Tipps zum Zelten auf Weiden/Feldern - hier Hunte

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  • Rosi
    Dauerbesucher
    • 25.02.2011
    • 727
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    • Meine Reisen

    Tipps zum Zelten auf Weiden/Feldern - hier Hunte

    Guten Abend,

    da die Hunte mein Hausfluss ist und ich diese auch sehr gerne paddel, bräuchte ich da mal etwas Hilfe. Sofern sich jemand auf der Hunte auskennt.

    Ich bin die übrigens heute mit meinem neuen Kajak gefahren. Feinstes Wetter und echt schönes Boot! Dazu aber mal woanders.

    Worum es mir hier geht ist das Zelten/Übernachten an der Hunte. Es gibt einen Campingplatz relativ mittig (Hunte-Camping), welcher aber nicht so richtig am Fluss selbst liegt. Ich möchte aber nicht unbedingt dorthin, auch wenn es die einzige legale Möglichkeit ist, auf der Strecke, zu übernachten. In Oldenburg gibt es die Kanuabteilung des OYC, welche DKV-Mitgliedern ermöglicht dort zu nächtigen. Am anderen Ende gibt es in Wildeshause ebenfalls einen DKV-Verein, von welchem ich aber nicht weiß, wie es mit Zelten aussieht. Vielleicht weiß da jemand mehr?

    Ich würde gerne die Hunte von Oldenburg nach Wildeshausen rauffahren, die "Gefahrenstellen" müssen dann halt umtragen werden. Um dann im Prinzip von Wildeshausen wieder nach Oldenburg zu fahren. Soll so ein bisschen Training sein. Die Strecke wären 40km Flussauf- und 40km Flussabwärts. Ich habe öfter ein paar Tage frei, wegen Schichtdienst.
    Ich mag aber nicht jedesmal 1 oder 2 Mal Campingplatz bezahlen, nur weil ich mein Tarp oder Zelt aufstelle. Der Barneführerholz kommt gar nicht in Frage, da dieser Naturschutzgebiet ist und ich das gar nicht erst anfangen mag.

    Jetzt sind aber an der Strecke Hektarweise Weiden und Felder.

    Kennt sich jemand damit aus auf Feldern zu schlafen, ich möchte die Landwirte gerne vorher fragen. Es wäre halt besonders interessant, ob jemand Tipps hat, wie man rausfindet wem das Feld gehört. Vielleicht hat ja schon jemand Ähnliches an der Hunte gemacht und hat da Hinweise für mich. Gerne auch Tipps zu Gasthöfen oder Restaurants, die Paddlerfreundlich sind!

    mfg

  • elBarto
    Erfahren
    • 04.06.2010
    • 101
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    • Meine Reisen

    #2
    AW: Tipps zum Zelten auf Weiden/Feldern - hier Hunte

    Hallo Rosi,

    das mit den Landwirten wird wohl eher nur was, wenn Du einen direkt auf seinem Land am Ufer antriffst. Ansonsten fällt mir dazu nur das Grundbuchamt der zugehörigen Gemeinde ein. Aber ob die so ohne weiteres Auskunft geben?

    Ich habe hier das Buch Kanu-Kompass Deutschland Nordwest liegen. Darin wird auch eine Tour auf der Hunte beschrieben. Und zwar von Wildeshausen nach Oldenburg - passt ja!

    Zur Übernachtung wird die Zeltwiese am Gasthaus "zur Hunte" (20 km von Oldenburg, scheint zwischen Huntlosen und Sandhatten zu sein) angegeben. In der Karte sind außerdem noch Zeltplätze bei Dötlingen, bei Amelhausen, bei Tungeln sowie direkt in Oldenburg einzeichnet.

    Auch in der Jübermann-Karte scheinen Zeltplätze verzeichnet zu sein.

    Gruß von der Müritz-Elde-Wasserstraße

    Matthias

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    • fraizeyt

      Fuchs
      • 13.08.2009
      • 1891
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      • Meine Reisen

      #3
      AW: Tipps zum Zelten auf Weiden/Feldern - hier Hunte

      Zitat von elBarto Beitrag anzeigen
      Ansonsten fällt mir dazu nur das Grundbuchamt der zugehörigen Gemeinde ein. Aber ob die so ohne weiteres Auskunft geben?
      Nein. Es muss zur Einsicht in das Grundbuch ein berechtigtes Interesse vorliegen, das sehr eng definiert ist und im vorliegenden Fall nicht gegeben ist.
      Die Qualität unseres Lebens ist das Resultat unserer Gedanken.

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      • Jurilaris
        Erfahren
        • 15.08.2010
        • 188
        • Privat

        • Meine Reisen

        #4
        AW: Tipps zum Zelten auf Weiden/Feldern - hier Hunte

        Zumal die Äcker auch gerne mal verpachtet sind, dann nützt der Eigentümer auch nichts sondern nur der Bauer der es bewirtschaftet. Den müßte man dann möglichst "auf frischer Tat" antreffen.

        Schwierig...

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        • Prachttaucher
          Freak

          Liebt das Forum
          • 21.01.2008
          • 12042
          • Privat

          • Meine Reisen

          #5
          AW: Tipps zum Zelten auf Weiden/Feldern - hier Hunte

          Mir würde da nur einfallen, einmal mit dem Auto/ Rad dorthin zu fahren und zu schauen welche Höfe in Wassernähe liegen. Dann dort klingeln und fragen. Selbst wenn es bei Ihnen nicht paßt (Tiere auf der Weide...) wirst Du mit etwas Glück vielleicht weitergereicht.

          Zitat von Rosi Beitrag anzeigen
          ..
          Ich bin die übrigens heute mit meinem neuen Kajak gefahren. Feinstes Wetter und echt schönes Boot! Dazu aber mal woanders.
          ...
          OT: Glückwunsch, ich dachte am Sonntag übrigens auch : "Eigentlich wäre das Wetter zum Anpaddeln". Die Hunte schaue ich mir gerade mal an. Wie stark ist denn die Strömung ? Auf der Oste fand ich es für mich immer schon grenzwertig das Stück gegen die Strömung zu fahren.

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          • Torres
            Freak

            Liebt das Forum
            • 16.08.2008
            • 32306
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            • Meine Reisen

            #6
            AW: Tipps zum Zelten auf Weiden/Feldern - hier Hunte

            Zusätzlich ist zu beachten, dass Du vermutlich eher in Zeiten unterwegs bist, wo die Frucht auf dem Feld steht und die Wiesen noch nicht gemäht sind. Felder sind von der Bestellung bis zur Ernte tabu, Wiesen während der ganzen Wachtumsphase.
            Dann wird es wohl eher in Hofnähe ein Plätzchen geben.
            Erst nach der Ernte wirst Du wohl bessere Chancen haben, also ca. ab Mitte Oktober bis Anfang März, wenn die Wiesen und Stoppelfelder frei gegeben sind.
            Oha.
            (Norddeutsche Panikattacke)

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            • Rosi
              Dauerbesucher
              • 25.02.2011
              • 727
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              • Meine Reisen

              #7
              AW: Tipps zum Zelten auf Weiden/Feldern - hier Hunte

              Danke Torres, dass mit dem Mähen kenne ich als Angler nur zur Gut. Da kommen schonmal die Landwirte nachts mit der Heugabel! Nur weil man mitm Feldbett unterm Tarp liegt!

              Angelverein gibts klar vor "Zelte ohne Boden". Da kommt es öfter mal zu Stress.

              Ich dachte auch eher an den Rändern. Oft steht da an der Hunte noch ein kleiner Hain. Es wäre also auch am Rand der Wiese noch Platz ein Tarp oder kleines Zelt aufzustellen. Sollte dort Mais stehen, werde ich es wohl auch mal so probieren. Da kann man sich ja super hinter verstecken.
              Das mit dem Grundbuch ist mir auch schon in den Sinn gekommen, aber keine Chance da was zu erreichen. Vielleicht über die Landwirtschaftskammer oder wirklich mal doof durchklingeln.

              Das Gasthaus zur Hunte ist ein super Tipp. Das ist direkt vor der "Stromschnelle" Huntlosen, auf der linken Seite. Das sah bei Googlemaps auch am ehesten nach einer Alternative aus. Da werde ich mal bei Gelegenheit anrufen.
              Ich glaube ich mach mich hier mal beim örtlichen Verleiher schlau. Die kennen den Fluss ja auch auswendig.

              Sollte ich mit dem Zelten etwas schlauer sein und die Hunte mal komplett rauf und runter sein. Inkl GPS etc. werde ich hier mal einen Thread Hunte reinstellen, mit den Daten des Flusses. Dann können Interessenten sich auch ein genaues Bild über die Strecke und die Möglichkeiten machen.

              Zur Fließgeschwindigkeit: Die Hunte hat derzeit so ca. 3-4km/h. Dadurch das in Oldenburg am Wasserkraftwerk gestaut wird ist diese auch ziemlich konstant. Wir haben meist 2-5km/h. Es geht also recht entspannt den Fluss rauf. Mit etwas ordentlichen Paddeln und "ins Zeug legen" *lach* konnte ich sogar mit den Fussgängern mithalten!

              Nehmen wir also 5km/h bei den Fussgängern, 3km/h Strömung und etwas Gegenwind... es ist keine echte Herausforderung der Hunte entgegen zu paddeln.

              Der Pegel ist übrigens für die Hunte ganz ordentlich. Die meisten Stromschnellen dürften auch gegen den Strom befahrbar sein. Der Fluss hat ca das 4-5 Fache an Breite, ist am rechten Ufer aber ziemlich seicht (ca 30cm). Das gilt jetzt für die KM von Astrup-Oldenburg. Die Wassertemperatur dürfte bei ca 8-12 Grad liegen. Ich habe nur mal die Hand reingesteckt und mein Leitungswasser auf ganz kalt fühlt sich schlimmer an. Noch 3 Grad und die Badesaison ist eröffnet!

              OT: Leider ist mein Skeg undicht gewesen und ich darf mein EINMAL gefahrenes Boot direkt mal wieder zurückgeben. Da es mein Riot Edge 13 nicht mehr dort gibt, bekomme ich jetzt ein Seabird Discovery zum selben Preis. Top-Service von meinem Fachhändler! Einzig der Aufwand und jetzt wohl 3 Wochen ohne Boot hier zu sitzen nervt. Ab dem 15en soll das Wetter deutlich anziehen. Sonnenschein und deutlich über 10 Grad sind angesagt!
              Wer noch nicht Angepaddelt hat ist selber Schuld!

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              • Ditschi
                Freak

                Liebt das Forum
                • 20.07.2009
                • 13193
                • Privat

                • Meine Reisen

                #8
                AW: Tipps zum Zelten auf Weiden/Feldern - hier Hunte

                Hallo @ rosi,

                beim Wildzelten solltest Du Dir bewußt sein, daß es Dir zunächst einmal generell öffentlich-rechtlich erlaubt sein müßte,
                dann auch zivilrechtlich.

                Bislang hast Du nur die zivilrechtliche Seite angesprochen, sprich die Erlaubnis des privaten Grundeigentümers.

                Die nützt Dir aber nichts, wenn das Wildzelten in Niedersachsen öffentlich-rechtlich verboten und ordnungswidrig ist.

                Mein bescheidener Kenntnisstand ist, daß bislang nur SL-H, Mek-Pom und Brandenburg die Erlaubnis zum eingeschränkten Wildcampen im Gesetzt haben, Niedersachsen nicht.

                In der Tat habe ich mir grade das Landesnaturschutzgesetz Niedersachsen angesehen und eine entsprechende Norm wie in den anderen drei genannten Bundesländern nicht gefunden.

                Könnte aber natürlich noch woanders stehen. Mein Kenntnisstand muß nicht abschließend sein.

                Wenn Du nicht riskieren willst, Dich illegal zu verhalten und gegen ein Naturschutzgesetz zu verstoßen, solltest Du Dich mal eingehend erkundigen.

                Gruß Ditschi

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                • volx-wolf

                  Lebt im Forum
                  • 14.07.2008
                  • 5576
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                  • Meine Reisen

                  #9
                  AW: Tipps zum Zelten auf Weiden/Feldern - hier Hunte

                  Das Problem beim Zelten auf Wiesen und Weiden ist das Niederdrücken vom Gras. Dann bekommt man s nicht mehr vernünftig gemäht. Und gerade es wenn um beliebte Angelflächen geht, sind es ja nicht nur 1 oder 2 m², sondern schnell eins, zwei, drei, ganz viele. Hinzu kommt die Verunreinigung (Müll, Hundekot, etc.) - ich möchte Dir nichts unterstellen, nur die generellen Bedenken & Erfahrungen beschreiben.

                  Aber wenn Du am Feld- oder Wiesenrain übernachtest, wird wohl niemand etwas sagen.
                  Ebenso wenn es frisch gemähte und abgeerntete Wiesen sind.

                  Moralische Kultur hat ihren höchsten Stand erreicht, wenn wir erkennen,
                  daß wir unsere Gedanken kontrollieren können. (C.R. Darwin)

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                  • Enja
                    Alter Hase
                    • 18.08.2006
                    • 4898
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #10
                    AW: Tipps zum Zelten auf Weiden/Feldern - hier Hunte

                    Was man noch verschärft, wenn man hier Wiesen zum Geheimtipp macht. Da ich aus der Landwirtschaft komme, weiß ich: erlaubt man es einem, kommen auch die anderen. Und da wird es spätestens lästig.

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                    • Prachttaucher
                      Freak

                      Liebt das Forum
                      • 21.01.2008
                      • 12042
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #11
                      AW: Tipps zum Zelten auf Weiden/Feldern - hier Hunte

                      Das Anliegen an sich ist ja sehr lobenswert und entgegen aller Bedenken : Wenn man sich aufmacht und vor Ort nachfragt, ggf. eine Entschädigung anbietet und eine positive Antwort erhält im Sinne von "Da vorne stört es nicht" würde ich mir da nicht weitergehend den Kopf zerbrechen. Angenehm wäre mir eine solche Frageaktion eher nicht, kann das Bedürfnis nach einem geeigneten Plätzchen aber gut verstehen. Ich persönlich hätte auf Weiden (ohne zu fragen) auch immer etwas Sorge, daß da plötzlich die Kuhherde über mein Boot trampelt.

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                      • Enja
                        Alter Hase
                        • 18.08.2006
                        • 4898
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #12
                        AW: Tipps zum Zelten auf Weiden/Feldern - hier Hunte

                        Besser noch: die Jungbullen.

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                        • Rosi
                          Dauerbesucher
                          • 25.02.2011
                          • 727
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          #13
                          AW: Tipps zum Zelten auf Weiden/Feldern - hier Hunte

                          Also um es mal klarzustellen:

                          Ich frage hier um mich zu erkundigen und um nicht wildzucampen!

                          Ich finde derlei Belehrungen zwar wichtig, aber echt unangebracht. Angesicht der Tatsache, dass es hier sehr deutlich darum geht, legale Möglichkeiten und Alternativen zu finden.

                          Sollte mir ein Landwirt auf seinem Privatgrund die Erlaubnis geben zu zelten, kann mich dafür auch niemand ansch****.
                          Stell mir gerade vor, wie mein Nachbar die Kinder meiner Schwester anzeigt, weil sie in meinem Garten zelten.
                          Pachtgrund sieht da evtl. anders aus.

                          Was das Beschädigen von Nutzfläche durch Plattdrücken von Zelten angeht, hatte ich mich bereits geäußert. Ebenso die Aussage am Rand der eigtl Nutzfläche mein Tarp oder Zelt aufzustellen zeigt, dass ich eben nichts platt machen mag. Das wäre nämlich Sachbeschädigung für welche ich aufkommen müsste.

                          OT: Angeln ist ein ganz anderes Thema! Ich als Angler, werde mich hüten Wildfischen zu betreiben. Der Schein war auch so schon teuer genug! Leider kommt es gerade dort häufig zur Beschädigung von Pachtgrund. Darum machen wir das ja mit Tarp oder Shelter und Feldbett. Ich kenn auch die Kunden, die dann 10m² Wiese plätten und der Bauer verliert Mähfläche und damit Futter für sein Vieh. Dies will ich ja gerade vermeiden

                          Wenn ich einen Landwirt/Grundbesitzer finde, welcher es mir erlaubt, würde dieses Übernachten möglichst unauffällig, mit größtmöglicher Schonung der Fläche und im Stillen geschehen, sofern kein Ordnungshüter auftaucht. Ich nagel das bestimmt nicht an die Kirchentür!

                          OT: Irgendwie führen sachliche und normale Diskussionen hier immer in eine Belehrungsarie. Ich denk nur an das ständige: "Du weißt schon das es im Winter kalt draußen ist, kauf bloß einen Polarschlafsack".

                          Ich werde mir mal vorort die einzelnen Gasthöfe und Möglichkeiten anschauen und wie bereits angeboten die legalen und allgemein gültigen Möglichkeiten um, günstig und gemütlich an der Hunte, übernachten zu können. Das ist jetzt ein Angebot für die die den Fluss vll noch nicht kennen und Interesse haben dort zu fahren. Die Hunte ist nämlich sehr schön und aus einem Wanderführer bekommt man leider auch nicht immer alle Informationen.

                          Ich bedanke mich erstmal für die produktiven Tipps! Ich werde dem nachgehen!

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                          • Ditschi
                            Freak

                            Liebt das Forum
                            • 20.07.2009
                            • 13193
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            #14
                            AW: Tipps zum Zelten auf Weiden/Feldern - hier Hunte

                            [QUOTE=Rosi;995839]Also um es mal klarzustellen:

                            Ich frage hier um mich zu erkundigen und um nicht wildzucampen!

                            Ich finde derlei Belehrungen zwar wichtig, aber echt unangebracht. Angesicht der Tatsache, dass es hier sehr deutlich darum geht, legale Möglichkeiten und Alternativen zu finden.

                            Sollte mir ein Landwirt auf seinem Privatgrund die Erlaubnis geben zu zelten, kann mich dafür auch niemand ansch****.

                            Hallo,

                            das ist der Trugschluß. Das mag für den Hausgarten gelten, der z.B. in SL-H ausdrücklich vom Zeltverbot ausgenommen ist.

                            Aber wenn Wildcampen öffentlich-rechtlich verboten ist, dürfte auch der Landwirt nicht auf seiner eigenen Wiese am Fluß zelten. Folglich könnte er es auch nicht anderen erlauben. Zivilrechtlich schon, aber öffentlich-rechtlich hätte die Erlaubnis keine Bedeutung und würde das öffentliche Verbot nicht aufheben.

                            Ich habe das Gefühl, der Unterschied von zivilrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Erlaubnis wird nur schwer verstanden.

                            Rosi, Du bist doch Angler.

                            Da brauchst Du auch zwei Scheine: den behördlichen Jahresfischereischein, und den Erlaubnisschein des Gewässereigentümers / Pächters.

                            Hast Du die behördliche Erlaubnis nicht ( beim Wildcampen die gesetzliche Erlaubnis), nützt Dir die Erlaubnis der Eigentümers / Pächters alleine garnichts.

                            Hast Du die behördliche Erlaubnis, muß Du immer noch den Eigentümer/ Pächter fragen.

                            Ist der Staat selbst Eigentümer der Gewässers, so beim Angeln im Meer, genügt der Jahresfischereischein.

                            Übertragen auf`s wildcamping: gehört die Fläche, auf der Du wildcampen möchtest, dem Staat ( genauer: einer Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts, also Bund, Land oder Kommune), genügt die gesetzliche Erlaubnis, und Du mußt niemanden mehr fragen.

                            Ich hoffe, es wird so etwas verständlich.

                            Gruß Ditschi

                            Kommentar


                            • Rosi
                              Dauerbesucher
                              • 25.02.2011
                              • 727
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              #15
                              AW: Tipps zum Zelten auf Weiden/Feldern - hier Hunte

                              Übertragen auf`s wildcamping: gehört die Fläche, auf der Du wildcampen möchtest, dem Staat ( genauer: einer Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts, also Bund, Land oder Kommune), genügt die gesetzliche Erlaubnis, und Du mußt niemanden mehr fragen.

                              Ich möchte nicht Wildcampen, darum bitte von der Begrifflichkeit mal abkommen!


                              Wenn ich auf der Fläche / Gebietskörperschaft einer Privatperson zelten möchte und dies auch darf (Erlaubgnis des Eigners) hat der Gesetzgeber und das Land damit bitte genau was zu tun? Soll ich mir jetzt beim Staat oder Land die Erlaubnis dafür holen auf privatem Grund und Boden ein Zelt aufzustellen?

                              20000m² Acker/Weide im Privatbesitz ist doch nichts anderes als mein Garten? Sofern es sich nicht um Naturschutzgebiet oder Ähnliches handelt (sprich höhere Rechte greifen, wie zB Tierschutz/Naturschutz/Brandschutz) darf der Landwirt seine Fläche frei nutzen. In dem Fall mir erlauben dort mit einem Zelt zu übernachten. Wo greift da bitte ein allgemeines Verbot des Campens auf Grund im Staats/Landeseigentum?
                              Da ich nicht auf Gemeingut zelte, sondern auf Privatgrund, reicht die ausdrückliche Genehmigung des Eigners aus. Was du übrigens gerade auch zustimmend für den Staat bestätigt hast. Sofern dieser mir ein Zelten auf seinem Grund gestattet, was allerdings durch ein grundsätzliches Verbot eingeschränkt ist, dann darf ich auch dort zelten.

                              Ansonsten zeige mir bitte die Paragraphen welche es dem Privatmenschen vor dem Gesetz verbieten über seinen eigenen Grund und Boden zu entscheiden. Bezogen auf das Hinstellen eines Zeltes. Tut mir jetzt leid das ich da so nachhake, aber wenn du sowas behauptest, dann beweise es bitte schwarz auf weiß. Der Staat verbietet mir doch nicht ernsthaft per Gesetz, dass ich kein Zelt in meinen Garten stellen darf.

                              Ausnahme ist, wenn der Landwirt nur das Nutzrecht von öffentlichem Grund pachtet. Dort hat er ja nur Nutzrecht und darf nicht über Weiteres entscheiden. Vielleicht meintest du das ja, aber auch dessen wäre ich mir bewusst und sollte mir vom betroffenen Landwirt auch so gesagt werden.

                              Ich will das jetzt hier nicht ausdiskutieren, aber wenn ich mir so die Aussagen dazu im Outdoormagazin durchlese oder Wiki (In einigen wenigen Bundesländern (z.B. Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein) erlauben die Landesnaturschutzgesetze jedoch nicht motorisierten Reisenden (Wanderer, Radfahrer, Kanufahrer etc.) eine einmalige Übernachtung im Zelt in freier Natur, sofern diese außerhalb von Naturschutzgebieten stattfindet.) Dann bezieht sich dies auch nie auf Privatgrund oder, sofern dieser erwähnt wird, wird auch die Aussage getroffen: "Die Erlaubnis des Eigners muss eingeholt werden".

                              Auf einem Privatgrundstück und in einem Privatteich darf sogar ohne Fischerreischein, abgelegter Prüfung und mit Erlaubnis des Besitzers auch einfach so geangelt werden. Einzig das waidgerechte Töten ist einzuhalten, da dies der Tierschutz so fordert und dieser über dem Privatrecht steht. Und genau so sehe ich das beim Zelten auf Privatgrund auch.

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                              • Ditschi
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                                • 20.07.2009
                                • 13193
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                                #16
                                AW: Tipps zum Zelten auf Weiden/Feldern - hier Hunte

                                Zitat von Rosi Beitrag anzeigen
                                Übertragen auf`s wildcamping: gehört die Fläche, auf der Du wildcampen möchtest, dem Staat ( genauer: einer Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts, also Bund, Land oder Kommune), genügt die gesetzliche Erlaubnis, und Du mußt niemanden mehr fragen.

                                Ich möchte nicht Wildcampen, darum bitte von der Begrifflichkeit mal abkommen!


                                Wenn ich auf der Fläche / Gebietskörperschaft einer Privatperson zelten möchte und dies auch darf (Erlaubgnis des Eigners) hat der Gesetzgeber und das Land damit bitte genau was zu tun? Soll ich mir jetzt beim Staat oder Land die Erlaubnis dafür holen auf privatem Grund und Boden ein Zelt aufzustellen?

                                20000m² Acker/Weide im Privatbesitz ist doch nichts anderes als mein Garten? Sofern es sich nicht um Naturschutzgebiet oder Ähnliches handelt (sprich höhere Rechte greifen, wie zB Tierschutz/Naturschutz/Brandschutz) darf der Landwirt seine Fläche frei nutzen. In dem Fall mir erlauben dort mit einem Zelt zu übernachten. Wo greift da bitte ein allgemeines Verbot des Campens auf Grund im Staats/Landeseigentum?
                                Da ich nicht auf Gemeingut zelte, sondern auf Privatgrund, reicht die ausdrückliche Genehmigung des Eigners aus. Was du übrigens gerade auch zustimmend für den Staat bestätigt hast. Sofern dieser mir ein Zelten auf seinem Grund gestattet, was allerdings durch ein grundsätzliches Verbot eingeschränkt ist, dann darf ich auch dort zelten.

                                Ansonsten zeige mir bitte die Paragraphen welche es dem Privatmenschen vor dem Gesetz verbieten über seinen eigenen Grund und Boden zu entscheiden. Bezogen auf das Hinstellen eines Zeltes. Tut mir jetzt leid das ich da so nachhake, aber wenn du sowas behauptest, dann beweise es bitte schwarz auf weiß. Der Staat verbietet mir doch nicht ernsthaft per Gesetz, dass ich kein Zelt in meinen Garten stellen darf.

                                Ausnahme ist, wenn der Landwirt nur das Nutzrecht von öffentlichem Grund pachtet. Dort hat er ja nur Nutzrecht und darf nicht über Weiteres entscheiden. Vielleicht meintest du das ja, aber auch dessen wäre ich mir bewusst und sollte mir vom betroffenen Landwirt auch so gesagt werden.

                                Ich will das jetzt hier nicht ausdiskutieren, aber wenn ich mir so die Aussagen dazu im Outdoormagazin durchlese oder Wiki (In einigen wenigen Bundesländern (z.B. Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein) erlauben die Landesnaturschutzgesetze jedoch nicht motorisierten Reisenden (Wanderer, Radfahrer, Kanufahrer etc.) eine einmalige Übernachtung im Zelt in freier Natur, sofern diese außerhalb von Naturschutzgebieten stattfindet.) Dann bezieht sich dies auch nie auf Privatgrund oder, sofern dieser erwähnt wird, wird auch die Aussage getroffen: "Die Erlaubnis des Eigners muss eingeholt werden".

                                Auf einem Privatgrundstück und in einem Privatteich darf sogar ohne Fischerreischein, abgelegter Prüfung und mit Erlaubnis des Besitzers auch einfach so geangelt werden. Einzig das waidgerechte Töten ist einzuhalten, da dies der Tierschutz so fordert und dieser über dem Privatrecht steht. Und genau so sehe ich das beim Zelten auf Privatgrund auch.
                                Hallo Rosi,

                                das ist so falsch, daß ich nicht weiß, wo ich anfangen soll.

                                Wenn in einem Bundesland Zelten außerhalb von Campingplätzen generell verboten ist, ist es überall verboten, egal, wem das Grundstück gehört. Also auch auf Feldern und Wiesen in privatem Besitz.
                                Kein Grundstückseigentümer darf auf seinem Grundstück machen, was er will, wenn öffentliche Normen entgegenstehen: ein Haus bauen, einen Gewässer anlegen, eine Fabrik hinstellen oder eben zelten.
                                Beim Zelten ist der Hausgarten( und das ist eng auszulegen) zumeist ausgenommen, weil das so im Gesetz steht.
                                Zumindest in SL-H. Für Niedersachsen müßte ich das noch suchen.

                                Ansonsten weiß ich nicht, wie ich es noch erklären soll. Da fehlt es an elementarem Verständnis.

                                Gruß Ditschi

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                                • LihofDirk
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                                  • 15.02.2011
                                  • 13729
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                                  #17
                                  AW: Tipps zum Zelten auf Weiden/Feldern - hier Hunte

                                  Rosi, um es anders zu erklären:
                                  wir haben auf einem Grundstück in der Südwestpfalz gezeltet, Wiese, von Zaun und Hecke umgeben. Gastgeber war der Grundstückseigentümer, das Grundstück war in einem "Erholungsgebiet", Lauben und Ställe waren erlaubt.
                                  In der Nacht kam das Ordnungsamt, und wir mußten alle Zelte abbauen. Feiern/ Zusammensitzen wäre erlaubt, das Lagern und Zelten hingegen nicht. Das Angedrohte Bußgeld war erheblich.
                                  Wir haben dann halt durchgemacht ...

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                                  • hotdog
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                                    • 15.10.2007
                                    • 16106
                                    • Privat

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                                    #18
                                    AW: Tipps zum Zelten auf Weiden/Feldern - hier Hunte

                                    Es kommt wohl sehr stark darauf an, als was der Platz, auf dem zu zelten möchtest, im Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan ausgewiesen ist.

                                    Ich kann nur für Brandenburg sprechen.

                                    In der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) steht unter

                                    § 55 Genehmigungsfreie Vorhaben

                                    (7) Keiner Baugenehmigung bedürfen die Errichtung oder Änderung folgender baulicher Anlagen auf Camping- oder Wochenendhausplätzen, in Gärten und zur Freizeitgestaltung:

                                    1. Wohnwagen und Zelte auf bauaufsichtlich genehmigten Campingplätzen
                                    Da ist natürlich jetzt die Frage, was "zur Freizeitgestaltung" bedeutet bzw. ob man ein Feld oder eine Weide, also eine landwirtschaftlich genutzte Fläche, auch zur Freizeitgestaltung nutzen darf.

                                    Weiterhin steht im Brandenburgischen Naturschutzgesetz
                                    Abschnitt 7 Erholung in Natur und Landschaft

                                    § 49 Zelten und Aufstellen von Wohnwagen

                                    Zelte oder sonstige bewegliche Unterkünfte (Wohnwagen) dürfen in der freien Landschaft unbeschadet weitergehender Vorschriften außerhalb von öffentlichen Straßen und Plätzen nur auf einem Zelt- oder Campingplatz aufgestellt und benutzt werden. Fuß-, Rad-, Reit- und Wasserwanderer dürfen abseits von Zelt- und Campingplätzen für eine Nacht Zelte aufstellen, wenn sie privatrechtlich dazu befugt sind und keine besonderen Schutzvorschriften entgegenstehen.
                                    Das ist das schon angesprochene Brandenburgische Jedermannsrecht, das in Niedersachsen ja wohl fehlt.
                                    Arrivederci, farewell, adieu, sayonara WAI! "Ja, wo läuft es denn? Wo läuft es denn hin?"

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                                    • Ditschi
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                                      • 20.07.2009
                                      • 13193
                                      • Privat

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                                      #19
                                      AW: Tipps zum Zelten auf Weiden/Feldern - hier Hunte

                                      OT:

                                      Hallo,

                                      mal kurz in eigener Sache: wenn es im outdoorbereich allgemeine Rechtsfragen gibt, helfe ich gerne weiter, sofern ich kann.
                                      Wenn es um Landesrecht geht, beziehe ich mich zumeist auf mein eigenes Bundesland Schleswig Holstein, weil ich mich dort natürlich besser auskenne.
                                      Die BRD ist ein föderaler Staat mit eigener Landesgesetzgebung. Das führt zwangsläufig zu einer Rechtszersplitterung.
                                      Dabei sind sich die Landesgesetze aber zumeist sehr ähnlich. " Ähnlich" impliziert, daß es Unterschiede gibt.
                                      Oft --so auch im Bereich des Naturschutzes-- gibt der Bund mit einem Bundesgesetz den Rahmen vor, an den die Länder sich halten müssen, der ihnen aber auch Gestaltungsspielraum läßt.
                                      Die Landesgesetze der 16 Bundesländer synoptisch gegenüberzustellen, um die Gemeinsamkeiten und Unterschiede herauszuarbeiten, ist schon fast eine Lebensaufgabe, die ich mir nicht zumuten möchte.
                                      Gleichwohl schaue ich für Rosi auch mal in Niedersachsen vorbei. Dauert aber etwas.

                                      Gruß Ditschi

                                      Kommentar


                                      • Prachttaucher
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                                        Liebt das Forum
                                        • 21.01.2008
                                        • 12042
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                                        #20
                                        AW: Tipps zum Zelten auf Weiden/Feldern - hier Hunte

                                        Ihr Kritiker mögt ja recht haben (rechtlich gesehen), aber wenn man darauf besteht, wo führt das denn hin ?

                                        1. Nur noch da zu paddeln, wo ein Zeltplatz erreichbar ist ?
                                        2. dann eben doch WZ ?

                                        Um die Kirche mal im Dorf zu lassen : Wenn man als einzelner um die Erlaubnis bittet, diese auch bekommt und dann unauffällig dort eine Nacht verbringt ist das (wie ich finde) immer noch etwas anderes als wenn man irgendwo als Gruppe eine Nacht mit feiern verbringt. Das ist einfach deutlich auffälliger und wird sicher eher jemanden (der sich dran stört) dazu veranlassen eine Streife zu rufen. Im Recht ist man durch das Fragen nicht (so wie ich das hier verstehe), trotzdem geht es für mich in eine vernünftige Richtung.

                                        OT: P.S. Ich sehe hier auf dem Land öfters mal ein Zelt an einem Haus stehen. Vermutlich die Kinder, die dort ihren Spaß haben wollen. Illegales WZ ?

                                        P.P.S. Wie steht es denn mit dem Zelttest in Ditschis Garten ? Auch illegal ?

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