Der Tod trägt Schwarz

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  • Ditschi
    Freak

    Liebt das Forum
    • 20.07.2009
    • 12360
    • Privat

    • Meine Reisen

    AW: Der Tod trägt Schwarz

    Um es noch komplizierter zu machen: denkt Euch mal, daß bei einem Verkehrsunfall mit KfZ- Beteiligung der Fahrer des Autos und der Halter nicht identisch sind. Das kommt häufig vor.
    Der Fahrer kann nur aus Verschulden haften. Dieses Verhalten muß sich der Halter anrechnen lassen. Der Halter, nicht aber der Fahrer, haftet auch aus Betriebsgefahr ohne Verschulden. Der Halter muß eine Haftplichtversicherung haben, die letztendlich die ist, die zahlt.
    Bei Klagen aus Verkehrsunfällen werden in aller Regel auf Seiten der KfZ- Beteiligung drei Parteien verklagt: Fahrer, Halter, Haftplichtversicherung. Gegen die HaftpflichtVers besteht ein Direktanspruch. Liegt kein Verschulden des Fahrers vor, aber auch keine höhere Gewalt, ist der Fahrer raus, der Halter und die Versicherung aber haftbar.
    Gleichwohl wird vorsorglich immer der Fahrer mitverklagt, um ihn als Zeugen auszuschließen. Im Zivilverfahren kann eine Partei nicht gleichzeitig Zeuge sein.
    Für die Beurteilung von Verkehrsunfällen gibt es für die verschiedenen Konstellationen Haftungsschemata, die man abarbeitet, weil man sonst schnell den Überblick verliert und die Haftung der verschienen Beteiligten gedanklich nicht auf die Reihe bekommt. Und dann muß es noch verständlich zu Papier bringen. Kein Wunder, daß die Versicherungen bei Schadenssachbearbeitern gerne auf abgebrochene Juristen zurückgreifen. Oder fertige mit schlechten Noten. Die guten gehen da nicht hin, da die Bezahlung schlecht ist.
    Ditschi

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    • Avuton
      Gerne im Forum
      • 11.02.2012
      • 93
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      • Meine Reisen

      AW: Der Tod trägt Schwarz

      Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
      Nicht ganz richtig wiedergegeben, weil Du beim Autofahrer immer vom Verschulden sprichst.

      Das Prüfungsschema bei Verkehrsunfällen mit KfZ- Beteiligung ist kompliziert.

      Auto gegen Fußgänger / Radfahrer: der Autofahrer haftet dem Fußgänger / Radfahrer aus Gefährdungshaftung ohne jegliches eigenes Verschulden aus § 7 Abs. 1 StVG:

      .....
      oh man da bist ja als normalo wieder verloren und wie es so schön heißt auf Hoher See und vor Gericht in Gottes Hand.

      Denn wenn diese Teilschuld odr nicht...wie das ausgekartelt wird ist dann wieder so ne Glückssache...

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      • Ditschi
        Freak

        Liebt das Forum
        • 20.07.2009
        • 12360
        • Privat

        • Meine Reisen

        AW: Der Tod trägt Schwarz

        Es geht ja nun beleibe nicht alles vors Gericht. Aber auch die Versicherungen regulieren nach diesen Schemata. Und da die Haftpflichtversicherungen ja auch einem Direktsanspruch ausgesetzt sind, haben sie das Recht, eigenständig zu regulieren.
        Auch einmal zu Lasten eines Autofahrers. Der fühlt sich völlig unschuldig und ist es vielleicht sogar, aber seine Versicherung reguliert aus Betriebsgefahr und er verliert seinen Schadensfreiheitsrabatt. Da kommt es nicht selten zu sogenannten Deckungsprozessen zwischen Autofahrer und eigener HaftpflichtVers.

        Aber alles, was ich sagen will, ist, daß es im Rahmen dieser Diskussion wenig Sinn macht, sich Beispielsfälle auszudenken und über die Haftungsquote zu sinnieren. Die Materie ist im Zusammenspiel von Gefährdungs- und Verschuldenshaftung nun einmal unübersichtlich.

        Ditschi

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        • Schmusebaerchen
          Alter Hase
          • 05.07.2011
          • 3388
          • Privat

          • Meine Reisen

          AW: Der Tod trägt Schwarz

          Fakt ist aber, und das ist für das Thema(und auch mir) wichtig, dass bei falschem Verhalten auch der Fußgänger belangt werden kann. Ist erst mal egal wie stark.

          Das zeigt, dass er vom Gesetz her mitverantwortlich ist und nicht automatisch die unschuldige Opferrolle einnimmt, die nichts zur Unfallverhütung beitragen kann, sondern das einzig der Autofahrer dafür zu sorgen hat. Häufig ist er das auch, aber halt nicht automatisch immer.

          Und damit die Aussage von buebo relativiert, dass das Grundproblem einzig bei den Autofahrern liegt.

          Das Erläuterte von Ditschi zeigt, dass der Autofahrer der Hauptverantwortliche bei der Unfallvermeidung ist, der Fußgänger aber auch seinen Beitrag zur Verkehrssicherheit zu leisten hat. Ein Punkt davon ist es keine schwarze Kleidung zu tragen.

          Danke Ditschi


          Neuste Erfahrungen:
          Heute stand ich auf der anderen Seite. Ich wollte auf dem Fußweg an einer Einfahrt vorbei gehen. Autobreite und von Häusern gesäumt. Also denkbar beschi***ene Sichtbedingungen. Da ich als Fußhänger das Auto gehört habe, habe ich gewartet und ihn rausgewunken. Weil ich als Autofahrer weiß, dass man in so einer Situation wenig sieht und den Fußgänger oder Radfahrer erst recht nicht hört, wie ich den Autofahrer.
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          • blue0711
            Alter Hase
            • 13.07.2009
            • 3621
            • Privat

            • Meine Reisen

            AW: Der Tod trägt Schwarz

            Zitat von Schmusebaerchen Beitrag anzeigen
            Ein Punkt davon ist es keine schwarze Kleidung zu tragen.
            Diese Verpflichtung kann ich aber nirgends rauslesen.

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            • Schmusebaerchen
              Alter Hase
              • 05.07.2011
              • 3388
              • Privat

              • Meine Reisen

              AW: Der Tod trägt Schwarz

              Nö, aber da:
              http://www.iww.de/va/archiv/unfallsc...en-rspr-f45770
              Ob und inwieweit sich ein Mitverschulden des Fußgängers auf seinen eigenen Ersatzanspruch auswirkt, bestimmt sich weiterhin nach § 9 StVG bzw. § 4 HPflG, jeweils i.V.m. § 254 BGB. Zu Lasten des verletzten Fußgängers dürfen nur solche Umstände berücksichtigt werden, die unstreitig oder bewiesen sind und die sich auf den Unfall ausgewirkt haben (BGH NJW 00, 3069; 02, 1263). Wichtig: Das Mitverschulden muss nicht in der Verletzung einer Rechtspflicht bestehen; es genügt eine sorgfaltswidrige Selbstgefährdung, z.B. dunkle Kleidung bei Dunkelheit, Alkoholkonsum. Zur Fehlreaktion im Schrecken vgl. BGH VersR 70, 818.
              Weiterhin die Pflichten eines Fußgängers:
              3. Ein Fußgänger, der bei Dunkelheit außerorts eine 7 m breite Bundesstraße (zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h) an einer schlecht beleuchteten Stelle vor einem 60 bis 65 m entfernten Pkw zu überqueren versucht, handelt leichtfertig (BGH NJW 84, 50).
              4. Innerorts (50 km/h) kann bei einem langsam fahrenden Pkw eine Entfernung von 100 m genügen (BGH DAR 59, 238). Mit einem schnelleren Überholer muss gerechnet werden (BGH DAR 59, 238). Die Feststellung der genauen Entfernung Fußgänger/Auto ist nicht nötig; es genügt, wenn das Auto erkennbar in einer kritischen Annäherungszone war (BGH NJW 00, 3069; s.a. BGH VersR 70, 818).
              5. Die Nichtbenutzung eines Zebrastreifens oder eines ampelgesicherten Überwegs kann den Vorwurf des Mitverschuldens begründen, vgl. BGH DAR 59, 238 - 20 m; NJW 58, 1630 - 30 m; VersR 90, 99 - 3 m; VersR 77, 337 - 15 m; NJW 00, 3069 - ca. 40 m.
              Unten im Link wären dann noch ein paar Beispielprozente.

              Hier kam es zum Unfall und vor Gericht:
              http://www.lareda.hessenrecht.hessen...e=1&doc.part=L
              (Punkt 1 lesen)

              Dann habe ich gerade noch etwas zum Sichtfahrgebot recherchiert:
              http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr5279.php
              Das Sichtfahrgebot (§ 3 Abs. 1 Satz 2 StVO) bezieht sich nur auf Hindernisse, die ein Kraftfahrer in der konkreten Situation in Rechnung stellen muss; es gilt nicht für plötzlich von der Seite auf die Fahrbahn gelangende Hindernisse, sondern betrifft die Sicht vor dem Fahrzeug.
              Der Fall ist zu meinem ähnlich. Nur halt, dass es bei mir ein schlechtes Gewissen(wegen spät erkennens) und schlechtes Wetter war, im Link aber tödlich endete:
              Die Mutter der Antragsteller habe einen groben Verkehrsverstoß begangen, weil sie bei Dunkelheit und schlechten Beleuchtungsverhältnissen eine insgesamt sechsspurige Hauptverkehrsstraße["4,40 m breiten mit Rasen bewachsenen Mittelstreifen voneinander getrennt sind"], auf der eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gelte, an einer hierfür nicht vorgesehenen Stelle, ohne auf den bevorrechtigten Verkehr zu achten, überquert habe. Die starke Alkoholisierung dürfte sich auch ausgewirkt haben.
              Edit: Demzufolge habe ich rein rechtlich(menschlich mal in Frage gestellt) richtig gehandelt und das obwohl ich die Fußgänger nicht sehen konnte, um rechtzeitig zu bremsen.
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              • Ultraheavy
                Alter Hase
                • 06.02.2013
                • 3186
                • Privat

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                AW: Der Tod trägt Schwarz

                Zitat von Schmusebaerchen Beitrag anzeigen

                @StepbyStep: Mofas gibt es sehr wohl. Viele haben sogar welche ohne es zu wissen.
                E-Bikes sind Mofas.
                Gesetzlich ist das nicht so ganz eindeutig, ob es Fahrräder, Mofas oder Kleinkrafträder sind. Da finden sich verschiedene Angaben.
                Ganz einfach: hat es ein Kennzeichen, ist es ein KKR, wenn nicht ein Fahrrad.
                Zumindest derzeit noch so

                Zitat von blue0711 Beitrag anzeigen
                Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                Handelt der Autofahrer auch vorwerfbar, weil er Sorgfaltspflichten und Normen verletzt, haftet darüber hinaus auch aus Verschulden aus § 823 BGB.
                Genau da kommt doch aber der eigentliche Aufreger auf Autofahrerseite erst zur Geltung:

                Dass es eben auch zu den Sorgfaltspflichten gehört, mit erwartbarem Fehlverhalten zu rechnen, insbesondere schwächeren VTs gegenüber.
                Das ist IMHO anders gemeint. Spiele ich am Smartphone herum oder fahre zugedröhnt, habe ich Sorgfaltspflicht und Normen verletzt.

                Andererseits bin ich als Zweiradfahrer gezwungen, mit Fehlverhalten der Dosenfahrer zu rechnen, wenn ich überleben will.
                Das mache ich durchaus gerne und bislang auch erfolgreich. Gilt eigentlich für alle Verkehrsteilnehmer. Man entwickelt prägognitive Fähigkeiten oder hat zumindest eine gut funktionierende Mustererkennung;)

                Zitat von Schmusebaerchen Beitrag anzeigen
                Neuste Erfahrungen:
                Heute stand ich auf der anderen Seite. Ich wollte auf dem Fußweg an einer Einfahrt vorbei gehen. Autobreite und von Häusern gesäumt. Also denkbar beschi***ene Sichtbedingungen. Da ich als Fußhänger das Auto gehört habe, habe ich gewartet und ihn rausgewunken. Weil ich als Autofahrer weiß, dass man in so einer Situation wenig sieht und den Fußgänger oder Radfahrer erst recht nicht hört, wie ich den Autofahrer.
                Das funktioniert aber auch nur, wenn du keine Ohrenstöpsel mit Musikberieselung trägst.
                Ich finde solche Typen auch oft unter Radfahreren, unter Fußgängern sowieso
                Harakiri mit 10%iger Erfolgschance. Im Auto weiß ich, daß ich abgeschnitten bin von meiner Umwelt und verlagere mich zur Beurteilung des Situation auf Visuelles.
                Es hat schon seinen Grund, daß in N.Y. die Smartphonebenutzung in der Öffentlichkeit untersagt ist.
                Da hilft dann auch keine Warnweste.


                (INFO: Bitte kein Bildmaterial einfügen, das die Rechte Dritter verletzt. d.h. i.d.R. keine Musikvideos, TV-Serien etc. )


                (INFO: Bitte kein Bildmaterial einfügen, das die Rechte Dritter verletzt. d.h. i.d.R. keine Musikvideos, TV-Serien etc. )
                Zuletzt geändert von Ultraheavy; 04.12.2014, 17:56.
                Ich glaub, ich schlaf am Stock

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                • blue0711
                  Alter Hase
                  • 13.07.2009
                  • 3621
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  AW: Der Tod trägt Schwarz

                  Zitat von Ultraheavy Beitrag anzeigen
                  Das ist IMHO anders gemeint. Spiele ich am Smartphone herum oder fahre zugedröhnt, habe ich Sorgfaltspflicht und Normen verletzt.
                  Nö, ich meinte das ganz genau so.

                  Frag doch mal Leute, die schon mal einen Unfall mit einem Radfahrer oder Fußgänger hatten. Da sind häufig mit oft haarsträubenden Anforderungen an die Sorgfaltspflichten Haftungsquoten normal, die weit über die Betriebsgefahr hinaus gehen.

                  Im Endeffekt musst Du im Dunkeln einen unbeleuchteten Radler oder einen dunkel gekleideten Fußgänger innerorts in jedem Fall sehen, sonst bekommst Du eine erhebliche Teilschuld.
                  Auch, wenn Du an einem gesehenen Radler vorbeifährst, er Dir dabei reinbrettert, bist Du in den meisten Fällen mit einer hohen Quote dabei, weil Du meist mit seinem unrechtmäßigen Fahrmanöver rechnen musstest.

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                  • Schmusebaerchen
                    Alter Hase
                    • 05.07.2011
                    • 3388
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    AW: Der Tod trägt Schwarz

                    Nö. Käme ich nie auf die Idee.
                    Da wir hier im Outdoorforum sind: Ich will ja was von meiner Umgebung haben.

                    Auch im Auto mache ich die Musik in der Stadt oder bei Sauwetter mit erhöhterm Aufmerksamkeitsverlangen aus(+ an Sicherheit für Lenkradfernbedienung). Gegen die dunkel gekleideten Gestalten hilft das aber leider auch nichts.

                    Statt Harakiri wäre Darwin Award an der Stelle wohl passender. Bisher im Thread unangemessen, weil es jeden mal erwischen kann, mit etwas übersehen. Aber Smartphone Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr ist sau dämmlich. Am Besten noch Smartphone, dunkle Kleidung und die Schuld auf die Autofahrer schieben.

                    In diesem Punkt sehe ich den Staat viel mehr in der Pflicht dagegen vorzugehen. Von selbst kommen viele nicht auf die Gefahren. Wie im Video die 85$ Strafe(im Gegensatz zur Warnwestenpflicht für Fußgänger). Die Schilder auf der Autobahn "Lass dich nicht ablenken" finde ich nicht schlecht. Reicht aber nicht. Und vor allem nicht bzgl. Smartphone und dunkler Kleidung. Bei meiner Recherche Gestern bin ich auf einer Polizeiseite gelandet, die vor dunkler Kleidung warnt. Aber wie viele lesen das schon und setzen es dann auch wirklich um ...
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                    • Igelstroem
                      Fuchs
                      • 30.01.2013
                      • 1888
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      AW: Der Tod trägt Schwarz

                      Zitat von Schmusebaerchen Beitrag anzeigen
                      In diesem Punkt sehe ich den Staat viel mehr in der Pflicht dagegen vorzugehen. Von selbst kommen viele nicht auf die Gefahren. [...] bin ich auf einer Polizeiseite gelandet, die vor dunkler Kleidung warnt. Aber wie viele lesen das schon und setzen es dann auch wirklich um ...
                      Nur noch mal zur Sicherheit, ob ich das richtig verstanden habe: Der Staat soll dafür sorgen, dass die Bürger außerhalb ihrer Wohnung helle Kleidung tragen? Meinst Du das?
                      Lebe Deine Albträume und irre umher

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                      • AlfBerlin
                        Lebt im Forum
                        • 16.09.2013
                        • 5073
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        AW: Der Tod trägt Schwarz

                        Ja am besten gelb oder orange und Halleluja singen

                        In Deiner Wohnung darfst Du natürlich tragen was Du möchtest,
                        solange sich die Nachbarn nicht beschweren.

                        Kommentar


                        • Schmusebaerchen
                          Alter Hase
                          • 05.07.2011
                          • 3388
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          AW: Der Tod trägt Schwarz

                          Nein, sondern Aufklärungskampagnen. Über eine Pflicht würde jeder schimpfen und gerade dann nicht machen. Man muss zeigen was passiert, wenn man es nicht macht und wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist.
                          Bzgl. Anschnallen und Ablenkungen während der Fahrt gibt es einige. Zumindest geringfügig hat sich die Situation verbessert.

                          Man wollte mal im Fernsehen Werbung zum Thema Anschnallen schalten. Viel hat man davon nicht gesehen. Keine Ahnung wie es jetzt ist, schaue kein Fernsehen.

                          Beispielsweise die TV-Sender dazu verpflichten eine 30-60sekündigen Tipp des Tages im Anhang an die Nachrichten zu senden. So allgemeines wichtiges aus allen Bereichen und wird zufällig wiederholt. Edit: So wie die beiden letzten verlinkten Videos(Smartphone).
                          Zum Beispiel:
                          -Für Sichtbarkeit im Straßenverkehr sorgen(mit Vergleichsbild helle/dunkle/reflektor Klamotten, das schreckt ab)
                          -Ablenkung im Straßenverkehr
                          -Auto Winterfest machen(Warme Decke, heiße Getränke und Essen auf Autobahnfahrten)
                          -Erste Hilfe Grundlagen
                          -Verhalten im Brandfall
                          -Vorgehen bei Erkältungen(warm anziehen, Handhygiene, heiß trinken) und wie man eine Ansteckung anderer vermeidet
                          Halt Sachen die eigentlich selbstverständlich sein sollten, aber nicht gemacht werden.

                          Wenn sie ordentlich ohne kommerziellen, politischen und sozialen Hintergedanken gemacht sind, würde ich dafür sogar liebend gern GEZ bezahlen. Im Gegensatz dazu, was jetzt mit dem Geld gemacht wird.
                          Nützliche Wiki Seiten: Leitfaden für Einsteiger, Packlisten
                          UGP-Mitglied Index 860

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                          • AlfBerlin
                            Lebt im Forum
                            • 16.09.2013
                            • 5073
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            AW: Der Tod trägt Schwarz

                            Man könnte natürlich auch die Bäume und Häuser weiß streichen, damit man die dunklen Radfahrer besser sieht. Aber das wäre erstens teuer und dann ärgerten sich die, die sich helle Klamotten gekauft haben.

                            Kommentar


                            • AlfBerlin
                              Lebt im Forum
                              • 16.09.2013
                              • 5073
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              AW: Der Tod trägt Schwarz

                              Man könnte im Tatort einen dunkel gekleideten Radfahrer zu Tode kommen lassen und am Ende stellt es sich nicht als Mord heraus, sondern als Unfall.

                              Mit den gelben Käppis hat man es ja schon im ersten Schuljahr versucht . Aber das hat irgendwie nicht geklappt

                              OT: Vorgehen gegen Erkältungen: Den Leuten nicht die Hand geben und wenn es doch passiert ist, gleich die Hände waschen!
                              Zuletzt geändert von AlfBerlin; 04.12.2014, 20:09.

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                              • blue0711
                                Alter Hase
                                • 13.07.2009
                                • 3621
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                                AW: Der Tod trägt Schwarz

                                Deswegen gibt's ja jetzt zu den Find-Mützen auch noch Wahnwesten dazu und gleich ne Portion saures Moralin für die Eltern dazu.

                                Das funktioniert schon, notfalls wird den Kleinen einfach 10 Cent "Strafe" abgeknöpft, wenn sie ohne auf den Schulhof kommen (Gabs ja schon mit den Fahrradhelmen).

                                Wie ist mein Kind nur 13 geworden ...

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                                • buebo
                                  Gerne im Forum
                                  • 11.10.2009
                                  • 72
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                                  AW: Der Tod trägt Schwarz

                                  Zitat von Schmusebaerchen Beitrag anzeigen
                                  Und damit die Aussage von buebo relativiert, dass das Grundproblem einzig bei den Autofahrern liegt.
                                  Beim Verkehr, nicht zwingend beim Fahrer.

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                                  • Schmusebaerchen
                                    Alter Hase
                                    • 05.07.2011
                                    • 3388
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                                    AW: Der Tod trägt Schwarz

                                    Zitat von AlfBerlin Beitrag anzeigen
                                    OT: Vorgehen gegen Erkältungen: Den Leuten nicht die Hand geben und wenn es doch passiert ist, gleich die Hände waschen!
                                    OT: Viel banaler: wegdrehen beim Husten. Wirklich erschreckend wie viele das nicht machen.

                                    Die Kappis find ich eigentlich ganz gut.

                                    @buebo:
                                    Um wie viel % möchtest du den Autoverkehr senken, damit sich das positiv auf die Unfallstatistiken auswirkt?
                                    Weniger fahren geht bei mir nicht. Öffi ist auf den Strecken nicht mal ansatzweise eine Alternative.

                                    Und wie soll das das Problem der Sichtbarkeit lösen? Dunkel gekleidete Personen(mit/ohne Rad) sieht man genau dann nicht auf der Straße, wenn wenig Licht ist. Bei mehreren Autos ist hingegen die Gesamtstraßenausleuchtung etwas besser. Aber noch wesentlich besser ist es, wenn diese Leute nicht in schwarz gekleidet sind.
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                                    • blue0711
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                                      • 13.07.2009
                                      • 3621
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                                      AW: Der Tod trägt Schwarz

                                      Zitat von Schmusebaerchen Beitrag anzeigen
                                      Und wie soll das das Problem der Sichtbarkeit lösen? Dunkel gekleidete Personen(mit/ohne Rad) sieht man genau dann nicht auf der Straße, wenn wenig Licht ist. Bei mehreren Autos ist hingegen die Gesamtstraßenausleuchtung etwas besser. Aber noch wesentlich besser ist es, wenn diese Leute nicht in schwarz gekleidet sind.
                                      Naja, man sieht die Leute nicht gar nicht, man sieht sie nur schlecht.
                                      Für gar nicht bräuchte man Stockdunkel und dann sehen die auch nix mehr, holen also selber ein Licht raus.

                                      Man kann das auch durch Masse lösen, denn Masse schafft Aufmerksamkeit. IdR sinkt dadurch mindestens die relative Wahrscheinlichkeit stark, übersehen zu werden.

                                      Derzeit ist die Masse halt meist auf Seiten der KFZ. Innerorts ist das teilweise schon deutlich anders.

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                                      • Schmusebaerchen
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                                        AW: Der Tod trägt Schwarz

                                        2 mal nein:

                                        Versuch mal von einem beleuchteten Raum nach draußen zu schauen. Du wirst nichts sehen. Gehst du jedoch raus, siehst du etwas besser.
                                        Der Autofahrer befindet sich auf der gering beleuchteten Straße und hat ständig sein eigenes Abblendlicht vor Augen. Kann damit schlecht im dunklen Bereich sehen.
                                        Der Fußgänger befindet sich dauerhaft im dunklen Bereich, kann das Licht des Autofahrers jedoch gut sehen und geht davon aus, dass dieser doch ihn genauso gut sehen kann. Tatsächlich sieht man den Fußgänger im Schatten gar nicht. Er ist absolut nicht zu sehen. Der Grünstreifen in der Stadt ist dafür absolut ausreichend. Und die wenigsten haben eine Taschenlampe dabei und kaum jemand nutzt sie. Ich auch nicht.

                                        Dann muss ich in Zukunft immer mit 4 Personen bei Dunkelheit unterwegs sein. Ist etwas unrealistisch...
                                        OT: (Achtung, ab 5 Personen muss eine Veranstaltung angekündigt werden, sonst kommt die Stasi )
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                                          Zitat von Schmusebaerchen Beitrag anzeigen
                                          Man wollte mal im Fernsehen Werbung zum Thema Anschnallen schalten. Viel hat man davon nicht gesehen.
                                          Hach, die Gnade der späten Geburt. Die "Erst gurten, dann spurten"-Kampagne scheint an Dir vorbei gegangen zu sein. Und da hast Du auch nichts verpasst.
                                          "I pity snails and all that carry their homes on their backs." Frodo Baggins

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