Darf ich nicht eingefriedeten Besitztum betreten?

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  • Polte
    Fuchs
    • 23.04.2012
    • 1538
    • Privat

    • Meine Reisen

    Darf ich nicht eingefriedeten Besitztum betreten?

    Ich weiß nicht ob dies hier der richtige Ort für mein Thema ist. Wenn nicht, bitte ich um eine passende Verschiebung.

    Es geht um folgendes:

    Als Welpenbesitzer sind wir dabei den Hund stubenrein zu bekommen und ihn langsam an die gesamte Umgebung zu gewöhnen. Vor unserem Haus befindet sich eine große Wiese. Auf diese gehen wir von Anfang an damit sich der Hund dort lösen kann. Das große Geschäft wird eingesammelt und entsorgt.

    Angrenzend an diese Wiese ist ein Restauant mit Hotel. Ich bin da rein und habe gefragt ob sie wissen, wesen Wiese das ist. Zum einen wollte ich wissen ob die Wiese Privatbesitz ist und wenn ja dem Besitzer bescheid geben das wir vorerst dort hin gehen. Und so ist es, die Wiese gehört dem Rastaurantbesitzer.

    Das Gelände ist weder eingezäunt noch sind Schilder aufgestellt das es sich um privates Besitztum handelt. Auf der Wiese weiden keine Tiere. Dort passiert also gar nichts. Der Besitzer sagte mir das er dort Pferdefutter anbaut.
    Ich sagte ihm das wir natürlich nicht ewig auf seine Wiese gehen sondern nur solange, bis unser Hund längere Strecken laufen und sich auch woanders lösen kann. So langsam fängt unser Hund jetzt damit an. Aber am liebsten macht sie es halt doch noch auf der Wiese.

    Heute kamen die Besitzer und haben daraufhin meine Freundin angemacht. Ich bin runter und habe gefragt wo das Problem liegt. Denn erstens wissen sie bescheid, zweitens nehmen wir die Hinterlassenschaften mit und drittens gäbe es kein Hinweis das die Wiese in privatem Besitz ist. Und wenn es eine öffentliche Wiese wäre, könnte ich ja da rauf gehen.

    Nun ist meine Frage ob mir der Besitzer wirklich verbieten kann diese Wiese zu benutzen auch wenn sie nicht eingefriedet oder mit Hinweisen auf Privatbesitz versehen ist?

    Ich hoffe ihr könt mir ein wenig weiterhelfen. Rechtliche Vorschiften sind ebenfalls gerne gesehen. Im Niedersächsichen Naturschutzgesetz habe ich keine Regelung dazu gefunden.

  • Chouchen
    Freak

    Liebt das Forum
    • 07.04.2008
    • 20009
    • Privat

    • Meine Reisen

    #2
    AW: Darf ich nicht eingefriedeten Besitztum betreten?

    Zitat von Polte Beitrag anzeigen
    Nun ist meine Frage ob mir der Besitzer wirklich verbieten kann diese Wiese zu benutzen auch wenn sie nicht eingefriedet oder mit Hinweisen auf Privatbesitz versehen ist?
    Nun, jetzt wisst ihr ja, dass die Wiese Privatbesitz ist und dass der Besitzer es nicht möchte, also müsst ihr euch also einen anderen Ort suchen.
    Ich verstehe das Problem nicht so ganz.
    "I pity snails and all that carry their homes on their backs." Frodo Baggins

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    • Sarekmaniac
      Freak

      Liebt das Forum
      • 19.11.2008
      • 10958
      • Privat

      • Meine Reisen

      #3
      AW: Darf ich nicht eingefriedeten Besitztum betreten?

      Ja, nun hat Euer Nachbar es dir ja gesagt, dass er nicht will, dass Euer Hund da rumläuft. Also solltest Du dich dran halten.

      Den Hund frei rumlaufen und scheißen lassen wäre IMO selbst dann nicht zulässig, wenn es ein Wegerecht gäbe (was ich nicht weiß).

      Dass ihr den Hundedreck einsammelt tut da IMO nichts zur Sache, Privatbesitz ist Privatbesitz.
      Eshche odin zhitel' Ekaterinburga zabralsja na stolb, chtoby dokazat' odnoklassnice svoju bespoleznost'.
      (@neural_meduza)

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      • Polte
        Fuchs
        • 23.04.2012
        • 1538
        • Privat

        • Meine Reisen

        #4
        AW: Darf ich nicht eingefriedeten Besitztum betreten?

        Also mein Problem ist, dass es kein eingefriedetes oder anders gekennzeichnetes Areal ist. Und ich finde es fragwürdig ob man mir es dann so verbieten kann. Wenn ich ein Haus mit Vorgarten habe und da auch kein Zaun drum ist, kann ich mich auch nicht beschweren wenn dort Leute durchlaufen

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        • eigengott
          Erfahren
          • 31.07.2008
          • 150
          • Privat

          • Meine Reisen

          #5
          AW: Darf ich nicht eingefriedeten Besitztum betreten?

          Bundesnaturschutzgesetz, § 51 Betreten der freien Landschaft

          (1) Jeder darf die freie Landschaft zum Zweck der Erholung unentgeltlich betreten. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. ...
          Quelle: http://dejure.org/gesetze/NatSchG/51.html

          Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung, § 23 Recht zum Betreten

          (1) 1 Jeder Mensch darf die freie Landschaft (§ 2 Abs. 1) betreten und sich dort erholen. 2 Dieses Recht findet seine Grenze in einer für die Grundbesitzenden unzumutbaren Nutzung, insbesondere durch öffentliche Veranstaltungen oder eine gewerbsmäßige Nutzung.

          (2) Nicht betreten werden dürfen
          ...
          3. Wiesen während der Aufwuchszeit und Weiden während der Aufwuchs- oder Weidezeit.
          Quelle: http://www.nds-voris.de/jportal/port...-WaldLGNDV4P23


          Ob die Wiese einem Privatmensch, der Kommune oder dem Staat gehört, spielt keine Rolle. Ich weiß nicht, wieso Menschen immer wieder auf die Idee kommen, dass sie auf kommunalen oder staatlichem Grund erweiterte Rechte hätten.

          Von der rechtlichen Schiene mal ganz abgesehen: Wenn du dort mit deinem Hund nicht erwünscht bist, spricht einiges dafür, den Wunsch einfach zu respektieren. Und sich eine andere Fläche zu suchen. Oder zu pachten.

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          • blue0711
            Alter Hase
            • 13.07.2009
            • 3621
            • Privat

            • Meine Reisen

            #6
            AW: Darf ich nicht eingefriedeten Besitztum betreten?

            Zaun drumrum ist nirgends nötig, um Eigentum zu schützen.

            Eine Wiese ist Landwirtschaftsfläche und somit schädigt man den Nutzer, egal, ob der privat oder kommunal ist, wenn man vor dem Mähen der Wiese drauf geht.

            Blöde Frage: Warum frägst Du eigentlich nach, wenn Du Dich nicht an eine Ablehnung halten willst?


            Und nebenbei: Wenn Du mir in meinem nicht eingezäunten Vorgarten rumspazieren würdest, würd ich Dir was husten.
            Selbstverständlich darf man den nicht betreten, außer um auf dem vorgesehenen Weg die Haustür zu erreichen, wenn man einen Grund dafür hat.
            Auch dafür brauchte es noch nie einen Zaun.
            In manchen Gegenden darf man sogar keinen Zaun errichten, deshalb darf man aber auch nicht einfach reinlatschen.

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            • Sarekmaniac
              Freak

              Liebt das Forum
              • 19.11.2008
              • 10958
              • Privat

              • Meine Reisen

              #7
              AW: Darf ich nicht eingefriedeten Besitztum betreten?

              Zitat von Polte Beitrag anzeigen
              Also mein Problem ist, dass es kein eingefriedetes oder anders gekennzeichnetes Areal ist. Und ich finde es fragwürdig ob man mir es dann so verbieten kann. Wenn ich ein Haus mit Vorgarten habe und da auch kein Zaun drum ist, kann ich mich auch nicht beschweren wenn dort Leute durchlaufen
              Doch.

              OT: Edit: Wieso kauft man sich eigentlich einen Hund, wenn man nicht das kleinste bißchen Grundstück oder Garten hat?
              Zuletzt geändert von Sarekmaniac; 19.05.2013, 23:04.
              Eshche odin zhitel' Ekaterinburga zabralsja na stolb, chtoby dokazat' odnoklassnice svoju bespoleznost'.
              (@neural_meduza)

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              • Buck Mod.93

                Lebt im Forum
                • 21.01.2008
                • 9011
                • Privat

                • Meine Reisen

                #8
                AW: Darf ich nicht eingefriedeten Besitztum betreten?

                Die Freiheit des einen endet dort, wo die Freiheit des anderen beginnt.

                Der Grundsatz greift doch meistens oder? Wenn dein Nachbar das nicht möchte, dann lass es doch einfach
                Les Flics Sont Sympathique

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                • cane

                  Alter Hase
                  • 21.10.2011
                  • 4401
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #9
                  AW: Darf ich nicht eingefriedeten Besitztum betreten?

                  Warum lässt Du den Hund nicht aufs eigene Grundstück scheißen?

                  Kommentar


                  • couchpotato
                    Erfahren
                    • 27.02.2011
                    • 331
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #10
                    AW: Darf ich nicht eingefriedeten Besitztum betreten?

                    Zitat von Polte Beitrag anzeigen
                    Also mein Problem ist, dass es kein eingefriedetes oder anders gekennzeichnetes Areal ist. Und ich finde es fragwürdig ob man mir es dann so verbieten kann. Wenn ich ein Haus mit Vorgarten habe und da auch kein Zaun drum ist, kann ich mich auch nicht beschweren wenn dort Leute durchlaufen
                    betrachte es doch einmal anders herum. vielleicht findet es der grundstücksbesitzer fragwürdig, dass man es dir offensichtlich verbieten muss?!

                    OT: in diesem sinne
                    warum groß schreiben, wenn man nicht groß sprechen kann?

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                    • Polte
                      Fuchs
                      • 23.04.2012
                      • 1538
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #11
                      AW: Darf ich nicht eingefriedeten Besitztum betreten?

                      Zitat von Sarekmaniac Beitrag anzeigen
                      Doch.

                      OT: Edit: Wieso kauft man sich eigentlich einen Hund, wenn man nicht das kleinste bißchen Grundstück oder Garten hat?
                      Ich denke nicht das dies irgendwie bestandteil meiner Frage war?!
                      Dem Rest mit normalen und hilfreichen Antworten danke ich für die Aufklärung. Und ich werde mich ab jetzt daran halten. Fand es vorher nur wie gesagt recht fragwürdig. Dank der Rechtsauszüge weiß ich ja nun bescheid.

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                      • derSammy

                        Lebt im Forum
                        • 23.11.2007
                        • 7412
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #12
                        AW: Darf ich nicht eingefriedeten Besitztum betreten?

                        Ob der Wiesenbesitzer jetzt "moralisch" recht hat ..(wenn ihr wirklich des Welpen Hinterlassenschaften wegräumt) is ja "seine Sache"...

                        Allerdings ist es ja wohl irgendiwie klar, dass ALLES was definitiv nicht MIR gehört, der Besitz von jemand anderen ist...

                        Nehm ich Nachts dein Radl mit, stells aber in der Früh wieder hin (Dein Rad is nicht abgesperrt und es hängt auch kein Zettel dran "Finger weg is meins" ...) dann würde sich die Frage ja auch nicht stellen.....

                        Mfg

                        (12 Jahre lang Hundebesitzer, 12 Jahre lang im Schweinsgalopp durch das Gebiet gelaufen in dem der Grund und Boden "Privat" war und dem Hund erklärt "Du musst zamzwicken bis wir "im Wald" sind".....


                        P.S. ohne wirklich blöd daher zu reden...sowas überlegt man sich vorher (vor der Welpenanschaffung)... dass is (mit) der Grund wieso ich eben jetzt keinen mehr hab .....

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                        • Polte
                          Fuchs
                          • 23.04.2012
                          • 1538
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          #13
                          AW: Darf ich nicht eingefriedeten Besitztum betreten?

                          Zitat von derSammy Beitrag anzeigen
                          ..
                          P.S. ohne wirklich blöd daher zu reden...sowas überlegt man sich vorher (vor der Welpenanschaffung)... dass is (mit) der Grund wieso ich eben jetzt keinen mehr hab .....
                          Ich nehme das jetzt mal nicht persönlich, da du es ja auch ausdrücklich scheibst. Aber ich denke wir haben uns lange genug (ca. dreiviertel Jahr) damit auseinandergesetzt. Wir haben Hundeschulen im vorhinein besucht um uns beraten zu lassen welche Rasse es wird. Wir haben den Umzug in eine Gegend verlegt wo der Hund Flächen hat die er betreten darf. Das er jetzt noch nicht im Stande dazu ist, dafür kann keiner was. Ein Welpe benötigt halt die Sicherheit um sein Geschäft machen zu können. Da könnte ich 2 h im Wald oder auf einem anderen Areal sein und nichts würde passieren. So geschehen in den ersten Tagen. Wir waren lange draußen und sofort als wir oben waren, zack hat er sich gelöst. Nun ist sein sicherer Ort dafür diese Wiese. Und ja, wir gehen auch woanders hin damit er die Scheu davor verliert. Und solangsam klappt es ja auch.

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                          • derSammy

                            Lebt im Forum
                            • 23.11.2007
                            • 7412
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            #14
                            AW: Darf ich nicht eingefriedeten Besitztum betreten?

                            IS schwer...ich weiss, wobei *hüstel* mach da net sooooo ein Drama draus...


                            Wichtig is dass der Kleinen beim "lösen" (*hihi* meiner hat damals noch g´schissen) ein paar Grashalme am Hintern kitzeln. Das kitzeln in verbindung mit "feste Loben" is als erzieherische Maßnahme zunächst genug....ob des jetzt 50qcm "Wiese" sind oder das Grundstück von Euerm Nachbarn (ders halt einfach "gelöst" findet) ist zunächst nicht ganz so wichtig.

                            Kommentar


                            • sjusovaren
                              Lebt im Forum
                              • 06.07.2006
                              • 6031

                              • Meine Reisen

                              #15
                              AW: Darf ich nicht eingefriedeten Besitztum betreten?

                              Zitat von Polte Beitrag anzeigen
                              Nun ist meine Frage ob mir der Besitzer wirklich verbieten kann diese Wiese zu benutzen auch wenn sie nicht eingefriedet oder mit Hinweisen auf Privatbesitz versehen ist?
                              Ich denke, du hast die drei Möglichkeiten hier gerade selbst genannt.
                              Entscheident ist, daß der Besitzer irgendwie kenntlich macht, daß er kein Betreten durch jederman wünscht.
                              Sei es durch einen Zaun (muß nicht unüberwindlich sein) oder ein Schild (Betreten verboten, Privatbesitz etc.) oder eine persönliche Aufforderung (wie in deinem Fall).
                              Dann greift das Hausrecht.
                              Heilig ist die Unterhose, wenn sie sich in Sonn' und Wind,
                              frei von ihrem Alltagslose, auf ihr wahres Selbst besinnt.


                              Christian Morgenstern

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                              • uli.g.
                                Freak
                                Liebt das Forum
                                • 16.02.2009
                                • 13261
                                • Privat

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                                #16
                                AW: Darf ich nicht eingefriedeten Besitztum betreten?

                                Ach Polte, ich kann Dich ja schon gut verstehen...... Da möchtest Du ein richtiger Musterhundehalter sein, hast die Kotfalltüte ordentlich dabei, nimmst auch noch Kontakt zum Eigentümer auf und bist dann enttäuscht ob der groben und verständnislosen Abfuhr...... Dass Du formalrechtlich keine Chance hattest, wirst Du wohl von Anfang an gewusst haben......

                                Aber Dein Vorhaben war von Anfang an zum Scheitern verurteilt: die Schlüsselworte sind: "Pferdebesitzer" und "Futteranbau" ....... No Way!

                                Wobei ich schon immer sehr verwundert darüber bin, mit welcher Selbstverständlichkeit die Damen und Herren aus der equestrischen Gilde ihre Schützlinge sich bedenkenlos mitten auf öffentlichen Ökonomie- und Wanderwegen ausscheissen lassen, ohne auch nur kurz auf den Gedanken zu kommen, mal von ihrem hohen Ross runterzusteigen und den Dreck wenigstens an den Wegrand zu räumen!
                                "... „After twenty years he still grieves“ Jerry Jeff Walkers +23.10.2020"

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                                • Ingwer
                                  Alter Hase
                                  • 28.09.2011
                                  • 3237
                                  • Privat

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                                  #17
                                  AW: Darf ich nicht eingefriedeten Besitztum betreten?

                                  Zitat von uli.g. Beitrag anzeigen
                                  .. mal von ihrem hohen Ross runterzusteigen und den Dreck wenigstens an den Wegrand zu räumen!
                                  OT: Ich find das recht praktisch. So kann ich den 1A Tomatendünger schnell einsammeln und muß diesen nicht an irgendwelchen zeckenverseuchten und hundebelasteten Wegrändern suchen.

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                                  • Maunz
                                    Fuchs
                                    • 24.08.2009
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                                    #18
                                    AW: Darf ich nicht eingefriedeten Besitztum betreten?

                                    Zum einen wird der TE den Hundehaufen nicht völlig rückstandslos aufgenommen kriegen, Urin bleibt eh auf der wiese und zertrampelt wird das Gras auch noch - das reicht als ablehnungsgründe.
                                    Die Pferdehaufenproblematik kenne ich von meinem "Verursacher" - da ist es bei uns im Stalll üblich, nach einem Ritt durchs Dorf die Huafen später einzusammeln, man hat ja nicht alles Equipment mit dabei. Unterwegs absteigen ist nicht immer angesagt,, schließlich ist nicht immer eine pferde-und reiterschonende aufsteigmöglichkeit greifbar (und schon gar nicht in solchen Sonderfällen, wo Reiter mit Handicap spezielle Aufstiegshilfen benötigen um dann auf dem Hoppel leichter raus in die Natur zu können). Auf Wegen außerhalb der Ortschaft stören die Haufen mich nicht, sie sind groß genug um sie zu sehen und auszuweichen.

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                                      • 02.09.2008
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                                      #19
                                      AW: Darf ich nicht eingefriedeten Besitztum betreten?

                                      Mein llieber Mann, Sachen kann man hier lesen.
                                      Typisch Deutschland.
                                      Wo kein Schild dran steht oder ein Zaun drumherum ist gehört es niemandem......

                                      "öffentliche Wiesen" was soll das sein? Gemeindeeigentum? Woher nimmst du dir das Recht mit deinem Hund da drauf zu latschen?

                                      Wir haben den Umzug in eine Gegend verlegt wo der Hund Flächen hat die er betreten darf.
                                      Na wenn du dich mal nicht täuschst. Was sollen das für Flächen sein?

                                      In deinem schönen Bundesland gibts einen Leinenzwang zwischen 1.4. und 15.Juli für Hunde im Außenbereich. Nur mal so am Rande.
                                      Rücksichtslose Hundehalter bewirken bei manchen Gemeinden einen Leinenzwang für das ganze Jahr.

                                      Wobei ich schon immer sehr verwundert darüber bin, mit welcher Selbstverständlichkeit die Damen und Herren aus der equestrischen Gilde ihre Schützlinge sich bedenkenlos mitten auf öffentlichen Ökonomie- und Wanderwegen ausscheissen lassen, ohne auch nur kurz auf den Gedanken zu kommen, mal von ihrem hohen Ross runterzusteigen und den Dreck wenigstens an den Wegrand zu räumen!
                                      Wenn du den Unterschoed zwischen Hundeschxxx und einem Pferdeapfel nicht kennst nimm mal beides in die Hand.
                                      Pferdeäpfel bieten ein Biotop für Insekten und sind sogar gern gesehen, mal abgesehen von den Tomateneignern, Hundeschxxx dient nur der Verbreitung von Parasiten....
                                      Zuletzt geändert von cast; 20.05.2013, 11:18.
                                      "adventure is a sign of incompetence"

                                      Vilhjalmur Stefansson

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                                        • 13.07.2009
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                                        #20
                                        AW: Darf ich nicht eingefriedeten Besitztum betreten?

                                        Zitat von sjusovaren Beitrag anzeigen
                                        Entscheident ist, daß der Besitzer irgendwie kenntlich macht, daß er kein Betreten durch jederman wünscht.
                                        Das muss er mitnichten. Alleine, dass da Gras wächst und später gemäht wird, reicht völlig als Betretungsverbot.

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