Kennzeichnung von Booten

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  • derMac
    Freak
    Liebt das Forum
    • 08.12.2004
    • 11888
    • Privat

    • Meine Reisen

    AW: Kennzeichnung von Booten

    Zitat von Mus Beitrag anzeigen
    Nö, ich kenne viele, die ihre Adresse lieber einmal öfter bedeckt halten. Aber du könntest ja auch andere Möglichkeiten wählen, bei denen die Adresse erst zu sehen ist, wenn gezielt danach gesucht wird.
    • den schon bereits genannten Klebestreifen unterm Sitz
    • ein Laminierter Adresszettel, der ggf. zwar gut sichtbar aber mit Adresse nach hinten montiert wird
    • eine Adresskapsel wie beim Hund
    • die Adresse so schreiben, dass du sie sitzend verdeckst und beim Parken des Bootes sich einfach ein Lappen, ein T-shirt, eine Schwimmweste,... darüberlegen lässt

    Nr. 2 und 3 würde auch das Problem mit der Adressänderung klären.
    Es wird eine "dauerhafte" Kennzeichnung verlangt. Das ist mir Klebestreifen, Adresszettel oder -kapsel oder ähnlichem nicht wirklich gegeben. Kann man mit durchkommen, muss aber nicht.

    Mac

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    • Griffon
      Dauerbesucher
      • 13.02.2012
      • 579
      • Privat

      • Meine Reisen

      AW: Kennzeichnung von Booten

      Ist eigentlich die Schriftgröße des Eignerschildes innen auch vorgeschrieben, oder der Kontrast Schild/Schrift?
      Ich habe nüscht gefunden
      Dieser Beitrag wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.

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      • Flummi87
        Erfahren
        • 31.07.2014
        • 368
        • Privat

        • Meine Reisen

        AW: Kennzeichnung von Booten

        @derMac:

        Ich hatte in Erinnerung das die Beschriftung innen auch gut lesbar sein sollte. Aus diesem Grund habe ich vorhin nachgesehen, nirgends steht das die Beschriftung innen permanent sein muss.

        @Griffon:
        Nein.

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        • derMac
          Freak
          Liebt das Forum
          • 08.12.2004
          • 11888
          • Privat

          • Meine Reisen

          AW: Kennzeichnung von Booten

          Zitat von Flummi87 Beitrag anzeigen
          nirgends steht das die Beschriftung innen permanent sein muss.
          Die hier schon verlinkte BinSchStrO § 2.02 sagt:
          "ist es ... wie folgt dauerhaft zu kennzeichnen: ... b. mit dem Namen und der Anschrift des Eigentümers."

          Mac

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          • Flummi87
            Erfahren
            • 31.07.2014
            • 368
            • Privat

            • Meine Reisen

            AW: Kennzeichnung von Booten

            Das passiert wenn man nur die Hälfte liest...danke für die Richtigstellung!

            Dann wären wir wieder bei: An Recht und Gesetz halten? Der Überwiegende Teil tut dies scheinbar nicht (mich eingeschlossen - wobei ich einen Teufel tun werde und mein Boot permanent beschriften werde)

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            • AlfBerlin
              Lebt im Forum
              • 16.09.2013
              • 5073
              • Privat

              • Meine Reisen

              AW: Kennzeichnung von Booten

              Ditschiii! Wo bist Du? Wenn man Dich braucht bist Du bei den Hühner-Selfies.

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              • Paddolf
                Erfahren
                • 22.10.2014
                • 385
                • Privat

                • Meine Reisen

                AW: Kennzeichnung von Booten

                Ungerecht ... ich fühle mich ignoriert!
                Warum wird mein Boot nicht kontrolliert???
                Wenn ich Kontakt zur WaPo suche, muss ich schon selbst aktiv werden.
                (Einmal habe ich ein Polizeiboot angehalten, um auf neben der Fahrrinne treibende Teile eines Netzes hinzuweisen. Möglicherweise hatte ein angetüdelter Motoryachter die Peilung verloren.)


                Noch eine Bemerkung zur Kennzeichnungspflicht im Bootsinneren:
                Stell Dir vor, aus irgendwelchen dusseligen Gründen treibt Dein Boot auf dem Teich und Du ratzt gemütlich im Zelt. Dein Boot wird aufgefunden. Soll jetzt eine personal- und kostenintensive Suche gestartet werden? Oder findet sich im Boot ein Name und eine Handynummer, so dass die Sache schnell geklärt ist.
                Ich möchte jedenfalls, dass die Seenotretter schnell ausrücken, wenn ich deren Hilfe brauche und möchte nicht, dass deren Kräfte durch Fehlalarme von kennzeichnungsunwilligen Bootshaltern gebunden werden.

                (Ach Übrigens, die Seenotretter freuen sich auch über Spenden.)

                Viele Grüße
                Jürgen

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                • Martin206
                  Lebt im Forum
                  • 16.06.2016
                  • 8615
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  AW: Kennzeichnung von Booten

                  Zitat von Waldhexe Beitrag anzeigen
                  Ich finde literarische und Filmfiguren geben einiges her. Unsere Boote heißen alle so: "Huck Finn" und "Tom Sawyer", "Puck", "Bilbo", "Marsupilami", "Fitzcarraldo" und die Neuerwerbung meine Tochter letzten Sommer (ein grüner WS Tsunami 165) wurde "Frau Mahlzahn" benannt.

                  "Unsinkbar II" hat ja schon einen Bart, aber "Luke Skywalker" klingt klasse, einen "Pate" oder "Dirty Harry" habe ich noch nicht gesehen und "Mr. Spock" würde doch zu einem schnittigen Seekajak gut passen. Comics geben auch einiges her ("Fix und Foxi"?), "Der Herr der Ringe" eine Vielzahl wohlklingender Namen und die übrige Literatur... ("Mephisto", "Schlemihl", "Knasterbax", "Fuchur", "Chingachgook", "Fantomas", "Kara Ben Nemsi", "Aquarius"...).
                  Natürlich alle Geschichten die mit mit Wasser und Seefahrt zu tun haben (klar "Moby Dick", besser "Ismael", außerdem "Der Alte", "Hornblower", "Nemo" oder "Natilus", "Jack Sparrow", "Black Pearl"...

                  Gruß,

                  Claudia
                  Ich dachte eher an Dialekt ...
                  so für den Kanadier "Boodwanna" (also "Badewanne"),
                  das dagegen eher kleine Kaja "Amerla" (also "Eimer-lein"),
                  das ellenlange, schamle und bleiche Seekajak "Grischberla" (fränk. für eine sehr dünne, schwächliche Person).
                  Das Barbie-Rosa Kajak hatte schon einen Namen: "Jaqueline" ...die Vorgängerin hatte es so getauft nachdem sie den "Schuh des Manitu" gesehen hatte.
                  "Die Tatsache, dass eine Meinung weithin geteilt wird, ist noch lange kein Beweis dafür, dass sie nicht absolut absurd ist." BERTRAND RUSSELL

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                  • Ditschi
                    Freak

                    Liebt das Forum
                    • 20.07.2009
                    • 13191
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    AW: Kennzeichnung von Booten

                    Zitat Alf:
                    Ditschiii! Wo bist Du?
                    Hier. Was verstehst Du nicht? Ein Bootsname an beiden Seiten, lat. Buchstaben, leserlich, 10 cm hoch. Innen Name und Anschrift. Mehr braucht es nicht, um keine Kontrolle fürchten zu müssen. Was ist daran unverständlich? Und wenn`s nicht geht am Boot, geht`s nicht. Oder eben so, wie es geht. Der thread könnte nach einem Beitrag beendet sein. Es sei denn, notorische Querulanten möchten als die Gesetzlosen der Unterhavel in die maritime Geschichte eingehen.
                    Ditschi

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                    • markrü
                      Alter Hase
                      • 22.10.2007
                      • 3468
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      AW: Kennzeichnung von Booten

                      Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                      ... die Gesetzlosen der Unterhavel ...
                      Wäre das nicht ein reicher Quell für Bootsnamen?

                      Gruß,
                      Markus
                      Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
                      Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...

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                      • markrü
                        Alter Hase
                        • 22.10.2007
                        • 3468
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        AW: Kennzeichnung von Booten

                        Zitat von Martin206 Beitrag anzeigen
                        Ich dachte eher an Dialekt ...
                        Unser erstes gemeinsames Boot hieß 'Glotz'n off'

                        Gruß,
                        Markus
                        Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
                        Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...

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                        • AlfBerlin
                          Lebt im Forum
                          • 16.09.2013
                          • 5073
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          AW: Kennzeichnung von Booten

                          Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                          Was verstehst Du nicht? ...
                          Entschuldige bitte, dass ich Dich gerufen habe.

                          Kannst Du uns erklären, was "dauerhaft" heißt, bei der Anbringung der Adresse?

                          Mac hatte hier seine Vermutung in den Thread geworfen:

                          Zitat von derMac Beitrag anzeigen
                          Es wird eine "dauerhafte" Kennzeichnung verlangt. Das ist mir Klebestreifen, Adresszettel oder -kapsel oder ähnlichem nicht wirklich gegeben. ...
                          Ich finde meinen Gewebeklebebandstreifen dauerhaft, zumal ich regelmäßig kontrolliere, ob er noch klebt und ob meine Adresse noch lesbar ist. Dauerhaft meint meiner Meinung nach, dass die Adresse zum Beispiel folgende Situation überlebt: Boot herrenlos abgetrieben, Boot untergegangen. Wenn zu sichergestellt ist, dass die Adresse auch einige Tage später noch am Boot und lesbar ist, ist sie dauerhaft genug am Boot angebracht. Aber ich bin ja kein Jurist, sondern nur ein praktisch denkender Bootsführer.

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                          • Ditschi
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                            • 20.07.2009
                            • 13191
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                            AW: Kennzeichnung von Booten

                            Zitat Alf:
                            Aber ich bin ja kein Jurist, sondern nur ein praktisch denkender Bootsführer.
                            Ich bin beides und sehe das wie Du. " Dauerhaft" ist dahin auszulegen, daß die Beschriftung die Situationen übersteht, in denen sie ihren Zweck erfüllen soll: ein aufgefundenes leeres , nasses, eventuell gekentertes Boot dem Eigner zuzuordnen. Das macht Sinn und kann helfen, Leben zu retten , eine Leiche zu suchen und zu bergen oder dem Eigner zu seinem Boot zu verhelfen.

                            Ich habe mir aus der Tankstelle ein Auto-D-Schild geholt, mit permanent-Marker Namen und Adresse draufgeschrieben und innen ins Boot geklebt. Was außen auf dem Auto Jahre hält, sollte auch innen im Boot halten. Tut es auch. Bei meinem Angelboot trotz überkommenden Salzwassers seit 10 Jahren.

                            Ditschi

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                            • Gast20200802
                              GELÖSCHT
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                              • 25.04.2014
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                              AW: Kennzeichnung von Booten

                              Ditschi: Bestehen Datenschutzrechtliche Bedenken, wenn ich mir ein Boot leihe, welches bisher nicht mit den für die Nutzung von Bundeswasserstrassen nötigen Angaben, insbesondere einer dauerhaft im Bootsinneren angebrachten Halteradresse, ausgerüstet war, und zu diesem Zwecke einen mir einen Gefallen schuldenden oder anderweitig von mir abhängigen Dritten, in diesem Falle den Eigner oben beschriebenen Gegenstandes, nötige, diese seine persönliche Adresse im Boot anzubringen, und ich dieses Boot dann an Steganlagen oder ähnlich offentlich zugänglichen Plätzen unbeaufsichtigt zurücklasse so dass jedermann ungehindert Zugang zu den im Boot angebrachten Halterangaben bekommt?

                              *duck&renn*
                              Steve

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                              • Ditschi
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                                Liebt das Forum
                                • 20.07.2009
                                • 13191
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                                AW: Kennzeichnung von Booten

                                Zitatz smo:
                                Ditschi: Bestehen Datenschutzrechtliche Bedenken, wenn .....
                                Nein. Dem etwas bemüht verdrechselten Sachverhalt, der vermutlich scherzhaft sein soll, kann ich ernsthaft mal das Bundesdatenschutzgesetz entgegenhalten:

                                § 4 Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
                                (1) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat.
                                Mit anderen Worten: Wo eine Rechtsnorm die Angabe von personenbezogenen Daten -- dazu gehören Name und Adresse-- verlangt, kann nicht gleichzeitig ein Verstoß gegen Datenschutzrecht vorliegen. Das eine schließt das andere aus.

                                Ditschi

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                                • derMac
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                                  • 11888
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                                  AW: Kennzeichnung von Booten

                                  Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                  Ich bin beides und sehe das wie Du.
                                  Eine Kennzeichnung, die jeder mit geringem Aufwand jederzeit austauschen kann, ist also aus rechtlicher Sicht "dauerhaft"?

                                  Mac

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                                  • markrü
                                    Alter Hase
                                    • 22.10.2007
                                    • 3468
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                                    AW: Kennzeichnung von Booten

                                    Das BDSG richtet sich meines Wissens auch nicht an den Privatbürger, sondern an jegliche Art von Institutionen (Vereine, Firmen, Behörden, ....). Ansonsten wäre jedes private Telefonbüchlein nur noch sehr umständlich zu führen.


                                    Was ich (aus dem Bauch heraus) als problematisch empfinde, ist die Pflicht zur 'Veröffentlichung' meiner Kontaktdaten, was in vielen Fällen eben auch heißt: Dieses Haus/ Wohnung ist am aktuellen Tag/Wochenende unbewohnt...
                                    Andererseits verstehe ich natürlich auch, dass im Not- oder Schadensfall ein Hinweis auf den Besitzer eines Bootes hilfreich sein kann.

                                    Ich muss zugeben, dass ich bisher auch noch nicht unsere Anschrift im Boot vermerkt habe. Wenigstens den Bootsnamen haben wir mit schöner Klebeschrift angebracht - Ich habe an dieser Stelle keine Lust auf Diskussionen und/oder Verwarnungsgelder.

                                    Nach kurzem Nachdenken über das Thema werde ich wahrscheinlich meine Daten permanent im Boot verewigen und mit (leicht lösbarem) Klebeband gegen unbefugt neugierige Augen abdecken. Das sollte dann allen Anforderungen genügen.

                                    Gruß,
                                    Markus
                                    Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
                                    Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...

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                                      AW: Kennzeichnung von Booten

                                      Warum sollte ein Aufkleben der Adresse nicht reichen?

                                      Der Name (des Bootes) ist doch auch nur aufgeklebt?

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                                      • Ditschi
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                                        AW: Kennzeichnung von Booten

                                        OT: Zitat Markrü:
                                        Das BDSG richtet sich meines Wissens auch nicht an den Privatbürger, sondern an jegliche Art von Institutionen
                                        No. Nicht-öffentliche Stelle kann auch jede einzelne natürliche Person sein. Die Unterscheidung liegt im " es sei denn".

                                        (1) ........
                                        (2) ............

                                        3.
                                        nicht-öffentliche Stellen, soweit sie die Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten, nutzen oder dafür erheben oder die Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien verarbeiten, nutzen oder dafür erheben, es sei denn, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten.
                                        und


                                        (4) Nicht-öffentliche Stellen sind natürliche und juristische Personen, Gesellschaften und andere Personenvereinigungen des privaten Rechts, soweit sie nicht unter die Absätze 1 bis 3 fallen. Nimmt eine nicht-öffentliche Stelle hoheitliche Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr, ist sie insoweit öffentliche Stelle im Sinne dieses Gesetzes
                                        Das nur nebenbei. Mir kam es darauf an, daß die Diskussion "Datenschutz" schon dann obsolet ist, wenn ein Gesetz selbst die Mitteilung personenbezogener Daten ( Anbringung von Namen und Anschrift) anordnet. Da muß man Datenschutz nicht weiter erörtern.

                                        Zitat der Mac:
                                        Eine Kennzeichnung, die jeder mit geringem Aufwand jederzeit austauschen kann, ist also aus rechtlicher Sicht "dauerhaft"?
                                        Nach dem Normzweck dieser Norm ja. Wichtig ist in diesem Fall, daß Witterungseinflüsse, die auf ein Boot einwirken, der Kennzeichnung nichts anhaben können. In einer anderen Norm kann " dauerhaft" etwas anderes bedeuten. Austauschbarkeit ist ansonsten sinnvoll, z.B., wenn das Boot veräußert wird und den Eigentümer wechselt.

                                        Ditschi
                                        Zuletzt geändert von Ditschi; 10.01.2017, 13:25.

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                                        • Ziz
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                                          AW: Kennzeichnung von Booten

                                          Zitat von derMac Beitrag anzeigen
                                          Eine Kennzeichnung, die jeder mit geringem Aufwand jederzeit austauschen kann, ist also aus rechtlicher Sicht "dauerhaft"?

                                          Mac
                                          Das kommt doch ganz auf den Sinn an. Es geht hier nicht um Diebstahlschutz (Stichwort Fahrradkennung) oder dir dein Fehlverhalten vorzuwerfen, nachdem du aus dem Boot geflohen bist nachdem die WaSchuPo dich mit Blaulicht verfolgt hat.
                                          Es geht darum, dich dem Boot zuweisen zu können, falls ihr zwei euch wider Willen trennt - z.B. weil du das Boot ungenügend am Strand festgemacht hast und die nächste Dampferwelle es mitgenommen hat. Da geht es nur darum, dass die Befestigung der Adresse Wasser und nicht allzu destruktive Belastungen aushält.

                                          Es ist sicherlich auch okay einen Stift zu nehmen, der alle halbe Jahre nachgezeichnet werden muss. Dann musst du das halt alle halbe Jahre erneuern, aber deine alte Adresse kann einfach wegfaden...
                                          Nein.

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