Zitat von Waldhexe
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Meine Meinung: ob der Wald beschädigt ist, hat zunächst nur einer zu entscheiden, nämlich der Eigentümer. Je nach Toleranzschwelle kann er etwas hinnehmen oder eben nicht. Nimmt er etwas nicht hin , kann ihm das vom in Anspruch genommenen Verursacher bestritten werden mit dem Argument, die Beschädigung sei keine, sondern vom Betretungsrecht gedeckt und der Eigentümer müsse sie dulden. Dann ist der Eigentümer gefordert, eine vermeintliche Beschädigung, die er nicht hinnehmen will, plausibel dazulegen und zu belegen. Und wenn der Streit weiter geht, entscheidet ein Gericht. So, wie es oben steht, liest es sich, als sei da noch jemand, dem etwas "gilt". Wer könnte das sein? Muß da noch jemand gefragt werden ?
Ich ergänze: ich habe im net gesucht, ob gerichtlich entschieden ist, Trampelpfade seien keine Beschädigung. Ich habe nichts gefunden, was aber nichts ausschließt.
Es gibt zwei Möglichkeiten für den Satz, Trampelpfade würden nicht als Beschädigung gelten: entweder gibt es eine Rechtsquelle ( Terminus), die das bestätigt. Oder es handelt sich um eine persönliche Meinung.
Beiläufig und daher OT und bei der Recherche gefunden:Trampelpfad kein öffentlicher Weg
https://www.juraforum.de/news/trampe...her-weg_252465
Ditschi
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