Hey Leute, bin neu im Forum und habe mal folgende Frage:
Der Jahresurlaub steht an und ich bin alsbald mal wieder auf Radreise u.a. durch Brandenburg und Meckenburg Vorpommern.
Wenn ich unterwegs in einer Schutzhütte im Wald übernachte und mir in der Hütte am Morgen Wasser mit einem Gaskocher erwärme für einen Käffchen tue ich in dem Moment etwas verbotenes?
Ich frage v.a. weil ich damit rechnen muss, dass die Waldbrandstufe bei 3 oder 4 liegen kann bei dem zu erwartenden Wetter.
Ich habe sowieso ein Auge auf Schutzgebiete - gibt dafür ja sehr aufschlussreiches Kartenmaterial im Internet.
Beste Grüße
Pimenta
Der Jahresurlaub steht an und ich bin alsbald mal wieder auf Radreise u.a. durch Brandenburg und Meckenburg Vorpommern.
Wenn ich unterwegs in einer Schutzhütte im Wald übernachte und mir in der Hütte am Morgen Wasser mit einem Gaskocher erwärme für einen Käffchen tue ich in dem Moment etwas verbotenes?
Ich frage v.a. weil ich damit rechnen muss, dass die Waldbrandstufe bei 3 oder 4 liegen kann bei dem zu erwartenden Wetter.
Ich habe sowieso ein Auge auf Schutzgebiete - gibt dafür ja sehr aufschlussreiches Kartenmaterial im Internet.
Beste Grüße
Pimenta
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