AW: "Befreiungsregelung nur für DKV Mitglieder" = zulässige Diskriminierung?
1974 habe ich meine Karriere als Kanutin begonnen. Habe mir ein Faltboot gekauft und es in der Garage meiner Eltern gelagert. Und war auf diversen Flüssen unterwegs.
Auf meinem Hausfluss gab es damals überhaupt keine Beschränkungen. Bei zu wenig Wasser ging eben nichts mehr.
Der Betrieb nahm von Jahr zu Jahr zu. Irgendwann gab es Naturschutzregeln. Die wurden dann auch beachtet. Und die wurden kontrolliert. Jetzt fragt mich nicht, von wem.
Heute heißt es:
Neben diversen anderen, hauptsächlich zeitlichen und auf den Wasserstand bezogenen Einschränkungen. Das finde ich gröblichst in Ordnung. Wenn man sich natürlich fragen könnte, ob es unbedingt eine DKV-Schulung sein muss oder nicht vielleicht auch andere Anbieter denkbar wären. Und natürlich, ob man an diesen Schulungen teilnehmen kann, ohne Mitglied zu sein. Denn eintreten will ich immer noch nicht.
Nachgesehen: Angebot für alle Interessierten. Kostenlos.
1974 habe ich meine Karriere als Kanutin begonnen. Habe mir ein Faltboot gekauft und es in der Garage meiner Eltern gelagert. Und war auf diversen Flüssen unterwegs.
Auf meinem Hausfluss gab es damals überhaupt keine Beschränkungen. Bei zu wenig Wasser ging eben nichts mehr.
Der Betrieb nahm von Jahr zu Jahr zu. Irgendwann gab es Naturschutzregeln. Die wurden dann auch beachtet. Und die wurden kontrolliert. Jetzt fragt mich nicht, von wem.
Heute heißt es:
Mindestens ein Teilnehmer muß die Sicherheits- und Ökoschulung des DKV nachweisen können.
Nachgesehen: Angebot für alle Interessierten. Kostenlos.
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