AW: Gesetzesänderungen zum Wildcampen in Deutschland
Unberechtigtes Verlasssen ist verboten.
Da braucht es keinen zusätzlichen Hinweis ob es Nacht ist oder ob das Wild gestört wird.
Die Frage ist wann ist man berechtigt den Weg zu verlassen und wann ist man unberechtigt.
Darüber sagt der Gesetzestext nichts aus.
Wenn ich berechtigt bin dann darf ich das auch Nachts und darf dabei das Wild stören.
Zitat von WML
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Da braucht es keinen zusätzlichen Hinweis ob es Nacht ist oder ob das Wild gestört wird.
Die Frage ist wann ist man berechtigt den Weg zu verlassen und wann ist man unberechtigt.
Darüber sagt der Gesetzestext nichts aus.
Wenn ich berechtigt bin dann darf ich das auch Nachts und darf dabei das Wild stören.
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