Die Forderung im Gesetz ist aber auch keine "feste", sondern eine "dauerhafte" Anbringung. Jetzt kann man sich natürlich streiten ob damit nun die Beständigkeit bis zum Hitzetod des Universums oder der Ausschluss von Wechselkennzeichen wie bei James Bond gemeint ist, aber die pragmatische Interpretation ist wohl eine nicht ohne etwas Arbeit zu entfernende oder sich beim ersten Regen verdünnisierende Beschriftung.
Wenn der Kajakklauer nun sein eigenes Namensschild mit Sekundenkleber über der Edding-Beschriftung des Erstbesitzers platziert, dürfte nun wirklich jeder WaSchPo zufrieden wieder abziehen. Als Eigentumsnachweis ist das also nur so mäßig geeignet, aber wenigstens hat man was zum Kontrollieren.
Wenn der Kajakklauer nun sein eigenes Namensschild mit Sekundenkleber über der Edding-Beschriftung des Erstbesitzers platziert, dürfte nun wirklich jeder WaSchPo zufrieden wieder abziehen. Als Eigentumsnachweis ist das also nur so mäßig geeignet, aber wenigstens hat man was zum Kontrollieren.
Kommentar