naturschutzgebiet

        Laut http://wild-campen.de/rechtslage-in-deutschland/ ist es in Deutschland generell verboten.

        Bin mir aber sicher die Forumsuche findet ausgiebige Diskussionen dazu.

        mfg
        cane

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        • ronaldo
          Freak
          Moderator
          Liebt das Forum
          • 24.01.2011
          • 11972
          • Privat

          • Meine Reisen

          #5
          AW: Naturpark vs. Naturschutzgebiet

          Zitat von cane Beitrag anzeigen
          Laut http://wild-campen.de/rechtslage-in-deutschland/ ist es in Deutschland generell verboten.

          Bin mir aber sicher die Forumsuche findet ausgiebige Diskussionen dazu.

          mfg
          cane

          <gääähn...>

          Ein Blick ins Impressum der von dir verlinkten Seite hätte dir gezeigt, dass der Urheber juristisch komplett unbedarft ist und lediglich hobbymäßig Info zusammenträgt, ich zitiere "...da ich mich selbst sehr für Wild Campen interessiere und eine Plattform im Internet für Gleichgesinnte schaffen möchte..." Zitat Ende.

          Noch Fragen? Soviel zum Thema "seriöse Quellen".

          Kommentar


          • cane

            Alter Hase
            • 21.10.2011
            • 4401
            • Privat

            • Meine Reisen

            #6
            AW: Naturpark vs. Naturschutzgebiet

            Ich guck nicht so oft ins Impressum von Webseiten

            Vielleicht postest Du dann eine Quelle in der alles richtig beschrieben ist wenn Du dich mit dem Thema auskennst.

            Danke,
            cane

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            • hotdog
              Freak

              Liebt das Forum
              • 15.10.2007
              • 16106
              • Privat

              • Meine Reisen

              #7
              AW: Naturpark vs. Naturschutzgebiet

              Es gibt hier einen, der sich regelmässig die Finger wund tippt, wenn es um Wildcampen in Deutschland geht.
              Arrivederci, farewell, adieu, sayonara WAI! "Ja, wo läuft es denn? Wo läuft es denn hin?"

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              • ronaldo
                Freak
                Moderator
                Liebt das Forum
                • 24.01.2011
                • 11972
                • Privat

                • Meine Reisen

                #8
                AW: Naturpark vs. Naturschutzgebiet

                Zitat von hotdog Beitrag anzeigen
                Es gibt hier einen, der sich regelmässig die Finger wund tippt, wenn es um Wildcampen in Deutschland geht.

                ... und eben dieser verlinkt auch zuverlässig die Seite vivalranger.com, die alle am Thema interessierten ODSler für (juristisch) seriös befunden, auswendig gelernt und netterweise weiterempfohlen haben.
                Insofern muss nicht in jedem Ast das Rad neu erfunden werden, nur sei mir erlaubt, unermüdlich wenn auch gelegentlich flapsig - mea maxima culpa - auf verbreitete Falschaussagen hinzuweisen, Michael Kohlhaas lässt grüßen...

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                • cane

                  Alter Hase
                  • 21.10.2011
                  • 4401
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #9
                  AW: Naturpark vs. Naturschutzgebiet

                  Klasse, da ists ja wirklich toll beschrieben

                  mfg
                  cane

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                  • Abt
                    Lebt im Forum
                    • 26.04.2010
                    • 5726
                    • Unternehmen

                    • Meine Reisen

                    #10
                    AW: Naturpark vs. Naturschutzgebiet

                    Zitat von hotdog Beitrag anzeigen
                    Es gibt hier einen, der sich regelmässig die Finger wund tippt, wenn es um Wildcampen in Deutschland geht.
                    Ich bin mir aber nicht sicher, ob er es jemals selbst getan hat

                    Ich habe es immer wieder getan und werde es auch nimmer mehr lassen.

                    Kommentar


                    • hotdog
                      Freak

                      Liebt das Forum
                      • 15.10.2007
                      • 16106
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #11
                      AW: Naturpark vs. Naturschutzgebiet

                      Zitat von Abt Beitrag anzeigen
                      Ich bin mir aber nicht sicher, ob er es jemals selbst getan hat
                      Ist ja auch nicht unbedingt notwendig, um die rechtliche Situation beurteilen zu können
                      Arrivederci, farewell, adieu, sayonara WAI! "Ja, wo läuft es denn? Wo läuft es denn hin?"

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                      • Chouchen
                        Freak

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                        • 07.04.2008
                        • 20009
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #12
                        AW: Naturpark vs. Naturschutzgebiet

                        Zitat von Abt Beitrag anzeigen
                        Ich bin mir aber nicht sicher, ob er es jemals selbst getan hat

                        Ich habe es immer wieder getan und werde es auch nimmer mehr lassen.
                        Es geht nicht darum, ob man's macht oder lässt, schlecht findet oder gut heisst, alle für Spießer hält, die es lassen, sich selbst als obercooler Aushilfsrevoluzzer sieht, weil man es macht oder alle für rücksichtslose Umweltsäue, die es machen und sich selbst einen Heiligenschein aufsetzt weil man's lässt oder oder oder
                        Es geht einzig und allein um die in D gültige Rechtslage. Ist das soooo schwer zu verstehen und muss jedes Mal diese Fass aufgemacht werden?!?!?
                        "I pity snails and all that carry their homes on their backs." Frodo Baggins

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                        • Ditschi
                          Freak

                          Liebt das Forum
                          • 20.07.2009
                          • 12369
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          #13
                          AW: Naturpark vs. Naturschutzgebiet

                          Zitat Abt: Ich bin mir aber nicht sicher, ob er es jemals selbst getan hat
                          Aber ja: in D beim Kanufahren in SL-H. Ist erlaubt. Sonst in Schweden. Ist auch erlaubt. Zumeist gehe ich aber auf Campingplätze, wenn auch nur auf die, auf denen man steht vergleichbar dem Wildcampen. Profitiere dabei von der Infrastruktur und schädige niemanden. Den Gedanken alleine, da könnte jemand kommen und mich anmachen oder verjagen, finde ich stressig. Da mögen andere ein dickeres Fell haben. Ist ihre Sache.
                          Gruß Ditschi

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                          • Igelstroem
                            Fuchs
                            • 30.01.2013
                            • 1888
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            #14
                            AW: Naturpark vs. Naturschutzgebiet

                            Abgesehen von der sicher sinnvollen vivalranger-Verlinkung gibt es auch noch die Möglichkeit, die Frage des TO zusammenfassend direkt zu beantworten.

                            (1) Ja, die Begriffe Naturpark und Landschaftsschutzgebiet bezeichnen eine andere Regelungsebene bzw. verweisen auf andere Schutzzwecke. Das Nächtigen (bzw. in Brandenburg auch das Zelten in der freien Landschaft außerhalb des Waldes) ist im Naturpark nicht grundsätzlich verboten.

                            (2) Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin: In der Schutzzone I (Kernzone) und in der Schutzzone II (übrige Naturschutzgebiete) sind Nächtigen und Zelten natürlich verboten, in den Schutzzonen III und IV hingegen nicht bzw. nur im sonst üblichen Umfang.

                            (3) Brandenburg hat für das Zelten abseits von Campingplätzen zurzeit die liberalste Regelung aller Bundesländer. Nichtmotorisierte Wanderer dürfen außerhalb des Waldes auf nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen für eine Nacht ein Zelt aufschlagen, und zwar unter Umständen auch ohne Genehmigung des Eigentümers. Genauer steht es im Naturschutzgesetz sowie im Waldgesetz des Landes bzw. bei Vivalranger; ich rekapituliere das hier nur aus dem Kopf.
                            Für den Wald gilt in Brandenburg eine nichtpraktikable Gestattungsregelung: Der Waldbesitzer darf das Zelten für eine Nacht erlauben, muss aber diese Genehmigung vorher der unteren Forstbehörde anzeigen.

                            (4) Die Websites der Naturparks sind im Allgemeinen von Marketinggeschwätz geprägt und liefern kaum rechtliche Informationen. Falls man bei gezieltem Googeln keinen Erfolg hat (auf Anhieb ist es mir z.B. nicht gelungen, die Rechtsgrundlage des Naturparks Barnim im Netz zu finden), sollte man die entsprechende Verwaltung mit einer E-Mail belästigen. Dann bekommt man meistens keine instruktive Auskunft des Typs »Ja, Sie können das mit dem Wildcampen so und so machen«, wohl aber einen Haufen PDFs mit Gesetzen und Verordnungen. Grundsätzlich gibt es für jedes Schutzgebiet (Naturpark, Biosphärenreservat, Naturschutzgebiet) ein Gesetz oder eine Verordnung, aus der man die spezifischen Regelungen, die über das Allgemeine des Naturschutzgesetzes und des Waldgesetzes hinausgehen, entnehmen kann.
                            Zuletzt geändert von Igelstroem; 30.04.2014, 16:17.
                            Lebe Deine Albträume und irre umher

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                            • Ditschi
                              Freak

                              Liebt das Forum
                              • 20.07.2009
                              • 12369
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              #15
                              AW: Naturpark vs. Naturschutzgebiet

                              Zitat Igelstroem: (3) Brandenburg hat für das Zelten abseits von Campingplätzen zurzeit die liberalste Regelung aller Bundesländer. Nichtmotorisierte Wanderer dürfen außerhalb des Waldes auf nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen für eine Nacht ein Zelt aufschlagen, und zwar unter Umständen auch ohne Genehmigung des Eigentümers.
                              Hatte, nicht hat. Ist überholt und jüngst wieder geändert worden. vivelranger hat es noch nicht eingepflegt.

                              Seit 1.2.2013 lautet die Regel leider so:

                              (4)
                              Zelte oder sonstige bewegliche Unterkünfte (Wohnwagen) dürfen in der freien Landschaft unbeschadet weitergehender Vorschriften außerhalb von öffentlichen Straßen und Plätzen nur auf einem Zelt- oder Campingplatz aufgestellt und benutzt werden. Zelte von Fuß-, Rad-, Reit- und Wasserwanderern und -wanderinnen dürfen auch auf Biwakplätzen, die eine Gemeinde im Rahmen der sonstigen naturschutzrechtlichen Vorschriften und mit Gestattung des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin in der freien Landschaft ausgewiesen hat, aufgestellt undbenutzt werden.

                              http://www.mugv.brandenburg.de/cms/m...bgnatschag.pdf

                              Also, in Brandenburg nur noch auf ausgewiesenen Biwakplätzen. Ein Rückschritt, aber wohl der Trend.

                              ( Jetzt habe ich wieder wunde Finger)

                              Ditschi

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                              • Schmusebaerchen
                                Alter Hase
                                • 05.07.2011
                                • 3388
                                • Privat

                                • Meine Reisen

                                #16
                                AW: Naturpark vs. Naturschutzgebiet

                                OT: Ups, was ist denn hier los

                                Ausnahmen bestätigen die Regel...Biwakieren ist von offizieller Stelle manchmal gestattet. Findet man aber halt nur auf den offiziellen Seiten der Parks und auch nicht gleich in fetter Schrift auf der Startseite. Deswegen von mir auch kein Link. Ist teils Absicht der Verwaltungen, damit es beim Biwakieren bleibt und nicht zum Campieren wird. Campieren, übernachten und biwakieren darf man auch nicht als einen Begriff zusammenfassen. Deutschlandweite Seiten können natürlich nur allgemein schreiben "Campieren verboten".
                                Nützliche Wiki Seiten: Leitfaden für Einsteiger, Packlisten
                                UGP-Mitglied Index 860

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                                • champ
                                  Anfänger im Forum
                                  • 13.06.2012
                                  • 32
                                  • Privat

                                  • Meine Reisen

                                  #17
                                  AW: Naturpark vs. Naturschutzgebiet

                                  Interessant zu wissen! Ich hab mir nämlich die gleiche Frage auch schon mal gestellt :-) Hätte aber nicht gedacht, dass es dann trotzdem so viele unterschiedliche Regelungen gibt...
                                  Wer nicht kämpft hat schon verloren.

                                  Kommentar


                                  • Igelstroem
                                    Fuchs
                                    • 30.01.2013
                                    • 1888
                                    • Privat

                                    • Meine Reisen

                                    #18
                                    AW: Naturpark vs. Naturschutzgebiet

                                    Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                    Hatte, nicht hat. Ist überholt und jüngst wieder geändert worden.
                                    Danke für die Korrektur. Ich sehe schon – als Wanderer sollte man die einschlägigen Amtsblätter abonnieren, um auf dem neusten Stand zu bleiben.

                                    OT: Was den ›Trend‹ angeht, hatte ich bei meinen letzten Touren den Eindruck, dass zwischen der Rechtslage und ihrer Wahrnehmung durch die einheimische Bevölkerung gewisse Diskrepanzen bestehen. In Brandenburg habe ich, wie berichtet, mit einem Ortsvorsteher gesprochen, dessen Sohn Rechtsanwalt ist und der deshalb (sic!) der Meinung war, campen dürfe man ja überall.
                                    Im Schwarzwald bin ich mehrmals gefragt worden, ob ich denn ein Zelt dabei habe; und zwar nicht in dem Sinne von »Tun Sie etwa etwas Verbotenes?«, sondern in dem Sinne von »Wie handhaben Sie das praktisch?« Man würde also auf dieser Grundlage z.B. nicht vermuten, dass es einen Trend zur Gesetzesverschärfung deshalb gibt, weil es in den touristischen Regionen zunehmend Unmut über Wildcamper gäbe.

                                    Disclaimer: Ich schreibe das nicht, um alte moralische Grundsatzdiskussionen aufzuwärmen. Es gehört auch nicht im engeren Sinne zur Rechtslage; deshalb OT.
                                    Zuletzt geändert von Igelstroem; 30.04.2014, 17:10.
                                    Lebe Deine Albträume und irre umher

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                                    • m8r
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                                      • 16.05.2009
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                                      #19
                                      AW: Naturpark vs. Naturschutzgebiet

                                      Danke u.a. Igelstroem und Ditschi für die Beantwortung meiner Frage. Ich hatte natürlich versucht, all die Threads zu lesen, gerade bzgl. Brandenburg war es aber verwirrend, was der allerletzte Stand ist.

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                                        #20
                                        AW: Naturpark vs. Naturschutzgebiet

                                        Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                        Also, in Brandenburg nur noch auf ausgewiesenen Biwakplätzen. Ein Rückschritt, aber wohl der Trend.
                                        Ditschi

                                        Sicher?

                                        In §22 (1) BbgNatSchAG steht noch
                                        [...]Fuß-, Rad-, Reit- und Wasserwanderer sowie -wanderinnen dürfen in der freien Landschaft für eine Nacht Zelte aufstellen[...]
                                        In §22 (4) BbgNatSchAG dann eben
                                        [...]Zelte von Fuß-, Rad-, Reit- und Wasserwanderern und -wanderinnen dürfen auch auf Bi-wakplätzen, die eine Gemeinde im Rahmen der sonstigen naturschutzrechtlichen Vorschriften und mit Gestattung des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin in der freien Landschaft ausgewiesen hat, aufgestellt und benutzt werden.
                                        Ich würde es wieder so deuten, das eine Nacht in der freien Landschaft erlaubt ist. Ich habe den Eindruck das Absatz 4 nur die Ausnahme macht für Plätze wo längerfristiges aufstellen auch ok ist. Bzw eben erlaubt das dafür nicht zwingend Campingplätze nötig sind, wie für alle anderen Camper.

                                        P.S.: noch zur Ausgangsfrage. Es sollte für alle Brandenburger Naturparks eine eigene Verwaltung geben, oft eigentlich auch Inforzentren. Besonders die Infozentren können da sicher Auskunft geben.

                                        Der Begriff Naturpark an sich bietet keine Aussage über den Schutzstatus sondern nur über den Zweck:

                                        § 27 BNatSchG
                                        Naturparke

                                        (1) Naturparke sind einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die
                                        1. großräumig sind,
                                        2. überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind,
                                        3. sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird,
                                        4. nach den Erfordernissen der Raumordnung für Erholung vorgesehen sind,
                                        5. der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird und
                                        6. besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern.

                                        (2) Naturparke sollen entsprechend ihren in Absatz 1 beschriebenen Zwecken unter Beachtung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege geplant, gegliedert, erschlossen und weiterentwickelt werden.
                                        Zuletzt geändert von ryo; 24.05.2014, 13:39.

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