AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?
Das Befahren eines Flusses mit einem Kanu ist vom Gemeingebrauch umfaßt. Zugunsten des Naturschutzes kann der Gemeingebrauch eingeschränkt werden. Gesetzliche Grundlagen finden sich in den Naturschutzgesetzen. Aufgrund dieser Gesetze können Befahrensregeln erlassen werden. Dies geschieht in Form von Rechtsverordnungen, Satzungen oder Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung.
Vor dem Gesetz und im Verwaltungshandeln sollten alle Bürger gleich sein. Hier werden Bürger, nämlich Mitglieder des DKV, bevorzugt. Deutlich wird das eigentlich bislang nur an einer Stelle, nämlich im Beitrag 17 von ryo. Selbst wenn der DKV sich rechtspolitisch einbringt und für die Kanuten im Normgebungsverfahren Erleichterungen erreicht, dann dürfte er m.E. diese Erleichterungen nur für alle Kanuten erreichen, keinesfalls nur für Mitglieder. Da ich aber die offizielle Begründung für die Ungleichbehandlung nicht kenne ( Ratespiele helfen nicht) , bleibe ich im Konjunktiv: in der Priviligierung der Mitglieder eines privaten Vereins in einer Rechtsnorm oder einer Allgemeinverfügung könnte ein Verstoß gegen den Gleichheitsatz gesehen werden.
Was tun? Hier ein paar Vorschläge:
1. Sich nicht aufregen.
2. Sich aufregen.
3. DKV- Mitglied werden. ( So wie ich. Habe ich schon erwähnt, daß mir die Bevorzugung gefällt?)
4. Rechtspolitisch aktiv werden, Bürgerinitiative bilden, Petition einreichen, demonstrieren
5: Beratungshilfeschein beim Sozialamt holen und dem hocherfreuten Uli G. ein Mandat erteilen zur Klage
Den Rat, Befahrensregeln zu mißachten, erteile ich bewußt nicht. Solange sie da sind, sind sie gültig.
Gruß Ditschi
Das Befahren eines Flusses mit einem Kanu ist vom Gemeingebrauch umfaßt. Zugunsten des Naturschutzes kann der Gemeingebrauch eingeschränkt werden. Gesetzliche Grundlagen finden sich in den Naturschutzgesetzen. Aufgrund dieser Gesetze können Befahrensregeln erlassen werden. Dies geschieht in Form von Rechtsverordnungen, Satzungen oder Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung.
Vor dem Gesetz und im Verwaltungshandeln sollten alle Bürger gleich sein. Hier werden Bürger, nämlich Mitglieder des DKV, bevorzugt. Deutlich wird das eigentlich bislang nur an einer Stelle, nämlich im Beitrag 17 von ryo. Selbst wenn der DKV sich rechtspolitisch einbringt und für die Kanuten im Normgebungsverfahren Erleichterungen erreicht, dann dürfte er m.E. diese Erleichterungen nur für alle Kanuten erreichen, keinesfalls nur für Mitglieder. Da ich aber die offizielle Begründung für die Ungleichbehandlung nicht kenne ( Ratespiele helfen nicht) , bleibe ich im Konjunktiv: in der Priviligierung der Mitglieder eines privaten Vereins in einer Rechtsnorm oder einer Allgemeinverfügung könnte ein Verstoß gegen den Gleichheitsatz gesehen werden.
Was tun? Hier ein paar Vorschläge:
1. Sich nicht aufregen.
2. Sich aufregen.
3. DKV- Mitglied werden. ( So wie ich. Habe ich schon erwähnt, daß mir die Bevorzugung gefällt?)
4. Rechtspolitisch aktiv werden, Bürgerinitiative bilden, Petition einreichen, demonstrieren
5: Beratungshilfeschein beim Sozialamt holen und dem hocherfreuten Uli G. ein Mandat erteilen zur Klage
Den Rat, Befahrensregeln zu mißachten, erteile ich bewußt nicht. Solange sie da sind, sind sie gültig.
Gruß Ditschi
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