Zitat von Pedder
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Oder komm, ganz schnell: wenn ich bis vor kurzem an einem Radfahrer mit 1m Abstand langsam vorbeigefahren bin (von mir aus mit 30 km/h, während der Radler 15 km/h fuhr), dann war das bislang rechtlich ok. Jetzt ist es verboten. Das ist der Unterschied zwischen ausreichend und 2 m.

Das würde sich dann ungefähr dergestalt ausprägen: Anhalten, Sicherheitsgurt abschnallen, Tür öffnen, Tür wieder schließen, Sicherheitsgurt wieder anlegen, warten, weiterfahren dürfen. An der nächsten zu querenden Straße das selbe. Ich kenne einen straßenbegleitenden Radweg, da muss man das 3 x nacheinander machen auf ca. 12 m Strecke (Einbiegeschleife, Straße, zweite Einbiegeschleife. Jeweils mit Bettelampel).
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