AW: Tranport Canadier auf Autodach
@Raftinthomas
das siehst du falsch.
Jeder Dachträger hat eine maximal zulässige Belastung, und die ist auch in der Betriebsanleitung des Trägers angegeben. In aller Regel ist hier jedoch die meist niedrigere zulässige Dachlast des Fahrzeugs (die wiederum in dessen Btriebsanleitung steht) der limitierende Faktor und es gibt auch einen entsprchenden Verweis in der Betriebsanleitung des Dachträgers. Meist sowas glorreiches wie "Die Träger sind zugelassen für 100kg pro Träger, bitte beachten Sie jedoch die zulässige Dachlast Ihres Fahrzeugs." Und wenn da da drin steht daß nur 40 kg Gesamtdachlast zulässig sind, dann ist bei 40kg Schluß. Ob die dann ungleichmäßig auf di beiden Träger verteilt werden, ist dann wurscht.
Bei einem Träger für ein Fahrrad der auf die üblichen Träger-Streben angebaut werden kann, habe ich schon entsprechende Angaben gesehen, da stand wörtlich drin daß der Träger mit seinen integrierten Haltevorrichtungen für Fahrräder bis 30kg und von...bis zu bestimmten Maßen geeignet sei und wie das Fahrrad vorschriftsmäßig in die Aufnahmen zu setzen ist. Auch die Maße der Trägerstreben waren vorgegeben.
Wird auf einem solchen Träger falsch oder zu schweres Material verladen, ist der Hersteller aus der Haftung raus wenn das Ding fliegen geht. Und im Fall eines Unfalls bei dem eine Dachlast irgendeinen Sach- oder Prsonenschaden verursacht weil sie den Abflug gemacht hat, ist auch damit zu rechnen daß überprüft wird ob das Ding so wie es eingesetzt war überhaupt die auftretenden Kräfte aushalten konnte. Sicher nicht wenn es "nur" mehrere 1000 Euro Blechschaden sind oder jemand ein paar blaue Flecken und einen Schrecken abbkommen hat, aber wenn mehr passiert schon.
@Raftinthomas
das siehst du falsch.
Jeder Dachträger hat eine maximal zulässige Belastung, und die ist auch in der Betriebsanleitung des Trägers angegeben. In aller Regel ist hier jedoch die meist niedrigere zulässige Dachlast des Fahrzeugs (die wiederum in dessen Btriebsanleitung steht) der limitierende Faktor und es gibt auch einen entsprchenden Verweis in der Betriebsanleitung des Dachträgers. Meist sowas glorreiches wie "Die Träger sind zugelassen für 100kg pro Träger, bitte beachten Sie jedoch die zulässige Dachlast Ihres Fahrzeugs." Und wenn da da drin steht daß nur 40 kg Gesamtdachlast zulässig sind, dann ist bei 40kg Schluß. Ob die dann ungleichmäßig auf di beiden Träger verteilt werden, ist dann wurscht.
Bei einem Träger für ein Fahrrad der auf die üblichen Träger-Streben angebaut werden kann, habe ich schon entsprechende Angaben gesehen, da stand wörtlich drin daß der Träger mit seinen integrierten Haltevorrichtungen für Fahrräder bis 30kg und von...bis zu bestimmten Maßen geeignet sei und wie das Fahrrad vorschriftsmäßig in die Aufnahmen zu setzen ist. Auch die Maße der Trägerstreben waren vorgegeben.
Wird auf einem solchen Träger falsch oder zu schweres Material verladen, ist der Hersteller aus der Haftung raus wenn das Ding fliegen geht. Und im Fall eines Unfalls bei dem eine Dachlast irgendeinen Sach- oder Prsonenschaden verursacht weil sie den Abflug gemacht hat, ist auch damit zu rechnen daß überprüft wird ob das Ding so wie es eingesetzt war überhaupt die auftretenden Kräfte aushalten konnte. Sicher nicht wenn es "nur" mehrere 1000 Euro Blechschaden sind oder jemand ein paar blaue Flecken und einen Schrecken abbkommen hat, aber wenn mehr passiert schon.
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