Das Bundeswaldgesetz soll überarbeitet werden. Interessant für uns Outdoorer könnte das insbesondere bezüglich des § 33 werden
Quelle: aus dem unten angehängten Referentenentwurf des Gesetzes von der Seite
https://www.forstpraxis.de/neues-bun...besitzer-22545
(3) Das erstmalige digitale Anzeigen oder digitale Ausweisen von noch nicht vorhandenen Pfaden sowie von Wildwechseln, Fußpfaden, Rückegassen oder Fahrspuren als virtuelle Routen oder Trails durch bislang weglose Flächen im Wald bedarf der Zustimmung des Waldbesitzenden und der Genehmigung der zuständigen Behörde.
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