Seerecht

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  • ckanadier

    Dauerbesucher
    • 24.02.2011
    • 565
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    • Meine Reisen

    Seerecht

    Moin, Experten gesucht
    kennt sich hier jemand mit Seerecht aus?
    Wenn ich z.Bsp. während einer Reise mit dem Canadier nach Klaipeda von Polen kommend an Kaliningrad vorbei möchte und wider erwarten durch äußere Umstände gezwungen werde an Land zu gehen, was passiert mir schlechtestenfalls.
    Problem ist, dass ich mit einem Visa über den offiziellen Übergang an Land einreisen müßte, was nicht geht. Der offizielle Einklarierungshafen für Kaliningrad vom Wasser kommend aber Rybachi ist, was aber innerhalb der Nehrung liegt und somit ausfällt, weil ich da aus geographischen Gründen nur über Klaipeda hin komme.
    Wäre es rechtlich okay an zu landen und einfach zu Fuß zur Einklarierungsstelle zu latschen oder mache ich mich dann schon schwer strafbar?
    Jürgen
    http://www.canadierforum.de/t7285f19...Paddel-AB.html

  • Griffon
    Dauerbesucher
    • 13.02.2012
    • 579
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    • Meine Reisen

    #2
    AW: Seerecht

    ...was meint denn die Botschaft/das Konsulat dazu?
    Dieser Beitrag wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.

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    • ckanadier

      Dauerbesucher
      • 24.02.2011
      • 565
      • Privat

      • Meine Reisen

      #3
      AW: Seerecht

      Die fühlen sich überfordert und raten ab auch eine beauftragte Agentur konnte bisher kein zufriedenstellendes Ergebnis bringen. Darum stelle ich die Frage ja. Kannst davon ausgehen, dass ich schon Einiges versucht habe zu bewegen.
      http://www.canadierforum.de/t7285f19...Paddel-AB.html

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      • LihofDirk
        Freak

        Liebt das Forum
        • 15.02.2011
        • 13729
        • Privat

        • Meine Reisen

        #4
        AW: Seerecht

        Denke an Fälle in der Vergangenheit, wo Schiffskapitäne (Cap Anamur) Probleme bekommen haben, wenn sie mit geretteten Bootsflüchtlingen nach offenkundigen Seenotfällen Probleme in italienischen Häfen bekommen haben.

        Also schlimmstenfalls wirst Du als Illegaler verhaftet. Im besten Fall wird ein (See-)Notfall anerkannt.

        Ich würde versuchen eine schriftliche Stellungnahme vom Konsulat zu bekommen, und über eine Funkmöglichkeit nachdenken, daß Du ein Notanlanden zumindest anmelden kannst. Restrisiko der Einshätzung durch diel okalen Behörden bleibt damit aber bestehen.

        Ansonsten worst case:
        Hinweis für Touristen, insbesondere Wanderer: Im Grenzgebiet Polen-Russland (Gebiet Kaliningrad) ist die„grüne Grenze“ an verschiedenen Stellen nur durch weit auseinander liegende Grenzsteine markiert. Wer die Grenze von Polen aus (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die russische Grenzpolizei und mehrjähriger Haftstrafe rechnen. Gleiches gilt für die litauisch-russische Grenze (Kurische Nehrung). Auf der ca. 4 km langen Grenze gibt es nach wie vor keinen (durchgehenden) Zaun im Bereich der Dünen.
        Quelle

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        • Saebler
          Gerne im Forum
          • 30.01.2013
          • 98
          • Privat

          • Meine Reisen

          #5
          AW: Seerecht

          Das klingt, als sollte man etwas Geld dabeihaben ...

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          • Ingwer
            Alter Hase
            • 28.09.2011
            • 3237
            • Privat

            • Meine Reisen

            #6
            AW: Seerecht

            Hi,

            das wäre doch wirklich eine interessante Frage für unseren Forums-"Russen" sibirier (?)?

            Stefan ( http://myhomeismycar.com/reiseberich...land/index.php ) hat mal probiert ohne Visa nach Rußland einzureisen. Der Zöllner hat dann das hier über das fehlende Visa und den fehlenden Einreisestempel gesagt:

            Ich erzählte wieder die Geschichte von der teuren Fähre, dem vielen Sprit und der „preisgünstigeren Möglichkeit“ worauf der wirklich sehr freundliche Zöllner sinngemäß erwiderte: „Junge, ich weiß was du vor hast. Sechs verschiedene Leute sind für dich zuständig und ja, es ist billiger dass sich die Schranke öffnet als zurückzufahren. Dann bist du in Russland. Einen Einreisestempel und ein Visa können wir dir beim besten Willen nicht geben. Bei der ersten Verkehrskotrolle hast du die größten Probleme. Mit ein wenig Glück kannst du wieder schmieren. Aber der Polizist der dich kontrolliert hat, der hat Freunde und die ruft der an. Du wirst alle 500 Meter kontrolliert werden und wenn du die alle schmieren willst ist es bei weitem billiger nach Simferopol zurückzufahren und dir ein Visa zu holen.“
            Grüße

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            • hotdog
              Freak

              Liebt das Forum
              • 15.10.2007
              • 16106
              • Privat

              • Meine Reisen

              #7
              AW: Seerecht

              Ingwer, kennst du dich mit den deutschen Einreisebestimmungen aus?

              Im übrigen heisst es "Visum".
              Arrivederci, farewell, adieu, sayonara WAI! "Ja, wo läuft es denn? Wo läuft es denn hin?"

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              • ckanadier

                Dauerbesucher
                • 24.02.2011
                • 565
                • Privat

                • Meine Reisen

                #8
                AW: Seerecht

                Okay, die politischen Bedingungen haben sich verbessert und im russischen Streaßenverkehr hilft etwas Geld oder eine Schachtel Zigaretten mitunter bei Kontrollen oder kleinen Geschwindigkeitsübertretungen.
                Aus eigener Erfahrung mit 30Std. Bau und intensivem Gespräch im Verlauf möchte ich auch Heute mir das nicht noch mal an tun. Grenzproblematik mit Bakschisch lösen funktioniert nicht!
                http://www.canadierforum.de/t7285f19...Paddel-AB.html

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                • Ingwer
                  Alter Hase
                  • 28.09.2011
                  • 3237
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #9
                  AW: Seerecht

                  Zitat von hotdog Beitrag anzeigen
                  Ingwer, kennst du dich mit den deutschen Einreisebestimmungen aus?


                  OT: Ab in den Deutschlehrerthread damit. Nur in Deutschland heißt das Visum im Singular Visum. International, und auch in Rußland heißt das im Singular Visa. Ich seh da absolut keinen Grund für einen deutschen Alleingang, auch wenn es sprachhistorisch richtig ist.

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                  • ckanadier

                    Dauerbesucher
                    • 24.02.2011
                    • 565
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #10
                    AW: Seerecht

                    Hallo Dirk,
                    die Russen sind bessere Pragmatiker als wir Deutschen, im Falle eines Seenotfalls mache ich mir da keine so großen Sorgen. Es wäre einfach nur schön wenn es eine Möglichkeit gäbe, da mal an zu halten, da es eine ganz schöne Entfernung ist an Kaliningrad vorbei zu kommen, zumindest für mich. Ich möchte gerne ohne Außenborder unterwegs sein, der natürlich Vieles vereinfachen würde auch habe ich noch ein paar Eisen im Feuer und es ist noch Zeit genug.
                    Ein Fortschritt ist schon mal, dass man überhaupt von Seeseite kommend seit letztem Jahr einreisen darf, vielleicht entwickelt sich noch eine einfachere Möglichkeit.
                    Handy ja, Funkgerät nein.
                    Jürgen
                    http://www.canadierforum.de/t7285f19...Paddel-AB.html

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                    • Kuckuck
                      Erfahren
                      • 02.08.2005
                      • 411
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #11
                      AW: Seerecht

                      Hallo,

                      ich habe gerade auf eine Karte geguckt. Die russische Enklave um Kaliningrad hat ja doch eine recht lange Küste. Wie willst Du sie befahren, ohne überhaupt an Land zu gehen? Willst Du mehrere Näche auf der Ostsee im Kanadier verbringen?
                      Geht es hier wirklich um einen möglichen Notfall - oder eine Ausrede für unvermeidliche Landungen. Die russischen Behörden nehmen sich sicherlich viel, viel Zeit, Deine Geschichte anzuhören. Du wirst sie sicher mehrmals erzählen können...vor allem, wenn Du in der Nähe millitärischer Sperrgebiete bist....

                      Kuckuck

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                      • Markus K.
                        Lebt im Forum
                        • 21.02.2005
                        • 7452
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #12
                        AW: Seerecht

                        @ckanadier

                        Was mir nicht so ganz klar ist, willst Du vorher ein Visa beantragen für Russland?
                        Wäre es im Vorfeld nicht besser, ein Visa im Pass zu haben, egal ob Du jetzt bei den offiziellen Stellen einklarierst oder nicht?
                        "Es gibt kein schlechtes Wetter, nur das falsche Fell!"

                        -Samson und Beowulf- Als Hunde sind sie eine Katastrophe, aber als Menschen unersetzbar.

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                        • ckanadier

                          Dauerbesucher
                          • 24.02.2011
                          • 565
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          #13
                          AW: Seerecht

                          @Kuckuck,
                          merere Nächte sind nicht realistisch, schlechtestenfalls eine, die geht ohne Schlaf. Bei guten Windverhältnissen ist das kein Problem. Wetterberichte entwickeln sich nicht immer wie angekündigt.
                          Die Zeit die sich russische Behörden nehmen kenne ich. Hast Du meine Posts gelesen?
                          @Markus
                          Ein Visa würde ich dann im Pass haben, rechtlich hilft es leider nur gefühlt, ohne Einreisestempel.
                          http://www.canadierforum.de/t7285f19...Paddel-AB.html

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                          • Sheen
                            Erfahren
                            • 07.09.2011
                            • 196
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            #14
                            AW: Seerecht

                            Vielleicht hilft dir das weiter (dort Ziffer 2)

                            http://www.adac.de/_mmm/pdf/Deutschland_57399.pdf

                            Die seewärtige Begrenzung des Küstenmeeres der Bundesrepublik Deutschland sowie die
                            gemeinsamen Grenzen mit den Nachbarstaaten sind nach Bestimmungen des Schengener
                            Grenzkodex Außengrenzen. Mit Überfahren der Grenzlinie des Küstenmeeres – 12 Seemeilen-
                            Zone – wird diese überschritten.
                            Bei Reisen zwischen den Schengen-Vollanwenderstaaten über See – das sind für den Bereich der
                            Nord- und Ostsee derzeit Deutschland, die Niederlande, Belgien, Frankreich, alle skandinavischen
                            Staaten, Polen, Litauen, Lettland und Estland – werden Ein- und Ausreisen als Binnengrenzverkehr
                            gewertet. Damit entfällt bei diesen Reisen die Verpflichtung, zunächst einen als
                            Grenzübergangsstelle zugelassenen Hafen anzulaufen. Wassersportler dürfen bei Törns mit ihren
                            Booten nach eigener Bewertung unter Beachtung schifffahrtspolizeilicher Belange an einem
                            beliebigen Ort an der Küste an- und ablegen. Eine Grenzerlaubnis ist in diesen Fällen nicht
                            erforderlich.
                            Allerdings ist für Reisen nach und aus Staaten, die das Schengenrecht nicht anwenden – im
                            Bereich der Nord- und Ostsee Russland, Großbritannien und Irland – weiterhin das Anlaufen eines
                            als Grenzübergangsstelle zugelassenen Hafens vorgeschrieben. Sollen andere Häfen für die Einund
                            Ausreise genutzt werden, bedarf es auch weiterhin der vorherigen Beantragung
                            und Ausstellung einer Grenzerlaubnis.
                            Deutsche und Ausländer sind wie bisher verpflichtet, bei jedem Überschreiten der Grenze die
                            erforderlichen Grenzübertrittspapiere (wie z.B. Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass)
                            mitzuführen, um sich damit bei behördlichen Kontrollen ausweisen zu können. Ausländische
                            Staatsangehörige müssen, soweit erforderlich, zusätzlich im Besitz eines Visums sein. Ein
                            Verzeichnis der Häfen an der deutschen Nordsee- und Ostseeküste, die als Grenzübergangstelle
                            zugelassen sind, erhalten Sie vom Bundesgrenzschutz.
                            Soweit ich es verstehe, musst du in Russland definitiv einen "Einreisehafen" ansteuern, bereits dann, wenn du nur das Küstenmeer (12 sm) mit einem "Sportboot/Kleinfahrzeug" befahren willst. Bei Schengen-Vollanwenderstaaten wäre das anlanden ansonsten kein Problem. In Russland wohl schon. Daher würde ich wohl eher nichts in diesem Sinne riskieren. Diese Exklave dürfte wohl nicht dem Schengen Abkommen beigetreten sein - weis ich aber nicht.

                            Jedenfalls würde allgemein gelten, dass im Küstenmeer Hoheitsrecht des jeweiligen Staates gilt, erst recht beim Betreten der Landmasse/bzw. überfahren der Basislinie (innere Gewässer). Es dürfte egal sein, ob du in einem Kanadier oder zu Fuss an einer nicht vorgesehenen Stelle "einreist". Beides wird schlicht "Schwierigkeiten" bereiten.

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                            • ckanadier

                              Dauerbesucher
                              • 24.02.2011
                              • 565
                              • Privat

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                              #15
                              AW: Seerecht

                              Danke Sheen, auf Basis dieser und ähnlicher Rechtsgrundlagen habe ich schon seit über einem Jahr Einiges auf den Weg gebracht und bin vielleicht etwas zu ungeduldig. Es daauuuuueeert bis Behörden sich bewegen.
                              Der in der Nehrung liegende Einklarierungshafen könnte der Schlüssel zum Erfolg sein, zumindest hoffe ich darauf. Wenn ich eine Erlaubnis bekomme, die paar Meter mein Kanu rüber zu tragen oder es seeseitig am Strand zurück lassend dort zu Fuß ein zu klarieren, hätte ich bei schlechteren Wetterverhältnissen die Möglichkeit innen geschützter weiter zu fahren.
                              Ich habe den Behörden die Frage gestellt, ob in dem Moment wo ich die Seemeilenzone unterschreite mir eine Genehmigung ermöglicht, auf dem Weg zur Einklarierung kurzfristig an zu landen.
                              Deutsche Segelyachten haben letztes Jahr die Nehrung und Kaliningrad bereits angelaufen, nur erübrigt sich auf Grund der Größen(Tiefgang)problematik der zwischenzeitliche Landgang für die völlig.
                              Russland muß dringend in die EU!!!
                              http://www.canadierforum.de/t7285f19...Paddel-AB.html

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                              • Sheen
                                Erfahren
                                • 07.09.2011
                                • 196
                                • Privat

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                                #16
                                AW: Seerecht

                                Das würde mich auch interessieren (ohne jemals dort fahren zu wollen), weil es aufgrund der Besonderheit so "speziell" ist. Würde eine Grenzerlaubnis das Betreten, bzw. überschreiten der Landmasse ermöglichen? Interessant.

                                Jedenfalls wundert es mich nicht, dass du auch von offiziellen Stellen wenig "Auskunft" bekommst. Die Sondersituation ist, jedenfalls für "handbetriebene" Boote echt besch...eiden.

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                                • Spartaner
                                  Alter Hase
                                  • 24.01.2011
                                  • 4785
                                  • Privat

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                                  #17
                                  AW: Seerecht

                                  Hallo Jürgen,
                                  das Problem mit den schriftlichen Anfragen ist, dass die in "irgendwelche" Hände geraten und die meisten dieser Leute keinen Schimmer von der Materie haben. Die allerallermeisten im Grenzdienst Beschäftigten dort haben wirklich keine Ahnung, wollen aber auch nicht übergangen werden, weil sie sehr sehr wichtige Beamte sind.
                                  Du willst eine ganz spezielle Auskunft zu einem ungewöhnlichen Problem. Ich glaube, das einzige was hilft, ist sich telefonisch beim Grenzdienst dort weiterzuhangeln. Dann ist, glaube ich, am ehesten derjenige herauszufinden, der zur Sache wirklich eine sachdienliche Antwort geben kann. Lass deine Frau ans Telefon

                                  Ich hatte im Frühjahr 2010 ein ähnliches Problem, nur etwas einfacher, also weniger "exotisch". Damals wollte ich vom ukrainischen Grenzdienst wissen, wie die Bedingungen zum Paddeln auf dem ukr.-rumänischen und dem ukr.-ungarischen Abschnitt der Theiß sind. Dabei hatte ich sogar Hilfe von Leuten (aus Ungarn), die sich mit Touren dort auskennen. Aber auf der ukrainischen Seite war nichts substantielles herauszubekommen. Ein Antwortbrief enthielt nur blabla (nachzulesen hier).

                                  Gruß Michael

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                                  • ckanadier

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                                    #18
                                    AW: Seerecht

                                    2015 ist als Start für eine ausgedehnte Tour angepeilt. Gerne würde ich auf die Fähre von Gdinja nach Klaipeda verzichten, wichtig fürs Ego, wenn es nicht anders geht mache ich es dann aber so.
                                    Nach hinten raus habe ich die Sicherheit nicht über ein Paar Tage hinaus eingebuchtet zu werden aber wer will mit Sowas schon die allgegenwärtige Presse auf den Plan locken. Entweder es funktioniert legal oder mit der Fähre oder einem anderen Frachtschiff. Zu Fuß in Polen raus über die Straße unproblematisch über den offiziellen Grenzübergang rein käme Trekking mit Übergepäck gleich, da arbeite ich aber gedanklich zumindest auch dran, mal schauen wie sich das entwickelt.
                                    Ich hatte gehofft, dass hier irgend ein Seerechtsfreak mit liest und genaue Auskunft geben könnte.

                                    Wenn ich auf Höhe von Rybachiy bin handelt es sich nur um 2km Fußweg zur Einklarierungsstelle, vorher müßte ich nur im wenig wahrscheinlichen Notfall raus, damit hätte ich keine größeren Probleme. Ein kleiner Umweg über das ehemalige Königsberg wäre schon schön.
                                    Zuletzt geändert von ckanadier; 18.04.2013, 15:56. Grund: Nachtrag
                                    http://www.canadierforum.de/t7285f19...Paddel-AB.html

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