Zitat von Taunuswanderer
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Der Rest eher umständlich.
Problematisch könnten die dort angelegten Wege und Sicherungen sein. Wenn diese offiziellen Charakter haben, könnte da möglicher Weise schon eine Wegesicherungspflicht auf den Neueigentümer übergehen. Dann wirds teuer.
Und wenns doof läuft sind diese Wege auch noch vor waldtypschen Gefahren zu bereinigen. Kennt jemand die sächsischen Waldgesetzte dazu?
In Franken (und Restbayern) wäre man z. B. in der Pflicht waldtypische Gefahren an Stellen zu beseitigen, welche man zum verweilen anlegt. Sprich: Eine Bank für Wanderer aufbauen, ein Ast fällt auf Wanderer. ->Waldbesitzer in der Pflicht.
Diese Verfplichtung entfällt im restlichen, üblichen Wald. Da gilt: waldtypsche Gefahren sind von Besuchern zu akzeptieren. Dafür gibts aber das Waldbetretungsrecht.
Ansonsten: Hat schon jemand geboten?
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