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Spannend wäre es jetzt, herauszufinden, was man verstärken müsste, um ein größeres (und automatisch anspringendes) Gefahrenmöglichkeitsbewusstsein zu generieren.
Vielleicht eine Jacke mit speziellen Muster. Irgendetwas in der Art optische Täuschung in Richtung Seitwärtsbewegung. Vielleicht könnte man sich auch Klamotten anziehen, die einen viel, viel älter wirken lassen
In die Gesamtgleichung "wie viel Abstand muß ich halten?" werden eben viele Dinge unterbewußt miteinberechnet, anhand derer man denkt auf das Bewegungsverhalten (durchschn. sowie extremal) oder eben auch Schutzbedürfnis (Kinder, Schwangere, Alte, ...) schließen zu können bzw. es wird eine Risikoübertragung/-weiterleitung angenommen/aufgenötigt "der hat nen Helm, kann also nix passieren, muß ich weniger aufpassen".
Spannend wäre es jetzt, herauszufinden, was man verstärken müsste, um ein größeres (und automatisch anspringendes) Gefahrenmöglichkeitsbewusstsein zu generieren.
Ich halte den mangelnden Abstand von Autos zu Personen übrigens für ein Bewusstseinsdefizit. D.h. es ist einfach noch nicht ins Bewusstsein gedrungen, dass da Schwankungsbreiten existieren können. Manchmal kommt es mir vor, als werde man für ein Straßenschild oder Ähnliches gehalten.
Wenn jemand sichtbar betrunken am Straßenrand entlang torkelt, wird ja auch ein größerer Abstand eingehalten. Sobald jemand jedoch überwiegend zielstrebig geradeaus läuft oder radelt, wird keine Schwankungsbreite angenommen.
Es gibt auch das Phänomen, daß behelmte Radfahrer mit geringerem Abstand überholt werden als normale Radfahrer.
In die Gesamtgleichung "wie viel Abstand muß ich halten?" werden eben viele Dinge unterbewußt miteinberechnet, anhand derer man denkt auf das Bewegungsverhalten (durchschn. sowie extremal) oder eben auch Schutzbedürfnis (Kinder, Schwangere, Alte, ...) schließen zu können bzw. es wird eine Risikoübertragung/-weiterleitung angenommen/aufgenötigt "der hat nen Helm, kann also nix passieren, muß ich weniger aufpassen".
Ich halte den mangelnden Abstand von Autos zu Personen übrigens für ein Bewusstseinsdefizit. D.h. es ist einfach noch nicht ins Bewusstsein gedrungen, dass da Schwankungsbreiten existieren können. Manchmal kommt es mir vor, als werde man für ein Straßenschild oder Ähnliches gehalten.
Wenn jemand sichtbar betrunken am Straßenrand entlang torkelt, wird ja auch ein größerer Abstand eingehalten. Sobald jemand jedoch überwiegend zielstrebig geradeaus läuft oder radelt, wird keine Schwankungsbreite angenommen.
Die Erfahrung habe ich hier im Frankfurter Stadtgebiet auch schon gemacht. Und je schneller ich unterwegs bin, desto weniger Schwankungsbreite habe ich. Der Sicherheitsabstand scheint daher auch umgekehrt proportional zur eigenen Radfahrgeschwindigkeit zu sein. Extrembeispiel war mal als ich mit 30+ km/h den Mainkai (Straße nicht Ufer) entlang geradelt bin und tatsächlich eine Autofahrerin der Meinung war da bei Gegenverkehr noch Überholen zu müssen. War deutlich unter einem halben Meter Abstand
Zuletzt geändert von Taunuswanderer; 02.05.2020, 09:49.
Grund: Rechtschreibung
Vielleicht in und um Strucksdieksau. Ich habe das öfters erlebt und gesehen.
Von einem LKW? Noch nie. Ja, ein wirklich langsamer Trecker macht das mal. Aber LKW sind zwischen Kiel und Oldenburg in Holstein oder auch Eckernförde vollständig schmerzbefreit.
AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer
Ich halte den mangelnden Abstand von Autos zu Personen übrigens für ein Bewusstseinsdefizit. D.h. es ist einfach noch nicht ins Bewusstsein gedrungen, dass da Schwankungsbreiten existieren können. Manchmal kommt es mir vor, als werde man für ein Straßenschild oder Ähnliches gehalten.
Wenn jemand sichtbar betrunken am Straßenrand entlang torkelt, wird ja auch ein größerer Abstand eingehalten. Sobald jemand jedoch überwiegend zielstrebig geradeaus läuft oder radelt, wird keine Schwankungsbreite angenommen.
Ich habe gestern mal einen Test gemacht, als ich ein Stück an einer Straße zwischen Dörfern entlang laufen musste (Straße ist entsprechend schmal). Wenn ich schnurgerade geradeaus lief, überholten die entgegegenkommenden Autos teilweise derart nah, dass ich sie gefühlt per Arm ausstrecken hätte berühren können (also höchstens 1 m Abstand, bei einer erlaubten Fahrgeschwindigkeit von 70 bis 100 km/h, da außerorts). Es half schon, den straßenzugewandten Arm zu schwenken – schon war der Überholbogen größer. Die Fahrbahn wechselte sehr selten jemand.
Es gibt also nicht umsonst die Empfehlung, auf dem Rad mit gespielter Schwankungsbreite und auch sonst leicht derangiert erscheinend unterwegs zu sein – wenn man verhaltensbetreffend nicht leicht eingeordnet werden kann, ist die Vorsicht der anderen Verkehrsteilnehmer größer
Nur der Satz mit dem Seitenstreifen gilt nicht für Autobahnen, oder?
Diese Vorschrift ist nach meinem Eindruck völlig unbekannt. Weder dier Kieslaster noch der Trecker hält an oder macht Platz und wenn sich 25 Fahrzeuge dahinter gesammelt haben.
Vielleicht in und um Strucksdieksau. Ich habe das öfters erlebt und gesehen.
Diese Vorschrift ist nach meinem Eindruck völlig unbekannt. Weder dier Kieslaster noch der Trecker hält an oder macht Platz und wenn sich 25 Fahrzeuge dahinter gesammelt haben.
Doch, je dörferlastig die Gegend, umso häufiger hab ich das schon gesehen.
Der § 5 Abs. 6 S. 2 StVO gilt nur nicht auf Autobahnen, aber sonst auch in der Stadt. Nur wird er dort praktisch selten eine Gelegenheit zur Anwendung finden, weil die Geschwindikeitsdifferenzen zwischen PKW und Radfahrern zu gering sind und die Verkehrsdichte zu hoch. Da bleibt als Autofahrer im Zweifel nur, hinterher zu zuckeln, wenn man nicht mit Mindestabstand vorbei kann. Neu ist die Abstandsregel ja nicht, weil nur Gesetz wurde, was schon von der Rechtsprechung entwickelt war. Das ist hier ja mehrfach erwähnt worden. Es wird immer einmal Situationen geben, die Zweifelsfragen aufwerfen, die dann von der Rechtsprechung möglichst mit Augenmaß zu klären sind. Die muß man sich ja nicht hypothetisch alle vorab ausmalen. Da wird man nie fertig.
Ditschi
Nur der Satz mit dem Seitenstreifen gilt nicht für Autobahnen, oder?
Diese Vorschrift ist nach meinem Eindruck völlig unbekannt. Weder dier Kieslaster noch der Trecker hält an oder macht Platz und wenn sich 25 Fahrzeuge dahinter gesammelt haben.
AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer
Ich dachte an flashmobs. Effektiver Weg, ganze Viertel komplett zu sperren. Angemessen überholt wurde immer, ich habe mich nur sehr selten bedrängt gefühlt, aber ich bezweifle bei vielen Straßen, ob da 1.50 drin sind. Naja, die Praxis wird zeigen, was passiert.
Nichts spricht dagegen, ausser dass es nicht umsetzbar ist, wie ich schon oben erwähnt habe.
Ab unter 5.5m Strassenbreite kommt kein Auto/Traktor/LKW/Kleinbus/Kleintransporter mehr an einem Radfahrer vorbei, ohne gegen das Gesetz zu verstossen. Egal ob der Überholende nun 20 km/h oder 200 km/h fährt, denn das "angemessen" gilt nicht mehr. Das betrifft somit so ziemlich jede Nebenstrasse ausserorts und bedeutet, dass unabhängig von der geplanten Hauptnutzung (Warentransport, Personentransport) auf solch eine Strasse 15 km/h gefahren wird, sobald ein Radfahrer sich darauf befindet.
Fast jede Nebenstraße außerorts ist >5,5m breit, "angemessen" war nie ein Kriterium, "ausreichend" stand im Gesetz und war durch die Rechtsprechung auf 1,5m bis 2m definiert. Und wenn auf einer der wenigen Straßen, die tatsächlich zu schmal sind, mal ein Auto pro Stunde für einen Kilometer mit 25km/h hinter einem Radfahrer herfahren muss, tja, das ist durchaus umsetzbar.
Genau das meinte ich mit nicht umsetzbar, und weiter oben habe ich das bereits erklärt....
Es fehlen die Ausweichsplätze, und darauf zu hoffen, vorbeigelassen zu werden, ist eben nur Hoffnung und genau das, was ich als Konfliktpotential sehe, vor allem wenn es sich um eine stärker befahrene Strasse handelt.
Das ist noch immer kein neues Konfliktpotential. Und es ist nicht nur Hoffnung, sondern (ab mehr als einem Auto) Recht, vorbeigelassen zu werden, wie Ditschi schon erläutert hat. Funktioniert mit Radfahrern übrigens meist besser als mit Traktoren, bei LKW hab ich das erst einmal auf den letzten 200.000km erlebt und ein PKW-Fahrer hat noch nie angehalten, um mich vorbei zu lassen - für die gilt das nämlich auch.
Lass Dir von Ditschi erklären, worin der Unterschied zwischen "ausreichend" und "2 m" bei der Rechtsprechung bedeuten, mit speziellem Blick auf Auslegung bzw. Dehnbarkeit der Worte vor einem Gericht. Oder lies Benzos Beitrag durch, der erklärt ganz gut, was "ausreichend" bedeutet, und worin der unterschied zu 2m besteht.
Lies dir durch, was Ditschi dazu erläutert hat. Kurzfassung: Die Rechtsprechung sagte bisher "ausreichend = 1,5m bis 2m"...
Oder komm, ganz schnell: wenn ich bis vor kurzem an einem Radfahrer mit 1m Abstand langsam vorbeigefahren bin (von mir aus mit 30 km/h, während der Radler 15 km/h fuhr), dann war das bislang rechtlich ok. Jetzt ist es verboten. Das ist der Unterschied zwischen ausreichend und 2 m.
...weshalb das auch bisher nicht OK war.
Nebenbei bemerkt: Das wäre überholen, nicht vorbeifahren gewesen.
Kein normaler Autofahrer wird die 20km von Hintertupfingen nach Mitteltupfingen mit 15km/h hinter einem rücksichtslosen Fahrradfahrer auf der schmalen Landstraße hinterherzuckeln, nur weil beim Überholen nur 1,3m Abstand möglich wären.
Kein normaler Autofahrer hält sich an die StVO? Mag sein...
Das hieße dann im Klartext, Ditschi, dass Hamburg alle die tollen Radstreifen, die für schweineteures Geld errichtet wurden (weil die meisten Hamburger Radwege nämlich zu schmal waren und daher nicht mehr benutzungspflichtig sein durften), wieder auf die zu schmalen Gehwege zurückbauen darf? Oder gilt das nur für Straßen ohne Markierung? Und da Hamburgs Straßen eng sind (und Autos immer breiter, Räder übrigens auch) in den Nebenstraßen dann kein fließender Verkehr mehr stattfinden kann, weil die Straßen zu eng dafür sind? Und das in der Stauhauptstadt Deutschlands (ich denke da an die Schanze, wo, egal ob Auto oder Rad, aufgrund des Lieferverkehrs nirgends 1,5 Meter Abstand sind. Jetzt zuckeln da nur wenige Radler rum, aber wenn die das erstmal wissen, ist da endgültig dicht) ?
Ich weiß nicht genau, auf welche Aussage von Ditschi du dich beziehst, ich kann die Schlussfolgerung allerdings nicht nachvollziehen. Und was ändert es, wie viele Radler wissen, wie nah sie überholt werden dürfen? Die Gesetzesänderung richtet sich doch eher an Autofahrer, die die Rechtsprechung der letzten 30-40 Jahre nicht mitbekommen haben, als an Radfahrer - warum sollten Radfahrer ihr Verhalten deshalb ändern?
AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer
Der § 5 Abs. 6 S. 2 StVO gilt nur nicht auf Autobahnen, aber sonst auch in der Stadt. Nur wird er dort praktisch selten eine Gelegenheit zur Anwendung finden, weil die Geschwindikeitsdifferenzen zwischen PKW und Radfahrern zu gering sind und die Verkehrsdichte zu hoch. Da bleibt als Autofahrer im Zweifel nur, hinterher zu zuckeln, wenn man nicht mit Mindestabstand vorbei kann. Neu ist die Abstandsregel ja nicht, weil nur Gesetz wurde, was schon von der Rechtsprechung entwickelt war. Das ist hier ja mehrfach erwähnt worden. Es wird immer einmal Situationen geben, die Zweifelsfragen aufwerfen, die dann von der Rechtsprechung möglichst mit Augenmaß zu klären sind. Die muß man sich ja nicht hypothetisch alle vorab ausmalen. Da wird man nie fertig.
Ditschi
AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer
Das hieße dann im Klartext, Ditschi, dass Hamburg alle die tollen Radstreifen, die für schweineteures Geld errichtet wurden (weil die meisten Hamburger Radwege nämlich zu schmal waren und daher nicht mehr benutzungspflichtig sein durften), wieder auf die zu schmalen Gehwege zurückbauen darf? Oder gilt das nur für Straßen ohne Markierung? Und da Hamburgs Straßen eng sind (und Autos immer breiter, Räder übrigens auch) in den Nebenstraßen dann kein fließender Verkehr mehr stattfinden kann, weil die Straßen zu eng dafür sind? Und das in der Stauhauptstadt Deutschlands (ich denke da an die Schanze, wo, egal ob Auto oder Rad, aufgrund des Lieferverkehrs nirgends 1,5 Meter Abstand sind. Jetzt zuckeln da nur wenige Radler rum, aber wenn die das erstmal wissen, ist da endgültig dicht) ? Na, super. Ich wette, das bringt der AfD richtig Zulauf.
OT: Ich fasse zusammen: Becks ist langweilig, ihm fehlen die Berge und vermutlich Alltag und Kollegen wo er sich ansonsten ausführlich aufregen könnte; er will sich aber nun einmal auf Teufel komm raus zoffen, er will gerne ein bisschen an dem Badass-Bild feilen, dass er anscheinend selber von sich hat und arbeitet sich jetzt so langsam durch alle Fäden, die ihm dazu vielversprechend erscheinen. Niedlich. Kenne ich ansonsten so von 12jährigen.
Muss irgendwie am Namen liegen, versucht der andere Mod mit "B" ja auch immer mal wieder, allerdings weniger souverän, aber dafür unangenehm-hochnäsiger.
Wenn ihr beide das braucht, macht ruhig.
AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer
Ich habe die neue, ab dem 28.04.20 geltende StVO noch nicht als Text gefunden. Offenbar ist die redaktionelle Einarbeitung der neuen Regeln noch nicht überall erfolgt. Ich kenne daher nur die links mit den Absichtserklärungen. Ich begrüße die neuen Abstandsregeln beim Überholen von Fahrrädern, denn jede feste Grenze schafft Rechtssicherheit.
Wenn ich das richtig verstanden habe, geht der Streit hier darum, daß es Konflikte geben könnte, wenn man mit einem schnelleren Kraftfahrzeug einen Radfahrer nicht mehr überholen kann, weil es an Straßenbreite fehlt. Klar: wenn man nicht gefahrlos und mit gesetzlichem Abstand überholen kann, muß man warten. Sich vorbeizwängen und den schwächeren Verkehrsteilnehmer gefährden darf man nicht.
Der Konflikt wird dadurch entschärft, daß auch den Führer des langsameren Fahrzeuges eine Verpflichtung treffen kann, den schnelleren endlich einmal vorbeizulassen. Das sagt immer schon § 5 Abs. 6 S. 2 StVO:
Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
Eine feste Regel, wann nun genau ein Radfahrer einmal anhalten und sein Rad zur Seite schieben muß, damit der Verkehr hinter ihm vorbei kann, gibt es nicht. Sicher nicht alle paar Minuten. Und nur ein PKW hinter ihm reicht nach dem Wortlaut auch nicht, obwohl es nett wäre, auch diesen einen einmal vorbeizulasssen. Notfalls könnte der Radfahrer auch einmal gegen § 1 StVO verstoßen, wenn er hartnäckig nicht nett sein will. Aber wenn er merkt, daß er zum Verkehrshindernis wird, weil sich hinter ihm eine Schlange an PKW bildet, wird er wohl anhalten und ausweichen müssen, wenn er kein Bußgeld riskieren will. Das ist mit einem Rad sicher einfacher möglich als z.B. mit einem Traktor, einem Bagger oder einer Walze.. Die brauchen immer eine geeignete Ausweichstelle.
Ditschi
Zuletzt geändert von Ditschi; 01.05.2020, 16:22.
Grund: Man findet immer mal wieder Tippfehler
Kein normaler Autofahrer wird die 20km von Hintertupfingen nach Mitteltupfingen mit 15km/h hinter einem rücksichtslosen Fahrradfahrer auf der schmalen Landstraße hinterherzuckeln, nur weil beim Überholen nur 1,3m Abstand möglich wären.
Wenn er regelkonform fährt, wird er genau das tun müssen. Wenn ich der Radfaher wäre, würde ich den normalen Autofahrer, wenn er brav war und nicht gedrängelt hat, nach spätestens 2km vorbeilassen.
Aber ich habe einenen Tipp für den "normalen Autofahrer": einfach beim nächsten Mal das Fahrrad nehmen, dann kann er sich mit dem anderen Radfahrer ein spannendes Rennen liefern.
Ich wage zu behaupten, dass diese kleinen, stark befahrenen Strassen voller Radfahrer nicht sehr ueblich sind. Und da ist es dann einfach mal so.. geht bei landwirtschaflichem Verkehr ja auch, nur dass der nicht so einfach Platz machen kann. Und der ist jetzt auch nicht schneller als ein grosser Teil der Radfahrer, die tatsächlich Ausserorts auf Landstrassen unterwegs sind.
Kein normaler Autofahrer wird die 20km von Hintertupfingen nach Mitteltupfingen mit 15km/h hinter einem rücksichtslosen Fahrradfahrer auf der schmalen Landstraße hinterherzuckeln, nur weil beim Überholen nur 1,3m Abstand möglich wären.
AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer
OT: Ich fasse zusammen: Becks ist langweilig, ihm fehlen die Berge und vermutlich Alltag und Kollegen wo er sich ansonsten ausführlich aufregen könnte; er will sich aber nun einmal auf Teufel komm raus zoffen, er will gerne ein bisschen an dem Badass-Bild feilen, dass er anscheinend selber von sich hat und arbeitet sich jetzt so langsam durch alle Fäden, die ihm dazu vielversprechend erscheinen. Niedlich. Kenne ich ansonsten so von 12jährigen.
Muss irgendwie am Namen liegen, versucht der andere Mod mit "B" ja auch immer mal wieder, allerdings weniger souverän, aber dafür unangenehm-hochnäsiger.
Wenn ihr beide das braucht, macht ruhig.
Blödsinn. Hier ums Dorf rum haben viele Straßen eher Feldwegcharakter und eher (ohne gemessen zu haben) einen Querschnitt von 3,5 m, es sind aber Ausweichplätze vorhanden. Und zwar jeweils in Sichtweite.
Das mag 2 km hinterm Deich der Fall sein, nicht aber in meiner Schwäbischen Heimat. Zum Ausgleich bezeichnet ihr dafür Dinge als Hügel, die bei uns als Strassenunebeneheiten durch gehen. So gross und unterschiedlich ist eben Deutschland.
Genau das meinte ich mit nicht umsetzbar, und weiter oben habe ich das bereits erklärt....
Es fehlen die Ausweichsplätze, und darauf zu hoffen, vorbeigelassen zu werden, ist eben nur Hoffnung und genau das, was ich als Konfliktpotential sehe, vor allem wenn es sich um eine stärker befahrene Strasse handelt.
Blödsinn. Hier ums Dorf rum haben viele Straßen eher Feldwegcharakter und eher (ohne gemessen zu haben) einen Querschnitt von 3,5 m, es sind aber Ausweichplätze vorhanden. Und zwar jeweils in Sichtweite. Es ist einfach normal, dass man auch als Autofahrer anhalten muss, um den Gegenverkehr vorbei zu lassen. Genauso bleibt man eben hinter dem Radfahrer bis man überholen kann.
Auf unserer Schottland-Radtour haben wir es übrigens auch so erlebt - anhalten und warten oder langsam hinterher zuckeln völlig selbstverständlich (zumindest von Einheimischen, nicht von deutschen Wohnmobilfahrern).
Alles eine Frage der Einstellung.
Im übrigen weiß ich nicht, wie Du darauf kommst, schweizer (Verkehrs-/ Straßen-) Verhältnisse und deutsches Recht zu vergleichen?
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