"Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

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  • Enja
    Alter Hase
    • 18.08.2006
    • 4778
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    • Meine Reisen

    #41
    AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

    1974 habe ich meine Karriere als Kanutin begonnen. Habe mir ein Faltboot gekauft und es in der Garage meiner Eltern gelagert. Und war auf diversen Flüssen unterwegs.

    Auf meinem Hausfluss gab es damals überhaupt keine Beschränkungen. Bei zu wenig Wasser ging eben nichts mehr.

    Der Betrieb nahm von Jahr zu Jahr zu. Irgendwann gab es Naturschutzregeln. Die wurden dann auch beachtet. Und die wurden kontrolliert. Jetzt fragt mich nicht, von wem.

    Heute heißt es:

    Mindestens ein Teilnehmer muß die Sicherheits- und Ökoschulung des DKV nachweisen können.
    Neben diversen anderen, hauptsächlich zeitlichen und auf den Wasserstand bezogenen Einschränkungen. Das finde ich gröblichst in Ordnung. Wenn man sich natürlich fragen könnte, ob es unbedingt eine DKV-Schulung sein muss oder nicht vielleicht auch andere Anbieter denkbar wären. Und natürlich, ob man an diesen Schulungen teilnehmen kann, ohne Mitglied zu sein. Denn eintreten will ich immer noch nicht.

    Nachgesehen: Angebot für alle Interessierten. Kostenlos.

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    • Christian J.
      Lebt im Forum
      • 01.06.2002
      • 9261
      • Privat

      • Meine Reisen

      #42
      AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

      OT: Vielleicht hilft das den hier Engagierten als Hinweis: Für das Klettern in der Böhmischen Schweiz gelten parallele Regeln. Man muss Mitgleid in einem Alpenverband sein.
      "Er hat die Finsternis der Latrinen ertragen, weil in der Scheiße nach Mitternacht sich manchmal die Sterne spiegelten"
      Durs Grünbein über den Menschen

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      • Goettergatte
        Freak

        Liebt das Forum
        • 13.01.2009
        • 27486
        • Privat

        • Meine Reisen

        #43
        AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

        Christian, dein Post ist nicht ganz OT!

        Es heist wirklich "in einem..."?

        Das ist ein erheblicher Unterschied, als "ein bestimmter".
        Wenn jeder Kanu- oder Wanderpaddelverein, oder auch Umwelt und Outdoorsportverein, befreit wäre, wär ja nichts zu meckern,
        aber die Spezifizierung auf einen bestimmten Verein, bringt das gewisse Geschmäckle.
        "Wärme wünscht/ der vom Wege kommt----------------------
        Mit erkaltetem Knie;------------------------------
        Mit Kost und Kleidern/ erquicke den Wandrer,-----------------
        Der über Felsen fuhr."________havamal
        --------

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        • Prachttaucher
          Freak

          Liebt das Forum
          • 21.01.2008
          • 11919
          • Privat

          • Meine Reisen

          #44
          AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

          Ein gewisses Verständniss ist zwar vorhanden, aber könnte eine solche Öko-Schulung nicht auch ohne Vereinsmitgliedschaft angeboten werden oder von anderer Stelle (Nabu, Bund...) ?

          Hat denn von den DKV-Mitgleidern jemand daran teilgenommen ? Es wäre ja auch interessant, um welche Inhalte es geht und v.a. was davon nicht durch das Lesen einer entsprechenden Broschüre vermittelbar ist.

          Davon abgesehen möchte ich mal behaupten, daß ich als Solo-(Genuß)-Paddler eine geringere Störung in einem ggf. sensiblen Gebiet darstelle, verglichen mit einem DKV-Trupp, der ggf. noch wettkampfsportlich unterwegs ist.

          OT: Vielleicht sollte ich ja jetzt immer meinen Nabu-Ausweis mitschleppen, um auch Sonderrechte zu bekommen ?

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          • Enja
            Alter Hase
            • 18.08.2006
            • 4778
            • Privat

            • Meine Reisen

            #45
            AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

            Inhalte dieser Kurse etc. finden sich leicht im Internet. Das ist ziemlich genau definiert. Dort kann man auch nachlesen, dass Nicht-Mitglieder teilnehmen können und die Kurse kostenlos sind. Es sei denn, es ist Bewirtung dabei. Die müsste man dann bezahlen.

            Es finden sich auch Artikel über gut besetzte Seminare.

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            • AlfBerlin
              Lebt im Forum
              • 16.09.2013
              • 5073
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              • Meine Reisen

              #46
              AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

              Weiß jemand einen Tipp für berliner Individualisten (=ALFs), wie man über einen Paddelverein preisgünstig, bürokratie- und stressfrei DKV-Mitglied wird?

              OT: Der ODS könnte mir eigentlich mal ein Zertifikat ausstellen, in dem bescheinigt wird, dass ich an der ODS-Online-Schulung zum Feuermachen im Wald, Wild-Zelten und Birkensaft-Zapfen teilgenommen habe.

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              • Enja
                Alter Hase
                • 18.08.2006
                • 4778
                • Privat

                • Meine Reisen

                #47
                AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

                Das sollte der Verein auf jeden Fall tun, wenn er solche Seminare veranstaltet.

                Du musst dann nur noch jemanden finden, der dir dafür irgendwelche Rechte oder Vorteile einräumt. Oder ODS müsste da lobbyieren. Was an sich nicht so schwer ist.

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                • Ditschi
                  Freak

                  Liebt das Forum
                  • 20.07.2009
                  • 12414
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #48
                  AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

                  Noch einmal, was ich vorher auch geschrieben haben: eine willkürliche Ungleichbehandlung bei Nutzung und Zugang zur Natur liegt m E. nicht vor, wenn unterschieden wird nach irgendeiner Form von Qualifikation, die der eine hat und der andere nicht.
                  Das wäre ein sachlicher Grund für Unterscheidungen. Das ist aber nicht unser Thema.
                  Unser Thema ist, ob die bloße Mitgliedschaft ohne besondere Qualifikation eine Priviligierung rechtfertigt oder nicht. Der DKV- Ausweis ist keine Qualifikation, und die benötigt man auch nicht zu seinem Erwerb.

                  @ Alf, Du mußt nicht in einem Kanuverein sein, um DKV-Mitglied zu werden. Du kannst einfach und ohne Bürokratie eine Einzelmitgliedschaft beantragen.

                  https://server.selltec.com/go/dkv/ho...edschaft.xhtml

                  Gruß Ditschi

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                  • AlfBerlin
                    Lebt im Forum
                    • 16.09.2013
                    • 5073
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #49
                    AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

                    Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                    @ Alf, Du mußt nicht in einem Kanuverein sein, um DKV-Mitglied zu werden. Du kannst einfach und ohne Bürokratie eine Einzelmitgliedschaft beantragen
                    Zu teuer.

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                    • Prachttaucher
                      Freak

                      Liebt das Forum
                      • 21.01.2008
                      • 11919
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #50
                      AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

                      Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                      ...Der DKV- Ausweis ist keine Qualifikation...
                      Das verstehe ich sogar als Laie. Es wäre interessant wie der DKV hier argumentiert. Vielleicht gibt es nicht genug Schulungsplätze um alle Mitglieder durchzuschleusen, vielleicht wird vorrausgesetzt / gewünscht, daß jedes DKV-Mitglied an einer Schulung teilnimmt...? Das ganz gibt es wohl schon sehr lange : Vor vielen Jahren lernte ich in Schweden 2 Mitglieder kennen, die schon damals über die Schulung erzählten.

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                      • Ditschi
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                        • 20.07.2009
                        • 12414
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #51
                        AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

                        Es gibt Schulungen beim DKV, aber die sind freiwillig. Wie hoch die Quote derer ist, die da mitmachen, weiß ich nicht.
                        Ich weiß auch nicht, ob es einen sozialen Druck gibt in den Vereinen, da mitzumachen.
                        Ich weiß nur, daß meine Frau und ich einen DKV-Ausweis als Einzelmitglieder haben, weil wir weitweg wohnen vom nächsten Kanuverein, und zu keinerlei Schulung je angehalten wurden.

                        Und noch einmal: es geht bernie wohl nicht ( er mag mich korrigieren) um die Formulierungen, daß bestimmte Strecken nur befahren werden dürfen mit einem qualifizierten Begleiter oder eigener Qualifikation. Das wäre auch keine willkürliche Ungleichbehandlung.

                        Es geht um die sinngemäße Formulierung, die wir ja auch gefunden haben: " Strecke von...bis... gesperrt. Frei für Mitglieder des DKV mit Ausweis."

                        Gruß Ditschi

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                        • hotdog
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                          Liebt das Forum
                          • 15.10.2007
                          • 16106
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                          • Meine Reisen

                          #52
                          AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

                          Für die Alte Oder galt wohl mal eine Regelung, nach der die Befahrung nur nach vorheriger Genehmigung (darin eingeschlossen die Entrichtung eines Obulus) durch die ansässigen Verleiher gestattet war (hier kurz angerissen). Grund war angeblich der Bau und die Instandhaltung der Infrastruktur (Biwakplätze). Inzwischen gilt auch für die Alte Oder die Beschränkung auf DKV-Mitglieder. Man könnte also folgern, dass durch den Mitgliedsbeitrag die Infrastruktur finanziert wird und deshalb nur diejenigen diese Gewässer befahren dürfen, die durch den Mitgliedsbeitrag ihren Beitrag dazu leisten.
                          Arrivederci, farewell, adieu, sayonara WAI! "Ja, wo läuft es denn? Wo läuft es denn hin?"

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                          • Ditschi
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                            Liebt das Forum
                            • 20.07.2009
                            • 12414
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            #53
                            AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

                            Man könnte also folgern, dass durch den Mitgliedsbeitrag die Infrastruktur finanziert wird und deshalb nur diejenigen diese Gewässer befahren dürfen, die durch den Mitgliedsbeitrag ihren Beitrag dazu leisten.
                            Immerhin ein Grund für eine Differenzierung, aber sachlich mehr als bedenklich. Wobei man zunächst prüfen müßte, ob die, die priviligiert werden, tatsächlich und nicht nur theorethisch finanziell investieren.
                            Aber sich in einen öffentlichen Gemeingebrauch einzukaufen wäre m.E. nur dann kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz, wenn der Einkauf allen gleichermaßen möglich wäre. Dann wäre eine zweckgebundene Maut die richtige Lösung für eine Gleichbehandlung.
                            Ich habe das Gefühl, daß da Leute, die von der Sperrung und gleichzeitig beschränkten Freigabe profitieren, die gleichen sind, die im Kommunalparlament darüber beschließen. Wird vielleicht Zeit, daß ein Gericht da mal auf die Finger klopft.
                            Gruß Ditschi

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                            • Prachttaucher
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                              Liebt das Forum
                              • 21.01.2008
                              • 11919
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              #54
                              AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

                              Es gibt bei manchen Gewässern auch Beschränkung auf den örtlichen Verleiher - hier soll wohl die Zahl der Boote, die unterwegs sind, eingeschränkt werden.

                              Vielleicht gibt es ja auch eine Argumentation, daß die Anzahl an DKV-Booten überschaubar bleibt ?

                              Spekulieren kann man viel : Ich würde wirklich eine Anfrage an den DKV vorschlagen....

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                              • atlinblau
                                Alter Hase
                                • 10.06.2007
                                • 4206
                                • Privat

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                                #55
                                AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

                                ???Ist paddeln so gefährlich geworden, dass man für bestimmte Bereiche Karate können muss???
                                DKV = Deutscher Karate Verband

                                Thomas

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                                • Ditschi
                                  Freak

                                  Liebt das Forum
                                  • 20.07.2009
                                  • 12414
                                  • Privat

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                                  #56
                                  AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

                                  Wenn es um das Argument geht, die Anzahl der Boote zu beschränken -- kann ja mal notwendig sein--soll man Permits ausgeben. An alle, die fahren möchten. Sind sie vergeben, kommt keiner mehr rauf. Eine Beschränkung eines öffentlichen Flusses auf kommerzielle Anbieter hat schon mehr als ein Geschmäckle.
                                  Ditschi

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                                  • berni71
                                    Musteruser
                                    Fuchs
                                    • 27.01.2005
                                    • 1612
                                    • Privat

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                                    #57
                                    AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

                                    Wenn man wirklich den Fluss schonen möchte, dann muss man sämtliche, oder die meisten, kommerzielle Verleiher verbieten.

                                    Denn die verursachen, dass Menschen ohne Paddelkenntnis (eine 3-Minütige Einweisung ist ein Witz) in Horden auf die Gewässer kommen.

                                    Firmenevent, Kegelclub etc., und am liebsten feucht fröhlich. Und dann mit viel Gaudi und Geschrei in die Uferböschung, weil man nicht fähig ist, einen Canadier zu fahren.

                                    Alles schon gesehen. Auf den unterschiedlichsten Gewässern und mehrfach.

                                    Wer es planerisch und logistisch schafft mit dem eigenen Boot an ein Gewässer zu kommen, ist in der Regel keine Gefahr für dasselbige.

                                    Kommentar


                                    • berni71
                                      Musteruser
                                      Fuchs
                                      • 27.01.2005
                                      • 1612
                                      • Privat

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                                      #58
                                      AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

                                      Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                      soll man Permits ausgeben. An alle, die fahren möchten. Sind sie vergeben, kommt keiner mehr rauf.
                                      Vor etlichen Jahren an der Donau erlebt. Wir waren kurzentschlossen und es war irgendwas um Ostern oder Pfingsten.

                                      Wir hatten kein Permit mehr bekommen und der örtliche Verleiher auf dem Campingplatz, auf dem wir waren prahlte geschäftstüchtig, dass er heute komplett 300 Boote auf dem Fluss hätte. Das muss man sich mal vorstellen.

                                      Da war es ganz einfach so geregelt, dass die Verleiher vorneweg ein gewisses Kontingent hatten, und wie man dort sehen konnte eines, das mindestens um den Faktor 10 zu hoch war.

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                                      • Schnapsmax
                                        Fuchs
                                        • 11.06.2007
                                        • 1439
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                                        #59
                                        AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

                                        Zitat von atlinblau Beitrag anzeigen
                                        ???Ist paddeln so gefährlich geworden, dass man für bestimmte Bereiche Karate können muss???
                                        DKV = Deutscher Karate Verband

                                        Thomas
                                        Das Wasser kann einen schon hart treffen ...


                                        Bevor der Faden hier 10 Seiten lang wird und ich mit dem Lesen nicht mehr nachkomme ...
                                        ... wäre vielleicht einer der DKV-Mitglieder in der Lage und so nett, im Verband nachzufragen?
                                        Jemand dabei, der jemanden mit Funktion und Aussagekraft kennt?

                                        Ich bin nur im GKBA und KBR und da geht es nur um Jiu Jitsu und so. Also Thomas ... wenn Du da Fragen hast, kann ich ...
                                        Meine DAV-Mitgliedschaft bringt mich da auch nicht weiter und wenn ich ohne Zugehörigkeit beim DKV anfrage, könnte das länger dauern und weniger informativ sein, als wenn das ein Mitgleid macht.

                                        Schöne Grüße
                                        Max
                                        Schöne Grüße
                                        Max

                                        Rausgehen ist wie Fenster aufmachen, nur vieeeel krasser.

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                                        • willo
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                                          Administrator
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                                          #60
                                          AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?

                                          Zitat von AlfBerlin Beitrag anzeigen
                                          Weiß jemand einen Tipp für berliner Individualisten (=ALFs), wie man über einen Paddelverein preisgünstig, bürokratie- und stressfrei DKV-Mitglied wird?

                                          Tritt einfach in einen ein. Mehr Bürokratie als ein Formular ausfüllen ist da nicht. Die meisten Berliner Vereine und die aus dem Umland sind mit um die 15€ pro Monat inkl. Bootshausplatz sehr preisgünstig. MIt dem DKV Ausweis kannst Du auch auf diversen Vereinsgeländen in ganz Deutschland verbilligt campen.
                                          Meine Fotos ziehen um: http://500px.com/baryt/sets

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