Hier ist die Allgemeinverfügung:
https://www.landkreis-badkissingen.d...sche_saale.pdf
Mit Begründung. Bei der öffentlichen Bekanntmachung müssen die Gründe nicht beigefügt werden. Es muß dann aber ein Hinweis erfolgen, wo man die vollständige Allgemeinverfügung mit Gründen einsehen kann.
Loszulegen, bevor man die Gründe gelesen hat, ist übrigens kein guter Stil.
Ditschi
https://www.landkreis-badkissingen.d...sche_saale.pdf
Mit Begründung. Bei der öffentlichen Bekanntmachung müssen die Gründe nicht beigefügt werden. Es muß dann aber ein Hinweis erfolgen, wo man die vollständige Allgemeinverfügung mit Gründen einsehen kann.
Loszulegen, bevor man die Gründe gelesen hat, ist übrigens kein guter Stil.
Ditschi
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