Tranport Canadier auf Autodach

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  • rumtreiberin
    Alter Hase
    • 20.07.2007
    • 3236

    • Meine Reisen

    AW: Tranport Canadier auf Autodach

    @Raftinthomas

    das siehst du falsch.

    Jeder Dachträger hat eine maximal zulässige Belastung, und die ist auch in der Betriebsanleitung des Trägers angegeben. In aller Regel ist hier jedoch die meist niedrigere zulässige Dachlast des Fahrzeugs (die wiederum in dessen Btriebsanleitung steht) der limitierende Faktor und es gibt auch einen entsprchenden Verweis in der Betriebsanleitung des Dachträgers. Meist sowas glorreiches wie "Die Träger sind zugelassen für 100kg pro Träger, bitte beachten Sie jedoch die zulässige Dachlast Ihres Fahrzeugs." Und wenn da da drin steht daß nur 40 kg Gesamtdachlast zulässig sind, dann ist bei 40kg Schluß. Ob die dann ungleichmäßig auf di beiden Träger verteilt werden, ist dann wurscht.

    Bei einem Träger für ein Fahrrad der auf die üblichen Träger-Streben angebaut werden kann, habe ich schon entsprechende Angaben gesehen, da stand wörtlich drin daß der Träger mit seinen integrierten Haltevorrichtungen für Fahrräder bis 30kg und von...bis zu bestimmten Maßen geeignet sei und wie das Fahrrad vorschriftsmäßig in die Aufnahmen zu setzen ist. Auch die Maße der Trägerstreben waren vorgegeben.

    Wird auf einem solchen Träger falsch oder zu schweres Material verladen, ist der Hersteller aus der Haftung raus wenn das Ding fliegen geht. Und im Fall eines Unfalls bei dem eine Dachlast irgendeinen Sach- oder Prsonenschaden verursacht weil sie den Abflug gemacht hat, ist auch damit zu rechnen daß überprüft wird ob das Ding so wie es eingesetzt war überhaupt die auftretenden Kräfte aushalten konnte. Sicher nicht wenn es "nur" mehrere 1000 Euro Blechschaden sind oder jemand ein paar blaue Flecken und einen Schrecken abbkommen hat, aber wenn mehr passiert schon.

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    • Ditschi
      Freak

      Liebt das Forum
      • 20.07.2009
      • 13331
      • Privat

      • Meine Reisen

      AW: Tranport Canadier auf Autodach

      @Raftinthomas

      das siehst du falsch.
      Hallo Rumtreiberin, laß mal. Wir nehmen unseren Experten jetzt mal beim Wort.

      Das hättest du vielleicht gern, aber das ist Quatsch. Es gibt kein Gesetz, in dem so etwas drin steht.
      Hallo @ raftinthomas,

      rumtreiberin als Profi-LKW-Fahrerin, hobbyholzmann als Beamter, der LaSi-Kontrollen durchführt, und zwei Juristen haben in Übereinstimmung ein Ergebnis erarbeitet und dabei nicht ins Blaue argumentiert. Wir haben die Normen genannt, nämlich § 22 Abs 1 S. 2 StVO in Verbindung mit der VDI 2700 und der DIN EN 12195-2-4. Die Entscheidungen der Oberlandesgerichte dazu sind hier veröffentlicht. Das muß ich jetzt nicht alles wiederholen.

      Die Tatsache, daß die Genannten Übereinstimmung erzielten, schließt nicht aus, daß sie sich irren. Nur wirst auch Du zugeben, daß dann " Alles Quatsch" ein dürftiges Argument ist.
      Du hast einmal mitgeteilt, daß Du selbst einen Artikel über Canadiertransport in der Schublade liegen hast.
      Also her damit, zumindest in Kurzform.
      Die Normen sind genannt, die Fakten und Entscheidungen der Gerichte liegen auf dem Tisch.
      Ich muß zugeben, daß ich nicht weiß, was wir noch dazu packen müssen, um Dich zu überzeugen. Mir fällt nichts mehr ein.

      Jetzt bist Du dran, uns zu überzeugen. Ich sage das ohne Ironie. Ich bin gespannt. Und lernfähig, sollte es Dir gelingen.

      Gruß Ditschi

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      • raftinthomas
        Erfahren
        • 31.01.2007
        • 294
        • Privat

        • Meine Reisen

        AW: Tranport Canadier auf Autodach

        Ihr müsst mal lernen, präzise zu lesen und zu formulieren.
        Es gibt kein GESETZ, in dem so etwas drin steht. Es gibt auch keine weitere bindende Verordnung, in der drin steht, dass ausschliesslich solche Gurte verwendet werden dürfen.
        Es gibt auch keine Zertifikate oder ABEs für Dachgepäckträger, sondern nur Bedienungsanleitungen. Deren Angaben sind zunächst ohne jede rechtliche Bindung, genau wie die Dachlastangaben des Fahrzeugherstellers.
        Eventuell auftretende Meinungsverschiedenheiten mit irgendwelchen Kontrollgremien müssen im Zweifel mittels Gutachter vor Gericht geklärt werden (wie immer mit zweifelhaftem Ausgang, vor Gericht und auf hoher See...). Aber NIRGENDWO ist gesetzlich oder per Verordnung oä festgelegt, welcher Spanngurt (oder Seil) auf welchem Dachträger bei welcher Dachlast zu verwenden ist. Es müssen schlicht die aaRdT eingehalten werden.
        Ihr könnt gern argumentieren, dass man mit der von euch propagierten Methode "auf der sicheren Seite" steht. Aber euer Absolutheitsanspruch ist einfach daneben.

        Ich werd einen Teufel tun und Texte, die ich verkaufe, vorher im Netz zu veröffentlichen.

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        • markrü
          Alter Hase
          • 22.10.2007
          • 3472
          • Privat

          • Meine Reisen

          AW: Tranport Canadier auf Autodach

          Streng genommen stehts in der DIN, nicht im Gesetz...
          Das war aber nicht gemeint, glaube ich.

          Markus

          edit: Da war ich zu langsam...
          edit2: Wahrscheinlich war es doch gemeint.
          Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
          Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...

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          • raftinthomas
            Erfahren
            • 31.01.2007
            • 294
            • Privat

            • Meine Reisen

            AW: Tranport Canadier auf Autodach

            Doch, genau, das ist gemeint. Und wenn man weiss, was eine DIN ist, weiss man auch um den Unterschied. Die DIN ist eine rechtsunverbindliche Norm eines Privat-Verlags zur freien Anwendung.

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            • elBarto
              Erfahren
              • 04.06.2010
              • 101
              • Privat

              • Meine Reisen

              AW: Tranport Canadier auf Autodach

              Zitat von raftinthomas Beitrag anzeigen
              Doch, genau, das ist gemeint. Und wenn man weiss, was eine DIN ist, weiss man auch um den Unterschied. Die DIN ist eine rechtsunverbindliche Norm eines Privat-Verlags zur freien Anwendung.
              Oder ist die DIN einfach doch nur die anerkannte Regel der Technik (aaRdT)?

              Nix für Ungut

              Matthias

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              • Ditschi
                Freak

                Liebt das Forum
                • 20.07.2009
                • 13331
                • Privat

                • Meine Reisen

                AW: Tranport Canadier auf Autodach

                Doch, genau, das ist gemeint. Und wenn man weiss, was eine DIN ist, weiss man auch um den Unterschied. Die DIN ist eine rechtsunverbindliche Norm eines Privat-Verlags zur freien Anwendung.
                Nein, so einfach kann man sich das nicht machen.

                § 22 Abs. 1 Satz 1 StVO spricht im Wortlaut von den " anerkannten Regeln der Technik", die zu beachten sind.
                Damit kann man wenig anfangen, weil der Wortlaut offen läßt, was die "anerkannten Regeln der Technik" sind.
                Der Gesetzgeber benutzt also wieder einmal -- wie tausendfach woanders auch -- einen unbestimmten Rechtsbegriff.
                Er überläßt es damit bewußt der Rechtsprechung, den unbestimmten Rechtsbegriff auszufüllen.
                Dem ist die Obergerichtliche Rechtsprechung nachgekommen und hat in mehreren OLG-Entscheidungen übereinstimmend festgelegt, daß die " anerkannten Regeln der Technik" niedergelegt sind in der VDI 2700. Diese verweist inhaltlich wieder auf die einschlägigen DIN-Normen. Damit füllen die VDI 2700 und die in ihr enthaltenen DIN-Normen den unbestimmten Rechtsbegriff aus und werden Teil des Gesetzes.

                Dazu noch einmal das OLG Hamm, 2 Ss Owi 590/09 ( Markierung duch mich):

                Für die nach § 22 Abs. 1 StVO zu treffenden Sicherungsmaßnahmen stellen die gegenwärtig anerkannten technischen Beladungsregeln in der VDI-Richtlinie 2700 "Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen" allgemein zu beachtende Grundregeln dar.

                Ist doch deutlich, oder?

                Allerdings stimmt es, daß die OLG- Rechtsprechung ein Schlupfloch läßt und es den Instanzgerichten ermöglich, eventuell auch andere Formen der Ladungssicherung nach Einholung eines Gutachtens anzuerkennen. Das hat aber Ausnahmecharakter und ist für den Anwender, der sich darauf berufen will, in hohem Maße risikobehaftet.
                Das haben wir hier aber schon wiederholt dargelegt. Es wäre widersinnig, jemanden zu belangen, der die VDI nicht nur einhält, sondern belegt, daß er sie übertrifft. Das ist der Sinn des Schlupflochs. Aber wehe, er unterbietet sie!
                An der Aussage, daß VDI und DIN-Norm "allgemein zu beachtende Grundregeln" nach § 22 StVO sind, ändert das Schlupfloch nichts.

                Aber jetzt hat raftingthomas wenigstens mal etwas argumentiert und nicht nur flapsige Bemerkungen eingestreut.

                Gruß Ditschi

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                • raftinthomas
                  Erfahren
                  • 31.01.2007
                  • 294
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  AW: Tranport Canadier auf Autodach

                  Das Urteil eines OLG hat aber keine bindende Wirkung, oder (Einzelfallentscheidung)?
                  Nur dann, und wenn in der VDI 2700 drin steht, dass AUSSCHLIESSLICH ebenjene Zurrmittel zulässig sind, ist deine Aussage korrekt.
                  Und ich verzichte darauf, mir die Norm zuzulegen. Für mich ist hier Schluss. Viel Spass auf deinem Kreuzritterzug der Mission.

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                  • Rincewind
                    Erfahren
                    • 21.05.2008
                    • 238
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    AW: Tranport Canadier auf Autodach

                    Ich habe grade mal gegoogelt und bin auf einen , wie mir scheint, interessanten Aspekt gestoßen. Hier wird mit der VDI 2700 argumentiert, deshalb habe ich auf der Seite www.vdi.de nachgeschaut und siehe da, dort steht unter anderem Folgendes:

                    Kurzreferat: Die Richtlinie gilt für Lastkraftwagen mit und ohne Anhänger. Die Richtlinie ist bestimmt für Fahrer, Fahrzeughalter und Verlader. Schienen-, See- und Lufttransport sind mit Ausnahme der Transporteinheiten des kombinierten Verkehrs (vgl. VDI 2700 Blatt 7) aus dem Anwendungsbereich ausgenommen und weiteren Richtlinien und Normen vorbehalten.
                    Offensichtlich scheint die viel zitierte Richtlinie nicht für den hier besprochenen Fall des Transportes von Booten auf dem PKW-Dach zu gelten.

                    Gruß René

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                    • Ditschi
                      Freak

                      Liebt das Forum
                      • 20.07.2009
                      • 13331
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      AW: Tranport Canadier auf Autodach

                      Hallo Rincewind,

                      müssen wir alles wiederholen ?

                      Schau Beitrag 27 von hobbyholzmann. Der ist ausgebildet zur Durchführung von Ladungskontrollen. Und liegt Richtig:

                      zur Wiedeholung aus Beitrag 31

                      Die VDI ist eine Zusammenfassung der anerkannten Regeln der Technik gem § 22 Abs. 1 Satz 2 StVO und gilt für alle Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen. ( Hentschel / König / Dauer, Kommentar zum Straßenverkehrsrecht, 41. Auflage 2011, § 22 StVO Randnummer 15).

                      Man, ist das zäh! Aber wir haben ja Geduld.

                      Gruß Ditschi

                      Hallo rincewind,

                      ich ergänze mal heute morgen: mich stört nicht, daß Du Dir die Mühe gemacht hast, die Fundstelle aufzuspüren. Im Gegenteil. Und darüber bin ich auch anfangs gestolpert, siehe post 20. Jedoch hat die Rechtsprechung entschieden, daß die VDI 2700 den Begriff der " anerkannten Regeln der Technik" ausfüllt nach § 22 StVO, und der gilt für alle Fahrzeuge im Straßenverkehr. Einen unterschied LKW / PKW macht die Norm nicht.
                      Mich stört aber, daß Du hinten im thread einsteigst und Sache aufrührst, die schon abgearbeitet sind, ohne daß Du sie liest. Das meine ich mit
                      " zäh".
                      Zuletzt geändert von Ditschi; 17.08.2012, 07:27.

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                      • Rincewind
                        Erfahren
                        • 21.05.2008
                        • 238
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        AW: Tranport Canadier auf Autodach

                        Hallo Ditschi,

                        ich hätte wohl doch erst genauer schauen sollen. Bei einem thread der seit 1 1/2 Monaten läuft und 130 Beiträge hat, könnte man darauf kommen, dass schon mal jemand besagte RL genauer angeschaut hat.

                        Was mich interessiert, wenn ich in ein Kanufachgeschäft (egal welches) komme und nach Gurten für den Bootstransport frage, bekomme ich im Regelfall die Gurte mit Klemmschnallen in den verschiedenen Längen und Ausführungen vorgelegt bzw. empfohlen.
                        Wenn also die Rechtslage so klar und eindeutig sein sollte, oder anders, die Rechtsunsicherheit bei der Verwendung von Klemmgurten so hoch, wie hier dargestellt wird, wäre doch anzunehmen, dass die Händler und Hersteller schon längst reagiert hätten.

                        Ich schliesse mich raftinthomas an. Hier wird definitiv mit Kanonen auf Spatzen geschossen, das hat mit gesunder Lebenserfahrung nicht mehr viel gemein. Welch ein missionarischer Eifer hier an den Tag gelegt wird?!

                        Ich habe auch schon Boote fliegen sehen, aber das hatte nie mit den verwendeten Gurten zu tun, sondern immer seine Ursachen in der fehlerhaften Anwendung und Verschnürung- Tschuldigung Verzurrung.

                        Vielleicht sollten wir nicht soviel lesen und transportieren sondern lieber Paddeln gehen.

                        Gruß René

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                        • rumtreiberin
                          Alter Hase
                          • 20.07.2007
                          • 3236

                          • Meine Reisen

                          AW: Tranport Canadier auf Autodach

                          Fahr doch einfach mal an einem Freitag abend oder Samstag morgen zu einem größeren baumarkt oder selbstaufbau-Mitnehm-Möbelladen und guck dir an wie die Leute da ihre Fahrzeuge beladen mit ihren gerade erbeuteten Schätzen.

                          Das Problembewußtsein für angemessene fachgerechte Ladungssicherung ist bei einem sehr großen Teil der Nur-PKW-Fahrer kaum bis gar nicht vorhanden, und wenn es vorhanden ist dann wissen viele nicht wirklich was sie machen können und wie man gut und ausreichend sichert. Irgendwo im Thread gibts einen Link zu einer Verkehrssicherheitskampagne Ladungssicherung auch im/am PKW, die noch gar nicht so wahnsinnig alt ist. es tut sich also sehr langsam und mühselig was in die richtige Richtung. Übrigens weiß ich daß die Kölner Polizei mal eine Zeitlang in unregelmäßigen Abständen bei IKEA Ladungssicherungskontrollen und -beratung bei PKW gemacht hat, auch das sollte man durchaus als Zeichen betrachten daß es in diesem bereich Nachholbedarf gibt.

                          Eigentlich ist es logisch, daß die gleichen physikalischen gesetze die auf einem LKW ein 10 Tonnen schweres Stahlteil in Bewegung setzen wenn es nicht richtig gesichert ist genausogut einen 35kg schweren Canadier auf einem Dachträger zum Freiflug bringen. Es wirken die gleichen Kräfte - also wieso sollten andere Regeln gelten?

                          Insofern denke ich daß dieses Problem einfach noch nicht bei den Händlern angekommen ist. Im gewerblichn Bereich hat es auch über 10 Jahre gedauert bis man als Fahrer bei Papierrollenwerken nicht mehr mit dem Spruch "Komm hier nie wieder her, du machst unsere Ware kaputt mit deinen Scheixx Gurten" Hofverbot erteilt bekam wenn man es wagte, selbst unter Verwendung von Kantenschonern zur Druckverteilung über eine aufrecht stehende Papierrolle von 2m Höhe und 1,25 Durchmesser einen Gurt zu werfen. Wollte man Antirutschmatten unterlegen, wurde man vom Staplerfahrer angemotzt man solle das Dreckszeug weglassen, weil das das Verschieben von Paletten oder sonstigen gegenständen unmöglich mache, es sei doch viel praktischer das Packstück abzusetzen und dann per Schubser an die richtige Position zu befördern statt es millimetergenau mit Gabeln oder Greifwerkzeug an die Stelle zu bringen wo es hinsoll und dann abzusetzen. Und wenn das alles nichts half wurde über neumodischen Quatsch geschimpft und behauptet daß doch schon seit 30 Jahren alle Ladungen ohne diesen Blödsinn ans Ziel gekommen sind.

                          Das gleiche passiert jetzt im PKW-Bereich, und hat etwa 10 Jahre später als bei den schweren LKW auch bei den kleineren Nutzfahrzeugen von Sprinterklasse bis zum 7,5tonner angfangen sich durchzusetzen.

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                          • Lodjur
                            Dauerbesucher
                            • 04.08.2004
                            • 771
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                            AW: Tranport Canadier auf Autodach

                            Hi, mehr oder weniger Kopfschüttelnd habe ich hier immer mal wieder reingelesen. Sagt mal..Sommerloch oder was? Das ist doch nicht Euer Ernst. Die Aussagen sind sicher alle richtig bzw. haben Ihren rechtlichen Hintergrund aber hallo..wir reden hier von Kanus aufs Auto schnallen und eben nicht von depperten einmal im Leben einen Schrank aufs Auto Frimler im Möbelhaus oder gar gewerblicher Ladungssicherung. Was hier für ein Sendungsbewusstsein ausartet ist schon toll.
                            Ich schnalle seit genau 30 Jahren Canadier aufs Autodach, bin bestimmt schon 2 mal um die Erde in Km gemessen damit gefahren und bei mir hat sich noch nie! ein Boot auch nur einen cm bewegt. Ja, ich benutze immer Markenträgersysteme, schon immer hochwertige Klemmschnallengurte nicht den Mist aus dem Baumarkt, immer rutschhemmende Unterlagen und je nach Fahrzeug war das Boot sowohl vorne als auch hinten zusätzlich abgespannt. Hinten aber immer. Bin schon mehrfach wegen Elchen und Renen zu Vollbremsungen gezwungen worden die Dank Schotterstrassen auch schonmal im Graben endeten. Was immer fest sass war das Boot samt Träger! Das hat natürlich alles auch was mit gesundem Menschenverstand zu tun. Wer den nicht aufbringt dem helfen auch diese schon wissenschaftlichen Ausführungen nicht mehr.
                            Raftinthomas und Rincewind..ich bin bei Euch ..und wie gesagt anstatt solche Textmonster zu verfassen mal lieber paddeln gehen. Gut das ich so schnell schreibe..mache mich gerade ja auch schon schuldig
                            so das musste jetzt doch mal raus...
                            CU Bernd
                            Nicht nur drüber reden,.... mach es!

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                            • Torres
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                              Liebt das Forum
                              • 16.08.2008
                              • 32315
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              Tja, und ich kann immer nur den Kopf schütteln, warum es
                              A) so schwer ist, den Sinn von Vorschriften zu verstehen und nach zu vollziehen
                              B) so furchtbar ist, Vorschriften zu befolgen (die vor allem niemandem weh tun) und alles zu tun, was die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht.
                              C) und anscheinend unmöglich ist, dankbar zu sein, dass es hier so fachkundige Leute wie rumtreiberin, Ditschi, hobbyholzmann u.a. gibt, welche die Hintergründe erläutern.

                              Ich zumindest kann da nur danke sagen.
                              Oha.
                              (Norddeutsche Panikattacke)

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                              • marmotta
                                Erfahren
                                • 07.06.2008
                                • 278
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                                AW: Tranport Canadier auf Autodach

                                Wenn das Thema nicht durchaus wichtig wäre, ... - ich habe hier immer wieder mal mitgelesen, aber nicht systematisch und akribisch, wie einige Kollegen.
                                Ich kann mich lodjur weitgehend anschließen...

                                Freilich:
                                Die größte Schwachstelle sind meist die angeblich gepüften Dachträgersystem selbst - die bei einem Crash durchaus einen Abgang machen können. Die Einführung "rinnenloser" Fahrzeugdächer hat das Risiko mE sicher erhöht.

                                Zweitens: Auch der "geprüfte" Gurt hilft nicht, wenn er unsachgemäß verwendet wird (z.B. mehrere Boote pro Gurt usw.) und/oder ungünstig gepackt wird.

                                Drittens: eine "geprüfte" Dachlast gibt es Pkw nicht, steht jedenfalls nicht in den Papieren. Die Werte in der Betriebsanleitung sind eine Empfehlung, wie der Hersteller dahin kommt, bleibt (mir) dunkel. Und sie sagt auch nichts darüber aus, ob es sich um Ladung handelt, die sich gut sichern läßt oder weniger gut.

                                Viertens: Je mehr Mitbürger am Baumarkt oder beim Möbelhaus ihr neues Sofa (oder den großen Flachbildschirm) ungesichert aufs Dach packen, umso mehr wird der Normgeber provoziert, einzuschreiten...

                                Nix für ungut
                                Gruß marmotta

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                                • Rincewind
                                  Erfahren
                                  • 21.05.2008
                                  • 238
                                  • Privat

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                                  AW: Tranport Canadier auf Autodach

                                  @Torres
                                  Tja, und ich kann immer nur den Kopf schütteln, warum es
                                  A) so schwer ist, den Sinn von Vorschriften zu verstehen und nach zu vollziehen
                                  B) so furchtbar ist, Vorschriften zu befolgen
                                  Genau das ist der Knackpunkt. Hier wird auf Deubel komm raus argumentiert und dabei schleicht sich so nach und nach ein Fehler nach dem anderen ein.
                                  Es sind eben keine Vorschriften, es sind und bleiben Empfehlungen.

                                  Im Zweifels- bzw. Streitfall - soll heißen, wenn es vor Gericht geht - ist das blaue Zettelchen am zertifizierten Ratschenspanngurt keine "Du-kommst-aus-dem-Gefängnis-frei"-Karte. Da geht das Ganze genauso zum Sachverständigen, als wenn Du einen Kälberstrick verwendet hättest, mit genau dem gleichen Kostenrisiko.

                                  Ich habe überhaupt nichts gegen die Meinung von Ditschi und anderen Befürwortern, aber es ist bitteschön nur ihre Meinung und nicht die einzig wahre Erkenntnis. Sicher kann man aus der viel zitierten VDI RL 2700 etliches Nützliches entnehmen, was auch seine Berechtigung im nichtgewerblichen Bereich hat, deshalb muss ich doch aber nicht gleich all meine Lebenserfahrung über den Haufen schmeißen.

                                  Mit dieser ganzen Argumentiererei verunsichert man die Leute nur.
                                  Meine Meinung ist:
                                  Wenn einer das ordentliche Verzurren und Befestigen lernen will, sollte er zu den erfahrenen Kanuten gehen, um zu lernen und sich Tipps zu holen. Der Blick in eine Richtlinie oder Empfehlung mag hilfreich sein, ersetzt aber auf keinen Fall Know How und Erfahrung.

                                  @rumtreiberin
                                  Eigentlich ist es logisch, daß die gleichen physikalischen gesetze die auf einem LKW ein 10 Tonnen schweres Stahlteil in Bewegung setzen wenn es nicht richtig gesichert ist genausogut einen 35kg schweren Canadier auf einem Dachträger zum Freiflug bringen. Es wirken die gleichen Kräfte - also wieso sollten andere Regeln gelten?
                                  Ganz einfach, es ist meiner Meinung nach ein Unterschied von 965 kg, der deutlich andere Auswirkungen hat, wenn er sich denn mal in Bewegung setzt.
                                  Es sind schon viele LKWs wegen nicht, schlecht oder unzureichend gesicherter Ladung umgekippt, aber noch kein Auto wegen eines schlecht gesicherten Bootes.
                                  Es macht auch einen Unterschied ob ich auf dem Weg bin, um mein Hobby zu genießen, oder aber mir der Zeitdruck und der Spediteur im Nacken sitzt.

                                  Schönes Wochenende
                                  Gruß René
                                  Ich gehe jetzt erstmal Paddeln.
                                  Zuletzt geändert von Rincewind; 17.08.2012, 16:33.

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                                  • rumtreiberin
                                    Alter Hase
                                    • 20.07.2007
                                    • 3236

                                    • Meine Reisen

                                    AW: Tranport Canadier auf Autodach

                                    Ich habe einmal gesehen wie aus welchem Grund auch immer ein Boot von einem PKW runtergehüpft ist. Der PKW fuhr auf der Autobahn satte 100 und überholte mich gerade. Ich hatte keine Chance zu bremsen oder dem schönen alten Holzruderboot auszuweichen. Meinem LKW ist nix passiert, das war damals noch ein altes Ding mit stahlstoßstange, aber es standen 5 bis 7 PKW auf dem standstreifen mit unterschiedlich starken Blechschäden von Beulen über Lenkung verwürgt bis hin zu einem Kühlwasserverlust weil offenbar Bootsteile beim Überrollen der Trümmer von unten in das Fahrzeug geschlagen waren. Zum Glück haben es alle gschaft nicht mit anderen fahrzeugen zu kollidieren und mehr als ein Riesenschrecken war auch keinem passiert...aber harmlos ist anders. Wenn da ein motorradfahrer in die Trümmer gefahren wäre oder ein PKW mit wenig Sicherheitsabstand dahinter, dem dieses Gerät das durch die nicht unerhebliche Gschwindigkeit auch eine nicht unerhebliche Durchschlagskraft hatte in die Scheibe geflogen wäre, hätte es auch Verletzte und Tote geben können. Oder jemand verliert sowas in der stadt, weil der plötzlich bremsen muß und es fliegt mit 50km/h weiter und nimmt den nächstbesten Radfahrer oder Fußgänger als Bremsklotz... Du willst gar nicht ausrechnen was für ein aufschlagsgewicht bei Tempo 30/50/100 aus dem lächerlich wenig anmutenden 35kg Boot werden, das sind Zahlen da wird dir schlecht, und es dürfte schnell klar sein daß solche Aufschlagsgewichte Menschen töten können.

                                    Und ja, bei einem LKW wird dir erst recht schlecht. Deshalb muß man im LKW-Bereich ja auch mit Gurten und Zurrpunkten arbeiten die mal irgendwo bei 2t Belastbarkeit im direkten Zug anfangen, während man im PKW-Bereich mit zwischen 300 und 500kg völlig ausreichend bedient ist.

                                    das mit den 965kg Differenz solltst du nochmal überprüfen. 10t minus 35kg gibt bei mir ein bißchen mehr an Differenz

                                    Und an den Unterschied zwischen Zeitdruck im Speditionsgewerbe und dem relaxten Urlaubsreisenden glaube ich schon lange nicht mehr. Wenn ich sehe wie fix und foxi manchmal Leute aus offensichtlich Urlauberautos aussteigen kann man das kaum so pauschal behaupten.

                                    So, ich pack jetzt auch meine Reste zusammen und geh paddeln. Denn auch wenn ich das Thema wichtig finde, Paddeln ist wichtiger als rumdiskutieren bis der Arzt kommt

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                                    • Ditschi
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                                      Liebt das Forum
                                      • 20.07.2009
                                      • 13331
                                      • Privat

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                                      AW: Tranport Canadier auf Autodach

                                      Wenn also die Rechtslage so klar und eindeutig sein sollte, oder anders, die Rechtsunsicherheit bei der Verwendung von Klemmgurten so hoch, wie hier dargestellt wird, wäre doch anzunehmen, dass die Händler und Hersteller schon längst reagiert hätten.
                                      Hallo,

                                      ja, das ist eine guter Einwand! Die Rechtslage ist eindeutig, aber so recht will sie niemand zur Kenntnis nehmen. Man müßte ja eingefahrene Gewohnheiten ändern . Eine Zumutung!
                                      Was das mit missionarischem Eifer zu tun haben soll, der Sache mal auf den Grund zu gehen, kann ich nicht nachvollziehen.
                                      Hier kann doch niemand gezwungen werden, irgendetwas anzunehmen.
                                      Nachvollziehen kann ich, daß sich vermeintliche Experten ärgern, wenn sie zur Kenntnis nehmen müssen, vielleicht doch nicht alles gewußt zu haben. Da produziert die verletzte Ehre giftige Reaktionen. Daher wohl " Kreuzzug" und "missionarischer Eifer".
                                      Große Worte für kleine Gurte.
                                      Zurück zu den Händlern: Ich habe ja selbst festgestellt, wie gering die Kentnisse sind, als mir ein Klemmgurt angepriesen und verkauft wurde. ( Kurioserweise genau der, der sich löste). Und ich habe mich gehütet, im Laden eine Diskussion anzufangen. Soweit geht mein Missionseifer nicht. Hier ist doch ein guter Ort, die Fragen zu debattieren.

                                      Die Hersteller sind genau im Bilde. Ich habe jetzt mal drauf geachtet. Natürlich wollen sie ihre Sachen verkaufen, andererseits aber auch nicht haften. Wann immer ein Gurt nicht der Norm entspricht und unzulässig ist, weisen die Hersteller meist an versteckter Stelle beinahe verschämt darauf hin. Nur die Kunden kapieren es nicht, und das ist den Herstellern wohl recht so.
                                      Ein Beispiel folgt. Ich verweise auf einen kleinen Satz ganz unten. Machmal steht da auch nur: entspricht nicht der Norm.
                                      Ihr könnt ja selbst mal drauf achten.

                                      http://helmi-sport.eshop.t-online.de...elmi%20Dach%22

                                      Ganz unten: Leider kann bei Selbstbaugurten kein EN 12195-2 Etikett montiert werden.

                                      Wer nicht versiert ist, kann damit nichts anfangen. Unter der Hersteller hat seine Pflicht erfüllt.

                                      Ich finde, Torres hat es richtig gesagt: seid doch dankbar, daß ihr jetzt wißt, was das bedeutet. Je größer das Wissen, desto größer auch die Entscheidungsfreiheit. Um mehr geht es hier nicht.

                                      Gruß Ditschi

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                                      • Rincewind
                                        Erfahren
                                        • 21.05.2008
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                                        AW: Tranport Canadier auf Autodach

                                        @Ditschi
                                        Die Rechtslage ist eindeutig, ...
                                        Da steht schon wieder diese Unwahrheit. Die Rechtslage ist eben nicht eindeutig, hast Du selbst zitiert, siehe post #31

                                        und OLG Hamm, 2 Ss Owi 590/09, Beschluß vom 06.08.2009:

                                        Für die nach § 22 Abs. 1 StVO zu treffenden Sicherungsmaßnahmen stellen die gegenwärtig anerkannten technischen Beladungsregeln in der VDI-Richtlinie 2700 "Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen" allgemein zu beachtende Grundregeln dar. Diese sind allerdings nicht schematisch anzuwenden, sondern unterliegen als "objektiviertes Sachverständigengutachten" der richterlichen Nachprüfung, erforderlichenfalls unter Anhörung eines Sachverständigen in der Hauptverhandlung
                                        Hervorhebung von mir

                                        Und wie könnte man die Intention des folgenden Halbsatzes
                                        ...aber so recht will sie niemand zur Kenntnis nehmen.
                                        besser beschreiben, als mit dem Wörtchen "missionieren".

                                        Man müßte ja eingefahrene Gewohnheiten ändern . Eine Zumutung!
                                        Nein, man müsste bewährte Systeme und positive Erfahrungen negieren und ersetzen durch technische Mittel, deren Tauglichkeit man auf Grund schlechter Erfahrungen ohnehin anzweifelt.


                                        Aber folge Du ruhig Deinem Glauben und werde glücklich damit.

                                        Gute Nacht
                                        René

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                                        • Ditschi
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                                          Liebt das Forum
                                          • 20.07.2009
                                          • 13331
                                          • Privat

                                          • Meine Reisen

                                          AW: Tranport Canadier auf Autodach

                                          Schön, daß auch das OLG Hamm noch einmal zu Wort kommt.

                                          Nur hast Du das von mit zitierte Schlupfloch hervorgehoben, ich die Regel.

                                          Hier noch einmal das Zitat, diemal hervorgehoben Regel vor Ausnahme.

                                          Für die nach § 22 Abs. 1 StVO zu treffenden Sicherungsmaßnahmen stellen die gegenwärtig anerkannten technischen Beladungsregeln in der VDI-Richtlinie 2700 "Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen" allgemein zu beachtende Grundregeln dar. Diese sind allerdings nicht schematisch anzuwenden, sondern unterliegen als "objektiviertes Sachverständigengutachten" der richterlichen Nachprüfung, erforderlichenfalls unter Anhörung eines Sachverständigen in der Hauptverhandlung
                                          Jetzt könnten wir noch das OLG Düsseldorf zitieren und diverse LG- Entscheidungen, die alle das Gleiche sagen. Damit wäre raftingthomas Frage zur Einzelfallentscheidung beantwortet.

                                          Wichtig ist nur Eines: die Fakten liegen auf dem Tisch, und jeder kann sie jetzt selbst beurteilen und für sich entscheiden, wem er folgen will. Und wer nicht will, will nicht.
                                          Ich fahr jatzt nach Lühesand.
                                          Gruß Ditschi

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